Weihnachten und Silvester: Regulierung von Versicherungsschäden

Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“ Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Ver-sicherungen ein:

  • Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
  • Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt – durch die Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.
  • Private Unfallversicherung: Böllerfans, die sich beim Abfackeln von Knallern und Raketen verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
  • Kraftfahrzeugversicherung: Lässt sich ein Übeltäter im Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, zum Beispiel weil Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet allein die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Die Leistungen aus den Kaskoversicherungen werden allerdings nur abzüglich der Selbstbeteiligung erbracht, falls diese vertraglich vereinbart wurde.
  • Verträge studieren: Im Ernstfall hilft ein Blick in die Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt versichert ist. Unvermeidliches Pech muss dem Versicherer nach den Feiertagen umgehend gemeldet werden. Betroffene sollten zudem alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein Folgeschaden entsteht.

Bei Ärger mit Versicherungsschäden an Silvester bietet die Verbraucherzentrale NRW in 15 ihrer örtlichen Beratungsstellen eine halbstündige Schadensfallberatung für 40 Euro an. Weitere Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt’s unter
www.vz-nrw.de/schadensfall. Kurzauskünfte gibt es auch telefonisch – und zwar wieder ab 2. Januar 2014 – donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.
Stand: 12/2013

Link:
Versicherungsschäden – Bücher und andere Produkte

Tausende bei Willy Brandt in Münster

Willy Brandt, der erste sozialdemokratische Bundeskanzler Deutschlands und Friedensnobelpreisträger, hat die deutsche Nachkriegspolitik wie kaum ein anderer geprägt. Mehrfach besuchte Brandt Münster – in den Jahren 1965, 1969 und 1972 warb er als Kanzlerkandidat um Stimmen. Ereignisse aus der großen wie kleinen Politik spiegelt das Stadtmuseum in seinem Kabinett „Vom Wirtschaftswunder zur Gegenwart“. An Touch-Screen-Terminals lassen sich Fotografien aus dieser bewegten Zeit aufblättern. Das Foto zeigt Willy Brandt (Mitte), dessen Geburtstag sich am 18. Dezember zum 100. Mal jährt, 1965 vor seiner Wahlkampfrede in der voll besetzten Halle Münsterland.

Foto: Stadt Münster / Sammlung Hänscheid.
Foto: Stadt Münster / Sammlung Hänscheid.

Blutiger Handel mit Nashörnern

In den letzten Jahren töteten Wilderer allein in Südafrika mehr als 2.000 Nashörner. Der Grund: Nashorn-Pulver gilt in Asien als Wundermittel und erzielt wegen der Seltenheit horrende Preise. Wie skrupellos die Wilderer bei der Jagd vorgehen und wie schwer es ist, die Nashorn-Population für die Zukunft zu erhalten, sind Themen in der neuen Ausgabe von du und das tier. Zudem stehen das Leiden der Angorakaninchen und das Tierschutzlabel im Fokus.

Seit fast einem Jahr sind Produkte mit dem Tierschutzlabel im Handel erhältlich. In einem Interview zieht Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Bilanz und gibt einen Ausblick für 2014. Im Heft bewerten der Deutsche Tierschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zudem die Branchenlösung „Initiative Tierwohl“. Darüber hinaus finden sich in dieser Ausgabe auch noch ein Rezept für einen veganen Festtagsbraten und ein Jahresrückblick mit den Erfolgen des vergangenen Jahres.

Nashorn-Schmuggel: Bereits seit Jahren kämpfen Tierschützer gegen den organisierten Handel mit Nashörnern. Da ein Horn so wertvoll wie Gold ist, greifen organisierte Banden zu skrupellosen Methoden um an die kostbaren Hörner zu kommen. Besonders besorgniserregend: Pro Woche töten die Wilderer im Schnitt 18 Tiere, oft jedoch mehr, demgegenüber werden in einem guten Jahr wöchentlich maximal 26 Tiere geboren. Dies zeigt deutlich, dass der Wilderei schnellstmöglich Einhalt geboten werden muss, um das Überleben von Nashörnern zu sichern.

Angorakaninchen: Kleidung aus Angorawolle ist gerade in der kalten Jahreszeit beliebt. Was viele aber nicht wissen: Die Tiere, die diese Wolle liefern, leiden in der Intensivhaltung. Angorawolle stammt aus Großproduktionen, in denen oft Hunderte von Kaninchen in einstreulosen, engen Einzelkäfigen sitzen. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die derzeitigen Haltungsformen in Europa und Asien grundsätzlich ab. Da eine wirtschaftliche Nutzung der Angorakaninchen immer zu Lasten der Tiere geht, fordert er die Verbraucher auf, Angoraprodukte zu meiden.

Tierschutzlabel: Produkte, die mit dem Tierschutzlabel gekennzeichnet sind, gibt es inzwischen bundesweit bei verschiedenen Handelsketten in ausgewählten Märkten. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, nimmt im Rahmen des Interviews auch Stellung zu kritischen Aspekten, wie u.a. dem Vorwurf des „Greenwashings“.

Keine Tierqual für das Festessen

Weihnachten ist das Fest der Freude und ein üppiges Festmahl gehört für viele dazu. Hummer, Lachs und Weihnachtsgans zählen dabei zu den beliebtesten „Delikatessen“. Beim Gedanken an die Herkunft des traditionellen Festessens vergeht Tierfreunden allerdings der Appetit. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt vegetarische oder vegane Köstlichkeiten als tierfreundliche Alternative. Wer jedoch bei seinem Festtagsmenü auf Fleisch nicht verzichten möchte, sollte zumindest auf die artgerechte Haltung der Tiere achten. Ganz verzichten sollte man auf tierquälerische Produkte wie Stopfleber oder Hummer.

Viele Verbraucher wissen nicht, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten werden, die jetzt schon auf dem Speiseplan für die Festtage stehen. Oft suggerieren bunte Bilder von Wiesen und Bauernhöfen sowie inhaltsleere Floskeln wie „Gutes vom Bauernhof“, eine tiergerechte Haltung, die mit der Realität nichts zu tun hat. Die meisten Tiere aus der herkömmlichen Intensivtierhaltung werden völlig überzüchtet und unter grausamen Bedingungen gemästet, mit Antibiotika vollgepumpt und vor der Tötung durch halb Europa transportiert.

Der Gang zum Fischhändler verheißt oft nichts Besseres: Lachse kommen in der Regel aus riesigen Mastfarmen. Dem Wasser sind vorsorglich große Mengen Antibiotika beigegeben. Krustentiere, vor allem Hummer und Langusten, vegetieren noch vor der Ankunft beim Einzelhändler oft monatelang in schmalen Boxen dahin. Nach dem Kauf werden sie lebendig in kochendes Wasser geworfen, wo sie einen mehrminütigen Todeskampf durchleiden. Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein generelles Verbot dieser grausamen Tötungsmethode.

Hintergrund: Das Leiden der Weihnachtsgans

Gänse werden vor allem für die Weihnachtszeit gemästet. Etwa 80 Prozent der Gänse kommen aus Polen, Ungarn und zum Teil auch aus Tschechien. Dort ist die Haltung vielfach katastrophal. Größtenteils werden Gänse in engen Käfigen gehalten, in denen sie nicht einmal normal stehen, geschweige denn sich artgerecht verhalten können.

In Ländern wie Frankreich oder Ungarn werden die Tiere zur Produktion von Stopfleber täglich dreimal, meist maschinell, gestopft. Bei dieser Prozedur werden nicht nur Speiseröhre und Magen abnorm erweitert, die Tiere erleiden auch zum Teil erhebliche Verletzungen des Schnabels und der Speiseröhre. In Deutschland ist das Stopfen von Enten oder Gänsen nach dem Tierschutzgesetz verboten; die Einfuhr von Stopfleber ist jedoch erlaubt, so dass auch hierzulande Stopfleber in Supermärkten und Restaurants angeboten werden. Verbraucher können jedoch darüber entscheiden, ob es in Deutschland weiterhin einen Markt für solche Produkte gibt oder nicht.

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