Schlagwort-Archiv: Versicherungen

Reiserücktrittsversicherung: Zwei Anbieter mit „sehr guten“ Tarifen

Wer frühzeitig eine Reise bucht, sollte auch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, denn bis zum geplanten Termin kann viel passieren. Gerade für Urlauber, die teuer verreisen oder mit Kindern unterwegs sind, lohnt sich der Schutz bei Reiserücktritt und -abbruch. Die Stiftung Warentest hat für die Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest 97 Tarife untersucht und konnte die Angebote von zwei Versicherern mit „Sehr gut“ bewerten. Bei den anderen Anbietern reichten die Ergebnisse von „Gut“ bis „Ausreichend“.

Am besten ist ein Kombivertrag, der sowohl eine Reiserücktritts- als auch eine Reiseabbruchversicherung enthält. Dann sind auch zusätzliche Kosten abgedeckt, wenn Urlauber früher zurück fahren oder länger bleiben müssen. Kombiverträge sind etwa 20 Prozent teurer als Basisverträge ohne Versicherungsschutz bei Reiseabbruch. Bei teuren Reisen für 6.000 Euro sind mehr als 200 Euro fällig. Doch eine Umbuchung des Fluges oder eine Verlängerung der Reise kann viel teurer werden. Gut, wenn das ein Versicherer übernimmt.

Familienverträge sind günstiger, wenn Eltern und Kinder zusammen verreisen. Auch kinderlose Paare können einen Familientarif abschließen, meist reicht ein gemeinsamer Haushalt. Wollen Paare nur eine Einzelreise versichern, sollten sie ausrechnen, ob zwei Einzelverträge günstiger sind.

Der ausführliche Test Reiseversicherung ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und ist unter www.test.de/reiseruecktritt abrufbar.

Sturmschäden: Diese Versicherungen zahlen für Unwetterschäden

Orkantief „Xaver“ hat Deutschland weniger heftig erwischt, als befürchtet. Doch die Sachschäden sind erheblich. Der Sturm hat Bäume umgeknickt, LKW umgeworfen und Dächer abgedeckt. Den größten Schaden hinterlassen Stürme in der Regel an Gebäuden. test.de erklärt, welche Versicherung wofür zahlt.

Rund 70 Prozent aller Orkanschäden entstehen am Haus, zum Beispiel wenn der Wind das Dach abdeckt oder umgeknickte Bäume ein Haus beschädigen. Die Wohngebäudeversicherung kommt ab Windstärke acht für solche Schäden auf, wenn Sturm- und Hagelschäden in der Police mit abgedeckt sind.

Läuft im Zuge starken Regens allerdings der Keller voll, kann nur eine Elementarschaden-Zusatzversicherung helfen. Sie wird als Zusatzschutz zur Gebäude- und Hausratversicherung angeboten. Schäden, die im Haus an der Einrichtung auftreten, sind Sache der Hausratsversicherung. Da Rohbauten besonders sturmgefährdet sind, gibt es für zerstörte Bauteile und eventuell nötige Handwerkerarbeiten Bauleistungsversicherungen.

Wichtig ist generell: Wenn etwas passiert ist, muss der Versicherte sich kümmern, um den Schaden zu mindern. Ein durch den Sturm eingedrücktes Dachfenster muss er beispielsweise mit einer Plane abdecken, damit nicht noch mehr Regenwasser eindringt. Danach ist es wichtig, den Schaden unverzüglich zu melden, am besten per Telefon oder E-Mail.

Ausführliche Tipps für Hausbesitzer, Mieter, Bahn- und Autofahrer sowie Links zu Versicherungs-Tests gibt es unter www.test.de.

Weihnachten und Silvester: Regulierung von Versicherungsschäden

Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“ Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Ver-sicherungen ein:

  • Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
  • Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt – durch die Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.
  • Private Unfallversicherung: Böllerfans, die sich beim Abfackeln von Knallern und Raketen verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
  • Kraftfahrzeugversicherung: Lässt sich ein Übeltäter im Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, zum Beispiel weil Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet allein die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Die Leistungen aus den Kaskoversicherungen werden allerdings nur abzüglich der Selbstbeteiligung erbracht, falls diese vertraglich vereinbart wurde.
  • Verträge studieren: Im Ernstfall hilft ein Blick in die Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt versichert ist. Unvermeidliches Pech muss dem Versicherer nach den Feiertagen umgehend gemeldet werden. Betroffene sollten zudem alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein Folgeschaden entsteht.

Bei Ärger mit Versicherungsschäden an Silvester bietet die Verbraucherzentrale NRW in 15 ihrer örtlichen Beratungsstellen eine halbstündige Schadensfallberatung für 40 Euro an. Weitere Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt’s unter
www.vz-nrw.de/schadensfall. Kurzauskünfte gibt es auch telefonisch – und zwar wieder ab 2. Januar 2014 – donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.
Stand: 12/2013

Link:
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Versicherungs-Check: Welche Versicherungen man wirklich braucht

Viele Menschen sind falsch versichert, obwohl sie viel Geld für ihre Versicherungen ausgeben. Welchen Schutz man als junger Mensch mit Familie oder im Alter wirklich braucht und welche Angebote gut und günstig sind, erläutern die Finanzexperten der Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Eine Kranken- und eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder zu jeder Zeit. „Sehr gute“ Privathaftpflichttarife gibt es bereits ab knapp 50 Euro pro Jahr. Gesetzlich Krankenversicherte sollten zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, für die man bei einem „sehr guten“ Tarif nicht mehr als 10 Euro jährlich bezahlen muss.

Viele andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Finanztest listet detailliert auf, für wen welcher Schutz Sinn macht und nennt günstige und gut bewertete Angebote, zum Beispiel für Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen. Außerdem wird erläutert, wie lange selbst volljährige Kinder über ihre Eltern mitversichert sind und wie Paare durch einen gemeinsamen Vertrag Geld sparen können.

Unsinnig sind Versicherungen wie die Ausbildungs-, Krankenhaustagegeld- oder Reisegepäckversicherungen. Auch spezielle Smartphone-, Tablet- und Laptop-Versicherungen lohnen sich fast nie. Unnötig ist meist auch eine Insassen-Unfallversicherung. Bei Zusatzversicherungen für Produkte und Dienstleistungen wie Brillen, Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus sollte man sich die Frage stellen, ob man die Leistung nicht besser aus eigener Tasche bezahlt, als jahrelang in eine Versicherung einzuzahlen.

Der ausführliche Versicherungs-Check ist in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und ist unter www.test.de/versicherungscheck abrufbar.

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