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Karneval, Kostüm und Karambolage

Die Jecken sind los und bevölkern Städte und Straßen auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Besonders am kommenden Wochenende und Anfang nächster Woche am Rosenmontag muss aufgrund vieler Karnevalsumzüge mit stundenlangen Straßensperren gerechnet werden. Wer Parkplatzsuche und verstopften Straßen entgehen möchte, dem rät der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Zudem haben maskierte oder alkoholisierte Narren hinter dem Steuer nichts zu suchen. Wer sich nach feuchtfröhlichem Feiern dennoch hinters Lenkrad setzt, dem drohen bei einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille vier Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Führerscheinentzug. Bei auffälligem Fahrverhalten muss bereits bei 0,3 Promille mit dem Führerscheinentzug von einem halben Jahr und einer saftigen Geldstrafe gerechnet werden.

Jecken, die dennoch mit dem Auto unterwegs sind, müssen darauf achten, dass Kostüm und Maske weder die Bewegungsfreiheit, noch Gehör oder Sicht des Fahrers beeinträchtigen. Wer derartig verkleidet kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.

Karneval: Dem Alkoholmissbrauch vorbeugen

Zur fünften Jahreszeit engagieren sich zahlreiche Kommunen besonders stark, um dem Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen während der „tollen Tage“ vorzubeugen. Die Bandbreite reicht von Informationsveranstaltungen für Eltern und Jugendliche im Vorfeld der Karnevalszeit, über verstärkte Kontrollen und alkoholfreie Partys bis hin zu Aktionen wie „Keine Kurzen für Kurze“ im Rheinland.

„Gerade zur Karnevalszeit steigt das Risiko, dass Jugendliche beim Alkoholkonsum deutlich über die Stränge schlagen. Viele von ihnen unterschätzen die Folgen, die schon geringe Alkoholmengen – vor allem für Mädchen – haben können“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Das große und teils kreative Engagement der Kommunen, junge Menschen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu animieren, begrüße ich sehr. Vor allem Projekte und Aktionen, die die verschiedenen kommunalen Akteure wie beispielsweise Polizei, Suchthilfen und Sozialdienste vernetzen, sind vorbildlich. Nur mit vereinten Kräften kann es gelingen, dem Alkoholmissbrauch wirksam vorzubeugen.“

Auch die BZgA wird mit ihrer Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ zur Karnevalszeit im Einsatz sein. Die Peers der Kampagne – das sind speziell geschulte junge Männer und Frauen im Alter von 18 bis 24 Jahren – werden in den Karnevalshochburgen wie Köln, Düsseldorf, Frankfurt oder München gezielt auf junge Jecken zugehen und mit ihnen über die Gefahren hohen Alkoholkonsums sprechen.

„Auch die Eltern sind in dieser Zeit ganz besonders gefordert, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen“, betont Prof. Dr. Pott. „Sie sind wichtige Vorbilder für ihre Kinder – auch beim Alkoholkonsum „Sie sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren des Alkohols sprechen und gleichzeitig mit gutem Beispiel vorangehen. Das heißt auch, dass sie nicht leichtfertig vor den Augen ihrer Kinder zu viel Alkohol trinken, Alkohol zur Verfügung stellen oder sie dazu animieren mitzutrinken.“

1. Bundeswettbewerb Alkoholprävention ehrt kommunale Präventionsprojekte
Im Rahmen ihrer Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ fördert die BZgA das kommunale Engagement in der Prävention von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. Hierfür hat sie gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung unter anderem den 1. Bundeswettbewerb Alkoholprävention ausgelobt. Rund 150 Projekte haben sich daran beteiligt, 14 wurden für das große Finale nominiert. Die Preisverleihung mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr findet am 20. Februar in Berlin statt.

Weitere Informationen:
www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche)
www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
www.bundeswettbewerb-alkoholpraevention.de

Karnevalsmasken und -kostüme oft mit Schadstoffen belastet

Viele Karnevalsartikel, die zurzeit in Geschäften angeboten werden, sind billige Saisonware. Kunststoffmasken enthalten oft krebserregende Stoffe oder schädliche Weichmacher, die besonders für Kinder gefährlich werden können, und in Kostümen verbergen sich in vielen Fällen schädliche Farbstoffe. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät beim Kauf zur Vorsicht und gibt Hinweise zum Gebrauch der Karnevalsausstattung.

„Wer auf seine geliebte Kunststoffmaske nicht verzichten will, sollte diese vor der Nutzung einige Tage lang gut auslüften und zur Karnevalszeit so kurz wie möglich tragen“, empfiehlt Umweltexperte Dirk Petersen. Nach dem Feiern sei es ratsam, sich gründlich die Hände und das Gesicht zu waschen. Stark nach Chemie riechende Karnevalsmasken lässt man besser im Laden. Als Alternative zu Plastikmasken sieht Petersen Masken aus Pappe, Baumwolle und Gips oder Karnevalsschminke. Dabei rät er zur Schminke auf Wasserbasis, die die Haut besser atmen lässt und außerdem leichter zu entfernen ist als eine fettfarbenhaltige Bemalung. „Bevor die Schminke aber großflächig aufgetragen wird, sollte die Verträglichkeit des Produkts an einer kleinen Hautstelle getestet werden“, so Petersen.

Für Karnevalskostüme ist das Waschen vorm ersten Tragen laut Petersen ein Muss. Außerdem sollten weder die Kostüme noch Perücken direkt auf der Haut getragen werden, da die schädlichen Farbstoffe über die Haut in den Körper gelangen können. Der Tipp des Experten: Einfach T-Shirts, Strumpfhose oder Leggings unter dem Kostüm tragen.

Weitere Hinweise zum Gebrauch von Karnevalskleidung finden sich unter www.vzhh.de.

Stand: 29/01/2014

Karneval: Kreisgesundheitsamt rät zu Vorsicht bei Auswahl des Wurfmaterials

Bald ziehen wieder die Karnevals- und Veedelszöch durch den Rhein-Sieg-Kreis und es wird eifrig Wurfmaterial an die kleinen und großen Jecken eingekauft und gesammelt.

„Neben Süßigkeiten, Blumen und anderen Kleinigkeiten wurden in der Vergangenheit auch, vermutlich aus Versehen, Arzneimittel verteilt“, darauf macht Kerstin Schack, Amtsapothekerin beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises aufmerksam. Doch bei der Auswahl der Wurfmaterialien muss darauf geachtet werden, dass es sich nicht um unerlaubte Waren handelt.

„Jeder Verein sollte beim Einkauf und bei Spenden von Firmen und Betrieben unbedingt prüfen, ob es sich um erlaubte Waren handelt“, rät Kerstin Schack. Die Weitergabe jeglicher Art von Arzneimitteln ist nicht erlaubt und stellt sogar einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar. Wer sich nicht sicher ist, ob sich Arzneimittel unter seinem Wurfmaterial befindet, kann sich bei der Amtsapothekerin, Kerstin Schack, Kreisgesundheitsamt, – Der Landrat -, Telefon 02241 / 13-2177, rückversichern.

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