Was ist bei Gewährleistungsmängeln zu tun?

Als Gewährleistungsmängel werden die Mängel bezeichnet, die erst nach der Abnahme in Erscheinung treten, also bei der Abnahme nicht erkannt werden konnten. Zum Beispiel können nach Nutzungsbeginn Risse in Wänden entstehen oder Fliesen sich lockern oder brechen, oder ein Schallproblem wahrgenommen werden. „In solchen Fällen ist es wesentlich und unentbehrlich, die Erscheinung zu dokumentieren“, so die Fachanwältin für Bau und Architektenrecht Gabriele Hein-Röder. Aufgrund des Gefahrübergangs zum Zeitpunkt der Abnahme müsse nämlich der Auftraggeber und Bauherr einen Mangel beweisen. „Die Ursachenforschung obliegt zwar nach wie vor dem Unternehmer, aber der Bauherr muss das Symptom, welches auf eine mangelhafte Ausführung oder Planung schließen lassen könnte, genau beschreiben und den Unternehmer zur Nachbesserung auffordern“, informiert die Vertrauensanwältin des Bauherren-Schutzbund e.V.

Der Unternehmer sei also über einen Mangel zu informieren und ihm ist Gelegenheit zur Prüfung einzuräumen. Dazu sollte eine schriftliche Mängelanzeige erfolgen, die eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung enthält, rät Fachanwältin Hein-Röder. Als angemessen werde üblicherweise ein Zeitraum angesehen, in dem die erforderliche Mängelbeseitigungsmaßnahme objektiv ausgeführt werden kann. Zu empfehlen sei, eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5 Prozent des Gesamtpreises für den Zeitraum der Gewährleistung von 5 Jahren zu vereinbaren. „Der Bauherr und Auftraggeber ist dann mit diesem Betrag für Forderungen abgesichert, die aus Mängeln resultieren, also mangelbedingte Schadensersatzforderungen und Aufwendungsersatzansprüche betreffen. Im Fall einer Insolvenz des Unternehmers kann das von großer Bedeutung sein“, so die BSB-Vertrauensanwältin

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Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen

Das weit verbreitete Bauen mit einem Bauträger hat seine Besonderheiten. Der Bauträger fungiert als Bauherr, ist Eigentümer des Grundstücks und verkauft es mit einer Bauverpflichtung. Mit der notariellen Beurkundung des Bauträgervertrags wird der Interessent zum Erwerber. Diese Verträge, so zeigt eine aktuelle, erstmals veröffentlichte BSB-Dokumentation, sind sehr komplexe Vertragswerke und bergen für Verbraucher erhebliche Risiken. Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V. haben im Rahmen eines Projektes einhundert Bauträgerverträge aus den Jahren 2010 bis 2013 analysiert, zahlreiche verbraucherfeindliche Klauseln aufgedeckt , rechtlich bewertet und die Auswirkungen für die Verbraucher detailliert dargestellt.

Die Ergebnisse der Vertragsprüfungen und häufige Probleme bei der Realisierung von Bauvorhaben mit Bauträgern zeugen von unzureichender Rechtssicherheit. „Die wirtschaftlichen Risiken für Verbraucher sind gravierend“, kommentiert Rechtsanwalt Mario van Suntum aus Leipzig, der Projektleiter der Untersuchung.

Ein generelles Problem besteht darin, dass der Erwerber erst sehr spät Eigentümer der Immobilie wird, obwohl er frühzeitig Zahlungen leistet. Zwar ist der Bauträger verpflichtet, ihm dieses Eigentum zu verschaffen, doch dieser Anspruch wächst erst Zug um Zug während der Bauphase. Zahlreiche Bauträgerverträge sind dabei so abgefasst, dass sie die Rechte der Verbraucher erheblich beschneiden.

Als Beispiele fanden die BSB-Vertrauensanwälte wiederkehrende vorformulierte Klauseln, „die trickreich sind und die man rechtlich nur als verbraucherfeindlich klassifizieren kann“, wie van Suntum sagt. So werden Bauinteressenten unverhältnismäßig lange an ein Angebot gebunden. Das Planungsrisiko soll auf Erwerber abgewälzt werden. Ein vereinbarter Pauschalpreis soll mit nicht klar definierten Mehrkosten ausgehebelt werden. Vollmachten sollen zugunsten des Bauträgers aus der Hand gegeben werden. Das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers – sprich das Zurückhalten von Zahlungsraten bei Mängeln – soll ausgeschlossen werden. Fälligkeiten von Kaufpreisraten werden so gesetzt, dass eine Kontrolle des tatsächlichen Bautenstandes nicht möglich ist.

„Das Transparenzgebot wird durch Klauseln der Bauträgerverträge vielfach verletzt, Sicherheiten für Erwerber sind eingeschränkt“, hat das Projektteam des BSB festgestellt. Bereits seit Jahren trägt die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, die seit 2005 zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) berechtigt ist, verbraucherfeindliche Klauseln aus Bauverträgen zusammen und stellt sie im Internet als wichtige Verbraucherinformation zur Verfügung. Jetzt wird zu verbraucherfeindlichen Klauseln aus Bauträgerverträgen erstmals eine umfassende Analyse samt rechtlicher Bewertung vorgelegt. „Damit leistet der Bauherren-Schutzbund erneut Pionierarbeit, denn bislang liegt nichts Vergleichbares vor“, schätzt Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB ein. „Die Dokumentation zeigt, dass es dringend notwendig ist, das Bauträgervertragsrecht zur reformieren, um Verbraucherinteressen beim Bauen mit dem Bauträger wirksam zu stärken.“

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Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vor großen Aufgaben

„Die neue Bundesregierung steht in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vor großen Aufgaben, bei deren Bewältigung ich den zuständigen Ministern und Staatssekretären viel Erfolg wünsche.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute nach der Wahl Angela Merkels zur Bundeskanzlerin in Berlin. Haus & Grund Deutschland freue sich auf eine intensive Zusammenarbeit in den kommenden vier Jahren und stehe als Gesprächspartner gern zur Verfügung. Es werde darauf ankommen, sowohl in der Energiepolitik als auch beim altersgerechten Umbau Wege zu finden, die Mieter und Eigentümer finanziell nicht überfordern.

Kornemann sieht für die Energiepolitik im Koalitionsvertrag eine sehr gute Basis: „Kein Zwang, Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit sind die entscheidenden Stichwörter, um die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes weiter voranzubringen.“ Die Vereinbarungen zum Mietrecht sieht der Verbandschef allerdings äußerst skeptisch. Es müsse möglich sein, dass Mieten auch weiterhin erhöht werden dürfen. Ansonsten drohe ein Rückgang in der Bautätigkeit und damit ein Verfall der Wohnungsqualität, den Mieter und Vermieter nicht wollen könnten. In der Stadtentwicklungspolitik gelte es, die durch den demografischen Wandel vollkommen unterschiedlich betroffenen Regionen optimal zu begleiten.

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Raclette mit Schinken und Lauch

Raclette mit Schinken und Lauch Foto: Wirths PR
Raclette mit Schinken und Lauch
Foto: Wirths PR

Raclette mit Schinken und Lauch
(ausreichend für 4 Pfännchen)

125 g Mozzarella (oder ein anderer milder Käse)
1/2 Stange Lauch
2 EL Butter
4 Scheiben gekochter Schinken
Salz
weißer Pfeffer
etwas gehackte Petersilie

Mozzarella in Scheiben schneiden. Den Lauch putzen, waschen und grob in Stücke schneiden. Etwas Butter in die Pfännchen geben, den Lauch dazuge-ben und einige Minuten erhitzen. Jeweils eine Scheibe gekochter Schinken dazulegen, mit den Mozzarella-Scheiben belegen, mit Salz und Pfeffer würzen und im heißen Raclette-Gerät 2-3 Minuten garen, bis der Käse leicht zerläuft. Mit gehackter Petersilie garnieren.

Pro Pfännchen: 172 kcal (721 kJ), 12,1 g Eiweiß, 13,3 g Fett, 1,0 g Kohlenhydrate

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