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Tipps zum Fahren bei Sturm – Wer kommt für Schäden auf?

Autofahrer in Deutschland müssen sich in den kommenden Tagen auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen. Orkantief „Xaver“ hat bis zu zehn Zentimeter Schnee und heftige Sturmböen, die örtlich Stärke 12 (rund 140 Stundenkilometer) erreichen können, im Gepäck. Verbreitet ist mit winterlichen Straßenbedingungen, Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume und herab fallende Äste sowie deutlich längeren Fahrzeiten zu rechnen. Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, sollte laut ADAC das Auto bei extremen Windstärken lieber stehen lassen. Diese Tipps sollten beachtet werden:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit fahren: Nur so hat man das Fahrzeug unter Kontrolle. Wird man von einer Böe erfasst, kontrolliert gegenlenken.
  • Auf Brücken und in Waldschneisen auf Windsäcke oder Hinweisschilder achten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von Windböen erfasst zu werden. Aufschluss über die jeweilige Windstärke geben auch Bäume und Sträucher.
  • Bei sehr starkem Wind möglichst nicht mehr in Waldgebiete einfahren: Bäume können umstürzen oder die Fahrbahn bereits blockiert sein.
  • Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lkw oder Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst.
  • Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Seitenwindempfindlichkeit erheblich. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herab fallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. und die Versicherung nicht greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto“, zahlt die Kaskoversicherung, „kommt das Auto zum Wasser“, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

Tipps für Wintercamper

Wintercamping erfordert besondere Umsicht. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, damit Wohnwagen und Wohnmobil die harten Bedingungen im Schnee unbeschadet überstehen:

  • Schon auf dem Weg in den Urlaubsort auf größtmögliche Sicherheit achten. Dazu gehört angepasstes Fahren mit richtiger Bereifung. Ideal sind M+S-Reifen für Zugfahrzeug und Anhänger oder Wohnmobil. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. Schneeketten gehören zur Winterausrüstung.
  • Bei der Suche nach einem guten Stellplatz darauf achten, dass er schnee- und eisfrei ist. Sonst kann beim Auftauen der Caravan oder das Wohnmobil kippen. Um bei Tauwetter das Einsinken in den Boden zu vermeiden, müssen unter das Deichselrad des Wohnwagens sowie unter die Hubstützen ausreichend große Bretter gelegt werden.
  • Stromkabel so verlegen, dass sie weder am Boden festfrieren, noch vom Schneepflug beschädigt werden können.
  • Handbremse lösen sobald das Campingfahrzeug aufgebockt ist. So friert sie nicht fest. Plastiktüten schützen Handbremshebel und Auflaufeinrichtung beim Caravan gegen Vereisung. Sinnvoll ist eine Schutzplane für den Gasflaschenkasten.
  • Gasanlage möglichst nur mit reinem Propan betreiben. Dies bleibt – anders als Butan – auch bei Minusgraden flüssig. Ein Zweiflaschensystem mit Umschaltautomatik sollte im Winter zur Grundausstattung gehören, damit der Vorrat nicht unverhofft zu Ende geht. Elf Kilogramm Propan reichen etwa für zwei bis drei Tage.
  • Schneit es sehr kräftig, Dach von Wohnmobil, Wohnwagen und Vorzelt regelmäßig von Schnee befreien. Vor allem nasser Schnee kann schnell zu tonnenschwerer Last werden. Wenige Zentimeter Pulverschnee dagegen dienen sogar zur besseren Isolierung. Be- und Entlüftungsöffnungen – vor allem für die Heizung – dürfen nicht zuschneien. Zudem Dachluke immer einen Spalt offen lassen. Das verbessert die Luftzirkulation.
  • Abwasser, wenn möglich, nicht in den Tank leiten. Stattdessen die Ablaufklappe oder das Ventil öffnen und das Wasser direkt in einen Eimer leiten. So kann das Abwasser auch noch als Eisblock gut entsorgt werden.

Bevor es mit Camper oder Wohnmobil wieder nach Hause geht, müssen Schnee- oder Eisplatten unbedingt vom Dach entfernt werden, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Weitere Tipps zum Wintercamping und wichtige Informationen rund um den Campingurlaub bietet der ADAC auf der Internetseite www.adac.de/camping oder im ADAC Camping- und Caravaning-Führer.

Tipps zum Advent: Advent – ein Lichtlein brennt

Im Advent genießen die meisten Menschen ihre Zeit zuhause. Festliche Beleuchtung, behaglich geheizte Wohnzimmer und selbstgebackene Plätzchen dürfen dabei nicht fehlen. Sie sorgen aber nicht nur für vorweihnachtliche Stimmung, sondern auch für einen steigenden Energieverbrauch. Gemäß Berechnungen der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.) gehen rund zwei Prozent des gesamten Stromverbrauchs im Dezember auf das Konto der privaten und öffentlichen Weihnachtsbeleuchtungen. Zum Vergleich: So viel Strom verbrauchen 25.000 Vierpersonenhaushalte pro Jahr.

„Im Advent haben nicht nur Spielwarengeschäfte und Versandhäuser Hochkonjunktur, auch die Strom- und Gaszähler drehen noch ein paar Extrarunden“, erläutert Dr. Elisabeth Benecke, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Hessen. Damit die vorweihnachtliche Freude nicht später durch hohe Energierechnungen getrübt wird, hat die Expertin Tipps zusammengestellt, mit denen sich auch in der Vorweihnachtszeit der Energieverbrauch wirksam begrenzen lässt:

Weihnachtsbeleuchtung: Für Lichterschmuck, der die ganze Adventszeit hindurch brennt, lohnen sich LED-Lampen. Sie sparen nicht nur bis zu 90 Prozent Strom gegenüber herkömmlichen Glühlampen, sondern haben auch noch eine besonders lange Lebenszeit von bis zu 25.000 Stunden.

Kochen und Backen: Egal ob Plätzchen oder Weihnachtsgans – das Vorheizen des Backofens ist für die meisten Gerichte überflüssig. Bevor die warmen Speisen nach dem Essen in den Kühlschrank gegeben werden, sollten sie erst vollständig abkühlen. Die Reste vom Weihnachtsbraten lassen sich dann am nächsten Tag in der Mikrowelle schnell und besonders energiesparend erwärmen. Das Wasser für Tee oder Kaffee wird am besten im Wasserkocher erhitzt.

Geschenke: Unterhaltungselektronik steht Jahr für Jahr ganz weit vorne auf den Wunschzetteln. Wer dem Beschenkten und dessen Stromrechnung langfristig etwas Gutes tun will, achtet beim Einkauf auch auf den Energieverbrauch. Informationen dazu liefert das Energielabel.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Stand: 27.11.2013)

Link:
Advent – Bücher und andere Produkte

Was Mieter wissen müssen

Wann muss der Mieter die Maklerprovision zahlen, welche Klauseln im Mietvertrag sind verboten, welche Kosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen, wann sind Mieter zur Renovierung verpflichtet? Um richtig einschätzen zu können, ob die eigenen Ansprüche berechtigt sind, muss der Mieter die Rechtslage kennen. Das Finanztest Spezial Mietrecht liefert alle Mieterrechte auf einen Blick.

Mietrecht_SpezialIm Mietrecht gibt es viele knifflige Fragen. Selbst Experten müssen oft nachschauen. Hinzu kommt, dass es 2013 eine Reform des Mietrechts gegeben hat und die Gerichte zuletzt wichtige Urteile gefällt haben, die Mieter betreffen. Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Klauseln zu Schönheitsreparaturen gekippt. Die Folge: Auch wenn der Mieter laut Mietvertrag renovieren soll, muss er häufig weder streichen noch tapezieren. Es reicht, wenn der Mieter nur putzt, fegt und den Schlüssel zurückgibt.

Das Sonderheft gibt einen leicht verständlichen Kompass durch den Urteilsdschungel und informiert über die Themen wie Vertrag, Einzug, Mietalltag, Auszug, Rechtsschutz, die richtige Anwaltsuche und listet im Serviceteil wichtige Adressen auf.

Das „Finanztest Spezial Mietrecht“ hat 112 Seiten und ist zum Preis von 8,50 Euro im Handel erhältlich oder kann online unter www.test.de/mietrecht bestellt werden.

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