Marktcheck Zimt: Händler geizen mit Informationen

Zimt ist ein schon seit Jahrtausenden eingesetztes und auch heute noch beliebtes Gewürz. Gerade in der Weihnachtszeit wird Zimt gerne zum Verfeinern von Gebäck oder Glühwein verwendet. Doch Zimt ist nicht gleich Zimt: Der Gehalt des Aromastoffes Cumarin, der in hohen Dosen gesundheitsschädlich ist, unterscheidet sich deutlich zwischen den beiden gängigen Sorten. Doch welche Sorte verwendet wird, verschweigen viele Gewürzhändler.

Zimt wird in vielen verzehrfertigen Produkten wie Weihnachtsgebäck, Frühstückscerealien oder Dessertspeisen verwendet. Für diese Produkte gelten in Europa Höchstgehalte für das lebertoxische Cumarin. Anders sieht es bei reinem Zimt aus (gemahlen oder als Stange): Für den Cumaringehalt des Gewürzes gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Aber nicht jede Zimtsorte enthält die gleiche Menge des Aromastoffes. Vor allem zwischen den beiden Sorten Cassia (China-Zimt) und „Echtem“ Zimt (Ceylon-Zimt oder Kaneel) sind die Unterschiede groß. Während im Ceylon-Zimt nur niedrige Mengen (maximal 297 mg pro Kilogramm) nachweisbar sind, enthält der intensiver schmeckende Cassia-Zimt mit Mittelwerten um 3000 mg pro Kilogramm wesentlich mehr Cumarin.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in einem Marktcheck Zimt verschiedener Anbieter betrachtet um herauszufinden, ob und wie die verwendete Zimtsorte gekennzeichnet wird. Das Ergebnis: Von den konventionell erzeugten 28 Produkten (gemahlen und Stangen) waren bei über der Hälfte (19 Produkte) weder die Sorte noch die Herkunft angegeben. Bei den Bio-Produkten hingegen waren auf 11 der 15 untersuchten Produkte sowohl die Sorte als auch die Herkunft gekennzeichnet, bei zwei weiteren Zimtpulvern lediglich die Sorte.

„Wer Cumarin meiden möchte, könnte also bewusst Ceylon-Zimt auswählen. Nur verschweigen viele Gewürzhändler die verwendete Sorte, so dass eine gezielte Auswahl nicht möglich ist“, so Sabine Holzäpfel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert, endlich eine Pflichtkennzeichnung einzuführen und Höchstgehalte für Cumarin auch in Zimt als Gewürz festzulegen. Verbraucher, die viel Zimt verzehren, sollten bis dahin in der heimischen Küche Zimtpulver und Zimtstangen bevorzugen, die klar als Ceylon-Zimt gekennzeichnet sind.“

Eine Tabelle mit den Ergebnissen des Marktchecks ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden: www.vz-bw.de/marktcheck-zimt

Stand: 12/2013

Böller und Raketen in der Silvesternacht: Im Zweifel haftet die Teilkasko

Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Nach Ansicht der ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.

Feuerwerkskörper, die direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert werden, können allerdings Schmauchspuren auf dem Lack zur Folge haben. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer Garage zu parken. Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.

Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.

Regeln für das Silvesterfeuerwerk

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Bränden gekommen. Deshalb dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. In Wertheim betrifft das vor allem den Bereich der historischen Altstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.

© Foto: Stadt Wertheim
© Foto: Stadt Wertheim

Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken. Personen unter 18 Jahren dürfen überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen. Der Verkauf ist nur von 28. bis 31. Dezember erlaubt.

Weitere Informationen dazu gibt das Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-253.

Link:
Wertheim – Bücher und andere Produkte
Silvester – Bücher und andere Produkte

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