Damit Schulanfänger sicher zur Schule kommen

Auch wenn mittlerweile etwa jedes fünfte Kind mit dem Auto zur Schule gebracht wird, gehen doch immerhin noch rund 50 Prozent der Grundschüler zu Fuß zur Schule. Das zeigt eine Elternumfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Damit Schulanfänger sicher zur Schule kommen, sollten Eltern mit ihren Sprösslingen frühzeitig den sichersten Schulweg einüben.

Bei der Auswahl des Schulwegs geht Sicherheit vor Schnelligkeit. Die Strecke sollte so verlaufen, dass das Kind möglichst wenig Straßen und Ausfahrten überqueren muss, auch wenn das einen kleinen Umweg bedeutet. Rechtzeitig vor der Einschulung sollten die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind die ausgewählte Strecke ablaufen, am besten zu den Zeiten, zu denen das Kind auch später unterwegs ist. Insbesondere das richtige Verhalten an Ampeln und Zebrastreifen müssen Kinder üben. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Kinder lernen, auch bei Grün immer nach links und rechts zu schauen, um sich zu vergewissern, dass die Autos auch wirklich anhalten.

Da Kinder ihr Verhalten größtenteils durch Nachahmung lernen, ist das Vorbild der Eltern auf der Straße besonders wichtig. Wenn Mama oder Papa hin und wieder mal bei Rot über die Ampel flitzen, wird das Kind das möglicherweise auch tun.

An den ersten Schultagen begleiten Mutter oder Vater die Abc-Schützen am besten noch auf ihrem Schulweg. Kennt das Kind die Strecke und die Verkehrsverhältnisse, kann es auch alleine gehen, am besten in einer Gruppe mit Nachbarskindern. Kleiner Trick für den Übergang: Die Eltern können ihr Kind einfach mal den Schulweg vorgehen lassen und folgen ihm mit etwas Abstand. So können sie überprüfen, wie sicher ihr Kind sich auf dem Schulweg verhält. Damit das Kind auf dem Weg nicht in Zeitdruck kommt und hetzen muss, sollte es morgens rechtzeitig starten.

Eltern sollten ihrem Kind auch einschärfen, nicht zu Fremden ins Auto zu steigen. Sollte der Sprössling einmal von einem Bekannten oder Verwandten abgeholt werden, ohne dass die Eltern das im Vorfeld mit dem Kind besprochen haben, können die Eltern mit ihrem Kind für solche Fälle ein Codewort vereinbaren. Kann der Abholer das richtige Familien-Passwort nennen, weiß das Kind, dass es mitgehen darf.

Trägt das Schulkind auffällige und helle Kleidung, wird es von den anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen. Außerdem sind Reflektoren an Ranzen und Jacke empfehlenswert.

Entspannt in den Urlaub

Nicht immer wird aus dem Urlaub tatsächlich die geplante Entspannung. Egal ob bei der Buchung oder am Reiseziel, immer wieder kommt es zu Ärger weil die Reise am Ende teurer ausfällt als gedacht oder der Urlaubsort nicht hält, was Reiseanbieter, Angaben im Internet oder Prospekt versprochen haben.

Wer kurzfristig verreisen will, der kann jetzt das eine oder andere Schnäppchen machen. Egal ob im Internet oder Reisebüro vor Ort: Nicht jedes Schnäppchen ist wirklich günstig! Oft führen Voreinstellungen, beispielsweise bei der Flugbuchung im Internet, zu einer unerwarteten Kostenerhöhung. „Bei einigen Portalen bucht man automatisch eine Reiserücktrittskostenversicherung dazu, die dann auf den Preis aufgeschlagen wird“, kritisiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Solche und andere kostenpflichtige Extras sind in den Voreinstellungen bereits ausgewählt, ohne dass dies immer deutlich genug angezeigt wird. Daher sind diese Voreinstellungen rechtlich auch nicht zulässig“.

Auch nach Buchung einer Pauschalreise kann es am Urlaubsort zu bösen Überraschungen kommen: Das Hotel ist überbucht, der Pool nicht benutzbar oder das im Katalog als ruhig gelegen beschriebene Hotel ist umringt von Baustellen. „Erhebliche Mängel muss man nicht hinnehmen“, so Richter. Betroffene sollten direkt vor Ort Abhilfe vom Reiseveranstalter verlangen. „Die Mängel sollten unbedingt mit Fotos, Videos oder Zeugen dokumentiert werden“, so Richter weiter. Wichtig: Spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise müssen die Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Während bei einer Pauschalreise der Reiseveranstalter für alle im Paket enthaltenen Angebote haftet, ist die Reklamation bei individuell zusammengestellten Angeboten schwieriger. Mit der geplanten Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie strebt die Europäische Union hier Verbesserungen an: „Wir begrüßen diesen Schritt, mit dem die Verbraucherrechte auch bei Individualreisen gestärkt werden.“, so Richter. „Allerdings sollten vorhandene höhere Standards nicht dem EU-Recht zum Opfer fallen“.(01.08.2013)

Vitaminpillen für Kinder unnötig

Gerade zu Schulbeginn stellt sich für viele Eltern die Frage nach einer ausgewogenen Ernährung für Ihre Kinder. Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln wissen das und werben mit einem positiven Einfluss ihrer Produkte auf die Gehirnfunktion oder die Leistungsfähigkeit des Kindes. Doch gesunde Kinder brauchen keine Pillen.

Als „Klugstoff für Kinder“ oder „Gehirnproteine“ angepriesene Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sollen den Eindruck erwecken, sie seien wichtig für die Leistungsfähigkeit des Kindes und eine notwendige Ergänzung zur täglichen Ernährung. Damit wird die Sorge der Eltern um eine ausgewogene Ernährung ihrer Kinder aufgegriffen und instrumentalisiert. „Der Griff zur Pille ist für gesunde Kinder völlig unnötig“, kritisiert Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Mit dem heutigen Lebensmittelangebot ist eine Ernährung mit allen notwendigen Nährstoffen möglich, ganz ohne Extrawurst“.

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln ist gesetzlich geregelt: Erlaubt ist nur, was auch wissenschaftlich nachgewiesen ist. „Bei den meisten Angaben handelt es sich um leere Versprechungen“, so Holzäpfel weiter. Auch die Stiftung Warentest hatte zuletzt Anfang 2013 die versprochene Wirksamkeit von zwölf Produkten betrachtet und alle als „wenig geeignet“ bewertet.

Durchschnittlich sind hierzulande Kinder und auch Erwachsene mit den meisten Vitaminen und Mineralstoffen ausreichend versorgt. Gerade bei Kindern sollten die notwendigen Stoffe über natürliche Nährstoffquellen zugeführt werden.

Ausführliche Informationen auch im Internet: http://www.vz-bawue.de

(Stand:  05.09.2013)

 

Finanzinstitute drängen Kunden aus guten Verträgen

Die Zinsen sind historisch niedrig. Für sichere Geldanlagen wie Tagesgelder, Festgelder und Sparbriefe erhalten Sparer kaum noch mehr als zwei Prozent Zinsen. Einige Bausparverträge und Banksparpläne, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, bieten dem Anleger zum Teil noch Zinssätze von bis zu vier Prozent.

Zunehmend berichten uns Verbraucher, dass Finanzinstitute sie aus diesen Verträgen rausdrängen wollen. Das geschieht zum Teil mit dreisten Methoden und oft ohne Rechtsgrundlage. Wir stellen 10 jüngst beobachtete Maschen der Anbieter vor und geben eine Einschätzung. Dabei geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Informieren Sie uns, wir stehen an Ihrer Seite, prüfen Ihre Rechte und geben Ihnen Tipps, ob und wie Sie sich wehren können.

Die zehn Maschen der Finanzinstitute und eine Einschätzung der Verbraucherzentrale können Sie hier herunterladen. (Stand: 13.09.2013)

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