Deutsche fürchten Datenmissbrauch

2013: Knapp 70 Prozent der Deutschen sorgen sich um den Schutz ihrer persönlichen Daten und ihrer Privatsphäre. Bei allen Befragten ist vor allem das Vertrauen in Online-Angebote und soziale Netzwerke gering. Am meisten fürchten die Deutschen finanziellen Schaden durch Datenmissbrauch.

Wenn es um die Aufzeichnung privater Daten geht, haben die deutschen Internetnutzer eine klare Position: Eine Beobachtung ihrer Person akzeptieren sie nur dann, wenn Anonymität gewährleistet ist. Fast 70 Prozent finden es gut, dass es immer mehr öffentliche Sicherheitseinrichtungen, wie Überwachungskameras, gibt. Sie fühlen sich dadurch sicherer. Das ergab die Studie „Daten & Schutz 2013“ des GfK Vereins. Etwa die Hälfte akzeptiert, dass mit der Nutzung des World Wide Webs ein gewisser Grad an Überwachung und eingeschränktem Datenschutz verbunden ist.

Eine Aufzeichnung der privaten Kommunikation am Telefon oder im Internet missbilligen jedoch beinahe 70 Prozent – auch wenn dadurch Verbrechen verhindert werden können. Auf noch mehr Ablehnung stößt die ungefragte Verwendung der eigenen Daten für Werbezwecke, auch bei kostenfreien Online-Diensten und -Spielen. Mehr als 60 Prozent wollen im Internet außerdem keine zugeschnittenen Suchergebnisse und personalisierte Werbung – obwohl dies von den Anbietern als komfortabler Service dargestellt wird.

Auf die Unterstützung der Politik beim Schutz der Privatsphäre zählen die Befragten nicht: Nur rund ein Viertel ist der Meinung, dass die Bundesregierung genug tut, um die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen

Häufigste Furcht: finanzieller Schaden

Im Zusammenhang mit Datenmissbrauch haben die meisten Deutschen Angst vor finanziellem Schaden (68 Prozent), einem Einblick bzw. Eingriff in die Privatsphäre (52 Prozent) und dem Missbrauch der eigenen Identität durch Dritte (51 Prozent). Auch die Angst vor der Verbreitung falscher Informationen (42 Prozent) und der Einblick in sensible persönliche Daten (41 Prozent) sind hoch. 7 Prozent waren schon von Datenmissbrauch betroffen. Sie sind deutlich ängstlicher: Die Furcht vor finanziellem Schaden (80 Prozent) ist bei ihnen ebenfalls am größten, gefolgt von der Furcht vor Identitätsmissbrauch (70 Prozent).

Auch das Gefühl der Ohnmacht, falsche Informationen zurückzuholen oder zu korrigieren, ist überdurchschnittlich hoch (alle Nutzer: 29 Prozent; von Datenmissbrauch Betroffene: 43 Prozent). Insgesamt unbesorgter zeigen sich die 14- bis 19-Jährigen: Nur vor der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und Verbreitung von falschen Informationen oder Unwahrheiten haben sie überdurchschnittlich viel Angst.

Wenig Vertrauen in Online-Anbieter und soziale Netzwerke

Vertrauen beim Umgang mit persönlichen Daten genießen vor allem Ärzte, kleine Einzelhändler und Krankenkassen. Den mit Abstand geringsten Wert erreichen mit 9 Prozent Anbieter von Internetservices aus den USA. Bei den europäischen Anbietern ist das Vertrauensniveau zwar doppelt so hoch, erreicht aber auch nur 21 Prozent. Ähnlich misstrauisch sind die Befragten gegenüber Online-Kommunikationsplattformen/Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken. Wer intensiver das Internet nutzt, verliert offensichtlich die Skepsis: So bringen Teens auch den Online-Kommunikationsplattformen / Messenger-Diensten sowie den sozialen Netzwerken größeres Vertrauen entgegen. Die täglichen Surfer vertrauen den abgefragten Online-Angeboten ebenfalls etwas mehr als der Durchschnitt.

„Dennoch müssen besonders Internetanbieter aufpassen, dass das mangelnde Vertrauen in den Datenschutz nicht irgendwann zu einer Einschränkung ihrer Geschäfte führt“, kommentiert Prof. Dr. Raimund Wildner, Geschäftsführer des GfK Vereins, die Ergebnisse.

Zur Studie

Diese Ergebnisse sind ein Auszug aus der Studie „Daten & Schutz 2013“ des GfK Vereins. Sie basieren auf rund 2.000  Verbraucherinterviews, die im September 2013 repräsentativ für die deutsche Bevölkerung durchgeführt wurden.

In der Studie wird u.a. danach gefragt, wem die Deutschen beim Umgang mit ihren privaten Daten trauen und wovor haben sie im Zusammenhang mit Missbrauch von Daten bzw. Datenklau am meisten Angst haben.

Zum GfK Verein

Der GfK Verein ist eine 1934 gegründete Non-Profit-Organisation zur Förderung der Marktforschung. Er setzt sich aus rund 600 Unternehmen und Einzelpersonen zusammen. Zweck des Vereins ist es, innovative Forschungsmethoden in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen zu entwickeln, die Aus- und Weiterbildung von Marktforschern zu fördern und die für den privaten Konsum grundlegenden Strukturen und Entwicklungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu verfolgen sowie deren Auswirkungen auf die Verbraucher zu erforschen. Die Studienergebnisse werden den Mitgliedern des Vereins kostenlos zur Verfügung gestellt. Der GfK Verein ist Gesellschafter der GfK SE.

Weitere Informationen unter www.gfk-verein.org.

Für Rezeptfreiheit der ‚Pille danach‘

Die Bundesapothekerkammer spricht sich dafür aus, dass die ‚Pille danach‘ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht entlassen wird. „Bei der ‚Pille danach‘ ist es wichtig, dass sie im Notfall möglichst schnell verfügbar ist. Die wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst können das leisten“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Apotheker können die Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Verantwortung dafür übernehmen, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden.“ Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags hat im September 2013 einen entsprechenden Antrag beschlossen.

Der Bundesrat hatte sich aktuell für eine Aufhebung der Rezeptpflicht ausgesprochen. Bislang ist die ‚Pille danach‘ rezeptpflichtig. Voraussetzung für die Änderung ist, dass sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am 14. Januar 2014 für die Befreiung ausspricht und das Bundesgesundheitsministerium die Arzneimittelverschreibungsverordnung ändert.

Um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, sollte Levonorgestrel so schnell wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden. Erfolgt die Einnahme innerhalb der ersten 24 Stunden, werden bis zu 95 Prozent der Schwangerschaften verhindert. Nach 72 Stunden ist die kontrazeptive Wirkung nur noch sehr niedrig. Auf Grund der kurzen Wirksamkeit ist es wichtig, dass die betroffenen Frauen einen raschen und niederschwelligen Zugang zu dem Notfallkontrazeptivum erhalten.

Die Weltgesundheitsorganisation hat die Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel als eine sichere und gut verträgliche Methode bewertet. Sie wirkt weder abtreibend noch schädigend auf eine bestehende Schwangerschaft. Dennoch gelten Notfallkontrazeptiva in besonderem Maße als beratungsbedürftige Arzneimittel, da sie nicht für die regelmäßige Kontrazeption indiziert sind. Kiefer: „Diese Anforderung können gerade die Apothekerinnen und Apotheker mit ihrer Arzneimittelkenntnis und Beratungskompetenz erfüllen.“ In mehr als 20 europäischen Ländern gibt es Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva in Apotheken. Daher ist bekannt, dass die Rezeptfreiheit zu keinem Anstieg von riskantem Verhütungsverhalten führt und die reguläre Schwangerschaftsverhütung nicht beeinträchtigt.

www.abda.de

Globaler Klima-Risiko-Index: Haiti, Philippinen und Pakistan am stärksten betroffen

Überschattet von der Taifun-Katastrophe auf den Philippinen hat Germanwatch heute zum neunten Mal den jährlichen Globalen Klima-Risiko-Index präsentiert. „Der Index zeigt, dass im Jahr 2012 Haiti, die Philippinen und Pakistan am schwersten durch Wetterkatastrophen betroffen waren“, sagt Sönke Kreft, Germanwatch-Teamleiter Internationale Klimapolitik und einer der Autoren der Studie, am Rande der UN-Klimakonferenz in Warschau. „Als der Hurrikan Sandy über New York zog, beherrschte er im Oktober vergangenen Jahres die internationalen Schlagzeilen. Es war allerdings Haiti – das ärmste Land der westlichen Welt – das die größten Verluste zu beklagen hatte.“

Die Philippinen landeten in dem Risiko-Index 2012 auf Rang zwei. „Dabei wird die furchtbare menschliche Tragödie, die nun der Taifun Haiyan gebracht hat, erst im nächsten Index erfasst. Der aktuelle Klima-Risiko-Index erzählt die Geschichte eines Landes, das immer wieder von Wetterextremen heimgesucht wird“, so Kreft. Pakistan, das für das Jahr 2012 an dritter Stelle geführt wird, befand sich zum dritten Mal in Folge unter den drei am meisten betroffenen Ländern. Betrachtet man die vergangenen 20 Jahre insgesamt (1993 – 2012), sind die zehn am stärksten betroffenen Länder allesamt Entwicklungsländer – an der Spitze Honduras, Myanmar und Haiti. Deutschland wird in der langfristigen Auswertung (1993 – 2012) an 32. Stelle geführt, in der für 2012 an 67. von rund 180 betrachteten Staaten.

Die Klimakonferenz in Warschau soll einen Fahrplan zu einem Klimaabkommen 2015 erarbeiten. „Unsere Ergebnisse müssen als Weckruf verstanden werden für eine ambitioniertere internationale Klimapolitik und eine bessere Vorsorge vor klimabedingten Katastrophen“, sagt Sönke Kreft. „Das Jahr 2015 markiert einen Meilenstein, denn dann gilt es, sowohl ein neues Klimaabkommen als auch ein internationales Rahmenabkommen für Klimawandelschäden zu beschließen.“

Der Index zeigt aber auch deutliche Klimaschäden in Industrienationen. Länder der UN Region Osteuropa, die den Gastgeber der diesjährigen Klimakonferenz stellen – liegen unter den Industrienationen an der Spitze. Kreft: „Die Länder der UN Region Osteuropa liegen bei der Anfälligkeit von Wetterschäden weit vorn. Doch paradoxerweise verfolgen ausgerechnet Länder wie Russland oder Polen oft die schwächste Klimapolitik. Für sie sollte Warschau ein Wendepunkt markieren: weg von der Kohle- und Öl-Abhängigkeit.“

Der Globale Klima-Risiko-Index (KRI) von Germanwatch erfasst die Verluste von Menschenleben sowie die direkten ökonomischen Verluste durch Wetterextreme wie Überschwemmungen, Stürme, Hitzewellen etc. Als Datenbasis dient die weltweit anerkannte Datenbank NatCatSERVICE der Münchner Rück unter Hinzunahme weiterer Daten des Internationalen Währungsfonds.

www.germanwatch.org

Regulierung der Maklercourtage gefährdet Vertragsfreiheit

Der Immobilienverband IVD sieht die Vereinbarungen der künftigen Koalitionäre zum sogenannten Bestellerprinzip als kritisch an. Danach soll das Bestellerprinzip Einzug im Koalitionsvertrag halten, obwohl die letzte Bundesregierung den Gesetzentwurf aus dem Bundesrat mit zahlreichen Sachargumenten abgelehnt hat. „Für eine Neuregelung des Maklerrechts besteht unserer Meinung nach kein Anlass“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. „Der Markt steuert sehr gut, wer die Maklerprovision zahlt. Die Höhe ist bereits zugunsten des Verbraucherschutzes geregelt.“

In Regionen mit einem Überangebot an Wohnungen zahle der Vermieter, in Ballungszentren mit einem Nachfrageüberhang der Mieter. Für eine Einschränkung der Vertragsfreiheit besteht daher keine Veranlassung. „Eine juristisch wasserdichte Formulierung eines Gesetzes nach marktwirtschaftlichen Prinzipien dürfte zudem nur schwer umzusetzen sein. Der Maklervertrag ist mit Verträgen, bei denen das Bestellerprinzip gilt, nicht vergleichbar“, gibt Kießling zu bedenken.

Es müsse weiterhin möglich sein, dass auch Mietinteressenten als Auftraggeber gelten, auch wenn der Makler die Wohnung bereits in seinem Portfolio hat. Schließlich profitieren die Interessenten von der Dienstleistung des Maklers, der nicht nur den Abschluss eines Mietvertrages vermittelt. Häufig verhandelt der Makler auch hinsichtlich des Mietbeginns mit dem Vermieter. „Aus der Berufspraxis unserer Mitglieder wissen wir, dass sie demjenigen Mieter, der den Zuschlag erhalten hat, auch dabei behilflich sind, das bestehende Mietverhältnis in der alten Wohnung einvernehmlich vorzeitig aufzuheben.“ So könnten beispielsweise Doppelmietzahlungen vermieden werden.

Die Vereinbarungen, die beruflichen Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler einzuführen, begrüßt der IVD hingegen ausdrücklich. „Wir fordern schon seit Jahrzehnten, dass der Sach- und Fachkundenachweis gesetzlich verankert wird und so einheitliche Qualitätsstandards den Markt bestimmen“, sagt Kießling. Die Aufgaben und die Verantwortung der Makler und Verwalter seien so umfangreich, dass eine gewisse Marktkenntnis und Kompetenz zwingend seien. „Es freut uns daher sehr, dass sich erstmals seit Jahrzehnten beide verhandelnden Koalitionspartner für eine Qualitätssicherung für die Berufe Immobilienverwalter und Makler ausgesprochen haben.“

Der IVD arbeitet bereits seit Jahren mit verbandsinternen Standesrichtlinien, um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. „Wir sehen gerade die Themen rund um die Grundbuchordnung, das Wohnungseigentumsrecht, dem Wohn- und Gewerberaummietrecht, aber auch bautechnische Fragen als wichtige Kenntnisse an“, sagt Kießling. Die IVD Mitglieder müssen ferner eine Betriebshaftpflicht – sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen sowie die strafrechtlich relevante Vertrauensschadensversicherung, die durch den IVD Berufsverband gefordert wird.

Ebenfalls positiv sieht der IVD, dass die künftige Koalition die Teilnahme am automatisierten Verfahren für die Einsichtnahme in das Datenbankgrundbuch neu regeln möchte. „Neben den genannten Verwaltern sollten auch Immobilienmakler und Gutachter in den Kreis der Nutzer des automatischen Verfahrens einbezogen werden“, fordert Kießling. „Der Zugriff auf elektronische Grundbücher erleichtert die Recherche enorm.“ Die Gestattung der Teilnahme am elektronischen Grundbuch sei dabei von der Verpflichtung zu ordnungsmäßiger Bevollmächtigung zu trennen. „Ein Nachweis des berechtigten Interesses oder eine Vollmacht muss nach wie vor für jede Berufsgruppe verpflichtend sein“, sagt Kießling.

www.ivd.net

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