Schlagwort-Archiv: Internet

Chance Soziale Netzwerke: Image aufbauen mit Youtube, Twitter und Co.

Eine offene und transparente Kommunikation ist für die deutsche Landwirtschaft unabdingbar. So war allenthalben auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin unisono von Vertretern der Ernährungs- und Agrarbranche zu hören. Wie diese Kommunikation mit Hilfe sozialer Netzwerke gelingen kann, zeigte das erste Perspektivforum des Deutschen Bauernverbandes (DBV) „Neues im Netz – Soziale Netzwerke heute und morgen“.

„Wir brauchen Kommunikation mit Verbrauchern“, unterstrich Werner Schwarz, Vizepräsident des DBV. Die unterschiedlichsten Möglichkeiten, die die sozialen Netzwerke bieten, könnten und sollten genutzt werden, um das Image des einzelnen Landwirtes und des gesamten Berufsstandes zu verbessern.

Soziale Netzwerke sind inzwischen alltäglich geworden und in unser Denken und Handeln übergegangen, so Professor Maren Hartmann von der Universität der Künste in Berlin, die über Visionen der Kommunikation referierte. Das können auch Landwirte nutzen, um Konsumenten zu erreichen, sie zu informieren, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen oder aber auch wichtige Themen überhaupt in die Öffentlichkeit zu bringen.

Über „Teilen“ und „Liken“ von Nachrichten, Informationen und Meldungen werden Zielgruppen erreicht, die über klassische Medien kaum zu erreichen sind. Journalisten nutzen die sozialen Netzwerke zu Recherchezwecken. Themen, die über den Kurznachrichtendienst Twitter über sogenannte Hashtags zu einem großen „Tweet“-aufkommen führen, kommen so auch in die klassischen Printmedien. „Über soziale Netzwerke kann man klassische Medien ‚zwingen‘, ein Thema aufzugreifen“, so die Erfahrung von Alexander-Georg Rackow, Redakteur von BILD am Sonntag.

Über soziale Netzwerke werden aber nicht nur Themen transportiert, auch zum Imageaufbau oder zur Imageverbesserung sind sie bestens geeignet, ist Frank Schroedter überzeugt, Unternehmensberater für Kommunikation. Einzelne Landwirte, die bereits über Twitter kommunizieren, haben bereits erreicht, dass ihre Themen auch von Nichtlandwirten diskutiert werden. Smartphones sind bestens geeignet, schnell und direkt mit anderen zu kommunizieren. Zum Imageaufbau gehören laut Schroedter immer auch Menschen. Landwirte haben etwas zu erzählen, sie stehen für ihre Arbeit. Das können sie nutzen, z. B. in dem sie sogenannte „Selfies“, also Fotos von sich selbst, ihrer Arbeit, ihren Tieren schnell und direkt ins Netz stellen. „Jeder Tag der offenen Tür findet sich künftig auf Youtube wieder“, so seine Botschaft und „aktiv kommunizieren lohnt sich“.

Renate Kessen, www.aid.de

EU-einheitlicher Widerruf beim Online-Kauf

Wer im Internet bestellt – egal ob Bücher, Schuhe, Smartphones oder Elektrogeräte –, der kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen: Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden.

Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf aufs Auge drücken, wenn er diesen darüber informiert.

Das Recht zum Widerruf haben ab Mitte Juni auch Verbraucher, die im Fernabsatz – also online oder am Telefon – einen Gas- oder Stromliefervertrag abschließen. Bisher haben die Anbieter die Möglichkeit zum Widerruf nicht immer eingeräumt.

Grundlage für die Änderungen ist die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, die die EU-Mitgliedstaaten bis zum 13. Juni 2014 in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Das neue Recht gilt erst für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Vorherige Bestellungen fallen unter die jetzigen Bestimmungen.

14-tägiges Widerrufsrecht

Die Frist für einen Widerruf beträgt in allen Mitgliedstaaten erstmals einheitlich 14 Tage nach Erhalt der Ware. Sie beginnt mit Vertragsschluss (zum Beispiel bei Downloadprodukten oder Dienstleistungsverträgen) oder sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat. Weitere Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass der Händler den Kunden über sein Widerrufsrecht informiert, zum Beispiel indem er ihm eine Muster-Widerrufsbelehrung per Mail, Fax oder Brief übersendet.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist (die Frist läuft dann 12 Monate und 14 Tage). Während das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung bislang „unendlich“ galt, deckelt die neue Regelung das Verbraucherrecht nun für diesen Zeitraum.

Kein Widerrufsrecht hat der Kunde in Zukunft bei versiegelten Gesundheits- oder Hygieneartikeln, die er schon geöffnet hat.

Widerrufserklärung

Ihren Widerruf müssen Kunden ab dem 14. Juni ausdrücklich gegenüber dem Händler erklären – entweder mit Hilfe des Muster-Widerspruchsformulars oder durch eine entsprechende Erklärung per Post, E-Mail oder Telefax. Während bislang die kommentarlose Rücksendung als Widerruf galt, ist dies nun nicht mehr möglich: Der Kunde muss ab 13. Juni seinen Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig kundtun. Den Eingang des Widerrufs muss das Unternehmen unverzüglich bestätigen.

Rücksendefrist

Die Ware muss der Kunde spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf an den Händler zurückschicken.

Erstattung des Kaufpreises

Der Verkäufer muss den Kaufpreis ab 13. Juni 2014 spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen. Ab dem Stichtag hat er nur noch das Recht, das Geld solange zurückzuhalten, bis er die Ware wieder bekommen oder der Kunde deren Rücksendung nachgewiesen hat.

Versandkosten

Beim Widerruf hat der Händler die Kosten für die Lieferung (Hinsendekosten) zu tragen. Die Kosten der Rücksendung muss der Kunde übernehmen – vorausgesetzt, der Online-Anbieter hat vorab darüber informiert, dass Rücksendekosten beim Widerruf fällig werden.

Kundenhotline

Händler sind weiterhin nicht verpflichtet, eine Kundenhotline anzubieten, über die Kunden die Firma nach einem abgeschlossenen Vertrag erreichen können. Wenn sie es aber tun, dann dürfen nach dem Gesetz für den Anrufer lediglich die reinen Telefongebühren anfallen. Damit sind für diese Telefonate teure Premium-Vorwahlen (0900/0180) ausgeschlossen.

Voreinstellungen im Warenkorb

Zu den Unsitten mancher Unternehmen zählt, dass sie zusätzliche Angebote wie Transportversicherungen oder Garantieverlängerungen automatisch in den Warenkorb legen. Wer als Kunde nicht genau hinschaut, zahlt für ein Produkt, das er gar nicht haben wollte. Deshalb sind diese Voreinstellungen künftig verboten. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

 

Ärger mit E-Mails: Gefälschte Absender, reale Gefahren

E-Mails mit gefälschten Absenderangaben sind weiterhin ein großes Ärgernis, mit dem sich Computernutzerinnen und -nutzer in Baden-Württemberg herumschlagen müssen. Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen regelmäßig Beschwerden und Anfragen verunsicherter Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Alexander Bonde, baden-württembergischer Verbraucherminister, und Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, informieren über Tricks der Betrüger.

„E-Mails sind grundsätzlich kein sicheres Kommunikationsmedium. Links zu Internetseiten und Anhänge in gefälschten E-Mails können beim Anklicken brandgefährlich sein. Wenn eine E-Mail einen dubiosen Eindruck macht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sie besser ignorieren“, sagten Verbraucherminister Alexander Bonde und Verbraucherzentrale-Vorstand Cornelia Tausch. Phishing – also das Abgreifen von persönlichen Daten – und Trojaner-Mails, die Schadsoftware auf dem eigenen Rechner installieren, sind regelmäßig Thema in der Beratung der Verbraucherzentrale.

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über E-Mails, die seriöse Firmennamen als Absender enthalten und vorgeben, dass noch eine Zahlung offen sei. Die vermeintliche Rechnung ist dann der E-Mail als Anhang beigefügt und installiert beim Öffnen eine Schadsoftware, die den Rechner ausspäht und so sensible Daten abfängt und an Unbefugte weitergibt.

Eine andere Masche der Betrüger ist, mithilfe von Links in der E-Mail Verbraucherinnen und Verbraucher auf gefälschte, oftmals jedoch täuschend echt aussehende, Internetseiten zu locken, auf denen diese aufgefordert werden ihre Konto- und Login-Daten einzugeben, die so von den Kriminellen abgegriffen werden. „Dahinter steht bei beiden Varianten die automatisierte millionenfache Versendung von E-Mails ohne jeglichen Bezug zum vermeintlichen Adressaten verbunden mit der Absicht, persönliche Daten wie Passwörter und Kontodaten zu stehlen“, so Bonde und Tausch.

Phishing-Mails häufig täuschend echt

„Die E-Mails sehen immer echter aus. Auf den ersten Blick ist es oft kaum mehr möglich, eine Phishing- oder Trojaner-Mail zu erkennen“, berichtet Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Eine unpersönliche Anrede sowie eine schlechte Wortwahl oder Rechtschreibfehler zeichnen Phishing-Mails häufig aus. Auch fehlende Umlaute können ein Indiz für eine Phishing-Mail sein.

Jedoch werden die Angriffe immer professioneller und ausgefeilter, weshalb Verbraucherinnen und Verbraucher ihre elektronische Post kritisch prüfen sollten“, erläutert Minister Bonde. „Wenn Post von einem Unternehmen kommt, mit dem man in keiner geschäftlichen Beziehung steht, ist grundsätzlich Skepsis angebracht – auch wenn die Nachrichten angeblich von bekannten Banken, Warenhäusern oder Online-Shops stammen. Die Absenderinformationen sind in der Regel nämlich gefälscht“, ergänzt Cornelia Tausch.

Es treten auch immer wieder Fälle auf, in denen Betrüger echte E-Mail-Adressen, an die sie beispielsweise durch Schadsoftware auf dem Computer gekommen sind, für kriminelle Zwecke missbrauchen. Die Betrüger hinter diesen E-Mails legen es in der Regel darauf an, Verbraucherinnen und Verbraucher zu verunsichern und so zum Öffnen eines Anhangs oder zum Besuch einer Webseite zu bewegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich von solchen E-Mails nicht zu unüberlegten Reaktionen verleiten lassen“, rät Verbraucherminister Alexander Bonde. „Dies gilt auch dann, wenn dringender Handlungsbedarf signalisiert wird. Die Betrüger arbeiten gezielt mit Schlagworten wie ‚Letzte Chance zur Zahlung‘ oder ‚Kontosperrung droht‘, um die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Druck zu setzen und diese so dazu zu bringen, den Anhang zu öffnen oder gar vertrauliche Daten preiszugeben“, warnt Bonde.

Wie Verbraucherinnen und Verbraucher Phishing-Mails erkennen und wie sie sich davor schützen können erfahren sie im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale (www.vz-bw.de) sowie im Online-Handbuch „Verbraucherrechte im Internet“ des Verbraucherministeriums (www.verbraucherrechte-internet.de).

Stand: 07.11.2013

Kinderfreundliches Internet

Bis vor kurzem war es möglich, kinder- und jugendgefährdende Inhalte im kostenlosen Internetangebot bei Starbucks ohne Altersverifikation oder ähnliche Kontrollmechanismen aufzurufen. Die Deutsche Kinderhilfe wies Starbucks im März auf diesen Missstand hin. Starbucks versicherte, gemeinsam mit dem WLAN-Provider „British Telecom“ eine Lösung zu erarbeiten und zu installieren.

Starbucks beabsichtigt, diese Sicherheitslücke auch auf europäischer Ebene anzugehen. Nachdem Kinderschutzorganisationen in Großbritannien das Thema Internetsicherheit für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum kritisierten und die Politik darauf aufmerksam gemacht hatten, lenkte Starbucks ein und installierte eine Filtersoftware, um kinder- und jugendgefährdende Inhalte zu sperren.

Dieser Meilenstein des Kinder- und Jugendschutzes ist nun auch in Deutschland erreicht. Nach längerem Bemühen der Deutschen Kinderhilfe, wurde ein entsprechender Filter in allen Starbucks Kaffeehäusern in Deutschland implementiert. Dieser Filter verhindert, dass Kinder und Jugendliche Inhalte im World Wide Web aufrufen können, die nicht altersgemäß sind. Aufgrund der Initiative der Deutschen Kinderhilfe sicherte Starbucks zu, Filter unter anderen auch in Frankreich, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden einzurichten.

Starbucks Reaktion sollte als Vorbild für zahlreiche Unternehmen in Deutschland dienen. Als Lobbyorganisation für Kinder fordert die Deutsche Kinderhilfe daher alle Unternehmen dazu auf, einen ausreichenden Kinder- und Jugendschutz in öffentlich zugänglichen Netzen zu garantieren. Dieser Schutz sollte Teil der Unternehmenskultur und der gesellschaftlichen Verantwortung werden.

www.kinderhilfe.de

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...