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Kreis Borken sucht neues Zuhause für drei Ponys

Für dieses und zwei weitere Ponys sucht der Kreis Borken ein neues Zuhause. Foto: Kreis Borken
Für dieses und zwei weitere Ponys sucht der Kreis Borken ein neues Zuhause.
Foto: Kreis Borken

Kreis Borken. Der Kreis Borken musste einer Tierhalterin bereits im vergangenen Jahr mehrere Ponys entziehen. So suchte der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken bereits damals für 24 Ponys aus dieser Bestandsauflösung neue Besitzer. 18 Ponys haben damals unmittelbar ein neues Zuhause gefunden.

Sechs Tiere konnten damals nicht verkauft werden, da die ehemalige Halterin gegen die Entscheidung der Behörde Klage eingereicht hat. Das Verwaltungsgericht Münster hat nun die Rechtmäßigkeit der Fortnahme bestätigt, so dass die sechs Ponys jetzt ebenfalls verkauft werden können.

Drei der sechs Tiere haben bereits neue Besitzer gefunden. Die drei Ponys, die nun noch ein neues Zuhause suchen, sind zum Teil gesundheitlich eingeschränkt, so dass sie weiterhin einer intensiveren Pflege und Gesundheitsfürsorge bedürfen.

Informationen zu fortgenommenen Tieren, die veräußert werden sollen, wie aktuell zu den drei Welsh-Ponys, werden im Internet unter www.kreis-borken.de/tierverkauf bereitgestellt. Interessierte können sich auch direkt bei Sarah Fortmann, Tel. 02861/82-1017, oder Anja Miebach, Tel. 02861/82-1013, vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung melden.

Da die meisten Tiere aus tierschutzrechtlichen Fortnahmen eine längere Leidensgeschichte haben, wird großen Wert darauf gelegt, dass den Tieren ein langfristiges, gutes Zuhause geboten werden kann. Deshalb wird die zukünftige Unterbringung vom zuständigen Veterinäramt überprüft werden.

Quelle/Text/Redaktion: www.kreis-borken.de

Vogelwelt in Deutschland

Bei jedem dritten Brutvogel sind die Bestände rückläufig

(aid) – In den vergangenen zwölf Jahren sind bei jedem dritten Vogel, der in Deutschland brütet, die Bestände zurückgegangen. Das ist ein Fazit der Studie „Vögel in Deutschland“, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten und der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten veröffentlicht hat. Schwerpunkt ist ein nationaler Bericht über die Bestandssituation von Brutvögeln und durchziehenden sowie überwinternden Wasservögeln, der Ende 2013 im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie erstellt wurde.

In den vergangenen Jahren brüteten 305 Vogelarten in Deutschland, darunter 248 heimische, regelmäßig brütende und 24 unregelmäßig brütende Arten. 13 Arten waren ausgestorben und 20 wurden als Neozoen bezeichnet, die durch den Menschen eingeführt worden sind. Derzeit nisten hierzulande 70 bis 100 Millionen Vogelpaare im Jahr. 80 Prozent entfallen auf nur 22 Arten, wobei die häufigsten Buchfink und Amsel (je ca. 8 Mio. Paare) und Kohlmeise (ca. 5 Mio. Paare) sind.

Vor allem weit verbreitete Arten wie Feldlerche und Bluthänfling sind von den Bestandsrückgängen betroffen, betont das BfN. Das verdeutlicht, dass die Artenvielfalt vor allem in der „Normallandschaft“ geschützt werden muss. Nahezu jede zweite Art mit Bestandsgrößen von über 100.000 Paaren ist betroffen. Da geht die Biodiversität schleichend verloren. Bei vielen seltenen oder selten gewordenen Arten wie Steinkauz, Schwarzstorch und Trauerseeschwalbe ist es dagegen gelungen, mit zum Teil kostenintensiven Maßnahmen Erfolge zu erzielen.

Für überwinternde Wasservögel fällt die Bilanz insgesamt positiver aus. Zwar sind die Bestände bei 19 Prozent der Arten in den vergangenen 25 Jahren zurückgegangen, und bei einzelnen Arten wie Zwergschwan und Eisente besteht Handlungsbedarf. Bei 28 Prozent ist aber auch eine starke bis mäßige Bestandszunahme zu verzeichnen.

Für einen erfolgreichen Vogelschutz seien in erster Linie wirksamere Maßnahmen und Programme in der Fläche notwendig, resümieren die Naturschützer. Das sind insbesondere land- und forstwirtschaftlich genutzten Teile Deutschlands und der Siedlungsbereich.

Heike Kreutz, www.aid.de

Was ist Milzbrand?

Vorsorglicher Produktrückruf

(aid) – Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ist in mehreren Bundesländern Rindfleisch zurückgerufen worden, das möglicherweise mit Milzbranderregern verunreinigt worden sein könnte. Die geschlachteten Rinder stammen von einem Betrieb in der Slowakei, in dem Ende September bei einem Tier Milzbrand festgestellt wurde. Nach Angaben der zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen ist eine Infektion der geschlachteten Tiere wenig wahrscheinlich, kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Auf www.lebensmittelwarnung.de können sich Verbraucher über Betriebe, betroffene Produkte und den genauen Verkaufszeitraum informieren.

Was ist Milzbrand?

Milzbrand ist eine ansteckende, durch das Bakterium Bacillus anthracis verursachte Krankheit. Sie ist weltweit verbreitet und gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. In Deutschland kommt Milzbrand bei Tieren eher selten vor. Haus- und Wildtiere können erkranken, am häufigsten Rinder und Schafe. Die Ansteckung erfolgt in der Regel über mit Milzbrandsporen verunreinigtes Futter. Milzbrandsporen überdauern jahrzehntelang im Boden. Am lebenden Tier ist Milzbrand nur sehr selten mit Sicherheit festzustellen. Tiere, die an Milzbrand erkrankt sind oder verdächtig sind, dürfen nicht geschlachtet werden. Die Tiere müssen ohne Blutentzug getötet werden. Ein mit Milzbrand infiziertes totes Tier hat eine um das Mehrfache vergrößerte Milz.

Der Mensch kann ebenfalls an Milzbrand erkranken. Die Übertragung erfolgt meistens über Kontaktinfektionen, wenn mit Tierhaaren oder anderen tierischen Produkten gearbeitet wird, z. B. in Gerbereien. Beim Menschen tritt Milzbrand als Haut-, Lungen- und Darmmilzbrand auf. Bei sofortiger ärztlicher Behandlung ist der Verlauf von Hautmilzbrand i. d. R. günstig. Eine Infektion über infiziertes Fleisch kann zu Darmmilzbrand führen. Weder Erhitzen noch Sterilisieren sind absolut zuverlässige Methoden zum Abtöten von Bacillus anthracis. Krankheitszeichen sind blutiges Erbrechen und blutiger Durchfall. Darmmilzbrand ist die seltenste Form von Milzbrand beim Menschen.

Die aktuellen Warnungen wurden aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ausgesprochen, um jegliches Risiko zu minimieren, gab das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt. Der Milzbranderreger wurde bisher in keinem Erzeugnis nachgewiesen.

Renate Kessen, www.aid.de

Weitere Informationen:

www.lebensmittelwarnung.de
www.bvl.bund.de
aid-Heft „Anzeigepflichtige Tierseuchen“
Bestell-Nr. 1046.
www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1046

Reptilienhalter geraten unter Generalverdacht

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) bewertet die Interpretationen der neuen Terraristik-Studie der Universität Leipzig als unsachlich und unzulässig. In Medienberichten und in einer Presseinformation von Dr. Madeleine Martin, Landestierschutzbeauftragte des Landes Hessen, vom 30. Oktober wurde behauptet, dass die Studie „zum Teil eklatante tierschutzrelevante Missstände in der Reptilienhaltung hervorbringt“. Dabei beziehen die Herausgeber sich auf eine Untersuchung von PD Dr. Michael Pees u.a., bei der in spezialisierten tierärztlichen Einrichtungen 304 Halter nach Daten zu ihren Reptilien, zur Unterbringung und Fütterung gefragt und Abweichungen von Haltungsstandards erfasst wurden.

Dr. Michael Pees verfolgte nach eigenen Angaben das Ziel, Tierärzten Hinweise zu liefern, wie sie Tierfreunde zur Haltung von Reptilien beraten können: „Die Untersuchung weist nicht nach, dass Reptilienhalter in Deutschland ihre Tiere schlecht halten“, betont er. Denn in tierärztlichen Einrichtungen werden in der Regel vor allem kranke Tiere vorgestellt. Aus der Untersuchung könnten auch keine Zusammenhänge zwischen Haltungsbedingungen und bestimmten Krankheiten abgeleitet werden. „Wie in der Studie erwähnt, ist die Auswahl der Tiere nicht repräsentativ und einzelne Spezies sind nur mit wenigen Tieren vertreten. Außerdem sind Abweichungen von bisherigen Haltungsstandards nicht unbedingt tierschutzwidrig.“

Allerdings bestätigt die Studie erneut, dass falsch gehaltene Tiere vermehrt erkranken. Genau zu diesem Ergebnis kamen auch viele vom ZZF, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte durchgeführte Terraristik-Symposien. ZZF-Präsident Norbert Holthenrich hält deshalb die Aufklärung über die richtige Haltung von Reptilien für notwendig. Er lehnt jedoch ab, dass Reptilienhalter unter Generalverdacht gebracht werden: „Die meisten Halter von Terrarientieren informieren sich über die Bedürfnisse ihrer Tiere und pflegen ihre Reptilien liebevoll und tiergerecht.

Die Studie lässt einen Rückschluss auf generell schlechte Reptilienhaltung ausdrücklich nicht zu. Ein Sachkundenachweis für alle Reptilienhalter, wie ihn Frau Dr. Martin fordert, ist daher unbegründet.“

Quelle:t: http://www.zzf.de

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