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Null-Prozent-Finanzierung mit Tücken

Foto: dpj/newpol.de
Foto: dpj/newpol.de

Null-Prozent-Finanzierung

Ob Einbauküche, Auto oder Flachbildfernseher – mit der Null-Prozent-Finanzierung lassen sich viele Neuanschaffungen aus dem Stand finanzieren, ohne einen Gedanken an die Zinsbelastung durch das Abstottern in Raten zu verlieren. Damit jedenfalls lockt die massenhafte Werbung von Möbelhändlern, Autohäusern und Elektromärkten. „Doch Null-Prozent-Finanzierung bedeutet nicht automatisch, dass die Ware auch günstig erworben wird“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zu 100 Prozent Preisvergleich, „denn das zinslos Erworbene kann bei einem anderen Händler deutlich billiger sein.

Preisfüchse können am Ende durch Vergleichen mehr sparen als durch eine günstige Finanzierung. Deshalb sollte man sich durch die meist kleinen Raten nicht vom eigentlichen Kaufpreis ablenken lassen.“ Überhaupt: Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung macht der Kunde Schulden – und die sollten auf absolut notwendige Anschaffungen beschränkt bleiben, denn der finanzielle Überblick geht auch bei kleinen Raten schnell verloren. „Bei der Null-Prozent-Finanzierung fallen zwar keine Zinsen für die Ratenzahlung an, das heißt aber nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf mögliche Stolperfallen beim Kauf auf Pump hin:

  • Verkaufsförderung mit kleinen Raten: Mit dem Argument, dass der neue Fernseher ja ohnehin schon finanziert wird und keine Zinsen kostet, locken Verkäufer häufig zum Kauf eines größeren Modells mit mehr Ausstattung. Denn angesichts der kleinen Raten sei dessen Finanzierung problemlos möglich – so das Argument. Allerdings: Auch kleine Raten belasten die Haushaltskasse. Und wenn der notwendige Betrag für die Anschaffung bislang nicht angespart werden konnte, wird das auch nicht gelingen, wenn er als Rate zurückgezahlt werden muss.
  • Versteckte Zusatzbelastungen: Auch bei fehlendem Zins können sich manchmal zusätzliche Entgelte, zum Beispiel für die Kontoführung oder -bearbeitung, im Kleingedruckten verstecken. Weiterhin wird nicht selten versucht, Kunden zum Abschluss kostenpflichtiger Garantieverlängerungen zu drängen. Die sind meist überflüssig, denn die zweijährige gesetzliche Gewährleistung steht bei jedem Kauf zu.
  • Versicherungsschutz kein Muss: Ob als Restschuld-, Kreditausfall- oder Ratenschutzversicherung – unter diesen und ähnlichen Begriffen wird vermeintlich unverzichtbarer Schutz verkauft, der Probleme bei der Ratenzahlung absichern soll. Da die Versicherungen wegen zahlreicher Ausnahmeregelungen vielfach gerade dann nicht leisten, wenn sie benötigt werden, gleichzeitig aber teuer sind, ist ihr Abschluss sehr häufig nicht zu empfehlen. Kunden sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Achtung: Oft ist der Abschluss in den Verträgen der Null-Prozent-Finanzierung bereits als Erklärung voreingestellt! Die entsprechende Passage sollte dann im Vertragstext gestrichen werden.
  • Vorsicht vor der Dispofalle: Wenn Finanzierungen für Auto, Küche und Fernseher gleichzeitig und dann noch bei verschiedenen Firmen laufen, kann schnell der Überblick verloren gehen. Fatal, wenn dann der Dispo-Kredit des Girokontos für das Abstottern der Null-Prozent-Raten genutzt werden muss. Wegen der hohen Zinsen hierfür wird aus den vermeintlichen Null Prozent Zinsen dann schnell ein teurer Spaß. Daher sollte auch eine geringe Ratenverpflichtung im Vorfeld gut durchdacht werden. Denn werden die Raten nicht bezahlt, kann die Bank auch beim Null-Prozent-Kredit den Vertrag kündigen und den Gesamtbetrag auf einen Schlag einfordern. Zusätzlich drohen Mahn- und Verzugskosten sowie Negativeinträge bei der Schufa.

Weitere Informationen im Internet unter
www.vz-nrw.de/null-prozent-finanzierung.

Ein kostenloses Faltblatt mit Informationen zur Null-Prozent-Finanzierung gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle/Text/Redaktion: Verbraucherzentrale NRW
Stand: 41/2014

Bescheid genau überprüfen

Das wissen wahrscheinlich noch nicht alle Autofahrer: Seit Februar kommt der Kfz-Steuerbescheid nicht mehr von den örtlichen Finanzämtern, sondern vom Zoll. Bei der Übertragung der Daten der insgesamt 58 Millionen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge kann es allerdings schon mal zu Pannen kommen – der ADAC rät Autofahrern daher, ihren Steuerbescheid genau zu kontrollieren und Fehler im Zweifelsfall dem zuständigen Hauptzollamt zu melden. Die Kontaktdaten der Hauptzollämter vor Ort finden sich unter http://bit.ly/adac-zollkontakt.Neben der neuen Zuständigkeit für die Kfz-Steuer gibt es noch eine Änderung: Die jährlichen Zahlungserinnerungen fallen weg, wenn jemand dem Zollamt keine Einzugsermächtigung erteilt hat. Autofahrer müssen also selbst rechtzeitig ans Zahlen denken.

Quelle/Text/Redaktion: www.adac.de

Energieausweis für Wohngebäude: Pflichtangaben fehlen oft

Zu selten werden vorgeschriebene Angaben zur Energieeffizienz auf dem Immobilienmarkt tatsächlich gemacht. Und selbst wenn die Werte vorliegen, sind sie für Käufer und Mieter schwierig einzuschätzen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Verbraucherzentrale NRW nach zwei Untersuchungen zum Energieausweis für Wohngebäude.

Örtliche Stichproben in 47 Städten ergaben: Obwohl seit Mai eine Angabepflicht besteht, fehlt der Kennwert für den Energieverbrauch oder -bedarf eines Hauses in vier von zehn Anzeigen und Aushängen. Gleichzeitig zeigte eine Telefonumfrage von TNS Emnid, dass die Verbraucher unsicher sind im Umgang mit den Werten, die ihnen Hinweise auf künftige Energiekosten geben können. Tatsächlich wird die Deutung unter anderem dadurch erschwert, dass es zwei unterschiedliche Ausweisarten gibt. Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb eine Vereinheitlichung und klärt in einer landesweiten Aktion über Nutzen und Tücken des Energieausweises auf.

„Hinter dem Energieausweis steckt die gute Idee, den energetischen Zustand eines Hauses in einer einzigen Zahl zusammenzufassen“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Die Energiekennwerte sind aber nur dann wirklich hilfreich, wenn sie in jeder Immobilienanzeige stehen, problemlos vergleichbar sind und richtig gedeutet werden.“ Letzteres trauen sich jedoch viele Verbraucher noch nicht zu – in der Telefonumfrage gaben dies rund 40 Prozent der Befragten an, die planen, bald selbst als Anbieter oder Nachfrager am Immobilienmarkt aktiv zu werden.

Weitere Unsicherheiten offenbarten diese am Thema grundsätzlich Interessierten bei den im Mai eingeführten Effizienzklassen A+ bis H: Mehr als drei Viertel von ihnen nahmen an, dass Neubauten strengere Bedingungen erfüllen müssen als Altbauten, um in dieselbe Klasse eingestuft zu werden. Tatsächlich gelten dabei aber für alle Gebäude dieselben Regeln.

Mangelnde Vergleichbarkeit ist dagegen an anderer Stelle wirklich ein Problem: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Beide münden in einem Kennwert in derselben Einheit, doch sie bringen für ein und dasselbe Haus teils stark abweichende Ergebnisse hervor. Knapp 40 Prozent der Befragten wussten das nicht. Immerhin mehr als der Hälfte der Befragten war das Problem zwar bewusst. Doch die daraus folgende Verunsicherung schwächt nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW das Vertrauen in den Energieausweis insgesamt.

„Damit der Energieausweis eine zuverlässige Richtschnur für die Verbraucher wird, muss er endlich vereinheitlicht werden“, fordert Sieverding. „Klarer Favorit aus Mieter- und Käufersicht ist der Bedarfsausweis, weil er auf objektiven Gebäudedaten beruht.“ Der Verbrauchsausweis auf Basis von Heizkostenabrechnungen spiegelt dagegen vor allem das Verhalten der Bewohner wider. Ziehen zum Beispiel neue Mieter ein, die weniger heizen, verringert sich der Wert. „Das Haus wird dann energetisch günstiger bewertet, ohne dass es dafür einen guten Grund gibt – an Dämmung oder Heizungsanlage hat sich schließlich nichts verändert“, erklärt Sieverding.

Vor diesem Hintergrund betont die Verbraucherzentrale NRW, dass auch die Ausweisart in Immobilienanzeigen angegeben werden muss. In rund sieben Prozent der 1700 untersuchten Anzeigen und Aushänge stand der Energiekennwert, ohne dass klar war, welcher Ausweis zugrunde liegt. „Das ist genauso ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung wie das komplette Weglassen des Wertes“, betont Sieverding. Ab 1. Mai 2015 können dafür mehrere Tausend Euro Bußgeld verhängt werden. Schon jetzt ist dies möglich, wenn der Energieausweis Interessenten bei einem Besichtigungstermin nicht unaufgefordert vorgelegt wird. Die Schärfe dieser Regelung war in der Telefonumfrage aber nur knapp jedem Dritten bewusst.

Der Kurzbericht zu den Ergebnissen der Telefonumfrage, die TNS Emnid im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt hat, steht unter www.vz-nrw.de/umfrage-energieausweis zum Download bereit.

Ausführliche Informationen zum Energieausweis gibt es unter www.vz-nrw.de/energieausweis.

Stand: 29.08.2014

Forum für Patientenfrust über ärztliche Extras

Ob Krebsvorsorge Plus, Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung, Impfberatung oder Bachblütentherapie – Ärzte bieten in ihrer Praxis zahlreiche individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – an, die nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören.

Diese Extras müssen Patienten aus eigener Tasche zahlen. Patienten werden so zu Kunden von Behandlungen, für die oft schon im Wartezimmer in Hochglanz-Broschüren oder per Bildschirm geworben wird. Ärzte preisen im Sprechzimmer den Erfolg und Nutzen für medizinische Extras, die therapeutisch jedoch häufig zweifelhaft sind. Verunsichert zücken viele Krankenversicherte ihr Portemonnaie für Leistungen, über die sie oftmals weder eine schriftliche Vereinbarung noch eine Rechnung erhalten. Unter www.igel-aerger.de bieten die Verbraucherzentralen Patienten im Internet ab sofort ein Forum, in dem sie Frust und Verdruss loswerden können.

Ärzte und Kliniken können frei entscheiden, welche medizinischen Zusatzbehandlungen sie neben den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, wie oft sie diese Extras anwenden und welche Honorare sie letztlich dafür verlangen. Im Gegenzug sind die Ärzte verpflichtet, ihre Patienten in einem persönlichen Gespräch über Nutzen und Risiken der offerierten Behandlung gegen Bares aufzuklären und ihnen die Kosten schriftlich aufzulisten. Vor der Behandlung muss die Zusatzleistung zudem vertraglich fest vereinbart und anschließend auf Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung mit den Patienten abgerechnet werden. In der Praxis ist es jedoch vielfach so, dass sich die Ratsuchenden im Sprechzimmer unter Druck gesetzt und schlecht aufgeklärt fühlen. Auch der obligatorische Vertrag oder die Rechnung werden häufig vergessen. Gegenüber dem kaufmännischen Gebaren wissen Patienten dann nicht wohin mit ihrem Ärger.

Dieser kann nun abgeladen werden unter „igel-aerger.de„: Missstände rund um die Extras in Arztpraxen und Kliniken aufzudecken und abzustellen – so lauten die Ziele des Internetforums. Auf einer eigenen Beschwerdeseite können Betroffene dort ihren geballten IGeL-Ärger mit persönlichen Angaben oder anonym schildern. Die Verbraucherzentralen sammeln gezielt Erfahrungen von der Werbung in der Arztpraxis über das therapeutische Angebot bis hin zur Abwicklung der Behandlung.

Anhand der erfassten Daten wollen die Verbraucherschützer prüfen, wie die geltende Rechtslage von den Ärzten eingehalten wird und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. Allerdings bewerten sie nicht den medizinischen Nutzen, sondern ermitteln mit verbraucherrechtlichem Blick, welche Zusatzleistungen Ärzte offerieren, wie sie über die Kosten der IGeL-Leistungen informieren, ob das jeweilige Angebot in eine schriftliche Vereinbarung mündet und wie auf Beschwerden von Patienten reagiert wird. Ärzte, die negativ auffallen, sollen abgemahnt werden. Weitere Informationen und Tipps zu IGeL und Wahlleistungen sowie ein Forum zur Klärung persönlicher Nachfragen haben zudem die Aufgabe, Patienten für den Umgang mit kostenpflichtigen Extras in der Arztpraxis besser zu wappnen.

Konzipiert und betreut wird das Internetforum von der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Berlin und Rheinland-Pfalz. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Das Forum „IGeL-Ärger“ ist zugänglich unter www.igel-aerger.de.

Stand: 01.09.2014

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