Bratäpfel mit Nussfüllung

Bratäpfel mit Nussfüllung Foto: www.weihnachtsmenue.de
Bratäpfel mit Nussfüllung
Foto: www.weihnachtsmenue.de

Bratäpfel mit Nussfüllung
(für 1 Person)

Bratapfel mit Quittenmus
1 säuerlicher Apfel
25 g gemahlene Haselnüsse
1 EL Kleie
1 EL Milch
2 TL Quittenmus
Zimt

Die gemahlenen Haselnüsse in einer Schüssel mit Kleie und Milch vermengen. Mit Quittenmus süßen und mit Zimt abschmecken. Apfel ausstechen, mit der Masse füllen und auf Backpapier setzen. Im vorgeheizten Ofen bei 180-200 °C 12-15 Minuten backen.

Pro Person: 211 kcal (883 kJ), 3,3 g Eiweiß, 11,5 g Fett, 21,5 g Kohlenhydrate

 

Bratapfel mit Rübenkraut
1 säuerlicher Apfel
25 g gemahlene Haselnüsse
1 EL Kleie
1 EL Milch
1 TL Rübenkraut
Zimt

Die gemahlenen Haselnüsse in einer Schüssel mit Kleie und Milch vermengen. Mit Rübenkraut süßen und mit Zimt abschmecken. Apfel ausstechen, mit der Masse füllen und auf Backpapier setzen. Im vorgeheizten Ofen bei 180-200 °C 12-15 Minuten backen.

Pro Person: 230 kcal (962 kJ), 3,5 g Eiweiß, 11,4 g Fett, 26,6 g Kohlenhydrate

Melli`s Bienenlehrpfad

Ab sofort lädt die Bienenkönigin „Melli von Hüppelrott“ Familien, Schulklassen, Kindergartengruppen und neugierige Erwachsene in ihre Bienen-Welt ein. Am Sonntag, 15. September 2013, wurde Melli´s Bienenlehrpfad in Eitorf offiziell durch Vizelandrat Rolf Bausch und Bürgermeister Dr. Rüdiger Storch eröffnet. Ebenfalls anwesend waren Walter Jacobs, Referatsleiter Tourismus im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Uwe Schlömerich, Leiter Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft im Landesbetrieb Wald und Holz NRW und Brigitte Kohlhaas vom Projektbüro Naturregion Sieg, die den neuen Bienenlehrpfad vorstellten und insgesamt über den Qualitätswanderweg Natursteig Sieg informierten.

Von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr konnten auf der Festwiese am Hüppelröttchen Groß und Klein Wissenswertes, Interessantes und viel Neues über die Geheimnisse von Bienenvölkern erfahren. Angeboten wurden u.a. Wanderungen auf dem Bienenlehrpfad und Infostationen vom Forstamt Rhein-Sieg-Erft, dem Bienenzuchtverein Eitorf, der Biostation Rhein-Sieg und der Naturregion Sieg. Die Mitmachangebote, wie einem Bienen- und Waldquiz, Nägel klopfen, Bogenschießen, Wettsägen und Kinderschminken fanden ebenfalls reges Interesse. Der Heidschnucken -„Streichelzoo“ hat die Natur hautnah erleben lassen. Für das leibliche Wohl wurde natürlich auch gesorgt.

„Mit der Eröffnung von „Melli`s Bienenlehrpfad als neuer Erlebnisweg ist die Region Rhein-Sieg mit seinem Qualitätswanderweg Natursteig Sieg um eine Attraktion reicher“, sagte Vizelandrat Rolf Bausch und dankte allen Beteiligten für ihr großes Engagement.

Melli´s Bienenlehrpfad gehört zum Gesamtprojekt „Qualitätswanderweg Natursteig Sieg“. Seit 2010 arbeitet das Projektteam Naturregion Sieg, das sind die Städte Siegburg und Hennef, die Gemeinden Eitorf und Windeck, die Biologische Station Rhein-Sieg, das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft und der Rhein-Sieg-Kreis, mit finanzieller Unterstützung der EU und des Landes Nordrhein-Westfalen daran, die touristische Attraktivität des Siegtales – besonders im stetig wachsenden Wandermarkt – zu erhöhen. Dazu wurden der Qualitätswanderweg Natursteig Sieg mit einer Länge von 115 Kilometern und 17 Erlebniswege als thematisch ausgerichtete Rundwanderwege mit ca. 190 Kilometer Länge markiert und beschildert, eine Vielzahl von Informationstafeln an den Bahnhöfen und den Wanderparkplätzen aufgestellt, Bänke und Rastplätze eingerichtet und mehr als 70 Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in der Region zu „Qualitätsgastgebern Sieg“ zertifiziert.

Anfahrt:
Von Eitorf über die Asbacher Straße und Bergstraße nach Eitorf-Käsberg. Den Ort durchfahren über die Straße „Zum hohen Schaden“ bis zur abknickende Vorfahrtstraße. Dort links dem Hinweis „Wandergebiet Hüppelröttchen“ folgen. Nach ca. 800 m ist der Wanderparkplatz Melchiorweg erreicht. Von dort führen gelbe Hinweismarkierungen zum Lehrpfad.

Schielen bei Kindern

Wenn Säuglinge in den ersten Lebensmonaten gelegentlich schielen, ist das normal, weil sie die Bewegung beider Augen noch nicht richtig koordinieren können. Wenn ein Kleinkind jedoch ständig schielt, kann sich daraus eine Sehschwäche entwickeln. „Wird das Schielen rechtzeitig behandelt, lässt sich die Fehlstellung eines oder beider Augen korrigieren und eine Sehschwäche vermeiden“, sagt Dr. Christiane Roick, stellvertretende Leiterin des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband.

Nach Angaben des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) schielen etwa vier Millionen Menschen in Deutschland. Bei ihnen schauen beide Augen bei der Fixierung eines Objekts nicht in die gleiche Richtung, was auch als Strabismus bezeichnet wird. Durch die Fehlstellung kommen die Bilder, die beide Augen liefern, im Gehirn nicht richtig zur Deckung. Dadurch ist keine räumliche Wahrnehmung mehr möglich, es entstehen störende Doppelbilder.

Schielendes Auge wird nicht benutzt

Um solche Doppelbilder zu vermeiden, unterdrückt das kindliche Gehirn die Bilder, die vom schielenden Auge gesendet werden. Die Folge: Das schielende Auge wird nicht benutzt, das Sehvermögen entwickelt sich nicht weiter. Ohne Behandlung entwickeln 70 bis 90 Prozent der Kinder, die schielen, eine einseitige Sehschwäche. „Wird diese sogenannte Amblyopie rechtzeitig entdeckt, lässt sie sich effektiv behandeln“, sagt Roick.

Schielen kann viele Ursachen haben. Neben einer möglichen erblichen Veranlagung gehören dazu Risikofaktoren, die während der Schwangerschaft oder Geburt auftreten. Oft liegen die Ursachen auch im Auge selbst. So können angeborene Brechungsfehler oder einseitige Linsentrübungen die Fehlstellung eines Auges auslösen. Doch auch Kinderkrankheiten mit hohem Fieber, Unfälle oder schwere seelische Krisen sind manchmal für das Schielen verantwortlich.

Ein Besuch bei einem Kinder- oder Augenarzt ist angezeigt, wenn ein Kind schielt oder wenn Eltern den Eindruck haben, dass es nicht gut sieht. Bei folgenden Auffälligkeiten sollten sie mit ihrem Nachwuchs ebenfalls einen Arzt aufsuchen:

  • Lidveränderungen oder einer Anomalie der Lider,

  • Trübungen der Hornhaut,

  • einer grau-weißlichen Pupille,

  • wenn das Kind ständig mit schräg gehaltenem Kopf schaut oder Dinge sehr nah ans Auge halten muss, um sie zu erkennen,
  • Augenzittern,

  • Lichtscheu,

  • abnormal großen Augen.

Oft ist die Fehlstellung eines Auges allerdings nicht deutlich sichtbar. Zudem ist in fast der Hälfte der Fälle nicht Schielen für eine Amblyopie verantwortlich, sondern eine Fehlsichtigkeit.

Früherkennungsuntersuchungen nutzen „Generell ist es wichtig, alle empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zu nutzen“, rät AOK-Ärztin Roick. In den sogenannten U´s werden unter anderem auch die Augen untersucht, um Störungen frühzeitig zu erkennen.

Die Kosten für diese Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. In der „U 7a“ ist einer der Untersuchungsschwerpunkte das Erkennen von Sehstörungen. Die Vorsorgeuntersuchung richtet sich an Mädchen und Jungen, die ihr drittes Lebensjahr fast vollendet haben (34. bis 36. Lebensmonat). Schwächeres Auge fördern Stellt der Arzt fest, dass ein Kind schielt, ermittelt er zunächst die Ursache.

Eine passende Brille kann ein durch Fehlsichtigkeit bedingtes Schielen bei vielen Kindern zumindest verringern. Zur Behandlung einer Sehschwäche, die durch Schielen entstanden ist, deckt der Arzt das gesunde Auge in einem bestimmten Rhythmus mit einem Pflaster ab. Auf diese Weise lässt sich das schwächere Auge durch Training fördern. Verträgt ein Kind das Pflaster nicht, eignen sich Stoffkapseln zum Abdecken eines Auges. Bei Kindern, die eine Brille tragen, wird ein Brillenglas abgeklebt. „Wichtig ist, dass die Eltern das Training unterstützen“, sagt Roick.

Operation kann notwendig werden Wenn Kinder große Schwierigkeiten mit dem Augenpflaster haben, ist unter bestimmten Bedingungen auch eine Behandlung mit Augentropfen mit dem Wirkstoff Atropin möglich. Dadurch können Kinder mit dem gesunden Auge einige Stunden nicht mehr scharf sehen. Als Nebenwirkungen können jedoch erhöhte Lichtempfindlichkeit und Augenbrennen auftreten.

Ist der Schielwinkel zu groß, kann eine Operation an den Augenmuskeln notwendig werden. Das Risiko einer solchen Operation ist gering, die Erfolgsaussichten sind gut. In einigen Fällen kann jedoch eine Folgeoperation notwendig werden. „Es lohnt sich, Kinder beim Verdacht auf eine Sehstörung untersuchen und behandeln zu lassen“, sagt Roick.

Rückenwind für die AMNOG-Anlaufphase

Mit dem Arzneiverordnungs-Report 2013 (AVR) liegen erstmals Daten zur finanziellen Wirkung der frühen Nutzenbewertung neuer Medikamente nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vor. „Das AMNOG wirkt“, betonen die AVR-Herausgeber. Aber die Anlaufphase dauert länger als ursprünglich geplant. Der AOK-Bundesverband schlägt deshalb vor, den gesetzlichen Flankenschutz um zwei Jahre zu verlängern, bis das Instrument der Nutzenbewertung seine volle Wirkung entfaltet hat. Dabei geht es um ein Preismoratorium und den erhöhten Herstellerabschlag. Beide Regelungen laufen laut Gesetz zum 31. Dezember 2013 aus.

Nach einem Rückgang der Arzneimittelausgaben 2011 haben die Krankenkassen 2012 wieder mehr Geld für Medikamente auf den Tisch legen müssen. Nach den vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) für den AVR erhobenen und analysierten Daten sind die Ausgaben um 2,6 Prozent auf 30,6 Milliarden Euro gestiegen. „Das liegt daran, dass die Menge der verordneten Medikamente steigt und dass Ärzte vermehrt teure Mittel verschrieben haben“, erläutert WIdO-Arzneimittelexperte Helmut Schröder. Einen ähnlich moderaten Anstieg aufgrund dieser sogenannten Struktureffekte erwartet er auch für das laufende Jahr. Doch für 2014 prognostizieren die WIdO-Analysten einen Ausgabenschub um 8,9 Prozent. Mehr als zwei Drittel dieses Schubs weisen sie dem vorgesehenen Auslaufen des Preismoratoriums (drei Prozent) sowie der anstehenden Absenkung des Herstellerabschlags von 16 auf sechs Prozent zu (3,8 Prozent).

Gegen einseitige Lastenverteilung bei AMNOG-Umsetzung

„Das AMNOG ist kein Gesetz wie viele andere, sondern quasi der Einbau des neuen Prinzips der Nutzenbewertung in die deutsche Arzneimittelversorgung bei laufendem Betrieb. Die Etablierung dieses wichtigen Prinzips erfordert eine ausreichend lange Übergangszeit, bis sich das AMNOG auch ökonomisch selbst trägt. Faktisch würden ansonsten in den nächsten Jahren allein die Versicherten in die Etablierung der Nutzenbewertung ’nvestieren'“, sagt Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. „Die Einführung des Prinzips der Nutzenbewertung würde mit sehr hohen Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich zusammenfallen. Um eine solche einseitige Lastenverteilung zu verhindern, sollten auch die Hersteller weiterhin einen relevanten Beitrag leisten. Pragmatisch und für alle Beteiligten planungssicher wäre es, dies durch eine zweijährige Verlängerung des Herstellerrabatts von 16 Prozent und des derzeitigen Preismoratoriums umzusetzen. Das wäre der beste Rückenwind für die Nutzenbewertung.“

Eine Verlängerung entspräche der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers. Denn der damalige Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hatte die Preise für Medikamente, für welche die gesetzlichen Krankenkassen keinen Festbetrag bezahlen, zum 1. August 2010 auf dem Stand von 2009 eingefroren. Zudem wurde der Herstellerabschlag von sechs auf 16 Prozent angehoben. Beide Maßnahmen sollten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziell Luft verschaffen, bis das mit dem AMNOG eingeführte Instrument der Nutzenbewertung für patentgeschützte Arzneimittel Wirkung zeigt.

Mit dem AVR 2013 liegen jetzt erstmals Daten für die finanzielle Wirkung des AMNOG vor. Sie belegen: Das AMNOG wirkt, wird aber noch Zeit brauchen, bis es seine volle Kraft entfaltet hat. Die Bewertung des zusätzlichen Nutzens eines neuen Medikamentes gegenüber der Standardtherapie und die sich anschließenden Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern haben laut AVR im vergangenen Jahr zu Minderausgaben von 120 Millionen Euro geführt. Rund zwei Milliarden Euro hatte die Bundesregierung 2010 als jährliches AMNOG-Sparziel prognostiziert. Dass zwischen dieser Planzahl und der Praxis noch eine riesige Lücke klafft, liegt daran, dass die Umsetzung der im AMNOG vorgesehenen Maßnahmen in funktionierende und rechtssichere Verfahren länger gedauert hat als geplant. Die frühe Nutzenbewertung ist Mitte 2011 angelaufen – anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des AMNOG. Mit dem Einbeziehen des Bestandsmarkts hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Beschlussgremium von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, erst im April dieses Jahres beginnen können. Der Unparteiische Vorsitzende des GBA, Josef Hecken, geht sogar davon aus, dass die Nutzenbewertung erst „in drei bis fünf Jahren“ ihre volle Wirkung entfalten wird. Dann könne man mit Einsparungen von bis zu einer Milliarde Euro jährlich rechnen.

Die Spreu vom Weizen trennen

Für Hecken wie Deh steht in puncto AMNOG jedoch nicht das Sparen im Vordergrund. „Es geht in erster Linie darum, bei neuen Medikamenten die Spreu vom Weizen zu trennen“, betonten beide bei der Vorstellung des neuen Arzneiverordnungs-Reports. Dies gelinge mit der frühen Nutzenbewertung bisher erfreulich gut. Von 48 Wirkstoffen, die bisher das Verfahren der frühen Nutzenbewertung durchlaufen haben, erhielten nach Darstellung von GBA-Chef Hecken lediglich neun die Bestnote „beträchtlicher Zusatznutzen“, 17 Arzneimitteln wurde immerhin noch ein geringer Zusatznutzen attestiert.  „Die Heilsversprechen bei der Markteinführung neuer Medikamente werden in den meisten Fällen nicht eingehalten“, sagte Hecken.

Nach wie vor liegt es aber auch in der Hand der Ärzte, therapeutisch wie ökonomisch sinnvoll zu verordnen. Die AVR-Herausgeber Prof. Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paffrath haben auch für die inzwischen 29. Ausgabe ihres Standardwerkes berechnet, wie viel Geld die Krankenkassen weniger für Medikamente ausgeben müssten, wenn alle Einsparmöglichkeiten genutzt würden. Den Löwenanteil machen dabei die sogenannten Analogpräparate aus, bei denen es sich um geringfügige Variationen vorhandener Medikamente handelt, die es Pharmaunternehmen erlauben, finanziell besonders lukrative Produkte länger vor Nachahmerprodukten (Generika) zu schützen. Allein der konsequente Verzicht auf das Verschreiben dieser teuren Analogpräparate würde laut Schwabe und Paffrath mit 2,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen.

Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, sieht hier die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Ländern in der Bringschuld: „KBV und KVen informieren die Ärzte immer noch nicht ausreichend über die Marketingstrategien der pharmazeutischen Unternehmen.“ Ludwig ärgert sich darüber, dass es den Unternehmen gelinge, „durch Analogpräparate mit geringem therapeutischem Stellenwert Umsätze im dreistelligen Millionenbereich zu erzielen“. Dieses Geld stehe dann für echte Innovationen, die den Patienten tatsächlich besser helfen, nicht mehr zur Verfügung. Auch der Chefpharmakologe der deutschen Ärzteschaft spricht sich deshalb für eine konsequente Aufarbeitung des Bestandsmarktes für patentgeschützte Medikamente aus.

Viel Lob gab es von Schwabe und Paffrath für die Arzneimittelrabattverträge. 2012 haben die gesetzlichen Krankenkassen dank der Generika-Verträge 2,1 Milliarden Euro weniger für die Nachahmerprodukte ausgeben müssen. Die realisierten Einsparungen liegen damit deutlich über dem von den AVR-Experten in den Vorjahren berechneten Wirtschaftlichkeitspotenzial im Generikabereich. Rabattverträge decken inzwischen gut die Hälfte des Generikamarktes ab.

 

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