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Ideen für den Osterbrunch

(aid) – Ostern ist ein Fest der Familie, das oft mit einem gemütlichen Brunch gefeiert wird. Auf der frühlingshaft gedeckten Tafel darf natürlich süßes Hefegebäck wie Osterlamm und Osterzopf nicht fehlen. Das Backen von „Gebildebroten“ hat eine lange Tradition. Der Bäcker verleiht dem Brot eine besondere Gestalt, die mit dem Osterfest in Zusammenhang steht. So verbildlicht der Osterzopf die enge Verflechtung von Gott und Mensch. Der Hase ist ebenso wie die Henne und das Ei ein Zeichen für Fruchtbarkeit. Das Lamm symbolisiert im Christentum den auferstandenen Jesus Christus. Häufig wird das Gebäck mit bunten Ostereiern geschmückt.

Auch Kräuterbrot, frisch gebackene Vollkornbrötchen und herzhafte Gemüsemuffins mit Möhren, Paprika oder Zucchini kommen bei den Gästen sicher gut an. Zum Frühstück schmeckt selbst gemischtes Müsli mit verschiedenen Getreideflocken, Nüssen, getrockneten und frischen Früchten sowie Joghurt oder Milch. Dazu ein frisch gepresster Orangensaft oder ein selbst gemachter Smoothie, Kaffee oder Tee. Rührei mit Speck, Käse, Brotaufstriche wie Hummus, bunte Salate, eine Fischplatte und Antipasti wie Bruschetta runden die Tafel ab. Rohkost wie Radieschen, Paprika und Gurke wird mundgerecht geschnitten zu einem Joghurtdipp gereicht.

Nach dem Schlemmen regt ein Frühlingsspaziergang an der frischen Luft die Verdauung an und bringt den Kreislauf wieder in Schwung.

Heike Kreutz, www.aid.de

Herkunftskennzeichnung von vorverpacktem Frischfleisch

(aid) – In vielen europäischen Ländern ist es Tradition, seine Mitmenschen am 1. April durch erfundene Informationen zum Narren zu halten. Selbst einige Zeitungen sowie Radio- oder Fernsehsender frönen mittlerweile diesem Brauchtum, wobei es Lesern beziehungsweise Hörern meist gelingt, anhand übertriebener Details den fehlenden Wahrheitsgehalt einer Meldung zu erkennen.

Wer sich allerdings mit dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht beschäftigt, weiß, dass es hier so manche Regelungen gibt, die an Detailverliebtheit kaum zu überbieten sind. Es sei also vorwegschickt: Ein Aprilscherz ist die ab 1. April 2015 geltende Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch der Tierarten Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege nicht. Sie basiert auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und betrifft unverarbeitetes Fleisch, das in Fertigpackungen verkauft wird. Ist das Fleisch bereits mariniert oder zu Wurst verarbeitet, entfällt die neue Pflichtkennzeichnung.

Auf dem Etikett gekennzeichnet werden muss der Ort der Schlachtung, die Partie sowie die Angabe „Aufgezogen in: [Name des Mitgliedstaates bzw. Drittlandes]“. Informationen zum Geburtsort der Tiere sind – anders als bei der seit 2000 bestehenden Herkunftskennzeichnung bei Rindfleisch – nicht vorgeschrieben. Hierzu beruft sich die EU-Kommission auf die Ergebnisse einer eigens beauftragten Studie, nach denen der Verbraucher insbesondere am Aufzuchtort der Tiere interessiert sei. Was wiederum konkret als Ort der Aufzucht gilt, hängt sowohl von der Tierart als auch vom Alter und dem Gewicht des Tieres vor der Schlachtung ab. So ist beispielsweise der Aufzuchtort eines Schweines, das im Alter von zehn Monaten geschlachtet wird und die letzten vier Monate seines Lebens in Deutschland verbracht hat, Deutschland – selbst wenn das Tier den größeren Teil seines Lebens in einem anderen Land verbracht hat.

Weitere Sonderregelungen betreffen etwa die Kennzeichnung von Hackfleisch der besagten Tierarten: Hier genügt die Angabe, dass das Fleisch von Tieren stammt, die „in der EU“ oder „außerhalb der EU“ aufgezogen und geschlachtet wurden – im Falle von Rinderhackfleisch gelten hingegen dieselben Vorgaben wie bei gewachsenem Rindfleisch. Die EU-Kommission begründet den Verzicht auf einzelne Teilinformationen aus der Produktionskette mit den daraus resultierenden finanziellen Mehrbelastungen für Unternehmer und Behörden, die sich schließlich auch im Verkaufspreis der Erzeugnisse niederschlagen würden.

Vielleicht aber steht auch der Gedanke dahinter, keine weiteren Detailregelungen treffen zu wollen, die Rechtsanwender, also Hersteller und Händler, sowie Verbraucher überfordern könnten. Damit sich diese übrigens künftig nicht mehr alle Nase lang auf neue Pflichtangaben umstellen müssen, hat der EU-Gesetzgeber mit der LMIV einen „labelling day“ aus der Taufe gehoben: Kennzeichnungsänderungen, die die EU-Kommission auf Grundlage der Verordnung erlässt, sollen stets zum 1. April Geltung erlangen. Eigentlich eine schöne Idee, die jedoch schon wegen der oftmals zugestandenen Übergangsfristen etwas an Praxiswert verliert. Davon abgesehen mutet der gewählte Stichtag – 1. April – schon etwas skurril an, bietet er doch Kritikern eine Steilvorlage für hämische Kommentare.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

Wenn an den Feiertagen etwas übrig bleibt

Landfrauen geben Anregungen für die Resteverwertung von Brot
München (bbv) – Nach den Feiertagen quellen Kühlschränke und Vorratskästen meist über. Kreatives Restekochen ist jetzt angesagt. Mit ihrem neuen Flyer „Brotgenuss bis zum letzten Krümel“ geben die Landfrauen im Bayerischen Bauernverband Anregungen für die Resteverwertung von Brot und Semmeln.

Mit durchschnittlich 65 kg an weggeworfenen Lebensmitteln pro Kopf und Jahr liegen die Bayern zwar deutlich unter dem bundesweiten Wert von 82 kg – aber „jedes Gramm an essbaren Nahrungsmitteln, das auf dem Müll landet, ist eines zu viel“, betont Claudia Steinert, Ernährungsreferentin des Bayerischen Bauernverbandes. Gerade für Feiertage und Feste wie Ostern und Weihnachten wird oft viel zu viel eingekauft. „Wer die übrig gebliebenen Lebensmittel verwertet, spart Geld und wertvolle Ressourcen“, sagt Steinert.

Mit ihrem neuen Flyer „Brotgenuss bis zum letzten Krümel“ stellen die Landfrauen verschiedene Rezepte für übrig gebliebene Brotreste vor. Es gibt viele Möglichkeiten, mit altbackenem Brot schmackhafte Gerichte auf den Tisch zu bringen. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Brotlasagne oder gar einer Brottorte? „Die wenigsten Menschen wissen, dass man mit Brot auch sehr leckere Süßspeisen zaubern kann“, sagt Steinert.

Die Landfrauen engagieren sich seit vielen Jahren gegen Lebensmittelverschwendung. Im Rahmen ihrer Aktion „Was gehört wohin?“ geben sie Verbrauchern Tipps an die Hand, wie die richtige Lagerung im Kühlschrank und ein bewusster Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum dabei helfen können, weniger wegzuwerfen.

Den Flyer „Brotgenuss bis zum letzten Krümel“ können Sie hier herunterladen.

High-Tech-Restaurant: Stars feiern Eröffnung

Nach dem Motto feiern muss sein, haben sich zahlreiche Promis in Frankfurt versammelt, um bei der Eröffnung eines Fast-Food-Restaurants dabei zu sein.

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