Regulierung der Maklercourtage gefährdet Vertragsfreiheit

Der Immobilienverband IVD sieht die Vereinbarungen der künftigen Koalitionäre zum sogenannten Bestellerprinzip als kritisch an. Danach soll das Bestellerprinzip Einzug im Koalitionsvertrag halten, obwohl die letzte Bundesregierung den Gesetzentwurf aus dem Bundesrat mit zahlreichen Sachargumenten abgelehnt hat. „Für eine Neuregelung des Maklerrechts besteht unserer Meinung nach kein Anlass“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. „Der Markt steuert sehr gut, wer die Maklerprovision zahlt. Die Höhe ist bereits zugunsten des Verbraucherschutzes geregelt.“

In Regionen mit einem Überangebot an Wohnungen zahle der Vermieter, in Ballungszentren mit einem Nachfrageüberhang der Mieter. Für eine Einschränkung der Vertragsfreiheit besteht daher keine Veranlassung. „Eine juristisch wasserdichte Formulierung eines Gesetzes nach marktwirtschaftlichen Prinzipien dürfte zudem nur schwer umzusetzen sein. Der Maklervertrag ist mit Verträgen, bei denen das Bestellerprinzip gilt, nicht vergleichbar“, gibt Kießling zu bedenken.

Es müsse weiterhin möglich sein, dass auch Mietinteressenten als Auftraggeber gelten, auch wenn der Makler die Wohnung bereits in seinem Portfolio hat. Schließlich profitieren die Interessenten von der Dienstleistung des Maklers, der nicht nur den Abschluss eines Mietvertrages vermittelt. Häufig verhandelt der Makler auch hinsichtlich des Mietbeginns mit dem Vermieter. „Aus der Berufspraxis unserer Mitglieder wissen wir, dass sie demjenigen Mieter, der den Zuschlag erhalten hat, auch dabei behilflich sind, das bestehende Mietverhältnis in der alten Wohnung einvernehmlich vorzeitig aufzuheben.“ So könnten beispielsweise Doppelmietzahlungen vermieden werden.

Die Vereinbarungen, die beruflichen Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler einzuführen, begrüßt der IVD hingegen ausdrücklich. „Wir fordern schon seit Jahrzehnten, dass der Sach- und Fachkundenachweis gesetzlich verankert wird und so einheitliche Qualitätsstandards den Markt bestimmen“, sagt Kießling. Die Aufgaben und die Verantwortung der Makler und Verwalter seien so umfangreich, dass eine gewisse Marktkenntnis und Kompetenz zwingend seien. „Es freut uns daher sehr, dass sich erstmals seit Jahrzehnten beide verhandelnden Koalitionspartner für eine Qualitätssicherung für die Berufe Immobilienverwalter und Makler ausgesprochen haben.“

Der IVD arbeitet bereits seit Jahren mit verbandsinternen Standesrichtlinien, um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. „Wir sehen gerade die Themen rund um die Grundbuchordnung, das Wohnungseigentumsrecht, dem Wohn- und Gewerberaummietrecht, aber auch bautechnische Fragen als wichtige Kenntnisse an“, sagt Kießling. Die IVD Mitglieder müssen ferner eine Betriebshaftpflicht – sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen sowie die strafrechtlich relevante Vertrauensschadensversicherung, die durch den IVD Berufsverband gefordert wird.

Ebenfalls positiv sieht der IVD, dass die künftige Koalition die Teilnahme am automatisierten Verfahren für die Einsichtnahme in das Datenbankgrundbuch neu regeln möchte. „Neben den genannten Verwaltern sollten auch Immobilienmakler und Gutachter in den Kreis der Nutzer des automatischen Verfahrens einbezogen werden“, fordert Kießling. „Der Zugriff auf elektronische Grundbücher erleichtert die Recherche enorm.“ Die Gestattung der Teilnahme am elektronischen Grundbuch sei dabei von der Verpflichtung zu ordnungsmäßiger Bevollmächtigung zu trennen. „Ein Nachweis des berechtigten Interesses oder eine Vollmacht muss nach wie vor für jede Berufsgruppe verpflichtend sein“, sagt Kießling.

www.ivd.net

Kosten der Windenergie sinken weiter

„Die mittleren Stromgestehungskosten der Windenergie an Land berechnet auf 20 Jahre Betrieb schwanken standortabhängig sehr stark zwischen gut 6 Cent pro Kilowattstunde an Standorten mit sehr starkem Wind und 11 Cent pro Kilowattstunde an Standorten mit sehr schwachem Wind. Die Abweichungen vom Mittel sind bei den Investitionsnebenkosten und den Betriebskosten sehr hoch“, fasst Knud Rehfeldt, Geschäftsführer der Deutschen WindGuard, die Ergebnisse der Studie zur „Kostensituation der Windenergie an Land“ zusammen.

„Die Stromgestehungskosten von Windenergieanlagen sind in den letzten Jahren insbesondere aufgrund technischer Anlagenoptimierungen und neuen Anlagenkonzepten weiter deutlich gesunken“, so Thorsten Herdan, Geschäftsführer VDMA Power Systems. „Durch den breiten Einsatz der neuen Windenergieanlagen können Kostensenkungen an Standorten im Norden als auch im Süden Deutschlands noch stärker greifen“, so Herdan weiter. „Dazu müssen Hemmnisse bei Höhenbegrenzungen und Baurichtlinien abgebaut werden. Auch bei Investitionsnebenkosten für Fundamente oder Projektierung sowie Betriebskosten für Service oder Pachten sind – abhängig von den Abweichungen an verschiedenen Standorten – zusätzliche Kostensenkungen möglich“.

Mit ihrer Studie analysiert die Deutsche WindGuard Investitions- und Betriebskosten von Onshore-Windenergieprojekten. Die Studie zeigt, wie sich Kosten in den letzten Jahren an unterschiedlichen Standorten entwickelt haben und gibt damit indirekt auch Hinweise darauf, welche Potentiale bei der Windenergie an Land bestehen.

„Windenergie an Land gehört zu den kostengünstigsten erneuerbaren Energien. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche und ökologisch, sozial- wie wirtschaftspolitisch verträgliche Energiewende in Deutschland. Wir setzen darauf, dass die neue Bundesregierung die Energiewende aktiv voranbringt und solide wie verlässliche Rahmen-bedingungen für eine Branche mit inzwischen 117.900 Beschäftigten schafft. Mit der WindGuard Studie leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine transparente und ehrliche Diskussion zur Fortsetzung der Energiewende mit Windenergie an Land. Die Daten bilden ein gutes Fundament für die anstehende EEG-Novelle.

Die Studie macht deutlich, dass Einsparpotentiale an guten Standorten vorhanden sind. Eine flächendeckende Überförderung der Windenergie an Land ist allerdings nicht festzustellen. Wir legen Kosten offen und sind bereit, weitere Effizienzpotentiale zu heben“, so die Präsidentin des Bundesverbandes WindEnergie, Sylvia Pilarsky-Grosch.

Die Windenergie an Land ist technologisch sehr weit entwickelt. Kosten sind stark abhängig von Standortspezifika, Materialpreisen, Finanzierungskosten und politischen Rahmenbedingungen. Kostensenkungen können nur unter Berücksichtigung dieser Abhängigkeiten bewertet und erzielt werden. Die Bezifferung der Senkungspotentiale hätte den Rahmen der vorliegenden Studie gesprengt. In einer ergänzenden Analyse sollen Ende 2013 aber Vergleiche mit dem internationalen Kostenniveau auf Basis der dort geltenden Regeln getroffen werden.

Grundlage der Studie bildet eine Umfrage unter Herstellern und Betreibern von Windenergieanlagen. Konkret liegen die mittleren Stromgestehungskosten in extrem windhöffigen Regionen bei 6,25 Cent pro Kilowattstunde. Mit sinkender Standortqualität steigen die Kosten je Kilowattstunde erzeugten Stroms. An einem durchschnittlichen Standort betragen sie zwischen 8 und 9 Cent pro Kilowattstunde. Die mittleren Stromgestehungskosten an sehr windschwachen Standorten weisen auf Basis der mittleren Kostenannahmen Werte von 11,07 Cent pro Kilowattstunde auf. Die Standardabweichungen betragen bei den Investitionsnebenkosten knapp 40 Prozent und bei den Betriebskosten knapp 30 Prozent.

Die mittleren Standardunsicherheiten der Stromgestehungskosten bewegen sich zwischen 12 und 15 Prozent. An einem Schwachwindstandort lassen sich beispielsweise nur mit sehr hohen Nabenhöhen und langen Rotorblättern bei vergleichsweise niedrigen Nebenkosten und Betriebskosten sowie sehr geringen Finanzierungskosten Projekte realisieren.

Thorsten Herdan: „Dies zeigt, dass je nach Spreizung der Kosten etwa bei Anlagen, Fundamenten, Pachten oder Service ein breites Band an Stromgestehungskosten entstehen kann. Mit einem einheitlichen Vergütungssatz würden je nach Höhe entweder Projekte nur an den besten Standorten realisiert oder an diesen eben erhebliche Mitnahmeeffekte ausgelöst. Bei der Windenergie an Land kommt es bei der grundlegenden Reform des EEG darauf an, das bestehende Vergütungssystem zu optimieren, und dort, wo Kostensenkungen möglich sind, diese auch zu realisieren. Die Ergebnisse der Studie können dabei die Richtung weisen.“ Sylvia Pilarsky-Grosch: „Bei Anpassung des Referenzertragsmodells müssen Windenergieanlagen an schwachen Standorten angemessen berücksichtigt und Potentiale an guten Standorten gehoben werden.“

Kurzfassung der Studie „Kostensituation der Windenergie an Land“: http://www.wind-energie.de/infocenter/studien

www.wind-energie.de

Breitbandausbau in NRW vorantreiben

Anfang kommenden Jahres wird der „Runde Tisch Breitbandausbau“ seine Arbeit aufnehmen. Das hat das Kabinett in Düsseldorf beschlossen. Unter der Federführung des NRW-Wirtschaftsministeriums soll der runde Tisch zum Breitbandausbau Konzepte und Hilfestellungen für Kommunen entwickeln und Hemmnisse beim Breitbandausbau erkennen und abbauen. Zudem sollen geeignete Finanzierungsmodelle beraten werden sowie Informationsangebote, um lokale Breitbandinitiativen zu unterstützen.

Wirtschaftsminister Garrelt Duin erklärte dazu: „Der Breitbandausbau ist entscheidend für die Sicherung unseres Standorts. Wir müssen den flächendeckenden Zugang zu hochleistungsfähigen Netzen zügig vorantreiben.“

Teilnehmer des runden Tisches werden Vertreter der Landesregierung, der kommunalen Spitzenverbände, der zuständigen Telekommunikationsunternehmen und von Verbänden sein.

Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile eine nahezu flächendeckende Grundversorgung (2MBit/s) mit Breitbandanschlüssen. Angestrebt wird jetzt der flächendeckende Zugang zu hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (mindestens 50MBits/s) für alle Haushalte bis 2018.

Die Festplatte der Natur wird unwiederbringlich gelöscht

Das Artensterben schreitet auch in NRW voran. Nach dem jüngsten Umweltbericht der Landesregierung ist die Zahl der ausgestorbenen oder verschollenen Arten in Nordrhein-Westfalen so hoch wie nie und liegt inzwischen bei über neun Prozent. 1979 waren es bereits fünf Prozent. Insgesamt sind nach der jüngsten Roten Liste etwa 45 Prozent der beobachteten Arten gefährdet, vom Aussterben bedroht oder ausgestorben.

„Wir konnten zwar zwischen 1999 und 2011 eine weitere Ver-schlechterung bei verschiedenen gefährdeten Arten durch eine aktive Naturschutzpolitik abwenden. So sind Weißstorch, Uhu und Biber wieder an vielen Stellen im Land heimisch geworden. Trotzdem gilt weiterhin, dass etwa die Hälfte der rund 3.000 seit 1979 beobachteten Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind“, sagte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorlage des aktuellen „Umwelt-berichtes NRW 2013“ in Düsseldorf.

Besorgniserregend ist vor allem, dass die Gefährdung typischer Arten der Feldflur und bisher ungefährdeter „Allerweltsarten“ deutlich zunimmt. „Täglich verschwinden weltweit Arten unwiederbringlich, gegenwärtig ist die Aussterberate weltweit 100 bis 1000 Mal höher als die natürliche Aussterberate und das hat auch Folgen für uns Menschen. Denn wir sind dabei, die Festplatte unserer Natur zu löschen“, erklärte Remmel.

Zu den in NRW in den letzten Jahrzehnten ausgestorbenen Arten zählen etwa die Rohrdommel, das Birkhuhn und die Kornrade. Weitere Tierarten wie Kreuzotter, Gelbbauchunke, Mopsfledermaus und Feldhamster drohen in absehbarer Zeit zu verschwinden, wenn nicht gegengesteuert wird.

Die Ursachen für diesen alarmierenden Befund seien, so Minister Remmel, neben den Folgen der Industrialisierung der weiterhin hohe Flächenverbrauch auf Kosten der Natur, eine intensive Landwirtschaft und eine zum Teil nicht standortgerechte oder zu intensive Wald-Bewirtschaftung. Als weitere Gefährdung kommen gebietsfremde Arten hinzu, die einheimische Arten verdrängen können. „

Dabei spielt der Klimawandel eine entscheidende Rolle. Wir stehen hier vor neuen Herausforderungen für die Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt“, sagte Minister Remmel. „Die Folgen des Klimawandels werden auch Bestandteil unserer Biodiversitätsstrategie sein, die derzeit erarbeitet wird. Das Ziel der Strategie wird sein, Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in NRW zu entwickeln.“ Darüber hinaus kündigte der Minister eine Neuausrichtung der Naturschutzgesetzgebung des Landes an, mit dem zentralen Ziel, das wertvolle und vielfach bedrohte Naturerbe in NRW zu bewahren. Hierzu wird das Landschaftsgesetz zu einem NRW-Naturschutzgesetz ausgebaut.

Die Zahlen zur Gefährdung und zum Artensterben in NRW stammen aus dem aktuellen Umweltbericht des Landes NRW. Zum dritten Mal nach 2006 und 2009 werden in einem Umweltbericht für Nordrhein-Westfalen Zustand und Entwicklung der Umwelt sowie die aktuellen umweltpolitischen Handlungsfelder anhand von 27 Umweltindikatoren ausführlich dargestellt. Der rund 140 Seiten umfassende Bericht stellt den Zustand von Luft, Wasser, Boden, Abfall und Naturschutz dar. Hinzu gekommen sind neue Herausforderungen, etwa der Klimaschutz und die Folgen des Klimawandels. Nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalens muss der Bericht spätestens alle vier Jahre vorgelegt werden.

Das Ziel des aktuellen Berichts ist laut Minister Remmel, allen Bürgerinnen und Bürgern Informationen über die Umweltbedingungen kompakt und leicht erreichbar zur Verfügung zu stellen.

Weitere wichtige Erkenntnisse des neuen Umweltberichtes sind:

1. Klimawandel

Der Klimawandel ist bei uns angekommen. Allein in den letzten 30 Jahren stieg die mittlere Tagestemperatur in unserem Bundesland um ein Grad Celsius, mit entsprechenden Folgen für die Menschen, Tiere und Pflanzen in NRW.

2. Treibhausgase

Der Ausstoß von Treibhausgasen in NRW liegt weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2011 wurden rund 301 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Zwischen 2005 und 2011 sind die klima¬schädlichen Emissionen insgesamt nur leicht zurückgegangen. Für das Jahr 2012 ist mit einem vorläufigen Wert von 305,5 Millionen Tonnen sogar ein Anstieg des Ausstoßes zu befürchten.

3. Luftqualität

Die aus Feuerungsanlagen und Motoren freigesetzten Stickstoffoxide und die Stickstoffdioxidkonzentrationen gingen zwar leicht zurück. An den Straßen in Ballungsräumen sind die Konzentrationen dennoch weiterhin deutlich zu hoch. Auch die Feinstaubkonzentration in der Luft ist rückläufig. Dennoch wurden im Jahr etwa 25.000 Tonnen Feinstaub emittiert. Besonders Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und der Nahbereich industrieller Anlagen sind Belastungsschwerpunkte.

4. Lärm

Ein beträchtlicher Teil der Menschen in NRW ist hohen Lärmbelastun¬gen ausgesetzt, verursacht durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, Industrie und Gewerbe. Allein unter nächtlichem Lärm von über 55 De¬zibel (A) leiden rund 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

5. Flächenverbrauch

In NRW verschwinden täglich rund zehn Hektar Natur durch Bebauung. Der Trend zum Flächenverbrauch ist zwar rückläufig, trotzdem ist der Verlust von Freiflächen zu Gunsten von Siedlungs- und Verkehrsflächen weiterhin zu hoch.

6. Gewässer

Die Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen sind zum Großteil weiterhin nicht in einem ökologisch guten Zustand. Demnach verfügen lediglich acht Prozent der untersuchten 13.750 Gewässerkilometer in NRW über ein intaktes Ökosystem. 92 Prozent sind in einem mäßigen bis schlechten ökologischen Zustand.

7. Grundwasser

Nach der aktuellen Bestandsanalyse sind rund 40 Prozent der Grundwasserkörper in NRW wegen hoher Nitratbelastungen derzeit nicht in einem guten chemischen Zustand. Seit 1990 gibt es keine nennenswerten Verbesserungen.

8. Wald

Beim Waldzustand gibt es noch immer keine Entwarnung. Bei 30 Prozent der Laub- und 19 Prozent der Nadelbäume sind in der Vergangenheit deutliche Schädigungen der Baumkronen festzustellen.

9. Schwermetalleinträge

Der Eintrag von Blei und Cadmium im Staubniederschlag an den Messstationen im ländlichen Raum ist in den letzten 25 Jahren in NRW um fast 90 Prozent reduziert worden. Auch 2010 und 2011 gingen die Belastungen weiter zurück.

„Viele Erkenntnisse machen Sorgen, einige sind erfreulich und machen Mut“, sagte Minister Remmel. „Manche haben internationalen Bezug, einzelne haben scheinbar nur regionale Bedeutung. Doch alle Indikatoren zeigen, dass mit einer ambitionierten Umweltpolitik die Fehlentwicklungen der Vergangenheit angegangen werden können und dass Umweltschutzmaßnahmen Wirkung zeigen. Wenn auch langsam und nicht von heute auf morgen“, erklärte Remmel.

„Wir brauchen daher eine ambitionierte Umweltpolitik in NRW. Eine moderne Umweltpolitik ist auch gleichzeitig Wirtschafts-, Sozial-, Verkehrs-, Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik“, ergänzte der Minister. „Für den Schutz der Umwelt und damit der Menschen vor Umweltgiften, Luftschadstoffen, Lärm und Elektrosmog muss der Staat seine Schutzfunktion wahrnehmen. Dies wollen wir insbesondere mit einer umfassenden integrierten Gesamtkonzeption in Form eines ‚Masterplans Umwelt und Gesundheit NRW’ erreichen. Die Vorarbeiten zu dieser Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag haben bereits begonnen.“

Remmel verwies zudem darauf, dass viele Zahlen und Entwicklungen aus dem Umweltbericht direkt auch mit dem Klimawandel zusammenhingen: „Der Klimawandel ist verknüpft mit Treibhausgasemissionen, mit unserem Energie- und Rohstoffverbrauch, mit Luftschadstoffen, mit dem Flächenverbrauch, mit dem Artensterben, mit der Landwirtschaft und vielem mehr. In der Konsequenz sind die Ergebnisse des Umweltberichtes nicht nur isoliert, sondern ganzheitlich zu betrachten und unterstreichen die Notwendigkeit, die bereits in NRW angestoßene Diskussion um ein ‚Nachhaltiges NRW’ weiter zu betreiben.“ In diesem Zusammenhang bedankte sich der Minister für die analytischen Vorworte von Reinhard Loske, Klaus Töpfer und Ernst Ulrich von Weizsäcker.

Den vollständigen Umweltbericht NRW 2013 finden Sie hier:

www.umweltbericht.nrw.de

Zentrales Suchportal für Umweltdaten in ganz NRW

Die NRW-Landesregierung verbessert den Zugang zu Umweltdaten im Netz. Ende September hat das NRW-Umweltministerium den Startschuss für das neue „NRW-Umweltportal“ gegeben, ein zentrales Online-Suchportal, das einen schnellen und einfachen Zugang zu Umweltinformationen aller Behörden in NRW bietet.

Neben der zentralen Suchfunktion bietet das Umweltportal auf seiner Startseite aktuelle Messwerte und Warnhinweise rund um die Themen Umwelt und Verbraucherschutz. Nutzerinnen und Nutzer können sich eine personalisierte Startseite einrichten, die sie laufend und tagesaktuell über umweltbezogene Entwicklungen an ihrem Wohnort informiert – von allgemeinen Wetterdaten über Feinstaubbelastung bis hin zu Wasserständen und -temperaturen.

Gezielte Informationen zu den Themen Lärm, Abwasser, Abfall und Verbraucherschutz finden Nutzerinnen und Nutzer für jeden Ort in NRW im umfangreichen Kartenmaterial des Umweltportals: Dieses zeigt zum Beispiel, wie hoch die Feinstaubbelastung an einer bestimmten Straße oder wie es um die Wasserqualität der nordrhein-westfälischen Seen bestellt ist.

Dass Umweltschadstoffe krank machen können, verdeutlichte beispielsweise eine umfassende Langzeitstudie des Umweltministeriums aus dem Jahr 2010. Die Studie zeigte Zusammenhänge zwischen Sterblichkeitsraten, Wohnortnähe und Feinstaubbelastung auf.

Link zum neuen Suchportal:
www.umweltportal.nrw.de

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