Präsente vom Onlinehändler: Tipps fürs Bestellen per Mausklick

Weihnachtseinkäufe im Internet vom heimischen Sofa aus – das kann bequem und günstig sein: kein Ladenschluss, keine Parkplatzsuche und kein gestresstes Verkaufspersonal. „Doch sollten sich Onlineshopper weder von schönen Internetseiten noch von tollen Versprechungen und vermeintlich günstigen Preisen blenden lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, bei Bestellungen per Mausklick etwa auf vollständige Anschriften der Firmen, auf den Datenschutz, die Art der Bezahlung sowie die Kosten für den Versand zu achten. Wer trotz des vorweihnachtlichen Präsente-Fiebers folgende Tipps beachtet, kann Geschenke-Stress aus dem Onlineshop locker wegklicken:

  • Preise vergleichen: Viele Produkte sind im Internet günstiger zu haben als im Ladengeschäft um die Ecke – aber nicht immer. Wer preisgünstig einkaufen will, sollte die Preise nicht nur im Internet, sondern auch im stationären Handel vergleichen.
  • Auf den Datenschutz achten: Bestellt werden sollte nur in solchen Shops, die eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Das erschwert eine Einsicht durch Dritte. Verschlüsselte Datenverbindungen sind am „s“ hinter dem „http“ in der Adress-Zeile des Browsers zu erkennen. Außerdem ist es ein Muss, die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchzulesen! So sollte darauf geachtet werden, ob die Angaben nur verwendet werden, um die Bestellung zu erfüllen, oder beispielsweise auch für Werbung („Informationen über interessante Angebote“) genutzt oder gar an Dritte weitergegeben werden sollen.
  • Den Vertragspartner kennen: Vor der Bestellung sollte sich der Kunde vergewissern, dass der Firmenname, die sogenannte ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit Land, Ort, Straße) und der Verantwortliche des Anbieters leicht aufrufbar sind. Nur so weiß man, mit wem man es zu tun hat und an wen man sich wenden muss, wenn beispielsweise etwas Falsches oder gar nichts geliefert wird. Findet sich auf der Homepage keine Adresse oder nur eine Postfachadresse, sollte man misstrauisch werden und besser von einer Bestellung Abstand nehmen. Hilfreich können oftmals auch Foren im Internet sein, in denen Kunden ihre Erfahrungsberichte mit bestimmten Firmen über die Vertragsabwicklung allgemein zugänglich darstellen. Wird dort bereits über Lieferengpässe, Probleme bei Reklamationen oder bei der Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf berichtet, sollte am besten auf eine Bestellung verzichtet werden.
  • Auf Zusatzkosten achten: Damit sich die Schnäppchen nicht als Mogelpackung erweisen, sind auch die Zusatzkosten wie Versand- und Überweisungskosten sowie Zustellgebühren (bei Nachnahmesendungen) in die Gesamtrechnung einzubeziehen. Sonst wird ein vermeintlicher Preisvorteil schnell zur Kostenfalle.
  • Sichere Zahlungsweisen wählen: Grundsätzlich hat der Kunde kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart, doch meist gibt es mehrere Alternativen. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der Ware per Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hier geht man nicht das Risiko ein, entweder keine, eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware zu erhalten und anschließend dem Geld hinterherlaufen zu müssen. Vorsicht gilt bei Vorkasse.
  • Widerrufs- oder Rückgaberecht: Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann fast jeder im Internet geschlossene Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen oder die Ware zurückgesandt werden. Das gilt auch für Verträge über Waren, die auf Auktionsplattformen von einem gewerblichen Händler ersteigert werden. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt zunächst voraus, dass der Kunde in Textform ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und der Unternehmer seine Informationspflichten spätestens bei Vertragsschluss vollständig erfüllt hat. Die Frist beginnt beim Kauf von Waren dann, wenn der Käufer die Ware erhalten hat, bei bestellten Dienstleistungen allerdings mit Vertragsschluss.
  • Wenn die Ware nicht gefällt: Gefällt ein Produkt nicht, so kann es ohne Angaben von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist an den Händler auf dessen Kosten und Gefahr zurückgeschickt werden. Wird vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, können unter bestimmten, vorher im Vertrag genannten Voraussetzungen die Kosten für die Rücksendung auf den Kunden zukommen. Bei mangelhafter Ware hat der Käufer dieselben Gewährleistungsrechte wie bei einem Kauf im stationären Handel.

Stand: 12/2013

Vögel im Winter: Tipps für das richtige Futterangebot

Die Fütterung von Vögeln im Winter ist für den Deutschen Tierschutzbund eine sinnvolle Ergänzung zu den natürlichen Nahrungsquellen der Tiere. Denn die Umweltbedingungen für heimische Vogelarten haben sich verschlechtert: So haben Unmengen von Pestiziden die Anzahl der Insekten verringert und damit das Futterangebot für die Vögel vermindert. Sterile Gärten und perfektionierte Erntemaschinen erschweren zusätzlich die Futtersuche. Der Deutsche Tierschutzbund hat daher Tipps für eine richtige Fütterung zusammengestellt.

Das Beobachten der Vögel im eigenen Garten macht vielen Menschen Freude und sie wollen den Tieren besonders im kalten Winter etwas Gutes tun. In den Gärten sieht man vermehrt Vogelhäuschen und Meisenknödel. Wichtig ist es, jeweils nur kleine Mengen Nahrung auszulegen, am besten zweimal täglich, am frühen Morgen und späten Nachmittag. Futtersäulen und -silos bzw. Meisenknödel sind ohnehin ganztägig für die Tiere erreichbar. Die Futterstelle sollte stets sauber gehalten werden, damit sich nicht unerwünschte Gäste, wie Parasiten und Krankheitserreger, einnisten. Futtersilos sollten wind- und wetterfest angebracht werden. Sinnvoll ist auch, mehrere kleine Futterstellen einzurichten, auf die sich die Vögel verteilen können, im Idealfall dann sogar getrennte Stellen für Körner- und Weichfutterfresser.

Meisen, Finken, Spatzen, Kernbeißer und Dompfaffe sind Körnerfresser. Für sie eignen sich zum Beispiel Sonnenblumenkerne oder Hanfsamen. Amseln, Drosseln und Rotkehlchen bevorzugen dagegen Weichfutter wie Holunderbeeren, Beeren der Eberesche oder Rosinen. Kleiber, Specht und Zeisig nehmen ebenfalls gerne Weichfutter an und können ein breites Nahrungsangebot nutzen. Futter, das Feuchtigkeit enthält, kann allerdings leicht gefrieren und dann schädlich für die Tiere sein. Obst muss daher immer frisch ausgelegt und rechtzeitig wieder entfernt werden. Keinesfalls eignen sind gewürzte Speisereste.

Wasservögel, wie zum Beispiel Schwäne, Enten und Gänse finden in der Regel genügend Futter in der Natur. Sind Seen und Teiche zugefroren, hilft den Wasservögeln eine zusätzliche Fütterung. Geeignetes Winterfutter ist Getreide, Kleie und Hühnerfutter. Auch weiche Kartoffeln, Rübenstückchen und Eicheln sind möglich.

Weihnachtsgebäck: Vorsicht vor Käfigeiern in Spekulatius und Christstollen

Der Deutsche Tierschutzbund warnt zur Adventszeit wieder vor Käfigeiern, die unerkannt im Einkaufswagen landen. Obwohl die meisten Supermärkte keine Käfigeier mehr anbieten, wandern diese weiterhin in deutsche Haushalte – verarbeitet in Fertigprodukten. Gerade zu Weihnachten werden jedes Jahr besonders viele Backwaren wie Plätzchen und Kuchen sowie auch alkoholische Getränke verzehrt. Es ist daher ratsam bei der Auswahl der Lebensmittel sorgfältig auf die Inhaltsstoffe zu achten und eihaltige Produkte, die nicht eindeutig gekennzeichnet sind, zu boykottieren.

Bei fehlender Kennzeichnung oder Bezeichnungen wie „Volleipulver“ oder „Flüssigei“ sollte der Verbraucher aufmerksam werden. Meistens handelt es sich dabei um Erzeugnisse aus tierquälerischer Legehennenhaltung. Damit der Verbraucher erkennen kann, aus welchem Haltungssystem die Eier stammen, fordert der Deutsche Tierschutzbund die Kennzeichnungspflicht für eihaltige Lebensmittel.

Wenn der Konsument eine Entscheidung für mehr Tierschutz beim Kauf von Schaleneiern treffen kann, dann sollte das auch für Fertigprodukte gelten. Die Einführung der Kennzeichnungspflicht bei Schaleneiern hat eindeutig gezeigt: der Verbraucher ist gegen Käfighaltung und für bessere Haltungsbedingungen. Etwa 30 Prozent aller in Deutschland produzierten Eier werden in Nudeln und anderen Fertigprodukten verarbeitet. Solange es keine Produkttransparenz bei verarbeiteten Lebensmitteln gibt, sollte der Konsument ganz bewusst einkaufen. Nur wer Produkte mit Eiern aus Öko-, Freiland- oder Bodenhaltung kauft, kann sicher sein, dass es den Tieren besser geht und höhere Mindeststandards an die Tierhaltung eingehalten werden. Die klassischen Legebatterien sind zwar seit 2012 EU-weit verboten, aber auch die Haltung in Kleingruppenkäfigen ist nicht tiergerecht – Käfig bleibt Käfig.

Kleingruppenkäfige

Auch Kleingruppenkäfig-Haltung ist Tierquälerei. Jedes Huhn hat gerade mal 800 Quadratzentimeter Platz, also etwas mehr als eine DIN-A4-Seite. Die Tiere haben nur minimal mehr Bewegungsmöglichkeiten als bei der herkömmlichen Käfighaltung. Ihre arteigenen Verhaltensweisen können die Tiere in den Kleingruppenkäfigen nicht ausleben. Die extreme Enge führt auch hier zu gesundheitlichen Schäden wie Fußballengeschwüre und Knochenschwäche. Ihren Artgenossen gegenüber entwickeln die Legehennen Verhaltensstörungen wie Kannibalismus und Federpicken.

Eisbärbabys im Zoo Hellabrunn: Nachzucht ohne Zukunft

Im Münchener Zoo wurde die Geburt zweier Eisbärbabys bekanntgegeben. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert das Zuchtmanagement deutscher Zoos scharf, denn auch in Hellabrunn sind Inzuchtprobleme nicht von der Hand zu weisen: Vater Yoghi ist ursprünglich selbst aus einem Inzestwurf entstanden und hatte zudem vor einigen Jahren bereits mit seiner eigenen Mutter ebenfalls Nachwuchs gezeugt. Abgesehen von den Zuchtproblemen können Eisbären in der Zoogefangenschaft auch nicht annähernd artgerecht untergebracht werden. Die Zoos in Deutschland müssen zukünftig auf die Haltung von Eisbären und die Nachzucht in Zoogefangenschaft verzichten, fordert daher der Deutsche Tierschutzbund.

„Eisbärbabys gleich Eintrittsgelder. Das scheint für die deutschen Zoodirektoren die Maxime zu sein, Tierwohl steht da hinten an. Dass viele Tiere aus Inzucht entstehen, scheint völlig egal und auch, dass Eisbären in der Zoogefangenschaft nie artgerecht gehalten werden können ebenso“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Zuchtprogramme in Zoos können zwangsläufig nur auf einen kleinen Genpool zurückgreifen und fördern damit die Inzucht. Diese kann grundsätzlich das Auftreten von Erbkrankheiten – verbunden mit anfälliger Gesundheit – erhöhen. Überhaupt ist die Jungtiersterblichkeit gerade bei Eisbären extrem hoch. Die Zoodirektoren müssen grundsätzlich hinterfragen, ob dieser Weg etwas mit Arterhaltung und Tierschutz zu tun hat.

Eisbären in deutschen Zoos

Die Gehegestruktur und -größe und die klimatischen Bedingungen entsprechen in keiner Weise den natürlichen Lebensräumen und lassen sich in einem Zoo nicht annähernd abbilden. Nicht einmal die Grundbedürfnisse der Tiere können in Gefangenschaft erfüllt werden. Zudem sind sie – bis auf bestimmte Zeiten der Paarung und Fortpflanzung – grundsätzlich Einzelgänger mit sehr großem Raumanspruch. Diese Fakten werden bei einer Haltung im Zoo vollkommen außer Acht gelassen. Auch die Zucht ist alles andere als erfolgreich: Von mindestens 19 Jungtieren, die in Deutschland seit 2005 geboren wurden, haben zunächst nur sechs überlebt. Zwei davon, Knut und Flocke, mussten allerdings mit der Flasche aufgezogen werden. Knut starb noch im Jugendalter unter dubiosen Umständen.

Eisbären haben in der freien Wildbahn einen Aktionsradius im Bereich von Tausenden Quadratkilometern, während die vorgegebenen Gehegegrößen im Zoo bei wenigen hundert Quadratmetern liegen. Selbst die größten Außengehege in Zoos sind nur winzige Gefängnisse, die den natürlichen Bewegungsdrang der Tiere extrem einschränken. Die Tiere leiden oftmals unter Langeweile und den Haltungsrestriktionen und entwickeln nicht selten Verhaltensstörungen, so genannte Stereotypien. Daran leiden Untersuchungen zufolge über 90 Prozent der Eisbären in deutschen Zoos, so der Deutsche Tierschutzbund in Bonn.

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