Alle Jahre wieder: Autofahrer werden vom plötzlichen Wintereinbruch kalt erwischt und verlieren auf glatter Straße die Kontrolle über ihren Wagen. Der Grund: Sie rüsten ihre Fahrzeuge zu spät mit Winterreifen aus. „Dabei lautet die Faustregel von O bis O – also von Oktober bis Ostern. Damit sind Fahrer dann auch rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung vor“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Sommerreifen verlieren auf verschneiten Flächen schnell die Bodenhaftung. Auch Antiblockiersystem (ABS) und elektronische Stabilitätsprogramme (ESP) bleiben dann wirkungslos.
Durch ihr stärker verzahntes Profil und die speziell an die Kälte angepassten Gummimischungen haften Winterreifen bei Schnee und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn. Beim Kauf von neuen Winterreifen auf das Schneeflockensymbol achten. Es steht für bestimmte geprüfte Wintereigenschaften. Reifen, die lediglich die M+S-Bezeichnung (Matsch und Schnee) tragen, sind häufig nur eingeschränkt wintertauglich, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Nicht älter als sechs Jahre
Bei der Montage von bereits gefahrenen Winterreifen den Luftdruck kontrollieren und die Pneus genau prüfen. Reifen mit Rissen oder Beulen gewährleisten keine ausreichende Sicherheit. Das gilt auch bei einem Profil unter vier Millimetern oder bei einem Alter von mehr als sechs Jahren. Das Alter lässt sich mit Hilfe der DOT-Kennziffer auf der Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr.
Sommerreifen beschriften
Vor der Demontage die Sommerreifen beschriften: VR = vorne rechts; VL = vorne links; HR = hinten rechts; HL = hinten links. So können sie im nächsten Jahr wieder an derselben Position montiert werden. Die Pneus trocken, kühl und dunkel, getrennt von Ölen, Benzin und Fetten aufbewahren. Kontakt mit diesen Stoffen macht das Gummi brüchig. „Auf Felgen montierte Reifen hängend oder gestapelt lagern. Reifen ohne Felgen stehend aufbewahren“, empfiehlt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.