(ots) – Wer sich im Krankenhaus einer Operation unterziehen muss, hat keine andere Wahl, als den behandelnden Ärzten zu vertrauen. Der Zeit- und Kostendruck, der auf den Medizinern im Operationssaal lastet, wird aber immer größer. Das Magazin Reader’s Digest widmet sich in seiner März-Ausgabe 2013 unter dem Motto „21 Geheimnisse aus dem OP“ dieser Thematik und gibt Ratschläge, was man als Patient vor einem Eingriff unbedingt beachten sollte und welche Rechte man danach hat.
So raten sogar Mediziner, für eine Operation nicht gleich den erstbesten Arzt zu nehmen. „Ärzterankings in Zeitschriften und im Internet haben ihre Berechtigung. Aber erste Anlaufstelle, um den richtigen Chirurgen zu finden, bleibt Ihr Haus- oder Facharzt“, rät zum Beispiel Dr. Jörg Ansorg, Geschäftsführer des Berufsverbandes der deutschen Chirurgen. Es sei durchaus richtig und üblich, so Ansorg, sich vor einer großen Operation die Meinung eines anderen Arztes einzuholen. „Jeder Kassenpatient hat das Recht dazu. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern damit, dass mit der Größe des Eingriffs das Risiko steigt.“
Ein weiterer Ratschlag der Fachleute: Wer kann, sollte seinen Operationstermin auf den Wochenanfang legen lassen. Die einfache Begründung: Der Arzt kann in den folgenden Tagen den Genesungsprozess des Patienten selbst begleiten; bei der Operation kurz vor dem Wochenende ist dies eher selten möglich, da der Arzt dann möglicherweise freie Tage hat. Zugleich raten Experten, vor einer planbaren Operation eine Eigenblutspende vorzunehmen. Damit kann der Patient das Restrisiko ausschließen, dass er sich – sollte er bei oder nach der Operation plötzlich Blut benötigen – durch Spenderblut mit HIV oder Hepatitis B und C ansteckt.
Überhaupt gilt es als ratsam, mit dem Haus- oder Facharzt zu klären, ob der Eingriff überhaupt notwendig ist oder es nicht möglicherweise Alternativen zur Operation gibt. „Wenn die Betten im Krankenhaus gefüllt werden müssen und der leistungsorientierte Vertrag des Oberarztes und Chefarztes über Ihr Einkommen entscheidet, dann kommt es wohl in Einzelfällen vor, dass ein Bett in einer chirurgischen Klinik mit einem Patienten belegt wird, der unter Umständen diesen Eingriff nicht unbedingt benötigt“, räumt Prof. Dr. Markus W. Büchler ein, der 2012 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie war.
Wer sich einer Operation unterziehen will oder muss, hat im Übrigen danach das Recht zu erfahren, wie der Eingriff gelaufen ist. Die entsprechenden Informationen stehen im so genannten OP-Bericht. Möglicherweise lauern dort aber unliebsame Überraschungen. Wie das Magazin Reader’s Digest in der neuen Ausgabe unter Berufung auf eine Statistik des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung berichtet, beschwerten sich im Jahr 2011 insgesamt 2343 Chirurgiepatienten bei ihrer Krankenversicherung über einen Behandlungsfehler. In 29 Prozent der Fälle erwiesen sich die Vorwürfe als berechtigt.
Quelle: http://www.readersdigest.de