Tipps zum Festtagsessen

Gänsebraten, Knödel, Bratäpfel und Plätzchen satt: An Weihnachten kommt in den meisten Familien etwas Besonderes auf den Tisch. „Doch vielen Leckermäulern ist nicht klar, wo die Lebensmittel herkommen und unter welchen Bedingungen sie produziert wurden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Manchen Feinschmeckern würde der Bissen im Hals stecken bleiben, wenn sie wüssten, welche Torturen viele Gänse erdul-den müssen, bevor sie zu Weihnachten auf dem Teller landen.

Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, schon die Einkaufsplanung auf regionale, saisonale, faire und biologisch produzierte Lebensmittel zu lenken. Zum festlichen Menü und zur erlesenen Weihnachtsbäckerei steuern die Verbraucherschützer die nötigen Hinweise bei, die dabei helfen, dass der Festschmaus zu einem nachhaltigen Genuss ohne Reue wird:

  • Weihnachtsgans aus artgerechter Haltung: Wer Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „Bäuerliche Freilandhaltung, unbegrenzter Auslauf“ kauft, ist auf der ganz sicheren Seite beim Schmaus. Denn bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen zum Beispiel bei der „Freilandhaltung“ mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der „bäuerlichen Freilandhaltung“ sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein.Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux: Das Angebot von Bio-Gänsen oder Gänsen nach diesen europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt. Eine Alternative: Deutsche Gänse. Bei deutschen Gänsen kann man davon ausgehen, dass die Tiere langsam gemästet wurden, Auslauf genießen konnten und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatten. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft der Vögel zu fragen, denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Produkte verkauft. Wird Gänsefleisch im Supermarkt gekauft, ist auch hier deutsche Herkunft die erste Wahl.

    Denn hierzulande ist die tierquälerische Gänsestopfmast und Lebendrupf kein Thema. Die meisten Tiere in den Supermarkttheken stammen jedoch aus Ungarn und Polen. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet. Nicht gekennzeichneten Produkten aus diesen Ländern sollte deshalb die kalte Schulter gezeigt werden. Und Achtung: Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ sind nicht geschützt – und sagen nichts über die tatsächlichen Haltungsbedingungen aus.

  • Obst und Gemüse aus der Region und/oder in Bio-Qualität: Ob Kürbis, Schwarzwurzeln, Feldsalat, Äpfel oder Birnen – eine reichhaltige Palette an heimischem Wintergemüse und -obst sorgt für Abwechslung auf dem Speiseplan. Direktvermarkter und Land¬wirte bieten häufig Waren aus eigenem Anbau an und zwar zur passenden Erntezeit. Prinzessböhnchen aus Kenia etwa finden nur per Flugzeug den Weg zum hiesigen Gemüsestand.Der Transport durch die Luft verursacht je Tonne Lebensmittel und Kilometer bis zu 90-mal mehr Treibhausgase als der Hochseeschiff-Transport und rund 15-mal mehr als Transporte per Lkw. Produkte aus dem Gewächshaus schädigen die Umwelt bis zu 30-mal mehr mit schädlichem Kohlendioxid als Freilandgemüse. Wer sich zudem für heimische Kartoffeln, Karotten und Co. aus ökologisch kontrolliertem Anbau entscheidet, schont das Klima, denn diese verursachen meist deutlich weniger Treibhausgase als konventionell angebaute Lebensmittel. Grund ist der Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide, die sehr energieaufwendig produziert werden.
  • Fair gehandelte Süßigkeiten und Getränke: Wenn fair gehandel¬ter Kaffee, Säfte oder Schokolade den Speiseplan berei¬chern, erhalten die Produzenten aus Afrika, Asien oder Südamerika garantierte, Existenz sichernde Mindestpreise für ihre Produkte. Außerdem werden diese Produkte ohne Kinderarbeit hergestellt.

Ein Großteil der Fairtrade-Produkte trägt zusätzlich das Biosiegel. Für den Weihnachtsteller gibt es viele leckere Schokoladensorten, Trockenobst, Nüsse und andere Köstlichkeiten. In der privaten Weihnachtsbäckerei sollten ökologische und fair gehandelte Zutaten – also Zucker, Butter, Mehl, Nüsse, Gewürze, Schokolade und Zitronen verwendet werden. Viele fair gehandelte Produkte machen sich zudem gut in einem liebevoll ausgesuchten Präsentkorb.

Mehr Informationen unter www.vz-nrw.de/fair.

Bis zum Jahresende ohne Schulden zurück in die Krankenkasse

Menschen ohne Krankenversicherung, die sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, können mit einem Erlass ihrer Beitragsschulden rechnen. Betroffene sollten schnell handeln, denn ab 1. Januar 2014 werden Schulden nur noch ermäßigt und Beiträge wieder rückwirkend fällig, rät die Verbraucherzentrale Hamburg.

„Wer nicht für den Krankheitsfall abgesichert ist, sollte die wenigen Tage des Jahres unbedingt nutzen und eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beantragen, bei der er zuletzt versichert waren“, sagt Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. „Von der Regelung profitiert, wer für die Zeit der Nichtversicherung keine Leistungen in Anspruch nimmt und mindestens drei Monate lang Beitragsschulden angehäuft hat.“

Positive Auswirkungen hat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ auch auf Privatversicherte: Wer sich bis Ende Dezember 2013 an seine vormalige Versicherung wendet, muss keinen Prämienzuschlag zahlen und bekommt noch nicht ausgeglichene Prämienzuschläge aus Zeiten der Nichtversicherung erlassen.

Obwohl es seit fast sieben Jahren eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland gibt, haben noch immer viele Menschen keine Absicherung im Krankheitsfall. Der Grund: Die Versicherungspflicht bedeutete, dass Beiträge rückwirkend gezahlt werden mussten. Zusätzlich wurden hohe Säumniszuschläge verlangt. Für viele Menschen bot der wachsende Schuldenberg immer weniger Anreiz, sich zu versichern.

Weihnachtsgeschenk oder Bestechung? Grenze ist fließend

Auf vielen Schreibtischen liegt in diesen Tagen eine Schachtel Pralinen oder ein Kalender für das kommende Jahr. Unternehmer verschicken Weihnachtspräsente an ihre Geschäftspartner, und der Chef will sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Das klingt zunächst harmlos. Sowohl der Beschenkte als auch der Absender können aber dadurch in eine missliche Lage geraten. Gilt eine Flasche Wein als Bestechungsversuch? Was ist mit der Einladung zum Essen beim teuren Italiener? „Es gibt keine gesetzlichen Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt“, sagt Walter Schlegel, Compliance -Experte von TÜV Rheinland. Der Gesetzgeber stellt einerseits keine klaren Regeln auf, sagt aber andererseits, dass Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr verboten sind.

Compliance-Beauftragten benennen

Der Begriff „Compliance“ bezeichnet die Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Es empfiehlt sich, in Unternehmen klare Regeln aufzustellen, etwa eine Obergrenze für Weihnachtsgeschenke. „Ist das Präsent deutlich teurer oder lässt sich der Wert nicht eindeutig ermitteln, ist es sinnvoll, wenn der Mitarbeiter Rücksprache mit dem Vorgesetzten oder dem Compliance-Beauftragten hält“, schlägt Walter Schlegel vor. „Geschenke sind unbedenklich, sofern sie angemessen sind. Erhalten alle Mitarbeiter eine Flasche Sekt, braucht niemand zu befürchten, der Bestechlichkeit beschuldigt zu werden“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. Kommt nur ein Mitarbeiter in den Genuss und erwartet der Absender deshalb, bevorzugt behandelt zu werden, ist die Situation eine andere. Sinnvoll ist es, im Unternehmen einen Compliance-Beauftragten zu benennen. Um Mitarbeiter vor Bestechung und Bestechlichkeit zu schützen, können Arbeitgeber außerdem Schulungen und Seminare zu dem Thema anbieten.

Gute Prävention schaffen

Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, kann es auch sinnvoll sein, externe Spezialisten einzubinden TÜV Rheinland kann Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen, eine gute Prävention zu schaffen und Verstöße zu verhindern. Mehr Informationen zu Dienstleistungen und Zertifizierungen gibt es auf www.tuv.com/compliance .

Weihnachtsbaum: Sicherer Transport nach Hause

Der passende Weihnachtsbaum ist gefunden. Doch vor dem Festtagsglanz im heimeligen Heim steht der Transport nach Hause an. Wer keinen Van oder Kombi besitzt und das Gehölz aufs Autodach verfrachten muss, sollte im Sinne der Verkehrssicherheit einige Vorkehrungen treffen. „Beim Dachtransport sollte die Spitze des Baums nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ein guter Schutz ist auch das in der Regel übliche Transportnetz“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem ist zu beachten, dass der Baum die Sicht nicht behindert. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Der Christbaum darf weder vorne noch seitlich die Dimensionen des Autos überschreiten. Ragt das Grün mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch und bei Dunkelheit mit einem roten Licht gekennzeichnet sein.

Mit geprüften Spanngurten fest fixieren

Dachlasten dürfen nur mit einem geeigneten Transportgestell befördert werden. „Auch ein Weihnachtsbaum ist Ladung und darf somit nicht direkt aufs Autodach geschnallt werden – auch wenn der Weg nach Hause nur kurz ist“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Auf dem Träger muss der Baum mit Spanngurten am Stamm fest verzurrt sein, damit er bei einer Vollbremsung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Außerdem sollten die Gurte ein Prüfzertifikat aufweisen. Wer mit einem vorschriftswidrig befestigten Baum in eine Polizeikontrolle gerät, riskiert wegen mangelhaft gesicherter Ladung ein Bußgeld.
Brett hinter den Sitzlehnen schützt bei Vollbremsung

Auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum muss der Fahrer nach allen Seiten freie Sicht haben. Das Nadelholz ebenfalls ausreichend sichern. Viele Kombis besitzen Zurrösen zur Befestigung der Spanngurte. „Ein hinter den Sitzlehnen formschlüssig angebrachtes, stabiles Brett bewirkt, dass sich bei einer Vollbremsung die Kräfte besser verteilen und der Stamm sich nicht in die Sitze bohrt“, erklärt TÜV Rheinland-Spezialist Hans-Ulrich Sander.

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