Schlagwort-Archiv: Verbraucher

Vattenfall: Gaspreisklausel unwirksam

Die von Vattenfall in Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel ist unwirksam. Das hat das Landgericht Hamburg heute auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt (Urteil vom 4. November 2014, Az.: 312 O 17/14).

Gegenstand des Streits waren die von Vattenfall verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Sonderverträgen mit Gaskunden. In der darin enthaltenen Preisänderungsklausel wurde auf die für Grundversorgungverträge geltende Verordnung (GasGVV) Bezug genommen, ohne die Kriterien für Preisänderungen zu nennen. Das Gericht sah die Klausel als unlauter und rechtswidrig an. „Unsere Rechtsauffassung wurde in vollem Umfang bestätigt“, freut sich Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.

Gaskunden von Vattenfall, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel haben, sind nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen. Für in der Vergangenheit liegende bereits gezahlte Erhöhungen können sie Erstattung verlangen, dies zumindest für drei Jahre rückwirkend. Um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern, sollten Verbraucher, die Erstattungsansprüche aus der Jahresabrechnung 2011 haben, diese sicherheitshalber bis zum 31. Dezember 2014 einklagen.
Ein Musterbrief und weitere Informationen sind zu finden unter www.vzhh.de.

Lebensmittel frei Haus

Lieferservice immer noch Nische

(aid) – Immer mehr Verbraucher nutzen für ihren Lebensmitteleinkauf Lieferservices, auch wenn der Markt mit einem Anteil von unter einem Prozent noch gering ist. Das hat eine Untersuchung des Unternehmens Dr. Grieger & Cie gezeigt, für die im Juli und August 2014 mehr als 2.000 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren interviewt wurden. Die Marktforscher nahmen 19 Lieferservices mit einem Marktanteil von insgesamt über 70 Prozent aus Verbraucherperspektive unter die Lupe. Zum Teil waren es Ableger „normaler“ Supermärkte.

Mehr als jeder vierte Deutsche hat bereits Lebensmittel bestellt und über die Hälfte kann es sich grundsätzlich vorstellen. Die Kunden schätzen vor allen Dingen die Flexibilität und die fehlende Bindung an Öffnungszeiten (79,7 %), aber auch, dass sie keine schweren Gegenstände nach Hause tragen müssen (79,3 %). Weitere Vorteile aus Verbrauchersicht sind die Zeitersparnis (74,8 %), der bequeme Einkauf vom Sofa aus (73,4 %), die Möglichkeit eines unbegrenzt großen Einkaufs (71,5 %) und das größere Sortiment der Shops (71,2 %).

Noch ist der Markt für Lebensmittel-Lieferservices mit einem Anteil von nur 0,6 Prozent sehr gering. Voraussichtlich werden die Umsätze im kommenden Jahr aber um mehr als 44 Prozent steigen, kalkulieren die Marktforscher. Für die folgenden Jahre wird ebenfalls ein Zuwachs im zweistelligen Bereich erwartet.

Die deutschen Lebensmittel-Lieferservices unterscheiden sich deutlich in Bekanntheit, Nutzung und zukünftigem Wachstum. Es werden überwiegend Produkte wie Süßwaren (57,0 %), Kaffee, Kakao und Tee (54,4 %) sowie Getränke (54,0 %) bestellt. Frische Kost wie Obst und Gemüse hat lediglich einen Anteil von knapp 30 Prozent. Rund 80 Prozent der Lebensmittel-Bestellungen werden ein bis drei Tage im Voraus getätigt. Zwei Drittel der Aufträge geben die Kunden über den PC, 15 Prozent telefonisch und 12 Prozent per Mail auf. Bestellungen über das Smartphone (5 %) werden in Zukunft wahrscheinlich deutlich an Bedeutung gewinnen.

Heike Kreutz, www.aid.de

Internetanschluss: Langes Warten auf DSL

Wut und Hilflosigkeit – diese Gefühle kennen viele Kunden, die auf einen neuen Internet- und Telefonanschluss warten. Ganz ähnlich erging es 30 Testhaushalten der Stiftung Warentest, die bei verschiedenen DSL-, Kabel- und LTE-Anbietern Kunde werden wollten. Im Schnitt mussten sie rund 5 Wochen auf einen DSL-Anschluss warten, einige sogar mehr als 10 Wochen. Schuld sind meist Techniker, die vereinbarte Termine platzen lassen.

Von 38 geplanten Terminen endete die Hälfte erfolglos oder fand erst gar nicht statt. Wenig hilfreiche Hotline-Mitarbeiter, lange Warteschleifen oder fehlende Informationen nervten zusätzlich.

Knackpunkt bei DSL-Anschlüssen ist der Hausanschluss, die sogenannte „letzte Meile“. Hier sind auch Firmen wie 02, Tele2 oder Vodafone oft auf Telekom-Techniker angewiesen. Doch nicht einmal bei ihren eigenen Klienten lieferte die Telekom zuverlässigen Service ab: Vier von sieben geplanten Technikerterminen platzten.

Lohnen kann sich daher ein Technologiewechsel. Kabelbetreiber sind unabhängig von der Telekom, die Testanschlüsse bei Kabel Deutschland und Unitymedia KabelBW wurden meist in weniger als zwei Wochen bereitgestellt.

Noch schneller – nach wenigen Tagen – gingen die kabellosen LTE-Anschlüsse von Vodafone in Betrieb. Sie sind aber nicht überall verfügbar und die Sprachqualität beim Telefonieren kann schlechter sein als im Festnetz.

Tipp: Wer weiß, ob in seinem Haushalt schon einmal ein DSL-Anschluss geschaltet war, kann viel Zeit sparen. Diese Information macht den Besuch eines Technikers oft überflüssig.

Der ausführliche Artikel istin der November-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/internetanschluss abrufbar.

Der Irrsinn in der Kfz-Versicherung

Die Jagd auf die günstigste Kfz-Versicherung hat begonnen, denn die meisten Kfz-Versicherungsverträge sind zum Ende des Kalenderjahres kündbar – mit einer Frist von einem Monat. Verbraucher, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, sollten jetzt Ausschau nach den günstigsten Kfz-Versicherungen mit den besten Versicherungsbedingungen halten. Doch viele Verbraucher denken beim Wechsel nur an eine mögliche Beitragsersparnis. „Das kann gefährlich werden, im Schadensfall kann der Verbraucher das Nachsehen haben“, mahnt Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Denn nur wenn das Kleingedruckte in den Bedingungen auch den Schadensfall umfasst, zahlt der Versicherer. „Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, die erweiterte Wildschadenklausel sowie die 100 Mio. Euro Deckung in der Haftpflichtversicherung gehören daher in jedes Bedingungswerk.“

Viele Versicherungsnehmer blicken bei der Kfz-Versicherung zuerst auf die Beitragshöhe und dann auf die Versicherungsbedingungen. Genau andersherum wäre es sinnvoll, denn einige Bedingungspunkte sind unverzichtbar, um Probleme im Schadensfall zu vermeiden. Besonders wichtig ist laut Boss, dass der Versicherer in der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. „Hat man diesen Verzicht nicht vereinbart und rauscht doch einmal bei Rot über die Ampel und zerstört den eigenen Wagen, würde die Versicherung einen deutlichen Abzug bei der Entschädigung vornehmen. Dass kann richtig teuer werden.“

Auch sollten in der Kaskoversicherung über die Wildschadenklausel Schäden durch Kollision mit Tieren jeder Art versichert sein, also auch bei einem Unfall durch einen herrenlosen Hund. Ebenso wichtig ist es, dass Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelungen mit allen Folgeschäden erstattet werden. Und bei einem Neufahrzeug lohnt es sich darauf zu achten, dass mindestens zwölf Monaten nach Erstzulassung Schäden zum Neuwert und nicht nur zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.

Boss weist noch auf eine Besonderheit zur Kündigungsfrist in diesem Jahr hin. Da die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer vorliegen muss, ist üblicherweise der 30. November das Stichdatum. „Da dieses Jahr der 30. November ein Sonntag ist, raten wir Verbrauchern zur Fristeinhaltung die Kündigung so zu versenden, dass sie am 28.10. dem Versicherer vorliegt“, erklärt Boss.

Quelle:www.bundderversicherten.de

(dvf, sy)
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