Alkoholschädigungen im Mutterleib vermeiden

Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2013 erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans:
„Die Botschaft kann nicht oft genug wiederholt werden: Kein Alkohol während der Schwangerschaft – dem Kind zuliebe!

Alkohol geht in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes über und schädigt insbesondere die Entwicklung des Gehirns. Zahlreiche geistige und seelische Behinderungen, sog. Alkoholspektrumstörungen (FASD) sind die Folge. Diese Beeinträchtigungen sind unheilbar und machen den Betroffenen häufig ein selbstständiges Leben unmöglich. Sie können aber durch passende Therapien gelindert werden.

Damit diese Kinder schnell die Hilfs- und Förderangebote bekommen, die sie benötigen, ist nicht nur eine frühzeitige ärztliche Diagnose notwendig, sondern auch eine Anerkennung als Behinderung. Es bedarf einer umfassenden Information der Mitarbeiter in Versorgungs- und Jugendämtern, Beratungsstellen, von Gerichten sowie von Pflege- und Adoptiveltern.“

Die Drogenbeauftragte wird in Kürze eine Informationsbroschüre für den praktischen Gebrauch von Behörden, Gerichten und Trägern der Wohlfahrtspflege herausgeben, die auch auf der Internetseite der Drogenbeauftragten www.drogenbeauftragte.de abrufbar sein wird.

Hintergrund:

FASD ist die häufigste angeborene Behinderung, die nicht genetisch bedingt und zu 100% vermeidbar ist. Jedes Jahr werden etwa 10.000 Kinder mit Alkoholspektrumstörungen (FASD) geboren. Schätzungsweise bis zu 4.000 Kinder pro Jahr weisen das Vollbild des fetalen Alkoholsyndroms (FAS) auf. Diese Zahl ist etwa doppelt so hoch, wie die Zahl derer, die mit dem Down-Syndrom geboren werden. Folgen sind geistige und seelische Behinderungen, aber auch Aufmerksamkeitsdefizitstörungen, niedriger IQ und oft lebenslanger Betreuungsbedarf.

Bereits im letzten Jahr wurde auf Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung eine Leitlinie zur Diagnose von FASD durch die medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet.

Auch das aktuelle Projekt des Monats der Drogenbeauftragten widmet sich im September dem Thema FASD: Es wird eine Klinik vorgestellt, die ein ambulantes Angebot für betroffene Eltern und ihre Kinder geschaffen hat:. http://www.drogenbeauftragte.de/drogenbeauftragte/projekt-des-monats.html

Weitere Informationen zum Thema:

www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/alkohol-und-schwangerschaft.html

560.000 Internetabhängige in Deutschland

1 Prozent der Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren in Deutschland sind laut einer neuen Studie der Universität Lübeck internetabhängig. Das entspricht einer Zahl von ca. 560.000 Menschen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie zur Häufigkeit, Diagnostik und zu Risikoprofilen der Internetabhängigkeit  „Prävalenz der Internetabhängigkeit – Diagnostik und Risikoprofile (PINTA-DIARI)“ bestätigt damit die Ergebnisse der ersten repräsentativen Schätzung zur Prävalenz der Internetabhängigkeit in Deutschland (PINTA) der Universität Lübeck aus dem Jahr 2011.

In der aktuellen Studie gaben 37 Prozent der befragten Abhängigen an, dass sie hauptsächlich Online-Spiele spielten, während weitere 37 Prozent der Abhängigen in sozialen Netzwerken aktiv waren. 27 Prozent nutzten andere Internetanwendungen. Insgesamt betrachtet sind Männer und Frauen fast gleichermaßen von Internetabhängigkeit betroffen. Deutliche Unterschiede bestehen allerdings in der Art der exzessiven Internetnutzung: Während abhängiges Computerspielen primär bei Männern anzutreffen ist, sind Frauen eher von der Nutzung Sozialer Netzwerke abhängig.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: „Die Studie bestätigt, dass die auf Computerspieler zugeschnittenen Präventions- und Therapieangebote ausgebaut und weiter entwickelt werden müssen. Die Hilfsangebote müssen außerdem um spezielle Angebote für weibliche Internetabhängige und Nutzer von sozialen Netzwerken ergänzt werden. Die Gefahr, bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken ein exzessives oder abhängiges Verhalten zu entwickeln, muss künftig besser ins Blickfeld genommen werden.

Zur Bestimmung der Internetabhängigkeit wurde in der Studie erstmals der Kriterienkatalog der American Psychiatric Association (APA) aus dem 2013 neu erschienenen „Diagnostischen und Statistischen Manual für Psychische Störungen 5 (DSM-5)“ für die Internet-Spiel-Störung („Internet Gaming Disorder“) verwendet.

Die aktuelle Studie weist nach, dass mit einer Diagnose der Internetabhängigkeit häufig auch andere psychische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen, Impulsivität und Aufmerksamkeitsstörungen verbunden sind. Außerdem zeigen die Ergebnisse, dass die Internetabhängigkeit unabhängig von der Art der exzessiven Nutzung mit deutlichen negativen Auswirkungen auf das Sozialleben bis zur Arbeitsunfähigkeit verbunden ist.

Erfolg hängt von sozialen Fähigkeit des Chefs ab

Wer viel Macht hat, kann viel bewegen? Wer sie als Brechstange einsetzt, der macht vor allem viel kaputt. Experten vom Institut für Psychologie der Universität Bonn haben untersucht, wie die „politischen Fertigkeiten“ von Führungskräften die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter beeinflussen. Ergebnis: Vorgesetzte müssen ihre Macht klug und verantwortungsvoll gebrauchen. Nur dann arbeiten ihre Kollegen motiviert und selbstständig – und das macht Unternehmen erfolgreich.

„Der beste Führer ist der, der sich mit sicherem Instinkt gute Leute sucht, die das tun, was er getan haben möchte – und der weise genug ist, sich nicht einzumischen, solange sie es tun.“ Theodore Roosevelt hat das gesagt, der 26. Präsident der USA. Und General Dwight D. Eisenhower soll am Tag der alliierten Invasion in der Normandie keinen einzigen Befehl gegeben haben – er wusste, dass es auf die selbstständigen Entscheidungen der Männer an der Front ankam. Was in der Weltgeschichte gilt, gilt auch für den Erfolg am Arbeitsplatz. „Die Macht eines Vorgesetzten ist nur der Hebel, nicht der eigentliche Erfolgsfaktor“, sagt Professor Dr. Gerhard Blickle vom Institut für Psychologie der Universität Bonn. „Entscheidend sind die politischen Fertigkeiten des Vorgesetzten.“ Mit seinem Team hat Professor Blickle diesen Zusammenhang untersucht. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift „Group & Organization Management“ erschienen.

Wer lautstark auf sein Chefsein pocht, schadet dem Unternehmen

Was die Psychologie „politische Fertigkeiten“ nennt, ist ein ganzes Bündel an emotionaler Kompetenz. Wer sie hat, kann „positive zwischenmenschliche Kontakte herstellen, ist überzeugungsstark und wirkt vertrauenswürdig“, erläutert Professor Blickle. Um herauszufinden, wie es damit an deutschen Arbeitsplätzen bestellt ist, sandten die Bonner Forscher spezielle Fragebögen an 476 Mitarbeiter und 190 Vorgesetzte aus ganz unterschiedlichen Branchen, von der öffentlichen Verwaltung über die Metall-, Chemie- und Elektroindustrie bis hin zu Stationen in Krankenhäusern. Die Antworten erfolgten vollständig anonym, ließen sich durch Schlüsselnummern jedoch einander zuordnen. Für die Auswertung nutzten die Experten das „Political Skill Inventary“ und das „Weymann-Inventar“ – anerkannte Verfahren, mit denen sie aus den Antworten die politischen Fertigkeiten der Führungskräfte und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter ablesen konnten.

Die Ergebnisse sind eindeutig. Wenn Vorgesetzte viel Macht haben, aber keine politischen Fertigkeiten, kommt es laut Professor Blickle zum „Führungsdesaster“: „Die Mitarbeiter fühlen sich desorientiert und links liegen gelassen. Sie machen Dienst nach Vorschrift und zeigen keine Eigeninitiative mehr.“

Wer es als Chef besser machen will, sollte hingegen zwei Kriterien folgen. Erstens: Guter „aufgabenbezogener Führungsstil“ – das heißt, klare Anweisungen zu geben, Fragen und Vorschläge zuzulassen und gute Leistungen deutlich zu loben. Zweitens: Guter „mitarbeiterbezogener Führungsstil“ – das heißt, Respekt vor den Menschen zu haben. Das heißt zum Beispiel, nicht lautstark auf das eigene Chefsein zu pochen. Es heißt, auf die spezielle Situation der Kollegen einzugehen (Familienväter und -mütter also zum Beispiel nicht ständig zu Spät- und Wochenenddiensten einzuteilen). Das alles hat beste Folgen fürs Unternehmen: „Zufriedene Mitarbeiter lösen unvorhergesehene Probleme am Arbeitsplatz motiviert und selbstständig“, sagt der Bonner Psychologe. „Dieses freiwillige, nicht planbare Zusatz-Engagement macht Organisationen erfolgreich.“

Führungskraft ist ein Talent, das entwickelt werden muss

Die so überaus wichtigen „politischen Fertigkeiten“ hat nicht jeder – und erlernen lassen sie sich nur innerhalb gewisser Grenzen. Bereits in früheren Studien haben die Bonner Psychologen festgestellt, dass es dabei vor allem auf „Extraversion“ ankommt: das Vermögen, auf andere Menschen zuzugehen, sich in sie einzufühlen und sie für gemeinsame Aufgaben zu begeistern. Das ist dann zwar die halbe Miete – aber erst die halbe. Professor Blickle vergleicht es mit dem Spielen eines Instruments. „Musikalisch zu sein, ist größtenteils angeboren. Wer es ist, kann aber trotzdem noch nicht Klavierspielen.“

Auch extrovertierte Menschen müssen ihre Führungsqualität erst trainieren – etwa, indem das Unternehmen ihnen schon auf nachgeordnetem Posten Verantwortung gibt. „Wer wenig Macht, aber viel Verantwortung hat, der entwickelt gute politische Fertigkeiten.“ Eine kommende Aufgabe für die Experten könnte jetzt die Rolle der „Situationsregeln“ sein – der ungeschriebenen Gesetze, die in jedem Unternehmen anders sind. „Es reicht nicht, musikalisch zu sein und das Klavierspiel erlernt zu haben“, sagt Professor Blickle. „Man muss auch die Noten des Stückes kennen.“

Publikation:
Blickle, G.; Kane-Frieder, R. E.,; Oerder, K. et al.:
Leader behaviors as mediators of the
leader characteristics – follower satisfaction relationship.
Group & Organization Management 38, 601-628.

Beim Berufsstart und an der Uni gut abgesichert

Schüler sind über ihre Eltern krankenversichert. Doch wie sind Auszubildende und Studierende im Krankheitsfall abgesichert? Was gilt für diejenigen, die sich erst einmal ausprobieren wollen, etwa während eines Freiwilligen Sozialen Jahres? Darüber informiert Martina Hein, Referentin im AOK-Bundesverband.

Berufliche Ausbildung

Wer eine berufliche Ausbildung oder eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Einstiegsqualifizierung macht, benötigt eine eigene Krankenversicherung. Zum Start ihrer Ausbildung sollten Schulabgänger bei der Krankenkasse ihrer Wahl einen Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und ihren Arbeitgeber darüber informieren. Dieser führt die Mitgliedsbeiträge an die Krankenkasse ab.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen kostet der Versicherungsschutz zurzeit einheitlich 15,5 Prozent, die der Arbeitgeber vom Bruttolohn oder -gehalt abzieht. Davon trägt der Arbeitnehmer 8,2 Prozent und der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Dazu kommen 2,05 Prozent für die gesetzliche Pflegeversicherung, die das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichert. Wer das 23. Lebensjahr vollendet und keine Kinder hat, zahlt dafür 2,3 Prozent seines Bruttoeinkommens.

Ein Sonderfall ist die Ausbildung an einer beruflichen Schule, zum Beispiel bei angehenden Physiotherapeuten: Fachschüler, die keinen Arbeitgeber haben, sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert. Ab dem 25. Geburtstag können sie sich für einen günstigen Beitrag gesetzlich krankenversichern. Dafür zahlen sie den gleichen Beitrag wie Studenten für die studentische Krankenversicherung.

Duales Studium

In einem dualen Studium sind die Lernenden Studenten und Auszubildende zugleich. Sie erwerben das theoretische Rüstzeug an einer Fachhochschule, Universität oder Berufsakademie und setzen das Erlernte in einem Unternehmen in die Praxis um. In der Regel dauert das Studium dreieinhalb Jahre. Beim Krankenversicherungsschutz gilt für die Absolventen das Gleiche wie für reguläre Auszubildende. Sobald sie den Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, sollten sie sich bei einer Krankenkasse anmelden.

Studium

Wer sich an einer Hochschule einschreiben will, benötigt die Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse. Bis zu ihrem 25. Geburtstag sind Studierende in der Regel kostenfrei bei ihren Eltern mitversichert. Zeiten im Bundesfreiwilligendienst schieben diese Altersgrenze um maximal zwölf Monate hinaus. Wer jobbt, darf kein höheres Gesamteinkommen als monatlich 385 Euro haben, zum Beispiel aus Vermietung oder Nebentätigkeiten, wenn er familienversichert bleiben will. Das Bafög oder Stipendien werden nicht darauf angerechnet.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) darf der monatliche Verdienst 450 Euro nicht übersteigen. Wenn Studierende nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate jobben, dürfen sie allerdings auch mehr verdienen. Wer regelmäßig einen höheren Verdienst erzielt, muss sich selbst krankenversichern.

Ab dem 25. Geburtstag sind Studierende über die günstige studentische Krankenversicherung abgesichert. Der Beitrag dafür beträgt im Wintersemester 2013/2014 monatlich 64,77 Euro. Dazu kommen 12,24 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung; Kinderlose zahlen monatlich 13,73 Euro.

Die studentische Krankenversicherung können Studierende bis zum Abschluss ihres 14. Fachsemesters in Anspruch nehmen oder bis zum Ende des Semesters, in dem sie 30 Jahre alt werden. Lediglich unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich diese Höchstdauer verlängern. Dazu gehören die Geburt und Betreuung eines Kindes, eine Behinderung oder eine längere Krankheit. Danach bietet die AOK ihren Versicherten an, sich für maximal sechs Monate zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiter zu versichern, wenn sie noch fürs Studium eingeschrieben sind.

Verheiratete Studierende können über ihren Ehepartner von der beitragsfreien Familienversicherung profitieren, und zwar ohne Altersgrenze. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Studierende, die es für eine Zeitlang ins Ausland zieht, sollten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland beibehalten. Dann gelten bei der Krankenversicherung die gleichen Regeln wie für Studenten, die in Deutschland bleiben.

Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Europäischer Freiwilligendienst

Manche Schulabgänger wollen etwas Nützliches tun und dabei testen, was ihnen liegt. Möglichkeiten, sich zu engagieren, gibt es viele, zum Beispiel in sozialen Einrichtungen oder im Umwelt- und Naturschutz. Das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr gibt es schon länger. Der Bundesfreiwilligendienst wurde eingeführt, um den weggefallenen Zivildienst zu ersetzen.

Wer im europäischen Ausland in einer sozialen oder ökologischen Einrichtung arbeiten will, kann dies mithilfe des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) tun. Alle Freiwilligen erhalten ein Taschengeld und sind gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Sozialversicherung übernehmen der jeweilige Träger oder die Einrichtung, in der sich die jungen Leute engagieren. Die Eltern beziehen weiterhin Kindergeld. Vom EFD werden auch Unterkunft, Verpflegung und ein Sprachkurs bezahlt.

Praktikum oder Jobben

Berufliche Erfahrungen sammeln, bestimmte Branchen kennenlernen, Kontakte knüpfen, sich ausprobieren – dazu eignet sich ein Praktikum, das allerdings nicht immer bezahlt wird. Viele Schulabgänger suchen sich deshalb erst mal einen Job, um Geld zu verdienen und Neues kennenzulernen. Wer mehr als 450 Euro im Monat verdient, muss sich selbst krankenversichern.

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