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BGH: Parodie einer bekannten Marke

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 2. April 2015 entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt.

Die Klägerin ist eine führende Herstellerin von Sportartikeln. Sie ist Inhaberin der bekannten deutschen Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug „PUMA“ und dem Umriss einer springenden Raubkatze. Das Zeichen wird auf Sportbekleidung verwendet. Der Beklagte ist Inhaber einer prioritätsjüngeren deutschen Wort-Bild-Marke, die aus dem Schriftzug „PUDEL“ und dem Umriss eines springenden Pudels besteht und seit Anfang 2006 unter anderem für Bekleidungsstücke sowie T-Shirts registriert ist. Die Marken sind wie folgt gestaltet:

Die Klägerin sieht in der Eintragung dieser Marke eine Verletzung ihres Markenrechts.

Das Landgericht hat den Beklagten zur Einwilligung in die Löschung seiner Marke verurteilt. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt. Er hat angenommen, dass die beiden Zeichen trotz der unübersehbaren Unterschiede im Sinne des Markenrechts einander ähnlich sind. Zwar ist die Ähnlichkeit der Zeichen nicht so groß, dass dadurch eine Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG* besteht. Der Beklagte nutzt mit seinem Zeichen die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der bekannten Marke der Klägerin im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG aus. Er profitiert von der Ähnlichkeit der beiden Marken und erlangt dadurch eine Aufmerksamkeit, die er für seine mit der Marke gekennzeichneten Produkte ansonsten nicht erhielte. Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, der Grad der Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken jedoch so groß ist, dass die beteiligten Verkehrskreise sie gedanklich miteinander verknüpfen.

Gegenüber dem Recht aus der bekannten Marke kann sich der Beklagte zur Rechtfertigung nicht mit Erfolg auf die Grundrechte auf freie künstlerische Betätigung oder auf freie Meinungsäußerung berufen. Seine Rechte müssen gegenüber dem ebenfalls durch die Verfassung geschützten Markenrecht der Klägerin zurücktreten, weil der Grundrechtsschutz dem Beklagten nicht die Möglichkeit einräumt, ein eigenes Markenrecht für identische oder ähnliche Waren eintragen zu lassen.

Urteil vom 2. April 2015 – I ZR 59/13 – Springender Pudel

LG Hamburg – Urteil vom 10. Februar 2009 – 312 O 394/08

BeckRS 2010, 02140

OLG Hamburg – Urteil vom 7. März 2013 – 5 U 39/09

BeckRS 2015, 01706

Karlsruhe, den 2. April 2015

* § 9 MarkenG

(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden,

1. …

2.

wenn wegen ihrer Identität oder Ähnlichkeit mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang und der Identität oder der Ähnlichkeit der durch die beiden Marken erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden, oder

3.

wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist … , falls es sich bei der Marke mit älterem Zeitrang um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung der eingetragenen Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.

Text: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

Neue Trends bei Süßwaren

(aid) – Beim Bioangebot kann man eigentlich nicht mehr von einem Trend sprechen, Bio hat sich auch in der Süßwarenbranche etabliert: 2008 präsentierten sich erstmals 54 Hersteller auf einer eigenen Plattform innerhalb der Internationalen Süßwarenmesse in Köln. 2015 sind es rund 170 Anbieter, die in allen Bereichen und Segmenten zu finden sind.

Produkte für Verbraucher mit besonderen Ernährungsbedürfnissen werden immer zahlreicher. Hierzu gehören beispielsweise laktose- oder glutenfreie Süßwaren oder solche, die für vegetarische oder vegane Ernährung geeignet sind. Vegan und laktosefrei entwickelt sich insbesondere bei den Schokoladenwaren zu einem Trend. So werden Milchschokoladen statt mit Kuhmilch mit Reis- oder Hirsemilch, aber auch auf Basis von Buchweizen und Goldhirse hergestellt.

Naturbelassenheit, Natürlichkeit und eine Vielzahl von neuen glutenfreien Produkten prägen die jüngsten Entwicklungen im Gebäcksektor. Der Einsatz nachhaltig erzeugter Rohstoffe in Süßwaren und Knabberartikeln gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das gilt insbesondere für Kakao, den wichtigsten Rohstoff der Schokolade.

Rüdiger Lobitz, www.aid.de

Netzwerk sucht neue Biobetriebe

(aid) – 3.000 Veranstaltungen auf 240 Betrieben mit rund 400.000 Besuchern bundesweit – das ist die Bilanz des Netzwerks Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau im Jahr 2014. Im laufenden Jahr wird das Projekt neu ausgeschrieben. Betriebsleiter können sich daher mit ihrem Biobetrieb ab sofort für die Aufnahme in das Netzwerk bewerben.

Gesucht werden aufgeschlossene Bio-Landwirte, die auf ihrem Betrieb die Besonderheiten des ökologischen Landbaus praxisnah vorstellen möchten. Mit dem Angebot der Demonstrationsbetriebe sollen überwiegend Verbraucher angesprochen werden, aber auch Fachleute aus den Bereichen Kennzeichnung und Vermarktung sowie Landwirtskollegen aus der konventionellen und ökologischen Erzeugung.

Ziel des Netzwerks ist es, das Wissen und den Austausch unter Verbrauchern und Fachleuten zu verbessern. Dafür verpflichten sich die Mitgliedsbetriebe, mindestens vier Veranstaltungen pro Jahr anzubieten. Das können zum Beispiel Betriebsbesichtigungen, Feldtage oder Feste zu speziellen Themen sein. Für alle Aktionen erhalten die Betriebe eine angemessene Aufwandsentschädigung.

Koordinator des Projektes ist das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). Grundsätzlich können sich alle landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe bewerben, die seit mindestens zwei Jahren als ökologisch wirtschaftender Betrieb zertifiziert sind. Auch für die bisherigen Netzwerksbetriebe besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich zu bewerben und ihr Engagement um weitere drei oder vier Jahre zu verlängern. Interessenten sollten ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 8. Mai 2015 einsenden an die Geschäftsstelle des BÖLN, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 312, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Jürgen Beckhoff, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.oekolandbau.de/erzeuger/oekonomie/diversifizierung/demonstrationsbetriebe/

Spargel mit Schinken, Lachs und Dips

Spargel mit Schinken, Lachs und Dips Foto: Wirths PR
Spargel mit Schinken, Lachs und Dips
Foto: Wirths PR

Spargel mit Schinken, Lachs und Dips
(für 4 Personen)

750 g nicht zu dicker Spargel
1 TL Butter
Zucker
Salz
60 g roher Schinken
150 g Räucherlachs
200 g Kräuterquark
1 gekochtes Ei (Gew.-Kl. M)
Petersilie
Dill
1 Flasche Grauer Burgunder (Deutsches Weintor eG)

Spargel vom Kopf bis zum Fußende mit einem scharfen Messer dünn schälen und die Endstücke großzügig abschneiden. In einem hohen Spargeltopf Wasser mit 1 TL Butter, Zucker und etwas Salz erhitzen und die Spargelstangen hineinstellen. Darauf achten, dass die Köpfe gerade aus dem Wasser ragen. Je nach Dicke der Stangen 12 bis 15 Minuten kochen. Inzwischen Schinken und Lachs in dünne Scheiben schneiden und das hart gekochte Ei fein hacken. Den Spargel abtropfen lassen und auf Tellern anrichten. Mit Schinken, gehacktem Ei und Petersilie beziehungsweise mit Lachs und Dillfähnchen und dem Kräuterquark anrichten. Dazu schmeckt ein kühles Glas Grauer Burgunder.

Pro Person: 212 kcal (887 kJ), 19,9 g Eiweiß, 12,7 g Fett, 4,3 g Kohlenhydrate

Der richtige Wein zum Spargel

Der Graue Burgunder aus der Erfolgsserie „Exclusiv trocken“ der Pfälzer Winzergenossenschaft Deutsches Weintor eG ist ein idealer Wein für Frühling und Sommer. Die Trauben dieses eleganten, trockenen Weines wachsen begünstigt vom mediterranen Klima der Pfalz und werden in Ilbesheim zu charaktervollen trockenen Weinen in besonderer Qualität veredelt. Der Graue Burgunder von Deutsches Weintor ist ein gehaltvoller, würziger Wein mit voller Frucht und geschmeidiger Note. Sein Bukett erinnert an süße Honigmelonen. Probieren Sie den samtigen und charmanten Pfälzer zu Spargelgerichten!
Der Graue Burgunder von Deutsches Weintor eG ist im Lebensmitteleinzelhandel, in Kauf- und Warenhäusern erhältlich. Linktipp: www.weintor.de

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