Schlagwort-Archiv: Landwirte

Mit GPS und Drohnen gezielt arbeiten

Pflanzenschutz zwischen Kröten und Bienen

(aid) – Landwirte und Imker arbeiten nicht per se gegeneinander. Konflikte werden beispielsweise vermieden, wenn sie sich über die Anwendungszeit für Pflanzenschutzmittel absprechen. Wenn tagsüber die Bienen fliegen, fährt der Landwirt eben nachts über das Feld. Damit aber auch die Knoblauchskröte bei ihrer nächtlichen Wanderung nicht mit Pflanzenschutzmitteln besprüht wird, empfiehlt Holger Pfeffer vom Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) in Müncheberg die Anwendung am Tag. Das sieht auf den ersten Blick nicht nach konfliktfreier Lösung aus. Wie Pflanzenschutz und Umweltschutz dennoch zusammen arbeiten und wie GPS, Smartphones oder Drohnen dabei helfen können, wurde auf einem Dialogforum auf der Brandenburgischen Landwirtschaftsausstellung BraLa vorgestellt.

In Brandenburg sind die mehr als 50.000 Kleinstgewässer zwar landschaftlich eine prägende Kulisse sowie Heimat vieler Pflanzen- und Tierarten, aber für die Landwirtschaft ein schwer berechenbares Hindernis. Vielfach gibt es keine eng definierbare Gewässergrenze. Nach ergiebigem Niederschlag breitet sich das Kleingewässer schon mal um das Mehrfache aus, berichtet Pfeffer. Was dem Landwirt hilft: Die Amphibienforschung hat Kröten und Lurche fest im Blick. Sie wandern zwar auch weite Strecken über Land, aber auf einigermaßen festen Wanderrouten. Die können in das GPS-Systems des Traktors eingespeichert werden, um sie bei der Anwendung auszusparen.

So weicht die Technik auch den tagsüber herumschwirrenden Bienen aus. Sie besuchen die gelb leuchtende Rapsblüte, während die Düsen der modernen Pflanzenschutzspritzen tiefer gehängt werden können. Damit wird ein Wirkstoff gezielt hingebracht, wo er hin gehört.

„Mit einer breiten Fruchtfolge hole ich mir weniger Probleme auf den Betrieb“, benannte Peter Kaim von der Havellandhof Ribbeck GbR seine Betriebsstrategie. Hilfe beim gezielten Pflanzenschutz findet er beim Pflanzenschutzwarndienst. Die Landesämter überwachen die Populationen der einzelnen Schaderreger vom Pilz bis zum Fraßkäfer. Die aktuellen Hinweise, Bekämpfungstipps und Aufwandmengen holen sich die Landwirte auch noch auf dem Feld mobil über das Smartphone.

Ganz modern wird es mit dem so genannten Agrokopter. Mit bis zu 80 km/h überfliegt die „Drohne“ einen Hektar Fläche innerhalb von vier Minuten und wirft in Kugeln aus biologisch abbaubarem Mais Trichogramma-Schlupfwespen ab. Zwei Anwendungen beispielsweise decken die gesamte Flugperiode des Maiszünslers ab. Maschinenringe bieten solche Dienstleistungen an.
Roland Krieg, www.aid.de

Medikamente vom Tierarzt für Landwirte

Bleibt es beim Dispensierrecht?

(aid) – Wenn landwirtschaftliche Nutztiere krank werden, greift für die betroffenen Halter und behandelnden Tierärzte das Dispensierrecht. Der Tierarzt bekommt damit die Möglichkeit, Tierarzneimittel direkt vom Hersteller oder Großhändler zu beziehen und an Tierhalter abzugeben. Er darf sie in beschränktem Umfang auch selber herstellen.

Das Dispensierrecht ist in der Vergangenheit von der Öffentlichkeit kritisch beäugt worden. Vor allem durch das vermehrte Auftreten von Antibiotikaresistenzen ist die Verantwortung der Tierärzte in Bezug auf die Anwendung und Abgabe von antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln verstärkt in den Fokus geraten.

Ist also das landwirtschaftliche Dispensierrecht zeitgemäß? Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (seit 1. April 2014 in Kraft) hatte der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, dies prüfen zu lassen, um beurteilen zu können, ob und wenn ja wie viel Änderungsbedarf besteht. Nun hat das beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG gemeinsam mit Professor Rolf Mansfeld von der Ludwig-Maximilians-Universität in München, das Gutachten hierzu vorgelegt.

Die Gutachter stellten als Vorteile des Dispensierrechts in Deutschland heraus, dass es eine ordnungsgemäße Behandlung von Tieren schnellstmöglich durch eine Person mit der höchsten formalen Qualifikation sicherstelle. Aus Sicht des Tierhalters habe das den Vorteil, dass er alle Leistungen aus einer Hand beziehe und keine weiteren Aufwände habe. Zudem würden in der Praxis exakt zugeschnittene Mengen an Arzneimitteln vom Tierarzt ausgegeben. Aus Sicht der Überwachung sei auch die Bündelung der Überwachung des Tierarzneimittel-Einsatzes beim Tierarzt ein Vorteil.

Das Gutachten merkt aber auch kritisch an, dass das Dispensierrecht zusammen mit weiteren Regelungen für „unangemessene finanzielle Anreize“ sorge. Es ermögliche Tierärzten, am Verkauf von Tierarzneimitteln zu verdienen, so dass ein ökonomischer Anreiz besteht, Arzneimittel zu verkaufen. Darüber hinaus führe die Gewährung von Rabatten beim Einkauf größerer Mengen von Tierarzneimitteln dazu, dass Tierärzte einen wirtschaftlichen Anreiz haben, große Mengen kostengünstiger zu beziehen und hierdurch die Gewinnmarge auszuweiten.

Die Abschaffung des Dispensierrechts führt nach Ansicht der Gutachter zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Tierärzte bis hin zu Praxisschließungen. Da Tierhalter dann in die Apotheke gehen müssten, um Arzneimittel abzuholen, seien sie eventuell dazu verleitet, im Internet zu bestellen. Bleibt alles wie es ist, verändere sich nicht viel, auch nicht die Tatsache, dass weiterhin in den Hofapotheken zu viele Restbestände an Mitteln vorhanden sind, die dann ohne die Überwachung des Tierarztes verabreicht werden könnten.

Britta Klein, www.aid.de

Weitere Informationen:

www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.html

aid-Heft „Arzneimittelrecht für Nutztierhalter“
Bestell-Nr. 1575,
www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1575

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