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Konsequenzen aus der Abhöraffäre

Der Hightech-Verband BITKOM hat Konsequenzen aus den Abhör- und Ausspähaktionen ausländischer Geheimdienste gefordert. „Die informationelle Selbstbestimmung deutscher Verbraucher wird derzeit ebenso verletzt wie die Integrität wettbewerbsrelevanter Informationen in Unternehmen und vertraulicher Kommunikation in der Politik“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Das Vertrauen von Internetnutzern und Unternehmen in die Sicherheit und den Schutz ihrer Daten ist beschädigt. Es ist zu befürchten, dass sich dies nachteilig auf die Nutzung neuer Technologien auswirkt und Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft entsteht.“

Es sei höchste Zeit, in aller Konsequenz Maßnahmen einzuleiten. Dabei dürfe man sich nicht allein von den aktuellen Berichten leiten lassen, sondern müsse ebenso mögliche Aktivitäten derzeit nicht genannter Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität sowie Angriffe extremistischer Organisationen im Auge behalten.

Der BITKOM fordert von der Politik unter anderem eine Befreiung der Unternehmen von der derzeit weitgehenden Verschwiegenheitspflicht über Abhörmaßnahmen, Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen, eine internationale Übereinkunft für Zugriffe der Behörden auf Daten und einen zumindest europaweiten Schutz für Privatverbraucher vor Ausspähung durch befreundete Geheimdienste. Letzteres könne dadurch erreicht werden, dass alle EU-Bürger in den EU-Mitgliedstaaten unter Aspekten der informationellen Selbstbestimmung als Inländer gelten. Damit würden sehr viel strengere Regeln für ihre Überwachung gelten.

Kempf: „In einem vereinten Europa ist das gegenseitige Ausspähen der jeweiligen nationalen Staatsbürger ein absoluter Anachronismus. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.“

Kempf betonte anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers des BITKOM in Berlin, dass die Unternehmen der Netzwirtschaft zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden gesetzlich verpflichtet seien. Weder für Anlass noch für Umfang oder Ausgestaltung von Abhörmaßnahmen seien die Unternehmen verantwortlich. Welche Daten unter welchen Bedingungen wo und wie erhoben, gesammelt, verarbeitet und gespeichert würden, entschieden allein die hierfür zuständigen staatlichen Stellen und der Gesetzgeber.

Kempf: „Die Unternehmen der Netzwirtschaft haben keinerlei Interesse daran, sich an der Ausspähung ihrer Kunden oder anderer Internetnutzer zu beteiligen. Sie haben das alleinige Interesse, ihren Kunden sichere und hoch vertrauenswürdige Dienste anbieten zu können. Dabei sind sie bestrebt, den Schutz von Daten und Kommunikation und die Unversehrtheit der Privatsphäre jederzeit sicherzustellen und Angriffe und Zugriffe von außen zu verhindern. In die Sicherheit der Daten ihrer Kunden investieren die Unternehmen der Netzwirtschaft jährlich weltweit einen zweistelligen Milliardenbetrag.“

Die Vorschläge des BITKOM im Einzelnen:

Transparenz

Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich über den Umfang der tatsächlichen Abhörmaßnahmen der Geheimdienste aufklären und darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage in den jeweiligen Ländern Abhörmaßnahmen durchgeführt werden, in welcher Form die rechtlichen Vorgaben jeweils in die Praxis umgesetzt werden und welche Kontrollmechanismen greifen, um das behördliche Vorgehen jeweils zuverlässig zu überprüfen und im Bedarfsfall einzuschränken. Unternehmen sollten die Möglichkeit erhalten, in aggregierter Form regelmäßig über einschlägige Maßnahmen zu berichten.

Rechtssicherheit: Internationale Übereinkunft zur Zusammenarbeit von Unternehmen mit Sicherheitsbehörden und Datenschutz

International aktive Unternehmen dürfen nicht der Unsicherheit ausgesetzt werden, sich zwischen widersprechenden Anforderungen an die Herausgabe von Daten entscheiden zu müssen und damit zwangsläufig gegen die eine oder andere Rechtsordnung zu verstoßen. BITKOM fordert die Bundesregierung und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union deshalb auf, innerhalb der EU und mit wichtigen Partnerländern wie den USA eine internationale Übereinkunft darüber zu erzielen, welche Auskunftsersuchen von wem und unter welchen Umständen zulässig sind und nach welchen international zu standardisierenden Verfahren Datenweitergaben erfolgen müssen – und wann sie zu unterbleiben haben.

BITKOM setzt sich hierbei für einen modernen, auf einem hohen Niveau harmonisierten Datenschutz in Europa und der Welt ein. Ohne Vorliegen eines entsprechenden Abkommens sollte die Herausgabe von Daten europäischer Nutzer unzulässig sein. Etwaige Auskunftsersuche müssen dabei im Wege eines Amtshilfeersuchens gegenüber Staaten und nicht direkt gegenüber Unternehmen erfolgen. Die Politik ist dringend aufgefordert, hier für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die Verhandlungen über die Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich zum Abschluss gebracht werden. Außerdem muss es auf internationaler Ebene so schnell wie möglich Verhandlungen für ein Antispy-Abkommen geben. Zudem erwartet BITKOM, dass sich die Bundesregierung für die Neuverhandlung und nachhaltige Verbesserung des Safe Harbour Agreements und dessen Vollzug in den USA einsetzt.

Darüber hinaus ermutigt der BITKOM die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung, zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft und zum Datenschutzrahmenabkommen zwischen der USA und der Europäischen Union die Belange des Datenschutzes und des Datenmanagements zu berücksichtigen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen sollten bestehende Vereinbarungen dahingehend geprüft werden, ob sie eventuell entbehrlich sind.

EU-Bürger: Europaweiter Schutz vor Ausspähung

Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen einen gemeinsamen Ansatz für die Aktivitäten ihrer Geheimdienste entwickeln. Alle EU-Bürger müssen in den EU-Mitgliedstaaten unter entsprechenden Aspekten als Inländer gelten. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.

Legitimation und Umfang nachrichtendienstlicher Überwachung klären

BITKOM erkennt legitime Interessen wie etwa Strafverfolgung und Gefahrenabwehr an, die ein Informationsbedürfnis staatlicher Stellen grundsätzlich rechtfertigen können. Diese Rechtfertigung staatlicher Überwachung gilt aber nicht schrankenlos. Es ist originäre Aufgabe der Politik, eine Balance zwischen der Sicherheit auf der einen und Freiheit des Einzelnen sowie der Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Unternehmen auf der anderen Seite zu finden. Ziel der Bundesregierung sollte es sein, sich auf internationaler Ebene für angemessene Regelungen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten einzusetzen, um elementare Grundrechte zu schützen und das Vertrauen in die digitale Welt zu stärken.

Routing: Beitrag zu Datenschutz und Datensicherheit prüfen

Es ist zu prüfen, welche Beiträge zu mehr Datenschutz und Datensicherheit Maßnahmen im Bereich des Routings grundsätzlich leisten können. Im Besonderen ist dabei zu untersuchen, welche entsprechenden Beiträge von einem nationalen Routing oder einem Routing im Schengen-Raum ausgehen können.

Wirtschaftsspionage: Schutz von Unternehmensgeheimnissen

BITKOM setzt sich dafür ein, dass ein unbefugter Zugriff auf Unternehmensgeheimnisse in der Datenverarbeitung und -übertragung als strafrechtlicher Tatbestand auch international konsequent verfolgt und mit angemessenen Schadensersatzansprüchen unterlegt wird – auch gegenüber staatlichen Stellen. Ziel sollte hier auch eine Erweiterung der vorhandenen Bündnisse um einen gegenseitigen Verzicht auf Staats- und Wirtschaftsspionage sowie Sabotage von kritischen Infrastrukturen und IT-Systemen sein.

Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass Wirtschaftsspionage international geächtet und ein Abkommen verabschiedet wird, dessen Unterzeichnerstaaten verbindlich erklären, zumindest untereinander künftig auf jedwede Wirtschaftsspionage zu verzichten und sich bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung einschlägiger Tatbestände gegenseitig bestmöglich zu unterstützen.

Sicherheitsbewusstsein: Befähigung zum Selbstschutz

Die Unternehmen in Deutschland und in Europa müssen jederzeit im Stande sein, ihre Daten und die Daten ihrer Kunden in der Art zu schützen. Sinnvolle Mittel dazu können z.B. die Nutzung von verschlüsseltem Datenverkehr oder die Ablage von Daten nur in geschützten Bereichen sowie Data Leakage Prevention sein. Eine weitere Sensibilisierung, Medienkompetenz, öffentliche und private Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit begrüßt BITKOM ausdrücklich.

BITKOM setzt sich u.a. mit der Allianz für Cybersicherheit und dem Verein Deutschland Sicher im Netz für eine Stärkung der Sicherheitskultur in Deutschland ein und leistet Beiträge, alle privaten und geschäftlichen IT-Nutzer zum Selbstschutz zu befähigen. Es werden auch Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt, die Unternehmensmitarbeiter und Bürger in die Lage versetzen, mit sensiblen Daten richtig umzugehen und auch etwa bei der Datenspeicherung oder deren Bekanntgabe über mögliche Folgen informiert sind.

Technologiestandort Deutschland: IT-Strategie

Die neu gebildete Bundesregierung sollte gemeinsam mit der BITKOM-Branche eine Strategie zur Stärkung des IT-Standorts Deutschland entwickeln und umsetzen. Damit sollen die enormen Chancen, die sich mit der Digitalisierung für den Standort Deutschland verbinden, betont und genutzt werden.

Nationaler Rat: Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung

BITKOM regt an, ähnlich dem Nationalen Ethikrat einen Kreis von Persönlichkeiten einzurichten, der in der Lage ist, Orientierungshilfe bei der Weiterentwicklung der digitalen Welt und der Ausformulierung des entsprechenden Rechtsrahmens und seiner Umsetzung zu geben.

www.bitkom.org

Darmkrebs-Früherkennung: Rechtzeitige Vorsorge kann Leben retten

Darmkrebs ist in Deutschland – nach Lungenkrebs – die zweithäufigste Krebsart. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) erkranken jedes Jahr rund 70.000 Menschen hierzulande neu an Darmkrebs, mehr als 26.000 Menschen sterben daran. Weil Darmkrebs aber zunehmend besser geheilt werden kann, spielen Vorsorgeuntersuchungen eine umso wichtigere Rolle. „Je früher der Arzt die Erkrankung feststellt, desto größer sind die Chancen auf eine vollständige Heilung“, sagt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband.

Während die Neuerkrankungsrate stetig zunimmt, sinkt die Zahl der Sterbefälle kontinuierlich. Laut Zentrum für Krebsregisterdaten im RKI ist diese Entwicklung deutlich positiver  als bei den Krebserkrankungen insgesamt. Dass die Zahl der Neuerkrankungen steigt, hat womöglich mit der demografischen Entwicklung zu tun. Darmkrebs betrifft zumeist ältere Menschen, und die Zahl der Älteren steigt ebenfalls. Doch die Chancen, Darmkrebs zu überleben, werden immer besser. „Das ist sicherlich auch ein Erfolg der Früherkennung sowie der Fortschritte in der Therapie“, sagt Ärztin Eymers.

Weil das Risiko für eine Erkrankung mit zunehmendem Alter steigt, können gesetzlich Krankenversicherte ab 50 Jahren eine gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs sowie einmal jährlich einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl (Papierstreifentest) wahrnehmen. Ab einem Alter von 55 Jahren können sich Versicherte nach einer erneuten Beratung wahlweise alle zwei Jahre auf Blut im Stuhl untersuchen lassen oder im Abstand von zehn Jahren insgesamt zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) in Anspruch nehmen.

Mit der Koloskopie lassen sich die – zumeist beschwerdefreien – Krebsvorstufen im Dickdarm frühzeitig erkennen und bereits während der Untersuchung entfernen. Weil es viele Jahre dauert, bis sich aus Wucherungen bösartige Krebsgeschwüre entwickeln, reicht es, die Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren durchzuführen. Allerdings kann eine Darmspiegelung unangenehm für den Patienten sein. Nach einer gründlichen Reinigung des Darms durch Abführen wird ein dünner, flexibler Schlauch mit einer Minikamera in den After eingeführt.

Wer möchte, bekommt kurz vor der Darmspiegelung ein beruhigendes und schläfrig machendes Medikament gespritzt. Die Untersuchung des gesamten Dickdarms dauert etwa 20 Minuten. Wer keine Darmspiegelung in Anspruch nehmen will, kann seinen Stuhl auf verborgenes Blut untersuchen lassen. Diese Untersuchungsmethode ist jedoch nicht so zuverlässig wie eine Darmspiegelung. Mögliche Krebsgeschwüre können zwar, müssen aber nicht bluten.

Der Test muss deshalb mehrmals wiederholt werden. Darüber hinaus können auch andere Ursachen, wie etwa blutende Hämorrhoiden, ein positives Testergebnis herbeiführen. Darum muss immer dann, wenn der Test positiv ausfällt und sich der Verdacht auf Darmkrebs ergibt, noch eine Darmspiegelung gemacht werden, um die Diagnose abzusichern.

Bei Auffälligkeiten sofort zum Arzt

„Unabhängig von den regelmäßigen Terminen zur Krebsfrüherkennung sollte man bei Beschwerden oder Auffälligkeiten, zum Beispiel Blut im Stuhl, sofort zum Arzt gehen und nicht bis zum nächsten Vorsorgetermin warten“, sagt AOK-Ärztin Eymers. Die genaue Ursache für Darmkrebs ist bisher nicht bekannt. Genetische Faktoren können die Entstehung der Krankheit begünstigen. So sind Verwandte ersten Grades von Patienten mit Darmkrebs selbst überdurchschnittlich häufig betroffen. Aber auch die Lebensweise spielt eine wichtige Rolle.

Medizinerin Eymers empfiehlt vor allem eine ausgewogene und ballaststoffreiche Ernährung: „Dazu gehören viel Bewegung, reichlich Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Vermeiden Sie zudem  Übergewicht.“ Darüber hinaus rät die AOK-Expertin, auf Rauchen und übermäßigen Alkoholgenuss zu verzichten. Stress und Hektik wirken sich negativ auf die Darmaktivität aus. Deshalb sollte im Alltag stets genügend Zeit zur Erholung und Entspannung bleiben. Dass Stress Krebs auslöst, ist zwar derzeit nicht wissenschaftlich bewiesen, doch Entspannung trägt ganz wesentlich zum allgemeinen Wohlbefinden bei.

Mehr zum Thema:

Im Internetportal des Deutschen Krebsforschungszentrums

Im Internetportal des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mobbing in der Schule

Verspotten, beschimpfen, ausgrenzen, schubsen, schlagen: Von Mobbing spricht man, wenn jemand über einen längeren Zeitraum von mehreren anderen immer wieder schikaniert wird. Ziel ist es, den Betroffenen systematisch zu demütigen und „fertigzumachen“. „Solcher Psychoterror kommt auch in Schulen häufig vor“, sagt Josef Zimmermann, Leiter der katholischen Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Köln. Der Diplom-Psychologe gibt Tipps, was Schüler, Eltern und Lehrer gegen Mobbing tun können.

Hilfe holen – das hat mit Petzen nichts zu tun

Mobbing hat viele Gesichter und beginnt oft schleichend. Da ist eine Schülerin, die wegen eines Hautausschlags längere Zeit hinweg permanent gehänselt wird. Selbst ihre Freundin lästert über sie und will nicht mehr neben ihr sitzen. In den Pausen steht sie plötzlich ganz alleine da. Da wird ein Schüler in Briefen, die in der Klasse kursieren, lächerlich gemacht. Ständig hagelt es abwertende Bemerkungen und Drohungen, ihn zu verprügeln. Da lauern Viertklässler einem Mitschüler auf dem Schulweg auf und erpressen von ihm Geld oder Klamotten. „Mobbing gedeiht vor allem in einem Klima der Rücksichtslosigkeit und Rauheit und kann prinzipiell jeden treffen“, sagt Diplom-Psychologe Zimmermann.

Das Miteinander leidet

Mobbing schadet den Betroffenen, aber auch der Klassengemeinschaft. Bestimmte Verhaltensweisen werden selbstverständlich, das Miteinander in der Klasse leidet. „Betroffene Kinder schämen sich meist für das, was passiert und fühlen sich als Versager“, sagt Zimmermann. Ihr Selbstvertrauen geht verloren, sie ziehen sich zurück und sind zunehmend isoliert.

Viele leiden unter psychosomatischen Problemen wie Schlafstörungen und Bauchschmerzen. Sie können sich schlechter konzentrieren, ihre Leistungen lassen häufig nach. Sie wollen nicht mehr zur Schule gehen oder dorthin gefahren werden. „Wenn Ihr Kind verändert erscheint, etwa trauriger und verschlossener ist oder schneller wütend wird, es öfter wegen Bauch- oder Kopfschmerzen nicht zur Schule gehen mag und wenn es plötzlich schlechtere Noten hat, können das Anzeichen für Mobbing sein“, erläutert Zimmermann.

Eltern sollten das Selbstbewusstsein ihres Kindes stärken, indem sie es beispielsweise für alles loben, was es gut macht. Wenn es erzählt, dass es gehänselt wird, können sie mit ihm gemeinsam überlegen, was es dagegen tun kann. Will sich das Kind wehren oder sich Verbündete suchen, sollten sie es darin bestärken. „Greifen Sie nicht sofort ein und sprechen Sie nicht selbst mit den Mobbern oder deren Eltern, wenn sie diese nicht gut kennen“, rät der Diplom-Psychologe.

Sobald das Kind sagt, dass es Angst vor der Schule hat, sollten Eltern den Klassen- oder Vertrauenslehrer informieren. Die Lehrer sind dann gefordert, dem Schüler zu helfen und für ein soziales Miteinander in der Klasse zu sorgen. „Beziehen Sie Ihr Kind in alle Schritte ein“, empfiehlt Zimmermann.

Schlechte Atmosphäre zum Thema machen

Wenn sich die Mobbing-Situation noch nicht verfestigt hat, können Lehrer beispielsweise einzelne Schüler beiseite nehmen und sie fragen, was sie ändern können. „Wirksamer ist es meist, wenn Lehrer die schlechte Atmosphäre in der Klasse zum Thema machen und mit den Schülern gemeinsam überlegen, wie sich diese verbessern lässt“, sagt Zimmermann.

Die Schüler können auf diese Weise zu Experten für eine soziale Klassengemeinschaft werden. Wichtig ist es, Spielregeln festzulegen und konkrete Schritte zu vereinbaren. „Auf jeden Fall muss das Problem in der Schule und in Verantwortung der Lehrer gelöst werden“, sagt der Leiter der katholischen Erziehungs- und Familienberatungsstelle. „Es nützt nichts, wenn sich Externe einmischen.“ Lehrer könnten sich zu dieser Problematik schulen lassen.

Neutrale um Unterstützung bitten

Schülern, die ein wenig gehänselt, aber noch nicht schikaniert werden, empfiehlt der Diplom-Psychologe, sich an Neutrale in der Klasse zu wenden und sie um Unterstützung zu bitten. Außerdem sollten sie sich mit klaren Ansagen wehren. Wenn das nichts nützt, sollten sie sich Hilfe suchen und Eltern, Freunde oder Lehrer ins Vertrauen ziehen. „Das hat mit Petzen nichts zu tun“, beruhigt Zimmermann. Sinnvoll kann es auch sein, wenn die Kinder oder Jugendlichen ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch führen und darin Beleidigungen und Übergriffe aufschreiben. Helfen können auch Hobbys, die ihnen Spaß machen und ihr Selbstbewusstsein stärken.

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Backup-Programme: Acronis sichert am besten

Unter Windows klappt die Datensicherung mit Acronis am besten. Das zeigt der Test von zehn Backup-Programmen und zwei ins Betriebssystem integrierten Sicherheitslösungen. Nutzer von Apples Mac OS können sich auf die eingebaute Time Machine verlassen, berichtet die Stiftung Warentest in der November-Ausgabe der Zeitschrift test.

Auch Windows 8 bietet eine integrierte Backup-Funktion. Diese sichert aber nur die Dateien, nicht die installierten Programme und das Betriebssystem. Wer Programme und Betriebssystem sichern will, benötigt nicht nur eines der zehn Backup-Programme, sondern auch bei fast allen Programmen eine vor dem Crash angefertigte Rettungs-CD. Nur Avanquest gelingt das Wiederherstellen ohne CD, allerdings läuft es nur bis Windows 7.

Bei Abelssoft hat die Wiederherstellung trotz CD nicht geklappt – Testurteil „Mangelhaft“. Bei Haage und Partner funktionierte die Rettungs-CD ebenfalls nicht, aber immerhin ein Rettungs-USB-Stick.

Deutliche Unterschiede zeigen die Programme in der Performance. Für ein Vollbackup mit 30 Gigabyte Daten brauchte Genie9 fünf Stunden, Nero erledigte das in knapp neun Minuten. Zudem kann eine Sicherung den Rechner spürbar ausbremsen. Bei Avanquest gehen fast 50 Prozent der Prozessorleistung für die Sicherung drauf, bei Genie9 und Ocster nur knapp 8 Prozent.

Der ausführliche Test Backup-Programme ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/datensicherheit abrufbar.

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