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Reinheitsgebot für Bier soll Weltkulturerbe werden

Das „Reinheitsgebot für Bier“ soll Weltkulturerbe werden. Einen entsprechenden Antrag richten die deutschen Brauer an die Kultusministerkonferenz und die UNESCO. Das Reinheitsgebot wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.

Schon im Jahre 1516 war der Verbraucherschutz ein wichtiger Aspekt: Das Reinheitsgebot sollte Bier-Konsumenten vor der Verwendung billiger und zum Teil gesundheitsgefährdender Zutaten schützen und sicherstellen, dass nur hochwertige Rohstoffe verarbeitet werden. In Deutschland hat sich daraus über Jahr-hunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in über 1.300 deutschen Brauereien Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 5.000 einzelnen Biermarken.

Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbundes: „Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken. Es garantiert Reinheit, Qualität und Bekömmlichkeit der nach dieser Vorgabe hergestellten Biere. Über Jahrhunderte wurde diese traditionelle Handwerkstechnik fortentwickelt und von Generation zu Generation weitergegeben. Ungeachtet ihrer jahrhundertealten Tradition steht die Bierbereitung nach dem Reinheitsgebot bis heute für größtmögliche Transparenz bei der Produktion von Lebensmitteln und für ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden. Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebotes für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes wäre für die deutschen Brauer und Mälzer Würdigung und Ansporn zugleich.“

Das UNESCO-Abkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes ist bereits 2006 in Kraft getreten, wurde jedoch von Deutschland erst in diesem Jahr ratifiziert. Nun wird schrittweise ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten Immateriellen Kulturerbes erstellt. Derzeit läuft die erste Bewerbungsphase: Bis Ende November 2013 konnten Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen Bewerbungen bei den 16 Bundesländern einbringen. Jede Bewerbung erfordert zwei unabhängige Gutachten von Sach-verständigen. Für die deutschen Brauer hat der Bayerische Brauerbund vergangene Woche beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beantragt, das Reinheitsgebot für Bier in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufzunehmen. Entsprechende Fachgutachten von Prof. Dr. Franz Meußdoerffer von der Universität Bayreuth sowie von Prof. Dr. Thomas Becker und Dr. Martin Zarnkow vom Wissenschaftszentrum Weihenstephan der Technischen Universität München liegen der Bewerbung als Empfehlungsschreiben bei.

Nach der ersten Ausschreibungsrunde in Deutschland wird jedes Bundesland eine Vorauswahl für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis treffen und bis zu zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) übermitteln. Die KMK erstellt gemäß der Regularien eine maximal 34 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste und leitet diese an das unabhängige Experten-Komitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der deutschen UNESCO-Kommission weiter.

Dieses prüft und bewertet sämtliche Bewerbungen und macht Vorschläge zur Aufnahme in das nationale Verzeichnis sowie zur Weiterleitung an die UNESCO mit Sitz in Paris. Die Auswahlentscheidungen des Komitees sind abschließend durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch die KMK zu bestätigen. Der Evaluierungsprozess der UNESCO dauert insgesamt etwa zwei Jahre, sodass das Reinheitsgebot für Bier 2016, im Jahr seines 500-jährigen Bestehens, in die internationale Kulturerbeliste aufgenommen werden könnte.

www.brauer-bund.de

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