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Schweiz macht E-Invoicing für Bundeslieferanten zur Pflicht

Vor wenigen Tagen hat der Schweizer Bundesrat die verpflichtende Umstellung auf E-Invoicing für Rechnungen von Lieferanten an die Bundesverwaltung beschlossen. Der kosten- und zeitsparende Austausch von Rechnungen in rein elektronischer Form wird damit ab 1. Januar 2016 für alle B2G-Geschäfte mit einem Vertragswert von mehr als 5000 Franken obligatorisch.

Obwohl die Schweiz mit einem Gesamtvolumen von über 700 Mio. Rechnungen im Jahr eher zu den kleineren Märkten in Europa zählt, ist das geschätzte Einsparpotential enorm. So verspricht sich die Eidgenössische Finanzverwaltung nicht nur eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis.¹ Die Stärkung der etablierten Prozesse im E-Rechnungsaustausch auf Bundesebene soll zudem als Vorbildfunktion für Kantone, Städte und Gemeinden in der Schweiz dienen und so das Erreichen einer „kritischen Masse“ beim E-Invoicing vorantreiben.

Doch die angekündigte Umstellung im B2G-Bereich ist nicht nur für Schweizer Unternehmen von großer Bedeutung: Gerade in der wirtschaftlich eng verwobenen D-A-CH-Region lässt sich ein immer stärkeres Umdenken hin zum ressourcenschonenden Rechnungsaustausch ohne Papier erkennen.

E-Invoicing wird für B2G zum Trend

So hat Österreich bereits Anfang des Jahres die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Hand verpflichtend eingeführt. Zudem wurde in Deutschland erst vor wenigen Wochen der neue ZUGFeRD-Standard vorgestellt, durch den der elektronische Rechnungsaustausch sowohl auf B2G/G2B- als auch auf B2B-Ebene angekurbelt werden soll.
„Die Notwendigkeit, sich mit den Mitteln und Wegen des elektronischen Rechnungsaustauschs zu befassen, steigt damit auch für kleine und mittelständische Unternehmen hierzulande noch einmal deutlich an“, gibt Stefan Groß, Steuerberater und Vorsitzender des Verband elektronische Rechnung (VeR), zu bedenken.

Denn schließlich sind nicht nur die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den drei großen deutschsprachigen Ländern besonders ausgeprägt. Auch im grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch zwischen Privatunternehmen gewinnt das E-Invoicing in der D-A-CH-Region durch die staatlichen Maßnahmen zunehmend an Bedeutung.

Barrierefreier Rechnungsaustausch leicht gemacht

Allerdings birgt die rasante Entwicklung auch ein handfestes Problem: Neben technischen Hürden zwischen den verschiedenen Systemen unterscheiden sich auch die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an Rechnungsdaten zwischen den Nationen oft noch immer deutlich voneinander.² Zudem haben bestimmte Branchen aufgrund besonderer Anforderungen ebenfalls eigene Formate für den Austausch von elektronischen Rechnungsdaten entwickelt.

In der Schweiz hat man dieses Problem frühzeitig erkannt und empfiehlt den Einsatz von E-Invoicing-Providern zur reibungslosen Datenübermittlung. Der sichere Weg über einen frei wählbaren Serviceprovider, der sich wiederum als „Schnittstelle“ mit einem der beiden Servicepartner der Schweizer Finanzverwaltung verbindet, ermöglicht den reibungslosen Austausch zwischen Rechnungssteller (Lieferant) und Rechnungsempfänger (Bundesverwaltung). Dabei kommt diese Lösung nicht nur inländischen Lieferanten an den Bund zu Gute. Auch nicht-schweizerischen Marktteilnehmern garantiert das von der Eidgenössischen Finanzverwaltung präferierte Konzept das einfache, schnelle und sichere E-Invoicing mit sowohl öffentlichen Stellen als auch privaten Unternehmen in der Schweiz.

Unter www.verband-e-rechnung.org/de/organisation/mitglieder hält der VeR eine Liste von erfahrenen E-Invoicing-Providern bereit, die den schnellen und reibungslosen E-Rechnungsaustausch über das gemeinsame VeR-Roaming perfektioniert haben.

¹Laut Pressemitteilung des Bundesrates vom 08.10.2014 gehen mehr als 85 Prozent der 700.000 Rechnungen an die Bundesverwaltung bisher in Papierform ein und müssen zunächst aufwändig und kostenintensiv bearbeitet (gescannt, digitalisiert, überprüft etc.) werden.

²Die EU plant deshalb die Einführung eines EU-weiten Standards und hat die EU-Normierungsorganisation mit dem Ausarbeiten eines inhaltlichen Formatentwurfs beauftragt. Mit der Einführung eines europaweiten Standards ist jedoch frühestens Ende 2018 zu rechnen.

Quelle: http://www.e-invoice-alliance.de

Lebensmittel frei Haus

Lieferservice immer noch Nische

(aid) – Immer mehr Verbraucher nutzen für ihren Lebensmitteleinkauf Lieferservices, auch wenn der Markt mit einem Anteil von unter einem Prozent noch gering ist. Das hat eine Untersuchung des Unternehmens Dr. Grieger & Cie gezeigt, für die im Juli und August 2014 mehr als 2.000 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren interviewt wurden. Die Marktforscher nahmen 19 Lieferservices mit einem Marktanteil von insgesamt über 70 Prozent aus Verbraucherperspektive unter die Lupe. Zum Teil waren es Ableger „normaler“ Supermärkte.

Mehr als jeder vierte Deutsche hat bereits Lebensmittel bestellt und über die Hälfte kann es sich grundsätzlich vorstellen. Die Kunden schätzen vor allen Dingen die Flexibilität und die fehlende Bindung an Öffnungszeiten (79,7 %), aber auch, dass sie keine schweren Gegenstände nach Hause tragen müssen (79,3 %). Weitere Vorteile aus Verbrauchersicht sind die Zeitersparnis (74,8 %), der bequeme Einkauf vom Sofa aus (73,4 %), die Möglichkeit eines unbegrenzt großen Einkaufs (71,5 %) und das größere Sortiment der Shops (71,2 %).

Noch ist der Markt für Lebensmittel-Lieferservices mit einem Anteil von nur 0,6 Prozent sehr gering. Voraussichtlich werden die Umsätze im kommenden Jahr aber um mehr als 44 Prozent steigen, kalkulieren die Marktforscher. Für die folgenden Jahre wird ebenfalls ein Zuwachs im zweistelligen Bereich erwartet.

Die deutschen Lebensmittel-Lieferservices unterscheiden sich deutlich in Bekanntheit, Nutzung und zukünftigem Wachstum. Es werden überwiegend Produkte wie Süßwaren (57,0 %), Kaffee, Kakao und Tee (54,4 %) sowie Getränke (54,0 %) bestellt. Frische Kost wie Obst und Gemüse hat lediglich einen Anteil von knapp 30 Prozent. Rund 80 Prozent der Lebensmittel-Bestellungen werden ein bis drei Tage im Voraus getätigt. Zwei Drittel der Aufträge geben die Kunden über den PC, 15 Prozent telefonisch und 12 Prozent per Mail auf. Bestellungen über das Smartphone (5 %) werden in Zukunft wahrscheinlich deutlich an Bedeutung gewinnen.

Heike Kreutz, www.aid.de

Hygiene-Smiley in Deutschland?

Hygiene-Smiley, Hygiene-Ampel, Kontrollbarometer – seit einigen Jahren versuchen Länderbehörden ein Transparenzsystem zur Darstellung der amtlichen Kontrollergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung einzuführen. Doch das Thema ist offenbar explosiv.

Bislang scheiterten alle Versuche, entsprechende Modelle zu etablieren am hinlänglichen Widerstand von Verbänden. Gastronomie und Handwerk fühlen sich durch die Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse an den Pranger gestellt und lehnen bisherige Systeme kategorisch ab. Verbrauchervertreter und lebensmittelüberwachende Behörden hingegen wünschen und fordern ein solches Instrument zur besseren Transparenz. Die Atmosphäre scheint vergiftet, die Fronten sind verhärtet und die Positionen festgefahren. Verbände erwirken, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen aufgrund unzureichender gesetzlicher Grundlagen gerichtlich untersagt wird.

Ganz ähnlich ist die Einstellung der Beteiligten im Nachbarland Frankreich, wo die Zeitung „Le Figaro“ jüngst wieder einmal titulierte, die Einführung eines Restaurant-Hygiene-Smileys sei illusionär. In Dänemark und Großbritannien haben sich unterschiedliche Transparenzsysteme dagegen längst etabliert und funktionieren unaufgeregt als Informationsinstrument in der Praxis. So können sich dänische Verbraucher mittels eines Smileys, britische Konsumenten mit Hilfe eines Fünf-Punkte-Barometers im Internet oder an der Laden- bzw. Gaststättentür über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen informieren.

Von den deutschen Transparenzsystemen existiert derzeit nur noch ein einziges, zeitlich befristetes Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen: ein Kontrollbarometer in den Städten Duisburg und Bielefeld für Gastronomiebetriebe. Über eine sogenannte „appetitlich App“ können die Bürger derzeit am Smartphone oder im Internet die Bewertung und das Ergebnis der letzten betrieblichen Prüfung einsehen. Ins Leben gerufen und betrieben wird die App als Modellprojekt mit dem klangvollen, ein wenig gefährlich klingenden Namen „KOBRA“ von der Verbraucher Zentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Seit Dezember 2013 werden dort die Kontrollergebnisse mit der Punktbewertung aus den amtlichen Betriebskontrollen gesammelt und veröffentlicht.

Rund 235.000 Mal wurde auf die Daten des Kontrollbarometers via App und Internetseite zwischen Dezember 2013 und August 2014 zugegriffen. Die Rückmeldungen von Verbrauchern zu diesem Projekt seien überwiegend positiv, diese Zwischenbilanz zog Dr. Andrea Bokelmann, vom Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen, auf einem Kongress des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure in Köln Ende September 2014.

Auch Gastronomen könnten das Gastro-Kontrollbarometer zur Eigenwerbung verwenden und würden davon profitieren. Auf diesen Nutzen wies Bokelmann mit einem Praxisbeispiel hin. Hierbei hatte ein Gastronom seine positive Kontrollbewertung werbewirksam an der Tür seines Lokals aufgehängt.

Das Pilotprojekt schaffe Transparenz, fördere den Wettbewerb und sichere Wettbewerbsvorteile, so Bokelmann. Berechtigte Kritikpunkte bestünden unter anderem aber noch in der Zeitverzögerung, die sich bei der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse ergebe und darin, dass es noch nicht möglich sei, den Kontrollbericht zur Dokumentation der festgestellten Mängel zu hinterlegen. Bis Ende August 2014 seien in Duisburg fast 850, in Bielefeld rund 500 gastronomische Betriebe erfasst gewesen. Das entspricht rund Dreiviertel aller Gastronomen in beiden Städten. Die meisten Kontrollergebnisse in diesen Betrieben liegen im grünen, ganz wenige im gelben Bereich. Nur bei zwei Betrieben in Bielefeld und einem Betrieb in Duisburg zeige das Kontrollbarometer den roten Bereich an, fasste Bokelmann die bisherigen Kontrollergebnisse zusammen.

Das Pilotprojekt endet zum Jahresende 2014. Danach werde eine Auswertung erfolgen. Eine Ausweitung auf andere Städte, weitere Bundesländer und andere Betriebsarten (Bäckereien, Metzgereien etc.) werde überlegt. Ob es dazu komme und das Modellprojekt nach Jahresende noch fortbestehen werde, sei jedoch ungewiss. Gegen das Modellprojekt KOBRA wurden in Duisburg acht Einzelklagen, in Bielefeld zwei Sammelklagen mit mehr als insgesamt 40 Beteiligten und sechs Einzelklagen eingereicht. Die Erfolgsaussichten für die eingereichten Klagen seien gut, da das Verbraucherinformationsgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Kontrollbarometer darstellt, so Bokelmann.

Ute Gomm, www.aid.de

Weitere Informationen:

Appetitlich App: www.vz-nrw.de/mediabig/225447A/index.html

Zwei etablierte Systeme in anderen EU-Ländern:

Dänischer Smiley:
www.foedevarestyrelsen.dk/kontrol/Kontrolresultater/Smiley/Sider/Forside.aspx

Hygiene-rating-schema in Großbritannien:
www.food.gov.uk/multimedia/hygiene-rating-schemes/ratings-find-out-more-en/

In Frankreich ein umstrittenes Diskussionsthema:
www.lefigaro.fr/gastronomie/2014/09/09/30005-20140909ARTFIG00224-les-smileys-dans-les-restaurants-une-mesure-illusoire.php

Pharmastandort Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen gehört zu den TOP-3-Standorten der pharmazeutischen Industrie in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Standortanalyse des Institutes der Deutschen Wirtschaft in Köln, die im Auftrag des Verbandes der Forschenden Pharma-Unternehmen erstellt wurde. Beschäftige, Umsatz, Investitionen und Produktion sind zum Teil kräftig gestiegen.

„Die Pharmaindustrie in Nordrhein-Westfalen ist auf Wachstumskurs: 2 Prozent Beschäftigungswachstum, 8 Prozent Umsatzwachstum, 5 Prozent Zuwachs bei Investitionen und ein Plus von 17 Prozent in der Produktion sprechen für die Zukunft dieser Industriebranche im Westen,“ sagt die Autorin der Standortanalyse Dr. Jasmina Kirchhoff.

vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer geht einen Schritt weiter: „Pharma gehört als wichtiges industrielles Standbein zu Nordrhein-Westfalen. Land und Branche stärken sich wechselseitig. Zusammen mit der hochkarätigen Wissenschaftszene des Landes und einer guten ärztlichen Versorgungsstruktur ließen sich diese Kompetenzen auf konkrete und ambitionierte Gesundheitsziele ausrichten. So könnte der Westen ein Vorreiter für Deutschland werden, wenn er Wirtschaft, Forschung und Gesundheitsleistungen mit Blick auf den demografischen Wandel bündeln würde.“

Für Peter Mitterhofer, Geschäftsführer von UCB Deutschland, spielt die Wirtschaftspolitik eine entscheidende Rolle für die Attraktivität des Standorts: „UCB investiert seit vielen Jahren ca. ein Viertel seines Umsatzes in Forschung und Entwicklung, damit Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen einen schnellen Zugang zu innovativen Arzneimitteln erhalten. Um den Standort Monheim langfristig zu sichern, bedarf es auch in Zukunft verlässlicher politischer Rahmenbedingungen, wie wir sie derzeit in Nordrhein-Westfalen vorfinden.“

Ein Beispiel für ein Netzwerkprojekt in NRW im Bereich Gesundheit, das Relevanz für eine alternde Gesellschaft hat, ist das Neuroallianz-Konsortium: Das Neuroallianz-Konsortium ist ein strategischer Zusammenschluss öffentlich geförderter Forschungseinrichtungen, Biotechnologie-Unternehmen und der pharmazeutischen Industrie. Den Schwerpunkt seiner Arbeit legt das Neuroallianz-Konsortium auf Forschung und Entwicklung innovativer Diagnostik und Therapien mit dem Ziel, die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit neurodegenerativen Erkrankungen zu verbessern. Akademische Partner der Neuroallianz sind zum Beispiel die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das Universitätsklinikum Bonn, das LVR-Klinikum Essen / Universität Duisburg-Essen, das Research Center Jülich und das Fraunhofer Institut für Algorithmen und Wissenschaftliches Rechnen SCAI. Zu den Partnern aus der Industrie gehören UCB, IBL International und die Life&Brain.

Die Förderung für das 2009 gegründete Neuroallianz-Konsortium durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beläuft sich auf 40 Millionen Euro.

Quellet: http://www.vfa.de

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