Wenn die Laternen zu Sankt Martin leuchten, wird kulinarisch die Gänsesaison eingeläutet. Ob mit Äpfeln oder Pflaumen gefüllt oder mit Rotkraut und Klößen serviert wird: Gänsebraten mit echtem Genuss ist nur garantiert, wenn die Vögel aus tiergerechter Haltung stammen. „Schmackhaftes Fleisch und wenig Fettgewebe, langsame Aufzucht und ausreichend Auslauf – das sind die wichtigsten Kriterien für ganz unbeschwerten Gansgenuss“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, Produkte aus „(bäuerlicher) Freilandhaltung“ oder Bio-Gänse zu bevorzugen.
Ohne diese Angaben muss damit gerechnet werden, dass Tiere aus Ungarn, Frankreich oder Bulgarien tierquälerisch zwangsgemästet wurden. Auch dass die Vögel lebend zur Daunengewinnung gerupft wurden, muss nicht genannt werden. Für den Gänseeinkauf gibt sie die folgende Checkliste an die Hand:
- Blick auf Haltungsformen: Wer Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „Bäuerliche Freilandhaltung, unbegrenzter Auslauf“ kauft, ist auf der ganz sicheren Seite beim Schmaus. Denn bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen zum Beispiel bei der „Freilandhaltung“ mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der „bäuerlichen Freilandhaltung“ sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein. Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux: Die Kennzeichnung von Gänsen nach diesen europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt.
- Deutsche Gänse ab Hof: Beim heimischen Erzeuger oder auf dem Wochenmarkt kann man davon ausgehen, dass die Tiere langsam gemästet wurden, Auslauf genießen konnten und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatten. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft der Vögel zu fragen, denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Produkte verkauft.
- Gänsekauf im Supermarkt: Wird Gänsefleisch im Supermarkt gekauft, ist auch hier deutsche Herkunft die erste Wahl. Denn hierzulande ist die tierquälerische Gänsestopfmast und Lebendrupf kein Thema. Die meisten Tiere in den Supermarkttheken stammen jedoch aus Ungarn und Polen. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet. Nicht gekennzeichneten Produkten aus diesen Ländern sollte deshalb die kalte Schulter gezeigt werden. Und Achtung: Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ sind nicht geschützt – und sagen nichts über die tatsächlichen Haltungsbedingungen aus.
Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW www.landservice.de findet man unter der Rubrik „Landfrische Produkte/Hofläden“ Adressen von Betrieben, die Gänse ab Hof verkaufen.