Vegetarisches Fondue

Vegetarisches Fondue Foto: Wirths PR
Vegetarisches Fondue
Foto: Wirths PR

Vegetarisches Fondue
(für 4-6 Personen)

1 kg Pellkartoffeln
1 l Gemüsebrühe (Instant)
1 rote Paprikaschote
1 grüne Paprikaschote
4 Stangen Bleichsellerie
4 Frühlingszwiebeln
300 g Brokkoli
200 g Zucchini
400 g Möhren
200 g Austernpilze
200 g Tofu natur
6 vegetarische Medaillons
200 g Saure Sahne
2 EL Mixed Pickles
1 EL Tomaten-Ketchup
Salz
Pfeffer
Paprikapulver
150 g Kräuter Crème fraîche
150 g Paprika Crème fraîche

Kartoffeln gründlich waschen und in wenig Salzwasser als Pellkartoffeln zubereiten. Inzwischen die Gemüsebrühe zum Kochen bringen und in den Fonduetopf umgießen. Das Gemüse und die Pilze putzen, waschen und in mundgerechte Stücke schneiden. Den Tofu würfeln. Saure Sahne mit fein gehackten Mixed Pickles und Tomaten-Ketchup verrühren, mit Salz, Pfeffer und Paprikapulver pikant abschmecken und in ein Fondueschälchen füllen. Crème fraîche in Fondueschälchen umfüllen. Tofu, die vegetarischen Medaillons und das Gemüse auf Fonduegabeln oder in Fonduekörbchen in der heißen Gemüsebrühe garen und mit den Dips essen.

Hähnchen-Fondue

Hähnchen-Fondue Foto: www.weihnachtsmenue.de
Hähnchen-Fondue
Foto: www.weihnachtsmenue.de

Hähnchen-Fondue
(für 4 Personen)

4 Hähnchenbrustfilets à 200 g
600 g Gemüse der Saison (z. B. Frühlingszwiebeln, Kohlrabi, Karotten, Staudensellerie)
1-1,5 l kräftige Gemüsebrühe
150 g Kräuter Crème fraîche
200 g Paprikaquark
200 g Kräuterquark

Hähnchenfilets kalt abbrausen, trocken tupfen und in ca. 2 cm breite Streifen schneiden. Das Gemüse putzen und in mundgerechte Stücke schneiden. Brühe auf dem Herd erhitzen, dann in den Fonduetopf gießen. Abwechselnd Gemüse und Fleisch in den Fonduekörbchen in der Brühe garen. Dazu Crème fraîche und Quark als Dips servieren.

Pro Person: 610 kcal (2552 kJ), 58,1 g Eiweiß, 38,1 g Fett, 9,8 g Kohlenhydrate

Tipp: Die Fondue-Brühe ergibt eine kräftige Suppe.

Fisch-Fondue „Atlantik“

Fisch-Fondue „Atlantik“ Foto: Wirths PR
Fisch-Fondue „Atlantik“
Foto: Wirths PR

Fisch-Fondue „Atlantik“
(für 6 Personen)

für das Fondue:
1,5 kg Fisch (Lachs, Kabeljaufilet, Rotbarschfilet)
250 g Garnelen
1 rote Paprikaschote
1 gelbe Paprikaschote
Gemüsebrühe (Instant)
500 g Baguette

für die Dips:
300 g Crème fraîche
300 g Saure Sahne
1 Zitrone
Salz
Pfeffer
1 EL mittelscharfer Senf
1 EL Honig
Dill
2 EL gemischte Kräuter
1/2 ausgepresste Knoblauchzehe
Paprikapulver
1 Peperoni

Fischfilet. Lachs und Garnelen säubern, kalt abspülen und mit Küchenkrepp trocken tupfen. Den Fisch in 2-3 cm große Stücke schneiden und mit den Garnelen auf Tellern anrichten. Paprika in mundgerechte Stücke schneiden. Crème fraîche und Saure Sahne mit dem Saft einer Zitrone cremig rühren, mit Salz und Pfeffer würzen und in drei Portionen teilen. Eine Portion mit Senf, Honig und feingehacktem Dill abschmecken. Dieser Dip passt besonders gut zu Lachs.

Die zweite Portion mit fein gehackten Kräutern und Knoblauch abschmecken. Den dritten Dip mit Paprikapulver und dem klein gehackten Peperoni feurig abschmecken. Gemüsebrühe nach Packungsaufschrift zubereiten, zum Kochen bringen und in den Fonduetopf umfüllen. Den Topf auf ein Rechaud stellen und Fisch, Garnelen und Paprikastücke darin garen. Dazu schmeckt knuspriges Baguette.

Die Brühe gibt eine hervorragende Grundlage für eine Fischsuppe. Lachs und Fischfilet darin garen und mit Weißwein, Knoblauch, Salz und Pfeffer pikant abschmecken.

Pro Person: 854 kcal (3573 kJ), 65,5 g Eiweiß, 41,2 g Fett, 54,7 g Kohlenhydrate

Gesundheitstipp:
Artischockensaft für die Verdauung
Bei reichlichem Essen, insbesondere fetthaltigem, ist Artischocke ideal. Ihre Wirkstoffe regen den Gallenfluss an und unterstützen so die Entgiftungstätigkeit der Leber. Sie fördern zudem die Fettverdauung und verhindern Völlegefühl und Blähungen. Da Artischockensaft sehr bitter schmeckt, am besten mit Wasser, Gemüsesäften oder Joghurt mixen. Artischockensaft gibt es in Apotheken und Reformhäusern.

Mieterhöhung mit Mietspiegel aus Nachbargemeinde unwirksam

„Die Entscheidung ist richtig. Natürlich dürfen Vermieter auch bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht „Äpfel mit Birnen“ vergleichen und den Mietspiegel einer Großstadt in einer benachbarten Kleinstadt oder in einem Nachbardorf anwenden. Die Mieten sind hier viel zu unterschiedlich“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbund (DMB), Lukas Siebenkotten, das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 413/12).

Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin einer im Umkreis von Nürnberg gelegenen Wohnung eine Mieterhöhung von 271,50 Euro auf 324,50 Euro gefordert und mit dem Mietspiegle der Stadt Nürnberg begründet. Der Bundesgerichtshof stufte die Mieterhöhung als unwirksam ein. Zwar könne der Vermieter, wenn es vor Ort keinen Mietspiegel gibt, das Mieterhöhungsverlangen auch auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde stützen. Die Nachbargemeinde müsse aber vergleichbar sein. Das aber sei bei einer ungefähr 5 km von der Stadtgrenze Nürnbergs entfernten Gemeinde mit etwa 4.450 Einwohnern und der Großstadt Nürnberg mit rund 500.000 Einwohnern nicht der Fall.

Siebenkotten: „Der Vermieter auf dem Land darf nicht den Mietspiegel einer benachbarten Großstadt verwenden. Existiert vor Ort kein Mietspiegel, muss der Vermieter, der die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben will, sich entweder auf ein Sachverständigengutachten oder auf mindestens drei Vergleichswohnungen berufen.“

www.mieterbund.de

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