2013 haben im Ennepe-Ruhr-Kreis rund 2.900 Mütter und Väter fasst 17,1 Millionen Euro Elterngeld bezogen. 19,4 Prozent der Leistungsempfänger waren Männer. Im Vergleich zum Vorjahr (2.600/15.3 Millionen/18 Prozent) bedeutet dies eine nicht unerhebliche Steigerung.
„Die überwiegende Mehrheit der Väter“, wirft Volker Lorenz als zuständiger Sachgebietsleiter der Kreisverwaltung einen genaueren Blick auf das vermeintlich stärkere Geschlecht, „beziehen ihr Elterngeld für die so genannten Partnermonate und kehren bereits nach zwei Monaten wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.“ In Zahlen: 50 von 563 Vätern haben sich die mögliche lange Auszeit von zwölf Monaten genommen, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. 2012 waren es von 462 Vätern 53 gewesen.
Das Elterngeld beträgt grundsätzlich zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, maximal 1.800 Euro, und wird für zwölf Monate gewährt. Es wird für zwei weitere Monate gezahlt, wenn auch der andere Elternteil die Kindesbetreuung übernimmt und ein Einkommensverlust eintritt. Eltern eines Neugeborenen, die vorher kein Einkommen hatten, bekommen 300 Euro im Monat. Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, das alleinige Sorgerecht sowie einen Einkommensverlust haben, können das Elterngeld für 14 Monate erhalten. Und: Jeder Anspruchsberechtigte hat die Möglichkeit, sich das Elterngeld als halben Monatsbetrag auszahlen zu lassen, dann verdoppelt sich im Gegenzug die Laufzeit.
Seit dem 1. August 2013 kann im Anschluss an das Elterngeld ein Anspruch auf Betreuungsgeld bestehen. Diese Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für dieses Kind keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Seit Sommer sind bei der Kreisverwaltung 551 Anträge eingegangen. 437 konnten bewilligt, 75 mussten abgelehnt werden. Hauptgrund: Das Kind war vor dem 1. August 2012 geboren. Diese im Gesetz festgeschriebene Stichtagsregelung zieht eine klare und eindeutige Grenze. Selbst wer seinen Nachwuchs beispielsweise am 31. Juli 2012 um 23.55 Uhr bekommen hat, geht leer aus und kann sich einen Antrag sparen.
Für allen anderen gilt: Wer das Formular auf den Weg bringt, erhält aktuell 100 Euro pro Monat und ab August 2014 150 Euro. Das Betreuungsfeld kann für maximal 22 Monate, längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Die Leistung gilt als „vorrangig“ und wird daher beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Sie muss nicht versteuert werden und fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt.
Ansprechpartner für Eltern aus allen neun Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis, die sich für Eltern- oder Betreuungsgeld interessieren, ist die Kreisverwaltung. Im letzten Jahr haben die Mitarbeiter der Elterngeldstelle in einer Vielzahl von Fällen Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet und Eltern bei der Antragsstellung geholfen.
Anträge erhalten Interessierte im Kreishaus, bei den Städten oder noch bequemer direkt im Internet. Unter www.en-kreis.de stehen im Bereich Bürgerservice, Stichwort Elterngeld viele Informationen zur Verfügung. Persönlich erreichbar sind die Ansprechpartner der Kreisverwaltung montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Die Telefonnummer lautet 02302/922 0.