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Studieren ohne Abitur muss eine Selbstverständlichkeit werden

Immer mehr Menschen ohne Abitur studieren. So gibt es in NRW einen kontinuierlichen Anstieg bei der Zahl der an den nordrhein-westfälischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden, die statt eines Abiturs eine anerkannte berufliche Qualifikation haben. Zum Wintersemester 2014/15 haben bereits 1.260 Studienanfängerinnen und -anfänger mit beruflicher Qualifikation ein Studium begonnen. NRW nimmt somit in diesen Bereich bundesweit die Spitzenposition ein.

Die Gesamtzahl dieser Studierenden an den Fachhochschulen stieg im Zeitraum vom Wintersemester 2010/11 zum Wintersemester 2014/15 von 487 auf 842 Personen. An den Universitäten ist die Zahl um mehr als das doppelte von 190 auf 417 Personen angewachsen. Die Vergleichswerte für Frauen wie Männer stiegen dabei etwa gleich stark an. Berücksichtigt man in der Statistik auch die Fernuni Hagen, liegt die Gesamtzahl noch einmal im vierstelligen Bereich höher.

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze will diesen positiven Trend auch zukünftig fortsetzen. „NRW braucht alle Talente. Mit einer größeren Durchlässigkeit zwischen den Systemen müssen wir allen, die sich weiterqualifizieren wollen, dies auch ermöglichen. Studieren ohne Abi muss daher schlicht eine Selbstverständlichkeit werden.“

So hat die Ministerin bereits vor einiger Zeit die Patenschaft über ein Modellprojekt übernommen, das helfen soll, die Berührungsängste beruflich Qualifizierter mit dem akademischen Sektor abzubauen. An diesem Stipendienprogramm der Hans-Böckler-Stiftung für insgesamt

90 beruflich Qualifizierte sind die Universität Duisburg-Essen und die FH Niederrhein als Kooperationspartner beteiligt.

Drei Varianten gibt es beim „Studieren ohne Abitur“:

  1. Meister oder Personen mit einer vergleichbaren Aufstiegsfortbildung können direkt ins Studium durchstarten. Es besteht direkter Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in NRW.
  2. Studierwillige, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens drei Jahre in ihrem erlernten Beruf tätig waren, können direkt und ohne Zugangsprüfung Studiengänge beginnen, die fachlich ihrer Ausbildung und Berufspraxis entsprechen. Hierüber entscheidet im Einzelfall die jeweilige Hochschule.
  3. Mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung und drei Jahren Berufspraxis können Studieninteressierte ohne Abitur auch Fächer studieren, die nicht ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Dies gilt auch, wenn sie nach der Ausbildung Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Diese Zeit wird als Berufspraxis anerkannt. Mit diesen Qualifikationen haben sie die Wahl zwischen einem Probestudium (nichtzulassungsbeschränkte Studiengänge) oder einer Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule.

Berufliche und akademische Bildung zukunftsfähig?

(aid) – „Akademische Freiheit versus berufsständische Autonomie – Entwicklungen im Berufsfeld Agrarwirtschaft“ lautete der Titel der Fachtagung Agrarwirtschaft, die Ende März 2015 an der Technischen Universität Dresden stattfand. Die Teilnehmenden diskutierten über Vor- und Nachteile einer stetig ansteigenden Akademisierung in der beruflichen Bildung.

Berufliche Bildung hat mit der dualen Ausbildung in Mitteleuropa ein Alleinstellungsmerkmal, betonte Dr. Gudrun Kammasch von der Beuth Hochschule für Technik in Berlin. Dieses System kann aber nur erhalten bleiben, wenn die berufliche Bildung aktiv von allen Beteiligten im Bildungssystem unterstützt wird. Dafür ist ein intensiver Dialog zwischen Hochschulen, Schulen und der beruflichen Praxis wichtig. Ein Beispiel für eine funktionierende Zusammenarbeit aus der akademischen und beruflichen Bildung stellte Professorin Ines Maria Rohlfing, ebenfalls Beuth Hochschule, vor: ein dualer Studiengang, der von der Hochschule und der beteiligten beruflichen Schule, der Peter-Lenné-Schule in Berlin, gemeinsam entwickelt und umgesetzt wird.

Duale Studiengänge sind aber nur ein Weg der Annäherung zwischen beiden Bildungstypen. Wichtig ist es vor allem, zu akzeptieren, dass jede Bildungsstufe ihre Stärken hat. Diese müssen erkannt, klar definiert und immer wieder kritisch reflektiert werden, so Professor Roland Stähli von der Berner Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften in der Schweiz. Auf dieser Basis kann und soll dann eine konstruktive gemeinsame Arbeit an einer zukunftsfähigen Struktur der beruflichen und akademischen Bildung entstehen.

Die Organisatoren der Tagung, Professor Marcel Robischon von der Humboldt Universität in Berlin und Katja Svensson von der Technischen Universität Berlin haben es in einem Beitrag für die Fachzeitschrift B&B Agrar (Ausgabe 2-2015) so zusammengefasst: „Die Grenzziehung zwischen akademischer und nicht-akademischer Qualifizierung schwindet… Ein zeitgemäßes und zukunftsweisendes Gesamtgefüge der Qualifizierungsprozesse über alle Ebenen hinweg ist erforderlich und trägt wesentlich dazu bei, den Agrarsektor in Deutschland zukunftsfähig zu machen.“
Bärbel Brettschneider-Heil, www.aid.de

Weitere Informationen:

B&B Agrar – die Fachzeitschrift für Bildung und Beratung, Ausgabe 2-2015

http://www.bub-agrar.de

www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=5502

Gutes Studierendenurteil ist Ansporn für die Hochschulen

„Der 12. Studierendensurvey zeigt, dass die Hochschulen auf dem richtigen Weg sind, die Ziele der europäischen Studienreform im Sinne besserer Studienbedingungen umzusetzen“, so Prof. Dr. Holger Burckhart, Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz für Lehre und Studium, Lehrerbildung und Lebenslanges Lernen, zu den am Dienstag veröffentlichten Ergebnissen der repräsentativen Befragung von 5.000 Studierenden.

Burckhart zeigte sich erfreut, dass zentrale Punkte wie etwa Aufbau und Struktur des Studiums aktuell deutlich besser beurteilt werden als noch vor einigen Jahren. Zwei Drittel der Studierenden stellen ihrem Studiengang hier ein gutes Zeugnis aus, 2001 war es nur gut die Hälfte. „Die deutschen Hochschulen haben seit dem Beginn des Bologna-Prozesses enorme Veränderungen in Form und Inhalt ihrer Studienprogramme vorgenommen und erhebliche Verbesserungen erzielt“, so Burckhart, „dies wird von Studierenden wahrgenommen und anerkannt.“ Auch im Zuge der Studienreformen eingeführte neue Elemente wie die Evaluation der Lehre, die Einführung des Kreditpunktsystems und die Modularisierung der Studiengänge sehen die Studierenden als verwirklicht an und beurteilen sie mehrheitlich als gelungen.

Das insgesamt gute Zeugnis der Studierenden bestätige, dass der Kurs, den die Hochschulen in der Nachsteuerung der Studienreformen eingeschlagen haben, richtig sei: „Es ist aber auch ein Ansporn, den Weg konsequent weiter zu beschreiten.“ Hier liefere der Studierendensurvey wichtige Hinweise.

Eine Baustelle sei etwa die Mobilität: Zwar sieht eine deutliche Mehrheit der Studierenden (65 Prozent) internationale Kooperationen zu ausländischen Hochschulen als gut verwirklicht an, nur 39 Prozent glauben jedoch, dass die Anerkennung von Leistungen an ausländischen Hochschulen gesichert ist. „Wir müssen uns hier konsequent dafür einsetzen, Mobilitätshindernisse zu beseitigen.“

Die Befragungsergebnisse liefern nach Auffassung des HRK-Vizepräsidenten zwei weitere wichtige Befunde: „Es gelingt offenbar nicht ausreichend, den Studierenden Faszination und Bedeutung von Wissenschaft zu vermitteln. Und der wachsenden Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement steht ein steigendes politisches Desinteresse gegenüber. Beides müssen wir in unsere weiteren Überlegungen einbeziehen.“

In einer von Prof. Burckhart geleiteten Arbeitsgruppe hatte die Hochschulrektorenkonferenz im Jahr 2013 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studienreformen erarbeitet. Die Umsetzung der Empfehlungen wird von der HRK unter anderem im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt „nexus – Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern“ begleitet.

Quelle: http://www.hrk.de/

Milliarden für Hochschulen

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat die Einigung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf eine Bund-Länder-Vereinbarung für die Zukunft der Hochschulen gelobt. „Hier sind wichtige Weichenstellungen gelungen, das ist ein guter Tag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland“, sagte die Ministerin nach Abschluss der Konferenz in Berlin.

Die GWK empfiehlt den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern, die nun vorliegende Bund-Länder-Vereinbarung über den Hochschulpakt 2020 zu beschließen. Dies soll am 11. Dezember 2014 erfolgen. Auch über die Fortführung der Programmpauschalen, des Paktes für Innovation und Forschung und einer Bund-Länder-Initiative als Nachfolgerin der Exzellenzinitiative wurde Einigung erzielt.

Die neue Vereinbarung regelt sowohl die Finanzierung der aktuell laufenden zweiten Programmphase des Hochschulpaktes ab 2015 als auch die von 2016 bis 2020 geltende dritte, abschließende Programmphase und deren Ausfinanzierung bis 2023.

Für NRW und den Zeitraum 2015 bis 2023 heißt das nach aktuellem Stand: Die Hochschulen kommen in den Genuss von 7,6 Milliarden Euro, die Bund und Land je zur Hälfte übernehmen. Schulze: „Es gibt jetzt langfristige Sicherheit für die Hochschulen über viele Jahre. Das sind gute Bedingungen, damit die Hochschulen als Arbeitgeber verlässliche Karriereperspektiven für ihre Beschäftigten aufzeigen können und verantwortungsvoll mit Befristungen umgehen.“

Neben dem Aspekt „Gute Arbeit“ sieht sich die Ministerin vor allem durch die Neuaufnahme des Ziels, mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, in ihren Bemühungen bestätigt. „NRW hat sich von jeher stark gemacht für Maßnahmen gegen die viel zu große Zahl der Studienabbrecher. Künftig fließen zehn Prozent der Hochschulpaktmittel in Maßnahmen gegen Studienabbruch. Das ist ein großer Schritt vorwärts.“ Zudem soll der Hochschulpakt genutzt werden, um mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen. Hier sind Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits Spitzen-reiter unter den Bundesländern: Nicht-Abiturienten stellen hier jeweils 4,5 Prozent der Erstsemester (Quelle: Centrum für Hochschulentwicklung, CHE).

Bei der Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde ebenfalls eine Einigung erzielt. Diese Pauschale wird für indirekte, pauschale und variable Projektausgaben gezahlt und wird bis 2020 um zehn Prozent von 20 auf 22 Prozent der Projektmittel anwachsen. Die Länder übernehmen den zweiprozentigen Teil der Erhöhung, NRW wird dafür in den kommenden Jahren einen Betrag in Höhe von 26,5 Millionen Euro aufbringen.

Die Bund-Länder-Vereinbarung kam zustande aufgrund der jüngsten Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Entwicklung der Studienanfängerzahlen. Die Prognose 2014 ergibt für NRW das nachstehende Bild:

Jahr prognostizierte
Studienanfängerzahl
2015 121.829
2016 122.493
2017 120.999
2018 120.293
2019 120.309
2020 119.075
2021 119.128
2022 117.164
2023 117.248
Quelle/Text/Redaktion: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
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