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Neue Allergie-App: „Husteblume“ sagt Pollenbelastung vorher

Allergiker können sich mit der neuen SmartphoneApp „Husteblume“ erstmals die persönliche Pollenbelastung vorhersagen und Tipps zur medikamentösen Behandlung geben lassen. Das neue Programm der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt nicht nur die Pollenanzahl in der Luft an, sondern errechnet mit einem aufwändigen Verfahren auch, wie stark der eigene Körper darauf reagiert und wann beispielsweise der Zeitpunkt für eine frühzeitige Einnahme von Medikamenten gegeben ist. „Allergiker können dadurch rechtzeitig reagieren und die Symptome sowie den damit verbundenen Leistungsabfall vermeiden“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der TK, Thomas Ballast. „Mit der Allergie-App nutzt die TK die Chancen der Digitalisierung, um den Kunden einen echten Mehrwert zu liefern.“

 Die Nutzer müssen fünf Tage lang ihre Allergiesymptome und gegebenenfalls eingenommene Medikamente in der App erfassen. Mit den Angaben des Allergikers, den per Internet zugelieferten Informationen über die örtliche Pollendichte und anhand der Wetterdaten prognostiziert das System die zu erwartenden Symptome für den aktuellen und die beiden kommenden Tage.

 Ärzte und Patienten können die erfassten Symptome auch in einem Tagebuch anzeigen. Dabei vergleicht die App die persönlichen Beschwerden auch mit der Dichte bestimmter Pollen in der Luft. Ballast: „Das sind auch wichtige Informationen für die behandelnden Ärzte. Durch die regelmäßige Erfassung der Symptome erhält der Arzt ein wesentlich genaueres Bild als bisher über die Art und Dauer der Allergiebeschwerden.“

 Die individuellen Behandlungshinweise für die Nutzer entsprechen den aktuellen medizinischen Leitlinien und enthalten Hinweise zur je nach Krankheitsschwere empfohlenen Therapie. „Das sind in Kombination mit der persönlichen Allergieprognose wichtige Informationen für die Nutzer“, sagt Ballast. „Diese Hinweise ersetzen aber keine Arztbesuche.“ Bei konkreten Fragen zur Behandlung sollten sich die Patienten natürlich weiterhin an ihren Arzt wenden.

 Die TK-Allergie-App „Husteblume“ ist für Smartphones mit Android-Betriebssystem im Google Play Store und mit iOS-Betriebssystem im Apple App Store herunterzuladen. Die SmartphoneApp ist kostenlos und kann auch von Versicherten anderer Kassen genutzt werden. Weitere Informationen zu dieser und weiteren Smartphone-Anwendungen der TK sind unter www.tk.de (Webcode 702252) zu finden.

Ärzte verordneten Arzneimittel für fast 40 Milliarden Euro

Die niedergelassenen Ärzte haben ihren gesetzlich versicherten Patienten im Jahr 2014 Arzneimittel im Wert von 39,8 Milliarden Euro verschrieben. Das entspricht einem Anstieg von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Durchschnittlich bekam jeder Versicherte Medikamente für 570 Euro verschrieben. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 538 Euro. Dies teilt die Techniker Krankenkasse (TK) unter Bezug auf die Statistiken des GKV-Spitzenverbandes mit.

Die Rabatte der Arzneimittelindustrie sind hingegen von rund 3,6 Milliarden auf etwa 2,5 Milliarden Euro gesunken. „Das ist auf die gesetzliche Senkung des Herstellerrabatts zurückzuführen“, sagt Tim Steimle, Apotheker und Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK. „Im Bereich der Arzneimittel sind hingegen weitere Maßnahmen notwendig, um den Anstieg der Umsätze einzudämmen. Die TK hat an dieser Stelle schon reagiert und schließt deshalb mit vielen Unternehmen Rabattverträge für Generika und Originalpräparate.“

Das Verschreibungsverhalten der Ärzte ist regional sehr unterschiedlich. Am teuersten waren die Verordnungen in Hamburg (722 Euro pro Versicherten in 2014) und am günstigsten in Bayern (513 Euro pro Versicherten in 2014). Insgesamt leisteten die Versicherten Zuzahlungen von insgesamt 2,1 Milliarden Euro, was etwa 31 Euro je Versichertem entspricht. Insgesamt wurden 736 Millionen Packungen und über 40 Milliarden Tagesdosen verordnet.

 Die Statistiken sind im Internet unter www.gkv-gamsi.de zu finden.

Reis mit weniger Kalorien

(aid) – Mit einer einfachen, aber etwas langwierigen Kochmethode lassen sich beim Reis offenbar bis zu 60 Prozent Kalorien sparen, da er dann mehr unverdauliche Stärke enthält. Das zeigt eine Studie aus Sri Lanka, die Wissenschaftler auf dem Jahrestreffen der Amerikanischen Chemischen Gesellschaft (ACS) in Denver, Colorado, vorstellten.

Reis enthält natürlicherweise Stärke, die vom Körper zum größten Teil verwertet werden kann. Sie wird im Dünndarm in Glukose und andere Einfachzucker gespalten und ins Blut aufgenommen. Resistente Stärke ist chemisch gleich aufgebaut, kann aber von Verdauungsenzymen nicht aufgeschlossen werden. Sie ähnelt den wertvollen Ballaststoffen, die den Dickdarm passieren.

Die Wissenschaftler hatten mit 38 Reissorten experimentiert, welche Kochmethode den Anteil an resistenter Stärke erhöht. Die Ausgangskonzentration lag bei 0,3 bis 4,65 Prozent. Ein „Rezept“ erwies sich als besonders effektiv: Die Wissenschaftler fügten dem kochenden Wasser einen Teelöffel Kokosnussöl zu. Dann wurde der Reis 20 bis 25 Minuten gekocht und für weitere zwölf Stunden im Kühlschrank aufbewahrt. Der Anteil an resistenter Stärke erhöhte sich auf das Zehnfache. Während des Kochens tritt das Öl in die Stärkekörnchen ein und verändert die Struktur, erklären die Wissenschaftler. So werden sie für die Verdauungsenzyme unzugänglich. Das Abkühlen fördert ebenfalls die Umwandlung in resistente Stärke.

Normalerweise hat Reis ungefähr 240 Kalorien pro Tasse. Mit der neuen Kochmethode könnten die aufgenommenen Kalorien laut Schätzungen um bis zu 50 bis 60 Prozent reduziert werden. Wenn man den abgekühlten Reis in der Mikrowelle erhitzt, wird er „schön locker“. Der Anteil resistenter Stärke verändert sich dadurch nicht wesentlich.

In Zukunft sollen Humanstudien folgen, um die besten Reissorten für diesen Zweck zu finden und dadurch Gewichtszunahme und Übergewicht entgegenzuwirken. Zudem stellt sich die Frage, ob auch andere Öle neben dem Kokosnussöl den gleichen Effekt haben. Es bleibt jedoch der Nachteil, dass diese Kochmethode viel Zeit in Anspruch nimmt.
Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:

American Chemical Society (ACS), Pressemeldung vom 23. März 2015

Letzter Ausweg Operation?

Das Kreuz macht den Menschen in Deutschland zu schaffen: 60 Prozent der Frauen klagen darüber, dass sie häufig oder dauerhaft an Muskelverspannungen oder Rückenschmerzen leiden. Bei den Männern sind es 51 Prozent. Selbst bei den jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren hat schon fast jeder zweite „Rücken“ (47 Prozent), so eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Patienten mit Rückenleiden, denen der Arzt eine Operation vorschlägt, müssen sich allerdings nicht gleich unters Messer legen: „85 Prozent der Rücken-Eingriffe haben sich nach einer Zweitmeinung als  unnötig herausgestellt“, sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. „Das zeigt eine aktuelle Auswertung unseres Modellprojekts ‚Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-Operationen‘.“

 TK-Versicherte können sich bei diesem Projekt vor einem geplanten Eingriff kostenlos innerhalb von zwei Tagen eine professionelle zweite Meinung bei einem Team von Spezialisten einholen. In einem von bundesweit 33 Schmerzzentren untersuchen die Experten aus Physio-, Schmerz- und Psychotherapeuten den Patienten erneut und empfehlen ihm gegebenenfalls eine alternative Therapie.

 Mehr als 1.700 TK-Versicherte haben sich seit dem Start des Projekts vor fünf Jahren bereits eine Zweitmeinung eingeholt. Bei gut 1.450 der Patienten haben die Spezialisten den operativen Eingriff als nicht notwendig eingestuft und eine nichtoperative Behandlung empfohlen – zum Beispiel eine Physio- oder eine Schmerztherapie. Damit erweisen sich im Schnitt gut vier von fünf Rücken-OPs als nicht notwendig. Klaus Rupp von der TK: „Die zweite Meinung nutzt den Patienten. Ihnen bleiben Klinikaufenthalte und Operationsrisiken wie Nerven- und Gefäßschädigungen oder Narbenprobleme und Verwachsungen erspart.“

 Der Gesetzgeber hat die Vorteile der Zweitmeinung erkannt und will im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz ein geregeltes Verfahren verankern. So sollen Patienten bei bestimmten operativen Eingriffen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, sich eine zweite Meinung durch einen unabhängigen Experten einzuholen. „Das begrüßen wir“, sagt Rupp. „Sinnvoll ist aus unserer Sicht nicht nur bei Rückenschmerzen eine zweite Meinung, sondern insbesondere auch bei Operationen an Gelenken und bei planbaren kardiologischen Eingriffen.“

Laut Gesetzentwurf soll jeder Patient, dem eine entsprechende OP bevorsteht, mindestens zehn Tage vor dem Eingriff von seinem Arzt über sein Recht auf eine unabhängige zweite Meinung aufgeklärt werden. Klaus Rupp:  „Diese Frist ist sehr kurz. Für den Patienten kann es dadurch zeitlich schwierig werden, sein Recht auf eine Zweitmeinung wahrzunehmen. Es ist zu überlegen, die Frist auf vier Wochen zu verlängern.“

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