Tipps für Wintercamper

Wintercamping erfordert besondere Umsicht. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, damit Wohnwagen und Wohnmobil die harten Bedingungen im Schnee unbeschadet überstehen:

  • Schon auf dem Weg in den Urlaubsort auf größtmögliche Sicherheit achten. Dazu gehört angepasstes Fahren mit richtiger Bereifung. Ideal sind M+S-Reifen für Zugfahrzeug und Anhänger oder Wohnmobil. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. Schneeketten gehören zur Winterausrüstung.
  • Bei der Suche nach einem guten Stellplatz darauf achten, dass er schnee- und eisfrei ist. Sonst kann beim Auftauen der Caravan oder das Wohnmobil kippen. Um bei Tauwetter das Einsinken in den Boden zu vermeiden, müssen unter das Deichselrad des Wohnwagens sowie unter die Hubstützen ausreichend große Bretter gelegt werden.
  • Stromkabel so verlegen, dass sie weder am Boden festfrieren, noch vom Schneepflug beschädigt werden können.
  • Handbremse lösen sobald das Campingfahrzeug aufgebockt ist. So friert sie nicht fest. Plastiktüten schützen Handbremshebel und Auflaufeinrichtung beim Caravan gegen Vereisung. Sinnvoll ist eine Schutzplane für den Gasflaschenkasten.
  • Gasanlage möglichst nur mit reinem Propan betreiben. Dies bleibt – anders als Butan – auch bei Minusgraden flüssig. Ein Zweiflaschensystem mit Umschaltautomatik sollte im Winter zur Grundausstattung gehören, damit der Vorrat nicht unverhofft zu Ende geht. Elf Kilogramm Propan reichen etwa für zwei bis drei Tage.
  • Schneit es sehr kräftig, Dach von Wohnmobil, Wohnwagen und Vorzelt regelmäßig von Schnee befreien. Vor allem nasser Schnee kann schnell zu tonnenschwerer Last werden. Wenige Zentimeter Pulverschnee dagegen dienen sogar zur besseren Isolierung. Be- und Entlüftungsöffnungen – vor allem für die Heizung – dürfen nicht zuschneien. Zudem Dachluke immer einen Spalt offen lassen. Das verbessert die Luftzirkulation.
  • Abwasser, wenn möglich, nicht in den Tank leiten. Stattdessen die Ablaufklappe oder das Ventil öffnen und das Wasser direkt in einen Eimer leiten. So kann das Abwasser auch noch als Eisblock gut entsorgt werden.

Bevor es mit Camper oder Wohnmobil wieder nach Hause geht, müssen Schnee- oder Eisplatten unbedingt vom Dach entfernt werden, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Weitere Tipps zum Wintercamping und wichtige Informationen rund um den Campingurlaub bietet der ADAC auf der Internetseite www.adac.de/camping oder im ADAC Camping- und Caravaning-Führer.

Dachboxen im ADAC Test

Der ADAC hat acht Dachboxen aus dem mittleren Preis- und Größensegment getestet. Das Ergebnis: Nur eine Dachbox erhielt die Note „sehr gut“. Zweimal vergaben die Tester ein „gut“, viermal ein „befriedigend“ und einmal ein „ausreichend“. Keiner der Testkandidaten fiel durch.

Dachboxen sind eine praktische Stauraumerweiterung. Allerdings verändert die zusätzliche Last die Fahrdynamik. Deshalb sollten die Boxen unbedingt richtig montiert und beladen werden. © ADAC
Dachboxen sind eine praktische Stauraumerweiterung. Allerdings verändert die zusätzliche Last die Fahrdynamik. Deshalb sollten die Boxen unbedingt richtig montiert und beladen werden. © ADAC

Die Thule-Dachbox Motion 800 ist Testsieger. Sie überzeugte in Handhabung und Fahrsicherheit. Auch im City Crash ließ sie die Konkurrenz hinter sich. Besonders erwähnenswert ist das Befestigungssystem mit Momentbegrenzung, wodurch eine Fehlbedienung nahezu ausgeschlossen ist. Knapp dahinter liegt die Hapro Traxer 6.6 mit der Gesamtnote „gut“. Auch diese Box schnitt in allen Testkriterien überdurchschnittlich gut ab, hatte aber gegenüber der Thule-Box den Nachteil, dass sie sich schlechter öffnen und schließen ließ. Platz drei geht an die Kamei 510. Überragend in der Gestaltung und im Schließsystem zeigte sie allerdings leichte Schwächen im City Crash und in der Handhabung.

Nur mittelmäßige Gesamtnoten erhielten die Boxen Neumann XX-Line, Atera Cargo 830, Cartrend Exodus und Rameder Black Line 580. Mal war es eine fehlende Bedienungsanleitung, mal fiel ein Deckel gefährlich hart zu. Jeder dieser Mängel führte zu einer Abwertung im Test.

Testverlierer ist die ATU Jetbag 70 Premium. Gerade im City Crash zeigte sie Schwächen. Aufgrund Mängel in der Konstruktion brachen die Halteklammern hinten auf, das Heck der Box hob sich an und die Jetbag wurde nur noch durch die vorderen Klammern auf dem Fahrzeugdach gehalten. Als sicherheitskritisches Testkriterium führt dieser Mangel zu einer Abwertung des Gesamtergebnisses auf die Note „ausreichend“.

Insgesamt zeigt der ADAC Vergleichstest: Alle Boxen eignen sich mehr oder weniger für den Transport von Gepäck auf dem Fahrzeugdach. Im Detail werden allerdings große Unterschiede deutlich. Fünf von acht getesteten Dachboxen mussten aufgrund von Sicherheitsmängeln unterschiedlichster Art abgewertet werden. Deshalb fordert der ADAC die Hersteller auf, noch stärker in die Entwicklung sicherheitsrelevanter Systeme sowie in eine bessere Handhabung zu investieren.

Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.adac.de/tv einen Film an.

Korruptionswahrnehmungsindex: Deutschland nicht im Spitzenfeld

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute den Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen zusammen und misst die bei Politikern und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) 78 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit auf dem 12. Platz. Im europäischen Vergleich belegen Dänemark (91 Punkte), Finnland (89) und Schweden (89) die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein.

Transparency fordert Integritätsoffensive der deutschen Politik

Die Lobby-Skandale der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass sich die besorgniserregenden Tendenzen im Lobbyismus nicht durch einzelne Maßnahmen eindämmen lassen. Daher fordert Transparency eine Integritätsoffensive der Politik. Dazu gehören:

1. Einführung eines Lobbychecks und -registers,
2. Regelungen zur Vermeidung von Drehtüreffekten und
3. Maßnahmen zur besseren Regulierung der Parteienfinanzierung.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Die Bundestagswahlen haben gezeigt, dass die Kanzlerin einen großen Vertrauensvorschuss in der Bevölkerung genießt. Getreu dem Motto ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘ brauchen wir jedoch einen transparenten Rahmen, in dem sich Politiker und Interessenvertreter bewegen können. Leider lässt der Koalitionsvertrag nicht erkennen, dass sich die Große Koalition hier entscheidend bewegen will. Vor dem Hintergrund einer geschwächten Opposition wäre mehr Transparenz von enormer Bedeutung. Wir erwarten von Frau Merkel, dass sie Transparenz im Lobbyismus zur Chefinnensache macht.“

Positiv zu werten ist, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu geregelt wird. Auch der Einsatz externer Personen in der Verwaltung soll transparenter gestaltet und Interessenkonflikten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft entgegengewirkt werden. Entscheidende Maßnahmen für ein verantwortungsvolleres und transparentes Lobbying fehlen jedoch.

Einführung eines Lobbychecks und -registers

„Lobbyisten geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ab, sie pflegen Kontakte zur Ministerialverwaltung, zu Abgeordneten und ihren Assistenten. Das alles ist legitim. Es muss jedoch klar sein, welche Interessen berücksichtigt wurden und ob bestimmte Interessen nicht beachtet wurden, obwohl sie von der Regulierung betroffen sein werden. Künftig sollte jeder Gesetzentwurf einem Lobbycheck unterzogen werden. Nur so kann eine mögliche Ungleichbehandlung aufgedeckt und die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur unparteiischen Interessenabwägung erfüllt werden“, so Edda Müller.

Vorgeschlagen wird die Einführung einer legislativen Fußspur: In der Begründung von Gesetzentwürfen soll dokumentiert werden, welcher externe Sachverstand und welche Interessenvertreter bei der Vorbereitung beteiligt waren und welche nicht. Die 1. Lesung im Bundestag sollte für einen „Lobbycheck“ genutzt werden. Damit könnte endlich die Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen von einem Gesetzesvorhaben kritisch diskutiert werden. Hierdurch würde die in der Großen Koalition geschwächte Kontrollfunktion der Opposition im Deutschen Bundestag gestärkt.

Gleichzeitig muss es möglich sein, sich in einem Lobbyregister schnell und einfach einen Überblick über die genannten Interessenvertreter zu verschaffen. So müssen Lobbyisten verpflichtet werden, ihre inhaltlichen und finanziellen Interessen offenzulegen.

Regelungen zur Vermeidung von Drehtüreffekten

Beispiele für Drehtüreffekte muss man in Deutschland nicht erst lange suchen: Prominente Politiker wechseln regelmäßig in die Wirtschaft: so ging Eckart von Klaeden (CDU) jüngst zum Autohersteller Daimler und Kurt Beck (SPD) erhielt einen Beratervertrag beim Pharmakonzern Boehringer Ingelheim.

„Manche Politiker scheinen nicht zu verstehen, dass ein solcher Wechsel in die gutbezahlte Privatwirtschat Raum für Spekulation bietet“, so Edda Müller.

Um diesem Anschein von Interessenkonflikten entgegenzuwirken soll dem Koalitionsvertrag zufolge eine angemessene Regelung für ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretäre und politische Beamte angestrebt werden. Aus Sicht von Transparency bedarf es einer eindeutigen Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wenn ein Zusammenhang zwischen der früheren und neuen Tätigkeit besteht. Erfahrungen auf EU-Ebene zeigen, dass eine Fall-zu-Fall-Prüfung durch eine Ethikkommission nicht mehr Handlungssicherheit schafft. Der frühere Kommissar für Unternehmen und Industrie Günter van Verheugen ging zum Beispiel trotzdem kurz nach seinem Ausscheiden 2009 zahlreichen Tätigkeiten in der Wirtschaft nach.

Maßnahmen zur besseren Regulierung der Parteienfinanzierung

„Es ist vollkommen in Ordnung, dass die Unternehmen die Parteien fördern, die ihnen besonders nahe stehen. Wir dürfen jedoch nicht naiv sein, anzunehmen, dass Unternehmen hohe Summen an Geldern verschenken, ohne eine Gegenleistung zu erwarten“, so Edda Müller.

Transparency Deutschland fordert daher eine Deckelung von Parteispenden und Sponsoring auf maximal 50.000 Euro pro Jahr und Konzern, Unternehmen, Verband oder Person. Somit könnte allen Debatten über den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage entzogen werden.

Für besonders viel Unmut sorgten in der jüngsten Vergangenheit Spenden der Automobilindustrie. Diese Spendenpolitik ist nicht neu. So spendet Daimler seit vielen Jahren sowohl an die CDU als auch SPD 150.000 Euro im Jahr. Auch BMW spendet regelmäßig – entweder direkt oder über BMW Großaktionären. So flossen in den Jahren 2009 bis 2013 rund 1,5 Millionen Euro an die CDU, 700.000 Euro an die CSU, 600.00 Euro an die SPD, 500.000 an die FDP und 100.000 Euro an die Grünen. Der Anschein, dass diese langfristige Spendenpolitik der Automobilbranche, das Handeln der Bundesregierung beeinflusst hat, schadet dem Ansehen der Politik.

www.transparency.de

Farbenprächtig mit markantem Ruf: Der Grünspecht ist „Vogel des Jahres 2014“

Auffälliger Ruf, farbenfrohes Gefieder und ein großer Appetit auf Ameisen – diese Merkmale kennzeichnen den Grünspecht Picus viridis. Mit zurzeit über 42.000 Brutpaaren hat sich sein Bestand in Deutschland erholt und ist mehr als doppelt so hoch wie noch vor 20 Jahren. Die positive Entwicklung war ein Grund für den Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V. und seinen bayerischen Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), ihn zum „Vogel des Jahres 2014“ zu wählen. Nicht zuletzt, weil diese Entwicklung unter Deutschlands häufigen Vogelarten einmalig ist.

Alte Bäume zum Bau von Nisthöhlen und Grünland mit ausreichend Ameisen als Futter bieten optimale Voraussetzungen für den „Lachvogel“, dessen dynamischer und meist mehrsilbiger Ruf „kjückkjückkjück“ einem gellenden Lachen gleicht. Trotz des auffälligen Rufs und den markanten optischen Merkmalen – wie der roten Kappe, der schwarzen Augenmaske und dem bunten Gefieder – ist er nicht leicht zu entdecken. Meist ist er auf der Jagd nach Ameisen, seiner Lieblingsspeise. Mit seinem Schnabel und der bis zu zehn Zentimeter langen klebrigen Zunge holt er sie aus dem Boden oder aus den Bäumen heraus. Ideale Lebensbedingungen findet der Grünspecht auf Streuobstwiesen.

Da es diese jedoch immer seltener gibt, ist er in Siedlungsgebiete eingewandert, zum Beispiel in alte Parks, Industriebrachen, Ortsränder und Gegenden mit altem Baumbestand. Auch hier fühlt er sich wohl. Mehrere milde Winter und die idealen Bedingungen in den städtischen Grünflächen haben zur Zunahme der Bestände geführt. Zurzeit ist der „Fliegende Zorro“ (aufgrund des schwarzen Bereichs um die Augen, der einer Maske ähnelt) beziehungsweise der „Fliegende Ameisenbär“ (aufgrund seiner Vorliebe für Ameisen) nach dem Buntspecht und vor dem Schwarzspecht die zweithäufigste Spechtart in Deutschland.

Mit der Wahl des Grünspechts zum „Vogel des Jahres“ wollen NABU und LBV auch auf den dramatischen Rückgang von Streuobstwiesen in Deutschland aufmerksam machen. Der Verlust dieses Lebensraums sowie der Rückgang von extensiv genutztem Grünland – beispielsweise durch Umbruch in neue Maisanbauflächen – verschlechtere die vorhandenen Lebensräume. Damit sei nicht mehr gewährleistet, dass sich die Bestände des Grünspechts zum Beispiel nach einigen kalten Wintern erholen könnten. Seit 1950 sind rund 70 Prozent der deutschen Streuobstflächen verschwunden. NABU und LBV fordern daher, sie in das Bundesnaturschutzgesetz aufzunehmen und zudem den Lebensraum des Grünspechts besser zu schützen – unter anderem durch den konsequenten Verzicht auf Pflanzenschutzmittel in Hausgärten, auf Streuobstwiesen und in städtischen Grünanlagen. Nur dann könne der Grünspecht seine Nahrungsgrundlage, die Ameisen, auch weiterhin finden.

Heike Stommel, www.aid.de

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