Schlagwort-Archiv: Krankenkasse

Tagebuch: Vorlage für Patienten mit Herzinsuffizienz

Die AOK bietet auf ihrer Internetseite ab sofort eine Tagebuch-Vorlage für Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz zum kostenlosen Download an. Das Tagebuch hilft den Patienten, einen Überblick über ihre medizinischen Werte zu behalten. Das betrifft insbesondere das Körpergewicht, das bei Patienten mit einer Herzinsuffizienz wertvolle Hinweise auf mögliche Flüssigkeitseinlagerungen gibt. Außerdem sind in dem Formular Felder für das Eintragen der Blutdruckwerte und für weitere Angaben zum Gesundheitszustand vorgesehen.

Das Tagebuch hilft auch dem behandelnden Arzt zu erkennen, ob die Therapie des Patienten eventuell angepasst werden muss. Bei Bedarf können sich die Patienten die Tagebuch-Seiten, die für drei Wochen reichen, neu ausdrucken oder kopieren.

Die AOK ergänzt mit den neuen Formularen ihr bestehendes Angebot für Teilnehmer der Disease-Management-Programme, die unter dem Namen „AOK-Curaplan“ laufen. Im Internetauftritt der Gesundheitskasse sind bereits entsprechende Formulare für Diabetiker sowie für Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) abrufbar.

Die neuen Tagebuch-Vorlagen für Patienten mit einer Herzinsuffizienz sind direkt erreichbar unter www.aok.de/hi-tagebuch.

Mehr Infos zu den Patienten-Tagebücher und Notfallpläne

Kinderwunsch: Einige Krankenkassen zahlen künstliche Befruchtung komplett

Vor einer künstlichen Befruchtung kann ein Kassenwechsel sinnvoll sein. Einige Kassen zahlen, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, tausende Euro mehr als andere. Bergische KK, IKK classic, IKK Gesund Plus und Knappschaft übernehmen bei Ehepaaren die Kosten des von ihnen genehmigten Behandlungsplans sogar komplett ohne Einschränkung, so die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe von Finanztest.

Zwischen 200 und 3400 Euro liegt der Preis für eine künstliche Befruchtung. Manchmal wird es sogar noch teurer – je nach Methode – und selten reicht eine einzelne Behandlung aus. Für Ehepaare übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 50 Prozent der genehmigten Kosten. Der Eigenanteil, den Ehepaare zahlen müssen, ist trotzdem noch sehr hoch. Je nach Methode und Erfolg der Behandlung kommen mehrere tausend Euro zusammen. Viel Geld – ein Kassenwechsel kann sich lohnen, denn 32 Krankenkassen bieten mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent an. Einige Kassen verlangen für diese Extraleistung, dass beide Ehepartner bei ihr versichert sind. Dazu zählen IKK Gesund Plus und Knappschaft.

Für unverheiratete Paare übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten generell nicht. Einzige Ausnahme ist die BKK Scheufelen, sie übernimmt als Extraleistung die Kosten auch für Paare ohne Trauschein.

Der ausführliche Test Gesetzliche Krankenkassen – Kostenübernahme Künstliche Befruchtung erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/krankenkassen abrufbar.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...