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Lebensmittelbedingte Erkrankungen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass weltweit jedes Jahr zwei Millionen Menschen an Infektionen sterben, die verdorbene oder verunreinigte Lebensmittel und unreines Trinkwasser verursachen. In Deutschland registriert das Robert-Koch-Institut (RKI) jährlich rund 100.000 lebensmittelbedingte Erkrankungen, darunter beispielsweise fast 70.000 Campylobacter-Fälle im Jahr 2014.

„Campylobacter ist ein robuster Erreger, der hauptsächlich bei Geflügel, aber auch auf Rind- oder Schweinefleisch und in Rohmilch vorkommt. Wer diese Lebensmittel gut durchgart, beispielsweise auf die Entenbrust rosa verzichtet, kann viele Infektionen vermeiden“, so Nicole Battenfeld, Ernährungswissenschaftlerin bei der Techniker Krankenkasse (TK). „Beim Auftauen von gefrorenem Geflügel sollte man besonders streng auf die Küchenhygiene achten, da das Auftauwasser Campylobacter oder Salmonellen enthalten kann.“ Ob Schnittbrett, Unterlage oder Messer – alles, was mit rohem Fleisch oder Abtauwasser in Berührung kommt, muss unbedingt direkt danach mit heißem Wasser und Spülmittel gereinigt werden. Auch Rohkost, also Obst, Gemüse oder Salate, sollte man vor dem Verzehr gründlich waschen und am besten vor dem Fleisch verarbeiten. So vermeidet man eine sogenannte Kreuzkontamination.

Die WHO empfiehlt anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April allen Verbrauchern die „Fünf Schlüssel zu sicheren Lebensmitteln“:

1. Halte Sauberkeit,
2. Trenne rohe und gekochte Lebensmittel,
3. Erhitze Lebensmittel gründlich,
4. Lagere Lebensmittel bei sicheren Temperaturen,
5. Verwende sicheres Wasser und unbehandelte Zutaten.

Der Tag bietet auch den Anlass, das Thema Lebensmittelsicherheit und damit verbundene Gesundheitsprobleme ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken. Eine engere Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen maßgeblichen Akteuren ist für die WHO entscheidend, um lebensmittelbedingte Krankheiten zu vermeiden.

„Die Lebensmittelsicherheit ist auch in Deutschland ein wichtiges Handlungsfeld“, so die TK-Expertin, „Das zeigen uns Lebensmittelskandale wie der EHEC-Ausbruch 2011 oder die BSE-Krise in den Neunzigern.“ Überall entlang der Nahrungskette können Risiken entstehen. Insbesondere die Nachfrage nach einem vielfältigen Angebot sowie die damit verbundene Notwendigkeit internationaler Versorgungsketten stellt die Lebensmittelwirtschaft vor Herausforderungen. „Daher sind in erster Linie Lebensmittelwirtschaft und Politik gefragt, wenn es um einen sicheren Umgang mit Lebensmitteln geht, aber auch die Konsumenten selbst sind gefragt, für ihre eigene Gesundheit sorgen“, meint Battenfeld.

Auf ihrer Homepage (www.tk.de) gibt die TK nützliche Tipps für jeden zur Hygiene im Alltag.

Tipps für Handynutzer

Rund 100 Million alte Mobiltelefone liegen derzeit ungenutzt in deutschen Schränken, Schubladen oder Kartons. Das hat der Digitalverband BITKOM auf Basis einer repräsentativen Befragung errechnet. Im Jahr 2010 waren es noch 72 Millionen Altgeräte, also rund 39 Prozent weniger als heute. „Die Verkaufszahlen von Handys und Smartphones steigen seit Jahren“, sagt Isabel Richter, Umweltexpertin des BITKOM.

„Die Verbraucher wollen von den vielen Innovationen insbesondere bei Smartphones profitieren. Deshalb werden alte Geräte relativ häufig gegen neue ausgetauscht.“ Aktuell haben 84 Prozent der Bundesbürger mindestens ein unbenutztes Handy oder Smartphone zu Hause (2014: 75 Prozent), das sind 59 Millionen Menschen. 29 Prozent der Befragten horten sogar zwei ungenutzte Mobiltelefone (2014: 24 Prozent). 7 Prozent haben drei Alt-Geräte zu Hause (2014: 7 Prozent) und 5 Prozent sogar vier oder mehr Geräte (2014: 9 Prozent).

Nicht mal die Hälfte der Befragten (47 Prozent) hat schon einmal ein Mobiltelefon entsorgt. Davon haben 46 Prozent das Gerät weiterverkauft, 30 Prozent haben es verschenkt und 23 Prozent haben es zu einer Sammelstelle für Elektronikmüll gebracht. „“Wer funktionstüchtige Handys weitergibt, leistet einen Beitrag zum Umweltschutz“, sagt Richter. „Geräte, die nicht mehr benutzt werden können, sollten zu den kommunalen Sammelstellen für Elektronikmüll gebracht werden. Dort wird für die umweltgerechte Verwertung gesorgt.“

BITKOM gibt Hinweise rund um die Entsorgung von Alt-Geräten
Entsorgung im Hausmüll verboten

Alte oder defekte Handys dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Das wissen inzwischen die meisten Bundesbürger. Nur noch 1 Prozent derjenigen, die schon einmal ein Handy entsorgt haben, gibt an, es auf diese Weise getan zu haben.

Entsorgung über Recyclinghöfe

Alte Handys können in den kommunalen Abfallsammelstellen kostenlos abgegeben werden. Die Standorte dieser Recyclinghöfe erfährt man bei seinem örtlichen, kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb. Von dort gehen die Geräte in die Verantwortung der Hersteller über, die für eine umweltgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung durch zertifizierte Recyclingunternehmen sorgen.

Entsorgung über den Mobilfunkbetreiber

Alle großen Netzbetreiber nehmen Altgeräte per Post zurück. Dazu können die Kunden portofreie Versandumschläge im Internet anfordern oder im Handy-Shop abholen. Einige Betreiber nehmen alte Handys auch direkt in den Geschäften entgegen. Wer sein Gerät zurückgibt, tut damit gleichzeitig etwas Gutes: Für jedes eingesandte Mobiltelefon spenden viele Unternehmen einen Betrag an Umwelt-, Sozial- und andere Hilfsprojekte.

Entsorgung von defekten Akkus

Alt-Akkus und Batterien dürfen ebenfalls nicht in den Hausmüll geworfen werden. Wer seinen in die Jahre gekommenen Handy-Akku durch einen neuen ersetzt, muss den alten Akku ordnungsgemäß entsorgen. Dazu kann man ihn bei den örtlichen Recyclinghöfen abgeben oder dort zurückgeben, wo der neue Akku gekauft wurde.

Löschen privater Daten

Vor der Weiter- oder Rückgabe alter Handys sollten Nutzer private Daten wie das Adressbuch, Nutzerprofile von sozialen Netzwerken, Online-Banking-Zugänge oder auch Fotos und Videoclips löschen. Am einfachsten ist es, alle Nutzerdaten des Telefons über entsprechende Funktionen („Zurücksetzen des Gerätes in den Auslieferungszustand“) komplett zu löschen. Externe Speicherkarten sollten vor dem Entsorgen entfernt oder komplett mit einer speziellen Software gelöscht werden. Wer ganz sicher gehen will, dass die Daten einer externen Speicherkarte nicht wiederhergestellt werden können, sollte die Karte physisch zerstören, also beispielsweise zerschneiden.

Novellierung des Elektrogerätegesetzes

Ein Entwurf für eine Novellierung des Elektrogerätegesetzes sieht vor, dass künftig auch der Elektronikhandel bei der Rücknahme von Altgeräten stärker in die Pflicht genommen wird. So sollen unter anderem Geschäfte mit einer Elektro-Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern laut der Novelle verpflichtet werden, kleine Geräte bis zu einer Länge von 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Zu den Details der Novellierung veranstaltet der WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft gemeinsam mit der stiftung ear, dem Zentralverband Elektroindustrie, der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien und den Industrie- und Handelskammern eine Roadshow, die im Juni und Juli 2015 deutschlandweit in verschiedenen Städten stattfinden wird. Termine und Anmeldung: www.elektrog2-roadshow.de

Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die BITKOM Research in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Aris durchgeführt hat. Dabei wurden 1006 Personen ab 14 Jahren zum Besitz und zur Entsorgung von Altgeräten befragt.

Quelle: http://www.bitkom.org

(dvf, sy)

Zwiebel schneiden ohne Tränen

(aid) – Zwiebeln sind ein beliebtes Gewürz und Gemüse. Das pikante Aroma entsteht durch eine Vielzahl organischer Schwefelverbindungen. Die wertvollen Senföle regen den Speichelfluss, die Magensaftsekretion und die Darmbewegung an. Gleichzeitig unterstützen sie Leber, Galle sowie Bauchspeicheldrüse und sollen das Wachstum von schädlichen Mikroorganismen und Viren hemmen.

Die Substanzen sind aber auch für die Tränen beim Zwiebelschneiden verantwortlich. Wenn die Zellen zerstört werden, wird das Enzym Alliinase aus dem Innern frei. Es wandelt die geruchlose Vorstufe Alliin in das stechend riechende Allicin um, das die Schleimhäute reizt und Tränen fließen lässt. Am besten verwenden Sie ein scharfes Messer, damit weniger Zellen verletzt werden. Zudem soll es helfen, Messer, Schneidebrett und Zwiebel kurz in kaltes Wasser zu tauchen oder sie unter Wasser zu schälen und anzuschneiden.

Der Körper gibt die streng riechenden Schwefelverbindungen der roh gegessenen Zwiebel über Haut und Atem wieder ab. Solche Ausdünstungen werden reduziert, wenn man nach dem Verzehr von roher Zwiebel ein Glas Milch trinkt oder frische Petersilie isst. Die scharfen Senföle können Blähungen verursachen. Gewürze wie Kümmel und Oregano können unangenehme Winde verringern. Mildere Zwiebelsorten wie Gemüsezwiebeln sind meist magenverträglicher. Beim Salat sollte die geschnittene rohe Zwiebel vor dem Verzehr nicht zu lange stehen.
Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:

aid-Heft „Gemüse“, Bestell-Nr. 1024, Preis: 4,00 Euro
www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1024

Tipps zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln

Mehr als 100.000 Menschen erkranken pro Jahr deutschlandweit durch Erreger in Lebensmitteln. Dieses Übel lässt sich durch einen sorgfältigeren Umgang mit Lebensmitteln leicht vermeiden. Anlässlich des Weltgesundheitstags, der in diesem Jahr am 7. April „Lebensmittelsicherheit“ zum Thema hat, gibt die Verbraucherzentrale NRW Tipps zum sicheren Umgang mit empfindlichen Lebensmitteln wie Geflügel, Fleisch und rohen Eiern. „Denn Krankheitserreger wie Campylobacter, Salmonellen, Listerien oder andere Mikroorganismen machen sich breit, wenn Hühnerbrust, Tiramisu und Co. unsachgemäß zubereitet und gelagert werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Besonders bei älteren Menschen oder bei Personen mit einem geschwächten Immunsystem können belastete Speisen gehörig auf Magen und Darm schlagen. Gesundheitliche Komplikationen sind als Folge nicht ausgeschlossen. Aber auch kleine Kinder und Schwangere reagieren empfindlich. Damit der Appetit auf Fleisch, Fisch und Eierspeisen keinen üblen Nachgeschmack hinterlässt, sollten ein paar einfache Tipps zum Umgang mit kulinarischen Köstlichkeiten beim Kauf und in der Küche beachtet werden:

Problematische Lebensmittel: Vor allem rohe oder unzureichend gegarte Fleisch- und Geflügelgerichte, Mett- und Tartarbrötchen, Feinkostsalate und Leckereien mit rohen Eiern können zum Gesundheitsrisiko werden – und sollten daher vor allem von kleinen Kindern, Schwangeren, älteren Menschen und immungeschwächten Personen gemieden werden. Ein unsachgemäßer Umgang verschafft Geflügel, Fleisch, Rohwurst (Zwiebelmett und Co.), Räucherfisch sowie Speisen mit rohem Ei (Tiramisu oder Zabaione) einen optimalen Nährboden für Mikroorganismen. Keime können aber auch über pflanzliche Lebensmittel – zum Beispiel Sprossen, Schnittsalate oder tiefgekühlte Beeren – übertragen werden.

Einkauf und Lagerung: Bei leicht verderblichen Lebensmitteln darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Das heißt, diese Produkte sollten beim Einkaufen rasch in die Kühltasche und zu Hause sofort in den Kühlschrank oder ins Gefrierfach wandern. Empfindliche Lebensmittel – wie Hackfleisch – bei maximal zwei Grad Celsius im Kühlschrank lagern und zügig verbrauchen. Rohe, nicht erhitzte Lebensmittel müssen immer getrennt von bereits zubereiteten Speisen – am besten in verschließbaren Boxen – aufbewahrt werden.

Zubereitung: Tiefgefrorenes Fleisch, Fisch oder Geflügel im Kühlschrank oder auf einem Sieb auftauen, jedoch nie in der Auftaubrühe liegen lassen. Denn die Brühe ist ein Nährboden für Keime. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass keine Auftauflüssigkeit auf verzehrfertige Lebensmittel – zum Beispiel auf Salat – tropft. Fleisch, Hackfleisch, Geflügel, frische Bratwurst und Fisch müssen gründlich durchgebraten bzw. durchgegart werden, bis das Fleisch innen nicht mehr rot beziehungsweise roh ist. Auch bei der Zubereitung mit der Mikrowelle sollte ist ein gleichmäßiges Erwärmen mit regelmäßigem Umrühren wichtig. Speisen mit rohen Eiern oder Mayonnaise sowie kalte Gerichte gehören nach der Zubereitung sofort für höchstens 24 Stunden in den Kühlschrank. Übrigens: Hunde und Katzen sollten von Lebensmitteln ferngehalten und während der Zubereitung von Speisen nicht gestreichelt werden!

Küchen- und Arbeitsmittelhygiene: Grundsätzlich, aber vor allem beim Hantieren mit rohem Fleisch oder Geflügel ist Händewaschen – auch zwischen einzelnen Arbeitsgängen – oberstes Gebot! Arbeitsflächen und alle Utensilien, die mit Geflügel, Fleisch, Fisch, und rohen Eiern in Berührung waren, am besten sofort nach dem Benutzen mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen. Außerdem sollten Lappen, Spülbürste und Küchenschwamm regelmäßig gewechselt und Putzhilfen gekauft werden, die sich bei 60 Grad waschen lassen.

Weitere Informationen zur richtigen Hygiene bei der Zubereitung von Speisen und zu Schadstoffen wie Schimmel und Acrylamid in Lebensmitteln enthält das Faltblatt „Essen – mit Sicherheit“, das kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist. Ausführliche Hinweise zur Lebensmittelhygiene beim Kauf und in der Küche gibt’s auch online bei der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/lebensmittel.1

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