2014: Was sich für Verbraucher ändert

Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.

SEPA kommt

Ab Anfang Februar gelten bei Überweisungen und Lastschriften die SEPA-Regeln. Bei Überweisungen innerhalb Deutschlands müssen Verbraucher dafür die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl kennen, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC. Seine IBAN sollte man sich bis 1. Februar 2016 gemerkt haben, ab dann können Kontonummer und BLZ nicht mehr verwendet werden.

Wohn-Riester als Finanzspritze für die Schuldentilgung

Riester-Sparer können sich freuen: Ab 1. Januar 2014 können Guthaben aus Wohnriestern jederzeit genutzt werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Bislang war das nur zu Beginn der Auszahlungsperiode möglich. Entnehmen muss man mindestens 3.000 Euro. Wer den Vertrag weiterführen möchte, um weiterhin in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag belassen.

Alles neu: Einkaufen im Internet

Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.

Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung „unendlich“.

Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.

Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Noten für Pflegeeinrichtungen

Fast alle Pflegeeinrichtungen erhalten beim „Pflege-TÜV“ ein „sehr gut“. Ein neues Benotungssystem legt die Messlatte dafür ab 1. Januar 2014 höher. Die Regelung gilt zunächst jedoch nur für Pflegeeinrichtungen. Ambulante Pflegedienste werden nach den alten Kriterien bewertet. Die Prüfung aller Pflegeeinrichtungen sowie -dienste findet regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet statt.

Ein Fenster für Lebensmittel aus der Region

„Regional“ liegt im Trend. Viele Verbraucher würden sich Umfragen zufolge bewusst für Lebensmittel aus der näheren Umgebung entscheiden, wenn sie verlässliche Informationen hätten. Ab Jahresbeginn soll das sogenannte „Regionalfenster“ den Kunden verlässlichere Informationen über die regionale Herkunft verpackter Lebensmittel liefern. Nach einer Testphase soll das Regionalfenster zur Grünen Woche bundesweit gestartet werden. „Ein erster Schritt für mehr Klarheit ist damit getan. Leider gibt es keine verpflichtende Kennzeichnung für Regional-produkte. Es ist also weiterhin möglich, mit der Region zu werben ohne anzugeben, welche und wieviele der Rohstoffe aus der Region sind und wo produziert wird. Verbraucher sollten diese Produkte dann nicht kaufen“, rät Heidrun Franke, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Noch mehr Infos zu allen Änderungen 2014 finden Sie unter www.vzb.de/was-sich-fuer-verbraucher-aendert-1

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen –

Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung – am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie per persönlicher E-Mailberatung

Stand: 19.12.2013

Alte Adventskalender und Neapolitanische Krippe

Wieso gibt es Adventskalender? Wann entstand der erste selbstgebastelte Kalender für die Vorweihnachtszeit? Antworten auf diese Fragen verbergen sich hinter den „Kläppchen“ des großen Adventskalenders im Stadtmuseum, der Teil der Ausstellung „Hinter 24 Türchen“ ist. Die abwechslungsreiche Auswahl alter Adventskalender der 1920er bis 1980er Jahre ist noch bis zum Sonntag, 5. Januar zu sehen. Ebenfalls bis zum Sonntag bleibt auch noch die Neapolitanische Krippe mit ihren über 250 Jahre alten Figuren aufgebaut. Der Eintritt im Stadtmuseum Münster ist frei.

Nachts, wenn alles feiert…

Eine Unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern kann schwere Verletzungen hervorrufen, wie diese Collage mit Fotos von Michael Wolters (VdF) zeigt
Eine Unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern kann schwere Verletzungen hervorrufen, wie diese Collage mit Fotos von Michael Wolters (VdF) zeigt

Nach den Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes ist die Silvesternacht die arbeitsreichste Nacht für die Feuerwehren und den Rettungsdienst. Die Feuerwehr Bocholt blieb in den vergangenen Jahren glücklicherweise von größeren Ereignissen verschont.

Zumeist handelte es sich um kleinere Brände wie z.B. Containerbrände, die es immer wieder zu löschen galt. Dafür hatte der Rettungsdienst mehr zu tun. So wird auch am diesjährigen Silvesterabend ein zusätzlicher Rettungswagen vom Malteser Hilfsdienst Bocholt in der Rettungswache der Feuerwehr stehen. „Schwere Unfälle gab es aber auch hier glücklicherweise in den vergangenen Jahren nicht“ berichtet der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Thomas Deckers. Dies mag einerseits an der Präventionsarbeit liegen, andererseits geht der Trend immer mehr zum Batteriefeuerwerk. Diese könnten, wenn die Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden, das Verletzungs- und Brandrisiko erheblich reduzieren.

Damit sich der positive Trend auch in diesem Jahr fortsetzt, gibt die Feuerwehr einige Hinweise, die es zu beachten gilt:

Wohnung sollten in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt und Fenster sowie Türen geschlossen gehalten werden.

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder noch keine 18 Jahre alt sind.

Raketen sind nur im Freien zu verwenden und sollten z. B. aus großen, nicht brennbaren Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden. Ist der Wind zu stark, sollten Raketen nicht abgefeuert werden, da die Flugbahn nicht mehr bestimmbar ist.

Feuerwerkskörper, die an einem Ende mit der Hand gehalten werden dürfen, sind weit vom Körper entfernt zu halten, hierbei ist die Windrichtung zu beachten. „Blindgänger“ sind auf keinen Fall noch einmal anzünden und nicht in die Tasche zu stecken.

Zum Kühlen von kleineren Verbrennungen und zum Löschen sollte ein Eimer mit kaltem Wasser bereitgestellt werden. Ein bereitgehaltener Feuerlöscher kann auch nützlich sein.

Nehmen Sie bei Brandwunden den notärztlichen Dienst in Anspruch, wenn die Schwere der Verbrennung dies erfordert, auch den Notruf 112!

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst? Hat Glühwein einen wärmenden Effekt?

Hat Glühwein einen wärmenden Effekt?

Diese Frage beantwortet Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern:

Auf Weihnachtsmärkten dürfen Glühweinbuden nicht fehlen. Verführerisch duftet das Getränk nach Zimt und Nelken, Kardamom und Orangen. „Trügerisch ist allerdings der Glaube, Glühwein könne kalte Füße, Hände und Ohren nachhaltig wärmen“, sagt Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Der Alkohol sorgt dafür, dass sich die Gefäße erweitern. Dies fördert die Durchblutung und schleust die Wärme an die Hautoberfläche. Der wärmende Effekt hält jedoch nur kurz an. Bei winterlichen Temperaturen kommt das fröstelige Gefühl rasch und oft sogar verstärkt wieder zurück. Meist ist Glühwein sehr süß. Der Zucker bewirkt, dass die Darmschleimhaut den Alkohol noch schneller aufnimmt. „In der Folge hält dies den Hirn- und Leberstoffwechsel ganz gehörig auf Trapp“, so Heidrun Schubert. Wohltuend und länger anhaltend wärme dagegen ein Becher heißer Tee oder Apfel-saft mit weihnachtlichen Gewürzen wie Zimt, Piment und Nelken.

Noch Fragen?

Die Ernährungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern ist zu erreichen per E-Mail an ernaehrung@vzbayern.de oder am landesweiten Beratungstelefon unter Tel. 09001 8090 030 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).

Stand: 11.12.2013

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