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Fettleibigkeit: „Gesunde Dicke“ mit höherem Krankheitsrisiko?

Adipöse Menschen haben im Vergleich zu Normalgewichtigen langfristig ein höheres Risiko infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu sterben; auch wenn die Blutwerte im Normbereich liegen. Das ist das Fazit einer Auswertung von acht Studien, für die insgesamt rund 61.000 Teilnehmer für durchschnittlich elf Jahre begleitet wurden. Im Rahmen der Untersuchungen wurde der Einfluss des Stoffwechselstatus und des Körpergewichts auf die Gesamtsterblichkeit und die Sterblichkeit aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall geprüft. Die Mediziner bestimmten unter anderem Cholesterin- und Blutzuckerspiegel sowie Blutdruck.

Adipöse (BMI größer 30) mit normalem Blutdruck und gesunden Blutwerten hatten im Vergleich zu normalgewichtigen Probanden ein um 24 Prozent höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vorzeitigen Tod. Dieser Zusammenhang war aber erst ab einer Beobachtungszeit von zehn Jahren feststellbar. Die Wissenschaftler vermuten, dass sich das Sterblichkeitsrisiko mit dem Körpergewicht schleichend erhöht – noch bevor es sich in Laborwerten oder Bluthochdruck niederschlägt. Somit wäre eine Gewichtsabnahme auch für fettleibige Menschen zu empfehlen, die keine nachweisbaren Stoffwechselstörungen haben. Übergewichtige (BMI 25 bis 30) hatten jedoch erst ein erhöhtes Risiko, wenn ungesunde Stoffwechselwerte vorlagen. Zudem hat die Studie gezeigt, dass ein schlechter metabolischer Status auch unabhängig vom Körpergewicht riskant ist: Selbst Normalgewichtige mit ungesunden Werten litten häufiger an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung.

Weitere Studien sollen folgen, um die Zusammenhänge zwischen Stoffwechsel, Körpergewicht und Gesundheitsstörungen besser verstehen zu können. Auch die Lebensgewohnheiten der Probanden müssen genauer betrachtet werden. Es bleibt also eine entscheidende Frage, welche Rolle ungünstige Lebensgewohnheiten bei erhöhten Risikofaktoren von Erkrankungen oder sogenannter höherer Sterblichkeitsrate spielen.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:

Fragen zu diesem Thema beantworten aid-Experten im Forum „Rund ums Gewicht“ auf www.was-wir-essen.de
Quelle: Annals of Internal Medicine, Bd. 159, Nr.11, S. 758-769, 2013

Rauch-Stopp senkt das Krebsrisiko

Zum Weltkrebstag (4.Februar) wies die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Gesundheitsrisiko des Rauchens hin: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2012 Lungen- und  Bronchialkrebs die am häufigsten auftretenden Krebsformen mit Todesfolge in Deutschland: Mehr als 44.000 Menschen starben an diesen Krebserkrankungen. Rauchen gilt als der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für die Entstehung von Krebs – insbesondere von Lungen-, und Bronchialkrebs. Aber auch andere Krebsarten wie Blasenkrebs, Speiseröhrenkrebs,  Magenkrebs, Darmkrebs oder Bauchspeicheldrüsenkrebs stehen in Zusammenhang mit dem Rauchen.

„Viele Menschen fürchten sich vor einer Krebsdiagnose, da Krebs nach wie vor in vielen Fällen nicht heilbar ist. Mit einem Rauchstopp kann das persönliche Krebsrisiko gesenkt werden, deshalb ist jedem Raucher und jeder Raucherin zu empfehlen, lieber heute als morgen mit dem Rauchen aufzuhören“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die BZgA unterstützt aufhörwillige Raucherinnen und Raucher dabei mit verschiedenen Angeboten.

Rauchstopp lohnt sich in jedem Alter – aber je früher im Leben auf die Zigarette verzichtet wird, desto stärker ist der positive Effekt. So hat sich zum Beispiel das Lungenkrebsrisiko eines Exrauchers nach zehn Jahren halbiert im Vergleich zu einer Person, die unverändert weiter geraucht hat.

„Rauchenden sollte klar sein, dass ihr Krebsrisiko mit der Zahl der täglich gerauchten Zigaretten und der Anzahl der Jahre, in denen geraucht wurde, steigt“, warnt Prof. Dr. Pott. „Außerdem konnte in Studien kein unterer Grenzwert gefunden werden, bei dem der Zigarettenkonsum nicht schädlich wäre. Auch gelegentliches Rauchen ist also mit einem Gesundheitsrisiko verbunden.“

Die Angebote der BZgA zum Rauchstopp:

  •  Telefonische Beratung unter der Rufnummer 01805/31 31 31 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.). Wer eine intensivere Begleitung beim Rauchstopp wünscht, kann von einem Berater oder einer Beraterin bis zu fünf Mal kostenfrei zurückgerufen werden.
  • Individuelles Online-Ausstiegsprogramm mit Informationen, Tipps und täglicher E-Mail (www.rauchfrei-info.de). Das Programm beinhaltet bis zu zehn Vorbereitungstage und begleitet den anschließenden Rauchstopp über 21 Tage.
  • Gruppenkurs „Rauchfrei Programm“. Informationen zum Kursangebot, zu Anbietern vor Ort und den Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es unter: www.rauchfrei-programm.de
  • Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei!“ mit einer praktischen Anleitungzum Rauchstopp, kostenlos zu bestellen bei der BZgA, Online unter www.bzga.de/infomaterialien [www.bzga-k.de/rauchfrei ], per Mail unter order@bzga.de, per Fax unter 0221/8992-257 oder schriftlich an BZgA, 51101Köln.

Der Weltkrebstag

Der Weltkrebstag am 4. Februar findet jährlich statt und wurde von der Genfer Union for International Cancer Control (UICC) ins Leben gerufen. Ziel des Weltkrebstages ist es, Menschen weltweit über das Thema Krebs aufzuklären. Durch einen gesunden Lebensstil kann das Erkrankungsrisiko gesenkt werden. Neben dem Nichtrauchen sind maßvoller Alkoholkonsum, Bewegung, Vermeidung von Übergewicht und eine ausgewogene Ernährung weitere Gesundheits-Faktoren, die das individuelle Krebsrisiko senken können.

Holzspielzeug: Jedes zweite Spielzeug im Test birgt Risiken

Ob Bausteine, Puzzle oder Fahrzeuge: Jedes zweite Holzspielzeug im Test enthält gefährliche Stoffe oder es lösen sich Kleinteile, die Kinder leicht verschlucken können. Doch es gibt auch Spielzeug, das man bedenkenlos zu Weihnachten verschenken kann. Die Stiftung Warentest hat 30 Holzspielzeuge für Kinder unter drei Jahren geprüft und von „gut“ bis „mangelhaft“ bewertet. Die Ergebnisse sind in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test veröffentlicht.

Im Test: 30 Holzspielzeuge  © Stiftung Warentest
Im Test: 30 Holzspielzeuge
© Stiftung Warentest

Verschluckbare Teile gefährden Kleinkinder sofort, denn sie können im schlimmsten Fall daran ersticken. Schadstoffe entfalten ihre Wirkung erst nach Jahren. Sie stecken meist in den Lacken, im Sperrholz oder in den Schnüren. Es waren vor allem Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Formaldehyd, nitrosierbare Stoffe oder Organzinnverbindungen – Stoffe, die Krebs erzeugend sind, das Erbgut oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigen können.

Die Tester fanden ebenfalls Nickel, das ein starkes Kontaktallergen ist. Das Fatale: Ob ein Spielzeug gefährliche Stoffe enthält, kann man ihm nicht ansehen und nur selten riechen. Kinder atmen sie ein, nehmen sie über Mund und Haut auf, während sie am Spielzeug lutschen, knabbern oder es einfach nur anfassen.

Die acht mit „gut“ bewerteten Spielzeuge sind sicher und unbelastet. Akzeptabel ist auch Spielzeug, das im Test „befriedigend“ abgeschnitten hat. Das zeigt: Es ist möglich, Spielzeug zu produzieren, das die Gesundheit der Kinder nicht gefährdet.

Der ausführliche Test Holzspielzeug erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test und ist unter www.test.de/spielzeug abrufbar.

Auf eigenes Risiko: Mittagspause ist Privatsache

Mit Kollegen in die Kantine oder ein kurzer Spaziergang im Park: Viele Arbeitnehmer nutzen die Mittagspause, um ein bisschen abzuschalten. Doch wenn ihnen in dieser Zeit etwas passiert, sind sie nicht gesetzlich unfallversichert. „Essen und Spazierengehen dienen zwar der Erholung vom Job, hängen aber nicht direkt damit zusammen. Deshalb gelten Verletzungen in der Mittagspause rechtlich in der Regel nicht als Arbeitsunfall“, sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler beim Infocenter der R+V Versicherung.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei einer Berufsgenossenschaft gesetzlich gegen Arbeitsunfälle absichern. Das gilt auch für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte. „Wenn beispielsweise jemand im Büro über ein Kabel stolpert und sich dabei das Bein bricht, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für Krankenhaus und Rehabilitation oder zahlt ein Verletztengeld“, so R+VExperte Axel Döhr. Doch dieser Versicherungsschutz gilt nicht für private Tätigkeiten in der Pause.

Wer zu einem Imbiss oder in die Kantine geht, ist nur auf dem kürzesten Weg dorthin versichert. „Die Absicherung endet buchstäblich an der Eingangstür“, erklärt Döhr. Die Begründung: Essen ist ein Grundbedürfnis, ob jemand arbeitet oder nicht. Da allerdings die meisten ihren Arbeitsplatz zum Essen verlassen müssen, sind Hin- und Rückweg gesetzlich unfallversichert.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer die Mittagspause nutzt, um zum Friseur zu gehen oder für das Wochenende einzukaufen. In dem Fall ist er überhaupt nicht über den Arbeitgeber abgesichert – auch nicht auf Hin- oder Rückweg. Dafür springt dann nur, sofern vorhanden, die private Unfallversicherung ein.

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