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Jeder zweite hat Übergewicht

Im Jahr 2013 waren insgesamt 52 % der erwachsenen Bevölkerung (62 % der Männer und 43 % der Frauen) in Deutschland übergewichtig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist damit der Anteil Übergewichtiger im Vergleich zu 1999 (insgesamt 48 %, 56 % der Männer, 40 % der Frauen) gestiegen. Das zeigen die Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzbefragung 2013, bei der Fragen zu Körpergröße und Gewicht gestellt wurden.

Übergewicht wird nach dem so genannten Body-Mass-Index bestimmt. Dieser Index wird errechnet, indem man das Körpergewicht (in Kilogramm) durch das Quadrat der  Körpergröße (in Metern) teilt. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index über 25 als übergewichtig ein, mit einem Wert über 30 als stark übergewichtig. So gilt beispielsweise ein 1,80 Meter großer Erwachsener ab 81 Kilogramm als übergewichtig und ab 97 Kilogramm als stark übergewichtig. Stark übergewichtig waren in Deutschland insgesamt 16 % (17 % der Männer und 14 % der Frauen).

Fragen zum Gesundheitszustand waren ebenfalls Bestandteil der Mikrozensus-Zusatzbefragung. Im Jahr 2013 bezeichneten sich insgesamt 16 % der Bevölkerung, die Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machten, als gesundheitlich beeinträchtigt (15 %) oder unfallverletzt (1 %). Über die Hälfte aller Kranken (53 %) und zwei Drittel der Unfallverletzten (67 %) war bis zu maximal sechs Wochen krank oder unfallverletzt. Im Durchschnitt dauerte eine Krankheit der bis zu sechs Wochen Kranken rund 10 Tage, eine entsprechende Unfallverletzung 16 Tage.

Personen, die sich als gesundheitlich beeinträchtigt einstuften, hatten deutlich häufiger starkes Übergewicht als Gesunde: Von den kranken Männern hatten 23 % einen Body-Mass-Index von mehr als 30, der Anteil bei den gesunden Männern betrug 16 %. Unter den kranken Frauen lag der Anteil der stark Übergewichtigen bei 21 % gegenüber einem Anteil von 13 % unter den gesunden Frauen.

Die Mikrozensus-Zusatzbefragung enthielt auch Fragen zu den Rauchgewohnheiten. Ehemalige Raucher und Raucherinnen waren deutlich häufiger übergewichtig als aktive: Bei den ehemals rauchenden Männern hatten 73 % einen Body-Mass-Index von mehr als 25, der Anteil bei aktiven Rauchern betrug 57 %. Ehemalige Raucherinnen waren zu 47 % übergewichtig, aktive Raucherinnen zu 37 %.

Insgesamt zählten sich 76 % der Bevölkerung über 15 Jahren im Jahr 2013 zu den Nichtrauchern. Von den Personen, die Angaben zu ihren Rauchgewohnheiten machten, hatten 56 % noch nie geraucht, 19 % waren ehemalige Raucher. Als aktive Raucherinnen und Raucher bezeichneten sich knapp 25 %. Dieser Anteil ist seit 1999 (28 %) gesunken (bei Männern von 35 % auf 29 %, bei Frauen von 22 % auf 20 %).

Der Nichtraucheranteil ist im Jahr 2013 im Vergleich mit 2009 vor allem in den jüngeren Altersgruppen gestiegen. Bei den 15- bis 19-jährigen Männern lag er mit 84 % und bei den Frauen mit 89 % jeweils um 4 Prozentpunkte höher als noch vor vier Jahren. In der Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen betrug der Anstieg an Nichtrauchern 5 Prozentpunkte bei Männern (auf 65 %) beziehungsweise 7 Prozentpunkte bei Frauen (auf 74 %).

Der Anteil der Zigarettenraucher, die regelmäßig mehr als 20 Zigaretten täglich rauchen, fiel 2013 im Vergleich zu 1999 um ein Drittel auf 12 % aller Zigarettenraucher.

Menschenhandel in Deutschland und Frankreich

Nicht immer sind sie jung und stammen aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder Ungarn. „Opfer von Menschenhandel können auch ältere Frauen aus der Bundesrepublik sein, die sich in einer Zwangslage befinden und dadurch zur Prostitution gezwungen werden“, sagt Prof. Dr. Rebecca Pates, Politikwissenschaftlerin an der Universität Leipzig. „Unser alltägliches Verständnis von Menschenhandel ist geprägt durch popkulturelle Phänomene wie Spielfilme, die allerdings mit der Realität in vielen Fällen nicht übereinstimmen.“ Pates forscht derzeit zum Thema „Menschenhandel im Lichte institutioneller Praktiken“ und vergleicht dabei Deutschlands und Frankreich.

„Wir wollen damit auch zur öffentlichen Debatte um Menschenhandel beitragen, indem wir die Diskrepanz zwischen politischen Regulierungsinstrumenten auf nationaler und internationaler Ebene einerseits und den konkreten lokalen Praktiken andererseits näher beleuchten“, erläutert Pates. „Bei der sozialwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Problematik stößt man von Beginn an auf ein irritierendes Paradox: Obwohl die Frage des Menschenhandels die internationale Debatte um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität beherrscht und obwohl Menschenhandel  durch den Kauf und Verkauf von Menschen und die Ausbeutung als eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen gilt, werden nur wenige Fälle vor Gericht gebracht.“

Das dreijährige Forschungsprojekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und ihrem französischen Pendant Agence nationale de la recherche finanziert. 13 Wissenschaftler sind daran beteiligt, fünf davon aus der Bundesrepublik.

Juristisch kann in Deutschland für das strafrechtliche Verfolgen von Menschenhandel Paragraf 232 des Strafgesetzbuches herangezogen werden. Danach ist, um wegen Menschenhandel Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter aufnehmen zu können, nicht notwendig, dass das potenzielle Opfer aus einem anderen Land stammen muss. Zumindest laut dem Gesetzestext ist es ausreichend, dass eine Zwangslage ausgenutzt wird. „Die Zwangslage wird dann oft so ausgenutzt, dass die Sexarbeiter gezwungen werden, Kunden anzunehmen, die sie eigentlich nicht wollen und Praktiken anzubieten, die sie ebenfalls nicht wollen“, sagt Pates.

Eine „Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist“, ist ein zweiter Aspekt bei der Aufnahme von Ermittlungen; sie muss allerdings nicht zwingend vorhanden sein. „Das ist in Frankreich anders“, berichtet Pates, „dort ist es für den Opferbegriff erforderlich, dass die Prostituierte keinen französischen Pass besitzt.“ Ein weiterer Unterschied zu Frankreich besteht darin, dass die Ermittler dort öfter zu Methoden wie dem Abhören von Telefonaten oder dem Überwachen von Kontobewegungen greifen. In der Bundesrepublik ist jedoch der Zeugenbeweis notwendig: Die mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel müssen also schon während der Ermittlungen der Polizei eine auswertbare Aussage machen. Sollten sie das nicht tun, etwa aufgrund der Angst vor ihren Menschenhändlern, können sie im Gegensatz zu Frankreich ausgewiesen werden.

Im Unterschied zu Frankreich sind daher Migranten, die Opfer von Menschenhandel sind, in Deutschland  weniger aussagebereit. Sie könnten deswegen weniger häufig als Opfer anerkannt werden und für die Strafverfolgungsbehörden unsichtbar bleiben. Das Projekt wird also auch der Frage nachgehen, ob Frankreichs Statistiken mehr Menschenhandelsopfer mit Migrationshintergrund aufgrund der für Menschenhandelsopfer in Deutschland ungünstigen ausländerrechtlichen Bestimmungen aufweisen.

Die Wissenschaftler um Pates wollen sich deshalb Strafverfahren wegen Menschenhandels ansehen und mit Strafverfolgern von Staatsanwaltschaften und Polizei sprechen. „Wir wollen herausfinden, ob und wie der Paragraf 232 im konkreten Alltag der Behörden Anwendung findet. Generell ist die Polizei ja bemüht, Opfern von Menschenhandel zu helfen und die Täter zu überführen, sie berichtet aber auch, dass der Paragraf für die Ermittlungsarbeit große Schwierigkeiten in sich birgt“, berichtet Pates.

Der Beitrag zur öffentlichen Debatte um den Menschenhandel, den die Wissenschaftler des Projektes leisten wollen, könnte auch die Debatte um das Prostitutionsgesetz befruchten, das seit 2002 in der Bundesrepublik gilt und 2001 von der damaligen rot-grünen Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) verabschiedet worden war. Die gegenwärtige große Koalition von CDU und SPD unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, das Gesetz „umfassend“ zu überarbeiten. „Es existieren zum Beispiel keine empirischen Belege dafür, dass eine Verschärfung der Gesetze Menschenhandel verhindert“, schätzt Pates ein. „So einfach läuft das nicht.“

Sie verweist auf Schweden, wo Prostitution seit 1999 illegal ist und Kunden der Strafverfolgung unterliegen. „Die Prostitution gibt es in Schweden weiterhin, nur ist sie nicht mehr so stark öffentlich sichtbar“, berichtet Pates. Von Forderungen nach der Registrierung von Prostituierten bei der Polizei hält die Politikwissenschaftlerin nichts. „Das wäre ein Rückfall in das 19. Jahrhundert.“

Armut verfestigt sich in Deutschland

„Das ist ein Armutszeugnis für die wohlhabende Bundesrepublik. Erneut bestätigen aktuelle Zahlen die prekäre Lage vieler alter Menschen im Land“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts zu den Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Demnach erhielten Ende 2013 rund 499.000 Personen über 65 Jahre Grundsicherung. Gegenüber 2012 erhöhte sich damit die Zahl um 7,4 Prozent.

„Das ist ein alarmierender Anstieg und völlig inakzeptabel“, so Mascher. Die neuen Zahlen bestätigen aus Sicht des VdK die sich verschärfende Armutssituation älterer Menschen, auf die der Verband seit langem hinweist. „Eine Rente unterhalb der Grundsicherung – das ist schon heute für viele Neurentner Realität“, so Mascher. Damit nicht immer mehr Menschen in die Armutsspirale geraten, fordert der VdK, die Regelsätze in der Grundsicherung für ältere Menschen und dauerhaft Erwerbsgeminderte anzuheben und jährlich unter Beachtung der Preisentwicklung bedarfsgerecht anzupassen.

„Wir fordern daher, dass der Regelsatz anhand der tatsächlichen Bedürfnisse dieser Personengruppe bei mindestens 460 Euro festgelegt wird“, so Mascher. „Ein kaputter Herd, eine neue Brille oder eine Stromnachzahlung lassen Grundsicherungsbezieher heute oft verzweifeln. Es liegt auf der Hand, dass man von 391 Euro nicht genug dafür zurücklegen kann“. Der VdK begrüßt die Anregung des Bundesverfassungsgerichts, sogenannte Einmalleistungen wiedereinzuführen, um Gebrauchsgüter wie Herd, Waschmaschine und Kühlschrank bezahlen zu können.

Um Altersarmut zu bekämpfen, müsse die Bundesregierung viele weitere Maßnahmen ergreifen, etwa bei Rentnerinnen mit Grundsicherung. „Diese Frauen dürfen nicht benachteiligt werden, indem die Regierung ihnen die erhöhte Mütterrente als Einkommen anrechnet. Für Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind, muss ein Freibetrag von bis zu 100 Euro für die gesetzliche Anrechnung geschaffen werden“, erklärt Mascher.

Besorgniserregend sei auch die wachsende Zahl der Empfänger von Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung. „Bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist die Gefahr besonders hoch, im Alter arm zu sein. Um eine spürbare Verringerung des Armutsrisikos zu erreichen, müssen daher die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner von 10,8 Prozent abgeschafft werden“, fordert Mascher.

Quelle: http://www.vdk.de

Technische Prüfungen und Sicherheit in Deutschland

Die Industrialisierung und technische Entwicklung der vergangenen 150 Jahre sind eng mit der technischen Überwachung verknüpft. Gleichzeitig ist die Sicherheit der Technik im Alltag der Menschen Ausdruck hoher Lebensqualität.

Titelseite_Buch_Pruefer_pruefen_ZoomImagelargeGanz gleich ob Auto oder Aufzug, Smartphone-App oder Staubsauger, Kraftwerk oder Kettenkarussell: Technik soll den Menschen nutzen statt ihnen zu schaden, Technik soll idealerweise immer sicher funktionieren. Unabhängige technische Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland tragen Mitverantwortung für das hohe Niveau technischer Sicherheit in Deutschland.

Die Arbeit der Prüfer ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Welt und globalen Wirtschaft. Mit dem Buch „Prüfer prüfen“, das ab sofort überall im Handel erhältlich ist, informiert TÜV Rheinland auf verständliche Weise über Grundlagen und Entwicklung der technischen Prüfungen in Deutschland.

„Transparenz schafft Vertrauen“

„Wir arbeiten nicht im stillen Kämmerlein – im Gegenteil. Transparenz ist für uns ein wichtiges Gebot. So schaffen wir Vertrauen, und Vertrauen ist neben der Kompetenz und dem Wissen unserer Fachleute die Basis unserer Tätigkeit“, erklärt Ulrich Fietz, Sprecher des Vorstands der TÜV Rheinland AG, den Ansatz des neuen Buches.

Dabei sei die Welt der Normen und Regeln, Akkreditierungen, Prüfungen und Zertifizierungen manchmal nicht einfach zu verstehen, aber sie mache das Leben und Wirtschaften an vielen Stellen einfacher und sicherer. Hartmut Müller-Gerbes, Konzernsprecher von TÜV Rheinland: „Ziel des Buches ist es, einen verständlichen Einblick in unsere Tätigkeit zu geben. Denn immer wieder bekommen wir Fragen gestellt, die beispielsweise die Grundlage unserer Prüfungen in verschiedenen Bereichen oder die Kontrolle unserer Arbeit betreffen.“

Wie arbeiten unabhängige Prüfer und in welchen Bereichen sind sie tätig? Auf welcher Grundlage wird geprüft? Wer prüft die Prüfer? Und wer sind die Prüfer überhaupt? Viele Antworten auf solche grundlegenden Fragen finden sich in dem Buch. Hinzu kommen Übersichten der wichtigsten Prüfungen und Prüfzeichen des TÜV Rheinland in verschiedenen Wirtschafts- und Lebensbereichen.

Beispielhaft werden die Prüfungen rund um Auto und Verkehr, Konsumgüter und Produkte, Industrieprüfung sowie die Prüfung von Managementsystemen in Unternehmen und Prüfungen in der virtuellen Welt vorgestellt. Hinzu kommen zahlreiche Daten und Fakten aus der Entwicklung der technischen Überwachung in Deutschland, ein Überblick der Geschäftsfelder von TÜV Rheinland sowie ein breit angelegtes Glossar. Dieser erläutert wichtige Fachbegriffe aus der Tätigkeit der Prüfunternehmen von A wie Akkreditierung über N wie Norm bis Z wie Zertifizierung.

Selbstverständlich kann das Buch nur einen Ausschnitt der vielfältigen Arbeit von TÜV Rheinland abbilden. So konzentrieren sich die einzelnen Kapitel des Buches auf die grundlegenden Prinzipien der Tätigkeit sowie auf die Prüfleistungen, die in der Öffentlichkeit beispielsweise durch Prüfzeichen deutlich für jeden Verbraucher sichtbar sind. Hartmut Müller-Gerbes: „Wir wollen mit unseren Prüfungen und mit unserem Prüfzeichen zu Sicherheit und Orientierung beitragen. Dies ist für mündige Verbraucher heute besonders wichtig, da wir in einer globalen Konsumwelt leben, die sich immer schneller dreht.“

„Prüfer prüfen – Wie arbeitet TÜV Rheinland?“

Autor: Jörg Meyer zu Altenschildesche u.a.; herausgegeben von TÜV Rheinland, Verlag: TÜV Media GmbH, Köln; ISBN 978-3-8249-1816-4,
Format 21 x 21 cm, 96 Seiten, 4-farbig illustriert, Broschur mit Klappen,
überall im Buchhandel erhältlich für 19,90 Euro.

Information und Bestellung auch unter www.tuv.com/pruefer-pruefen-buch im Internet.

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