Hähnchen-Fondue

Hähnchen-Fondue Foto: www.weihnachtsmenue.de
Hähnchen-Fondue
Foto: www.weihnachtsmenue.de

Hähnchen-Fondue
(für 4 Personen)

4 Hähnchenbrustfilets à 200 g
600 g Gemüse der Saison (z. B. Frühlingszwiebeln, Kohlrabi, Karotten, Staudensellerie)
1-1,5 l kräftige Gemüsebrühe
150 g Kräuter Crème fraîche
200 g Paprikaquark
200 g Kräuterquark

Hähnchenfilets kalt abbrausen, trocken tupfen und in ca. 2 cm breite Streifen schneiden. Das Gemüse putzen und in mundgerechte Stücke schneiden. Brühe auf dem Herd erhitzen, dann in den Fonduetopf gießen. Abwechselnd Gemüse und Fleisch in den Fonduekörbchen in der Brühe garen. Dazu Crème fraîche und Quark als Dips servieren.

Pro Person: 610 kcal (2552 kJ), 58,1 g Eiweiß, 38,1 g Fett, 9,8 g Kohlenhydrate

Tipp: Die Fondue-Brühe ergibt eine kräftige Suppe.

Fisch-Fondue „Atlantik“

Fisch-Fondue „Atlantik“ Foto: Wirths PR
Fisch-Fondue „Atlantik“
Foto: Wirths PR

Fisch-Fondue „Atlantik“
(für 6 Personen)

für das Fondue:
1,5 kg Fisch (Lachs, Kabeljaufilet, Rotbarschfilet)
250 g Garnelen
1 rote Paprikaschote
1 gelbe Paprikaschote
Gemüsebrühe (Instant)
500 g Baguette

für die Dips:
300 g Crème fraîche
300 g Saure Sahne
1 Zitrone
Salz
Pfeffer
1 EL mittelscharfer Senf
1 EL Honig
Dill
2 EL gemischte Kräuter
1/2 ausgepresste Knoblauchzehe
Paprikapulver
1 Peperoni

Fischfilet. Lachs und Garnelen säubern, kalt abspülen und mit Küchenkrepp trocken tupfen. Den Fisch in 2-3 cm große Stücke schneiden und mit den Garnelen auf Tellern anrichten. Paprika in mundgerechte Stücke schneiden. Crème fraîche und Saure Sahne mit dem Saft einer Zitrone cremig rühren, mit Salz und Pfeffer würzen und in drei Portionen teilen. Eine Portion mit Senf, Honig und feingehacktem Dill abschmecken. Dieser Dip passt besonders gut zu Lachs.

Die zweite Portion mit fein gehackten Kräutern und Knoblauch abschmecken. Den dritten Dip mit Paprikapulver und dem klein gehackten Peperoni feurig abschmecken. Gemüsebrühe nach Packungsaufschrift zubereiten, zum Kochen bringen und in den Fonduetopf umfüllen. Den Topf auf ein Rechaud stellen und Fisch, Garnelen und Paprikastücke darin garen. Dazu schmeckt knuspriges Baguette.

Die Brühe gibt eine hervorragende Grundlage für eine Fischsuppe. Lachs und Fischfilet darin garen und mit Weißwein, Knoblauch, Salz und Pfeffer pikant abschmecken.

Pro Person: 854 kcal (3573 kJ), 65,5 g Eiweiß, 41,2 g Fett, 54,7 g Kohlenhydrate

Gesundheitstipp:
Artischockensaft für die Verdauung
Bei reichlichem Essen, insbesondere fetthaltigem, ist Artischocke ideal. Ihre Wirkstoffe regen den Gallenfluss an und unterstützen so die Entgiftungstätigkeit der Leber. Sie fördern zudem die Fettverdauung und verhindern Völlegefühl und Blähungen. Da Artischockensaft sehr bitter schmeckt, am besten mit Wasser, Gemüsesäften oder Joghurt mixen. Artischockensaft gibt es in Apotheken und Reformhäusern.

Mieterhöhung mit Mietspiegel aus Nachbargemeinde unwirksam

„Die Entscheidung ist richtig. Natürlich dürfen Vermieter auch bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht „Äpfel mit Birnen“ vergleichen und den Mietspiegel einer Großstadt in einer benachbarten Kleinstadt oder in einem Nachbardorf anwenden. Die Mieten sind hier viel zu unterschiedlich“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbund (DMB), Lukas Siebenkotten, das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 413/12).

Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin einer im Umkreis von Nürnberg gelegenen Wohnung eine Mieterhöhung von 271,50 Euro auf 324,50 Euro gefordert und mit dem Mietspiegle der Stadt Nürnberg begründet. Der Bundesgerichtshof stufte die Mieterhöhung als unwirksam ein. Zwar könne der Vermieter, wenn es vor Ort keinen Mietspiegel gibt, das Mieterhöhungsverlangen auch auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde stützen. Die Nachbargemeinde müsse aber vergleichbar sein. Das aber sei bei einer ungefähr 5 km von der Stadtgrenze Nürnbergs entfernten Gemeinde mit etwa 4.450 Einwohnern und der Großstadt Nürnberg mit rund 500.000 Einwohnern nicht der Fall.

Siebenkotten: „Der Vermieter auf dem Land darf nicht den Mietspiegel einer benachbarten Großstadt verwenden. Existiert vor Ort kein Mietspiegel, muss der Vermieter, der die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben will, sich entweder auf ein Sachverständigengutachten oder auf mindestens drei Vergleichswohnungen berufen.“

www.mieterbund.de

„Jahresrückblick der Pflanzenzüchter 2013“

Nicht nur das veränderte Klima in Form von Extremwetterlagen begleitet weiterhin das Schaffen der Pflanzenzüchter. Auch das politische Klima stellt die Pflanzenzüchtung vor große Herausforderungen. Zum Jahresende nimmt die neue Bundesregierung die Arbeit auf. Grundlage dafür ist ein Koalitionsvertrag, der in wichtigen Punkten vieles offen lässt.

„Von auf Pflanzenzüchtung zurückzuführenden Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft profitiert unsere Gesellschaft sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht. Das dafür notwenige zeit- und kostenintensive Engagement der Pflanzenzüchtungsunternehmen in Deutschland erfordert einen verlässlichen politischen und rechtlichen Rahmen, von dem wir derzeit weit entfernt sind“, resümiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) die aktuelle Situation der Pflanzenzüchter in Deutschland. Der BDP macht mit seinem Jahresrückblick auf die TOP-Themen des Jahres 2013 auf die Schlüsselrolle der Pflanzenzüchtung im Kampf gegen Ernährungs- und Ressourcenknappheit und bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels aufmerksam, die nach wie vor nur unzureichende Anerkennung in Politik und Öffentlichkeit findet.

BDP mit neuem Vorsitz

Seit April ist Stephanie Franck, geschäftsführende Gesellschafterin der Pflanzenzucht Oberlimpurg (PZO), neue Vorsitzende des BDP. Sie folgt auf Dr. Kartz von Kameke, geschäftsführender Gesellschafter der SaKa Pflanzenzucht GmbH & Co. KG, der das Amt seit 1997 inne hatte. Im Amt des stellvertretenden Vorsitzenden neben Philip von dem Bussche, Vorstandssprecher der KWS SAAT AG, folgt Dietmar Brauer, geschäftsführender Gesellschafter der Norddeutsche Pflanzenzucht Hans-Georg Lembke KG auf Dr. Hermann Strube, geschäftsführender Gesellschafter der Strube Research GmbH & Co. KG.

Hoher gesellschaftlicher Nutzen

Die entscheidenden Lösungsansätze der Pflanzenzüchtung, um weltweite Herausforderungen unserer Zeit meistern zu können, thematisiert eine vom Humboldt Forum for Food and Agriculture veröffentlichte Studie zur gesellschaftlichen Bedeutung der Züchtung. Sie quantifiziert den hohen Beitrag der Pflanzenzüchtung zu Welternährung, Klima- und Ressourcenschutz und sozialer Wohlfahrt: http://www.bdp-online.de/de/Service/Download-Center/GFP_Studie_Bedeutung_der_Pflanzenzuechtung_in_Deutschland.pdf

Schutz geistigen Eigentums unverzichtbar

Der Sortenschutz, der 2013 seinen 60. Geburtstag feierte, schützt die einmalige genetische Kombination einer neuen und besseren Sorte, die vom Züchter in langwieriger Züchtungsarbeit entwickelt wurde. Effektiver Schutz geistigen Eigentums ist als Motor für weitere Innovationen und für eine angemessene Refinanzierung der getätigten Züchtungsleistungen unverzichtbar. Die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte dauert ca. 15 Jahre und kostet ca. 1,5 Mio. Euro. Die notwendigen Investitionen können Pflanzenzüchter nur dann tätigen, wenn der Rückfluss durch Lizenz- und Nachbaugebühren gesichert ist. Das bisherige Verfahren zur Erhebung von Nachbaugebühren ist zu umständlich und für Züchter und Landwirte gleichermaßen ungerecht. Durch Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen muss eine praxisnahe Erhebung der Nachbaugebühren geschaffen werden. Sie muss gewährleisten, dass die Züchter auf einer klaren rechtlichen Basis die ihnen zustehenden Nachbaugebühren umfassend und unbürokratisch erhalten, damit diese auch weiterhin in die Entwicklung neuer Sorten investiert werden können.

Mit der Reform des nationalen Patentgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber bereits Klarheit bei der Begrenzung des Patentschutzes auf technische Erfindungen geschaffen. Er muss sich nun dafür einsetzen, dass eine entsprechende Regelung europaweit einheitlich umgesetzt wird.

Erhalt des Sortenprüfwesens

Die vom Bund beschlossene Reduktion von Prüfungsstandorten des Bundessortenamtes (BSA) stellt einen drastischen Einschnitt in die neutrale Wert- und Registerprüfung dar.
Die Zukunft des deutschen Sortenprüfwesens ist eng verbunden mit dem jährlichen Züchtungsfortschritt und der Artenvielfalt auf den Feldern sowie der Struktur der Züchterschaft. Der BDP ist in ständigem Dialog mit dem BSA, um der Landwirtschaft weiter qualitativ hochwertige Sorten sowie aussagekräftige und neutrale Sortenprüfergebnisse zur Verfügung stellen zu können. Hier darf die öffentliche Hand sich ihrer Verantwortung nicht entziehen.

Better Regulation: – Sorge um Saatgutrecht

Zukünftig könnte das Saatgutrecht nicht mehr in der Lage sein, bisherige wichtige Funktionen zu erfüllen. Im aktuellen Verordnungsentwurf wird zwar grundsätzlich an den bewährten Elementen der Saatgutgesetzgebung, insbesondere an der amtlichen Sortenzulassung mit Register- und Wertprüfung sowie der amtlichen Saatgutanerkennung festgehalten. Jedoch wird der Zweck des Saatgutrechts, den Landwirt als Verbraucher zu schützen, indem es eine gute Saatgutqualität und gleiche Prüfvoraussetzungen für alle Unternehmen sicherstellt, durch umfangreiche Ausnahmen ausgehöhlt. Besonders kritisch sieht der BDP die Ausnahmen von Zulassungs- und Anerkennungserfordernissen für heterogenes Material, Ausnahmeregelungen für sogenannte kleinere Unternehmen sowie Erhaltungssorten. Die wesentliche Beibehaltung der Arten, für die eine Sortenzulassung sowie Saat- und Pflanzgutanerkennung notwendig ist, und die zukünftig bestehende Möglichkeit der Einbeziehung Privater in die Sortenzulassung und die Saat- und Pflanzgutanerkennung hält der BDP für sachgerecht.

Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen

Das politische Ziel, die biologische und genetische Vielfalt in der Landwirtschaft zu steigern, wird durch den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Umsetzung des sogenannten Nagoya-Protokolls verfehlt. Die Kombination vom weiten Anwendungsbereich auch für bereits genutzte Ressourcen und uferlosen Dokumentationspflichten gefährdet den Züchtervorbehalt und damit die Verwendung frischer Genpoole zur Sicherung der Welternährung. Im Hinblick auf diese Entwicklung steigt die Relevanz des International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (IT). Er schafft im Gegensatz zu dem Nagoya-Verordnungsentwurf standardisierten Zugang zu genetischen Ressourcen. Sein Anwendungsbereich ist allerdings auf bestimmte Arten für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel beschränkt. Der BDP setzt sich daher einerseits für die Verbesserung des Verordnungsentwurfs zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls und andererseits für den Erhalt und die Stärkung des IT ein.

Rechtssicherheit beim Umgang mit GVO-Spuren im Saatgut schaffen

Pflanzenzüchter, Händler, Anbauer und Landwirte leben in ständiger Unsicherheit, dass geringste Spuren von unbeabsichtigten und biologisch unvermeidbaren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihren Produkten nachgewiesen werden. Trotz intensiver Anstrengungen können in einer Umwelt, in der gv-Pflanzen eine immer bedeutendere Rolle spielen, geringste, biologisch unvermeidbare Vermischungen jedoch nie ausgeschlossen werden. Um die anhaltende Rechtsunsicherheit für landwirtschaftliche Akteure zu beenden, setzte sich der BDP für die Etablierung einer „technischen Lösung“ ein, wie sie seit 2011 schon für Futtermittel gilt, auch für Saatgut notwendig.

Entscheidungen zur Beizmittelzulassung auf wissenschaftlicher Grundlage notwendig

Die Beizung von Saatgut stellt ein zentrales Element des integrierten Krankheitsmanagements im Pflanzenbau dar. Neonikotinoide sind als Beizmittel unter Einsatz der in Deutschland durch die Wirtschaft etablierten Qualitätssicherungsmaßnahmen im überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Kulturarten sicher anzuwenden. Trotzdem wurde ein zweijähriges umfassendes Verbot von Neonikotinoiden in der Beizung durch die EU-Kommission ausgesprochen. Die kommenden zwei Jahre sollen genutzt werden, weitere Versuche auszuwerten und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Die Nichtanwendung von Neonikotinoiden zieht erhebliche Konsequenzen für die europäische Landwirtschaft nach sich. Eine adäquate Pflanzenschutzmittelalternative ist in vielen Fällen nicht gegeben. Insbesondere der Rapsanbau wird durch den Wegfall der neonikotinoiden Beizung erheblich geschwächt. Der BDP fordert, dass politische Entscheidungen zur Verwendung von Beizmitteln aufgrund transparenter, nachvollziehbarer, wissenschaftlicher Ergebnisse getroffen werden.

Forschungsförderung für Wettbewerbsfähigkeit

Pflanzenzüchtung ist der zentrale Schlüssel, um mehr Ertrag von weniger Fläche bei gleichzeitiger Reduzierung von Pflanzenschutz und Düngung zu erreichen. Die Zuchtziele haben einen hohen Forschungsbedarf und ihre Umsetzung benötigt dauerhafte Planungssicherheit. Die Arbeiten von Unternehmen und öffentlicher Hand müssen daher weiterhin von Seiten der Bundesregierung unterstützt werden. Dies umfasst auch die wichtige Grundlagenforschung, die als Pipeline für praxisorientierte Entwicklungsarbeit genutzt wird.

Der BDP begrüßt die Politikstrategie Bioökonomie als wichtiges politisches Signal, schnellstmöglich eine funktionierende Bioökonomie aufzubauen. Die Züchtung und der Anbau neuer Pflanzensorten, die natürliche Ressourcen wie Wasser und Nährstoffe effizient nutzen, hohe und stabile Erträge sowie verbesserte Krankheitsresistenzen aufweisen, sind Voraussetzung für den Erfolg der Bioökonomie. Neue Formen der Forschungsförderung sind notwendig, die Technologien und Konzepte für die nachhaltige Intensivierung der Produktion biologischer Rohstoffe für die Bioökonomie entwickeln. Nur eine umfassende und langfristig angelegte Forschungsförderung (Forschungsprogramme bis 15 Jahre) für die gesamte Pflanzenzüchtung kann Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit, seine Vorreiterrolle in der europäischen Bioökonomie und den Nutzen der Branche für die Gesellschaft sichern.

www.bdp-online.de/

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