Die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach, MdB, erklärt anlässlich des Internationalen Tages „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ am 6. Februar 2014: „Die schrecklichen Praktiken der weiblichen Genitalverstümmelung sind Menschenrechtsverletzungen, die nicht durch kulturelle oder religiöse Traditionen zu rechtfertigen sind“.
Durch die Globalisierung kommen immer mehr Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind, nach Deutschland. Man schätzt, dass hierzulande 30.000 Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind. Die betroffenen Mädchen und Frauen leiden oftmals massiv unter den Folgen des Eingriffs.
Weltweit sind schätzungsweise 140 Millionen Mädchen und Frauen durch die Zwangsbeschneidung verstümmelt. Genitalverstümmelung wird vor allem in Ländern Afrikas praktiziert, obwohl die Praktik in vielen dieser Länder mittlerweile verboten ist. Die Verstümmelungen verursachen bei den Frauen sowohl akute als auch langfristige körperliche und seelische Schäden, die zu drastischen Beeinträchtigungen der Lebensqualität, häufig sogar zum Tod führen können.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Schwerpunkt seiner Aktivitäten auf die Sensibilisierung der Ärzteschaft gelegt. So hat es unter anderem in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer dafür Sorge getragen, dass Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmlung erarbeitet und verbreitet wurden. Zudem hat es die Problematik auch bei verschiedenen Fachveranstaltungen als Thema aufgegriffen und wird weiterhin medizinische Versorgungskonzepte für genitalverstümmelte Frauen unterstützen.