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Banksparpläne: Überraschend hohe Zinsen

Die Zinsen sind im Keller, doch für Anleger gibt es noch attraktive Auswege. Die Stiftung Warentest hat bei einer Untersuchung von 41 Banksparplänen überraschend gute Konditionen entdeckt. Die besten Angebote bringen zwischen 2,5 und mehr als 3 Prozent Rendite. Doch Sparer müssen auf die Bedingungen der Verträge achten, so die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Die Top-Angebote kommen von Tochterunternehmen russischer Banken, die der österreichischen Einlagensicherung unterliegen. Im Test gab es aber auch attraktive Angebote mit deutscher Einlagensicherung. So bietet die Edekabank zum Beispiel für eine 18-jährige Laufzeit eine Rendite von 2,5 Prozent. Allerdings ist hier ein vorzeitiger Ausstieg nicht möglich.

Bei Sparplänen mit Bonuszinsen sollten sich Anleger die Zins-, Bonus- und Ausstiegsbedingungen genau ansehen. Achtung bei Sparplänen mit variablem Zins: Es gibt Verträge, bei denen die Zinsanpassung nicht geregelt ist, manche verstoßen sogar gegen geltendes Recht.

Grundsätzlich eignen sich Banksparpläne laut Finanztest gut, um für eine größere Anschaffung zu sparen oder auch für Eltern und Großeltern, die Kindern ein kleines Vermögen ansparen möchten. Da die Sparpläne keinerlei Nebenkosten haben, sind sie deutlich sinnvoller als Ausbildungsversicherungen. Einen kostenlosen Renditerechner für Banksparpläne bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de/sparplanrechner an.

Der ausführliche Test Banksparpläne erscheint in der November-Ausgabe 2014 der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/sparplan abrufbar.

Dubiose Finanzprodukte besser durchschauen

Überzogene Renditeversprechen, verschleierte Kosten, verschwiegene Risiken – um die kundenorientierte Beratung bei Banken und Finanzdienstleistern ist es nach wie vor schlecht bestellt. Viele Milliarden Euro verlieren Verbraucher in Deutschland jährlich, weil beim Vertragsabschluss eher auf die eigene Provision geschielt als das Interesse der Anleger in den Mittelpunkt gestellt wird. Der Ratgeber „Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe“ der Verbraucherzentrale deckt auf, wie beim Abschluss von Geldgeschäften und Versicherungsverträgen auf Kundenfang gegangen wird.

Ob Zertifikate, Fonds oder Wertpapiere – der Ratgeber zeigt, mit welchen gängigen Tricks und Kniffen Finanzvermittler und -berater unbedarfte Kunden in den Abschluss locken. Zudem wird unter die Lupe genommen, welche Stolperfallen sich in den Geschäftsbedingungen für Kreditgeschäfte und Girokonten verbergen können. Mit Tipps für die sichere Finanzplanung und zur Prüfung von Anlageangeboten gibt das Buch das notwendige Rüstzeug an die Hand, um Offerten und Finanzprodukte besser einordnen und bewerten zu können. Hilfreiche Empfehlungen rund um alltägliche Bankgeschäfte runden das Schwarzbuch ab.

Der Ratgeber „Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe“ ist erhältlich für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo, Mi, Do, Fr 10 – 18 Uhr, Di 10 – 19 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch im Internet unter www.vzhh.de oder unter der Telefonnummer (040) 24832-104 bestellen.

Verbraucherzentrale NRW mahnt Geldinstitute ab

Auch wer eine Prepaid-Kreditkarte nutzt, kann laut den Bedingungen vieler Herausgeber in die Miesen rutschen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Banken wegen dieser Praxis erfolgreich abgemahnt – bei einer Sparkasse muss dagegen der Kadi entscheiden.

Vor allem bei Eltern sind Prepaid-Kreditkarten beliebt, etwa wenn Kinder und Jugendliche längere Zeit ins Ausland gehen. Laut Werbung ermöglichen die mit Guthaben aufgefüllten Plastik-Rechtecke nicht nur finanzielle Bewegungsfreiheit, sondern bieten obendrein Kostenkontrolle. Denn ein Abrutschen ins Minus soll unterbunden sein.

Wer das glaubt, liegt oftmals falsch. Das zeigte ein Check der Verbraucherzentrale NRW bei mehreren Kartenanbietern. Viele Vertragsbedingungen von Prepaid-Kreditkarten gestatten durchaus das Schuldenmachen. Das böse Erwachen der Kartennutzer sowie von Eltern, die ihre Kinder in Sicherheit wähnen, ist vorprogrammiert.

Die Verbraucherschützer haben exemplarisch drei Banken und Sparkassen wegen der Verwendung solcher Schulden-Klauseln abgemahnt. Erfreulich: Sowohl die Commerzbank als auch die PSD Rhein Ruhr eG gaben die geforderte Unterlassungserklärung ab. Da die PSD das von der Finanzgruppe vorgesehene Regelwerk nutzte, ist die Abmahnung für alle Genossenschaftsbanken in Deutschland von Bedeutung, die eine Prepaid-Karte herausgeben. Diese wollen künftig auf die Nutzung des Begriffs „prepaid“ verzichten.

Keine Unterschrift leistete dagegen die Hamburger Sparkasse. Deshalb soll die Frage der Zulässigkeit der Überziehung nun gerichtlich geprüft werden.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind Klauseln unwirksam, die eine Möglichkeit der Überziehung bei einer Prepaid-Kreditkarte vorsehen. Die Folge: Ansprüche gegen die Karteninhaber aus der Überziehung, wie beispielsweise Zinsen oder andere Entgelte, bestehen nicht. Darüber hinaus bedarf die Darlehensgewährung an Minderjährige stets einer gerichtlichen Genehmigung. (Stand: 04.02.2014)

Bankenverband schlägt SEPA-Alarm

„Ich appelliere an alle Unternehmen, Vereine und besonders an kleine und mittelständische Firmen, die Umstellung von Überweisungen und Lastschriften auf den europäischen Zahlungsverkehr SEPA nicht länger aufzuschieben sondern jetzt aktiv anzugehen.“ Das sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken zum Jahreswechsel.

Kemmer zeigt sich äußerst beunruhigt über den bisherigen Stand der Umsetzung. „Es gibt keinen Plan B und es bleiben nur noch 32 Tage. Wer noch nicht umgestellt hat, sollte dies lieber heute als morgen tun.“ Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute inländische und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften, die in Euro getätigt werden, gemäß EU-Verordnung nur noch im SEPA-Format ausführen.

„Die Lage ist noch immer besorgniserregend“, so Kemmer. Deutschland sei ein Lastschriftenland mit täglich 35 Millionen Lastschriften und einem Marktanteil im Euro-Raum von 47 Prozent. Dass immer noch 90 Prozent aller Lastschriften in der alten Welt stattfinden und nur 10 Prozent SEPA-konform seien, sei „alarmierend“. Bei den Überweisungen sehe die Sache zwar „ein wenig positiver“ aus, erklärte Kemmer, aber wenn erst 32 Prozent aller Überweisungen im SEPA-Format getätigt würden, sei dies nicht genug. Kemmer weiter: „Es besteht immer noch enormer Handlungsbedarf und das unter immensem Zeitdruck.“

Alle Einreicher von Lastschriften müssen folgende wichtigen Maßnahmen
ergreifen: zunächst sollte bei der Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) online beantragt werden.

Für jede einzuziehende Lastschrift muss eine Mandatsreferenz vergeben werden, damit das Mandat eindeutig zugeordnet werden kann. Nachdem die hauseigene Software auf SEPA-Standard gebracht wurde, muss der Unternehmer/Verein die eigenen Vertragspartner/Mitglieder über die anstehende Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren informieren. Unternehmen und Vereine können sich unter unternehmen.bankenverband.de/sepa-fur-unternehmen eine SEPA-Checkliste herunterladen, wichtige Formulare ausdrucken und viele weitere Informationen finden.

SEPA-Checkliste, wichtige Formulare und weitere Informationen:
http://nl.bankenverband-service.de/link.php?M=325813&N=2215&L=8146&F=T

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