Die nordrhein-westfälische Landesregierung stärkt den Tierschutz: Als erstes Bundesland untersagt NRW das massenhafte Töten männlicher Eintagsküken in der Legehennenproduktion. Die zuständigen Kreisordnungsbehörden haben am 19. und 20. Dezember 2013 auf Veranlassung des NRW-Verbraucherschutzministeriums einheitlich die Ordnungsverfügungen mit dem entsprechenden Verbot den betroffenen Brütereien zugestellt. Den Betrieben wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015 eingeräumt. „Wir beschreiten mit diesem Vorgehen in Deutschland einen Pionierweg im Tierschutz. Diese grausame Praxis des Tötens von Küken aus reinen Renditegründen ist seit Jahrzehnten einfach hingenommen worden. Künftig wird diese Praxis in NRW ein Ende haben. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse“, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hatte Ende September 2013 einen Erlass herausgegeben, mit dem die Kreisordnungsbehörden angewiesen wurden, den Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. Damit hat sich das Ministerium der neuen Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster angeschlossen. Deren strafrechtliche Bewertung, die das Töten von männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht, hat das Ministerium veranlasst, umgehend verwaltungsrechtlich gegen diese Praxis in der Legehennenzucht vorzugehen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster stellt das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar und ist damit strafbar.
In einem Anhörungsverfahren hatten die Brütereien in den letzten Wochen die Möglichkeit, sich zu der geplanten Untersagung der Behörden zu äußern. Nachdem das Ministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) die Stellungnahmen der Betriebe ausgewertet hatten, wurde gemeinsam die Ordnungsverfügung erarbeitet. Die Untersagungsverfügung sieht für das Verbot eine 1-jährige Übergangsfrist vor, in der die Betriebe ihre Prozesse umstellen müssen. NRW ist damit das erste Bundesland, das das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Die Brütereien haben nun vier Wochen Zeit, gegen die Ordnungsverfügung Klage einzureichen, andernfalls wird die Verfügung nach Ablauf dieser Frist bestandskräftig.
„Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir bundesweit eine breite Debatte mit weitreichenden Konsequenzen über das Töten von Küken angestoßen haben. Unser Ziel ist eine tierschutzgerechte Legehennenproduktion, in der Tiere nicht wie Objekte und Abfallprodukte behandelt werden. Die Brütereien müssen jetzt umdenken und ihre Produktion entsprechend umstellen. Mit der vorgegebenen Übergangsfrist haben sie nun die Möglichkeit, neue Lösungswege im Sinne des Tierschutzes zu erarbeiten“, erklärte Minister Remmel.
Die Zucht von Legehennen konzentriert sich sehr stark auf eine hohe Legeleistung. Weil die männlichen Küken keine Eier legen, sind sie in einer weitgehend industrialisierten Landwirtschaft überflüssig. Da die Zucht von Legehennen ausschließlich auf die Produktion von Eiern ausgerichtet ist, setzen die männlichen Küken kein Fleisch an, so dass sie auch für die Mast nicht geeignet sind. Für die Mast von Geflügel werden ganz eigene Züchtungen genutzt. Es ist seit langem gängige Praxis in der EU, die sogenannten männlichen Eintagsküken für die Legehennenproduktion direkt nach dem Schlüpfen zu töten, die Methoden reichen dabei über das Schreddern bis hin zu Vergasung.
In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 12 Brütereien in vier Kreisen von der neuen Regelung betroffen. Bundesweit werden pro Jahr etwa 50 Millionen männliche Eintagsküken getötet. Die Brütereien in NRW haben daran einen Anteil von 5,4 Prozent.