Beschneidungsgesetz auf ganzer Linie gescheitert

Ein Jahr nach der Legalisierung von Beschneidungen an Jungen aus jeglichem Grund traten in Berlin sieben Kinderschutzverbände und Ärztevertretungen vor die Presse, um ihre Bedenken zum so genannten Beschneidungsgesetz, zu seiner Anwendung und dessen Folgen zu äußern. Ihr Fazit: Das Gesetz ist auf ganzer Linie gescheitert.

Mit dem am 12. Dezember 2012 beschlossenen „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ legalisierte der Bundestag vor genau einem Jahr Vorhautbeschneidungen. In § 1631d BGB wurde festgelegt, dass in Deutschland eine Beschneidung aus jeglichem Grund möglich ist. Voraussetzung für den medizinisch nicht indizierten Eingriff ist allerdings, dass er nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Auch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen dürfen, ohne ärztliche Ausbildung, in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes eine Vorhautentfernung vornehmen.

Die Bundesregierung wollte mit dem Gesetz bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen.

Dr. Ulrich Fegeler, Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), sprach sich grundsätzlich gegen die Beschneidung bei Minderjährigen ohne medizinische Indikation aus. Er sagte: „Zirkumzisionen ohne therapeutischen Nutzen dürfen frühestens nach Erreichen der notwendigen Einwilligungs- und Zustimmungsfähigkeit durchgeführt werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Betroffene sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst ist.“ Fegeler weiter: „Voraussetzung ist hier die umfassende Aufklärung des Jugendlichen (ohne Dabeisein der Eltern) über die Folgen der Vorhautentfernung.”

Nach Aussage von Prof. Dr. Manfred Gahr, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), lehnen auch alle in der DAKJ zusammengeschlossenen Verbände eine nicht medizinisch begründete Beschneidung ab. Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz habe die Situation für Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder und Jungen nicht verbessert, sagte er. Je jünger ein Kind sei, umso größer seien auch die technischen Schwierigkeiten und die Rate von Komplikationen, die nach einer Beschneidung auftreten (mindestens 6 Prozent), so Gahr.

Ein nicht-ärztlicher Beschneider dürfe keine wirksame Anästhesie durchführen, weder eine Allgemein-Narkose noch eine örtliche Betäubung. Im Ergebnis würden so in Deutschland bei Neugeborenen Beschneidungen ohne Schmerzausschaltung vorgenommen werden. „Stellt man sich eine Blinddarmoperation bei Erwachsenen ohne Narkose vor, so sieht man, wie hoch problematisch dieses Vorgehen ist“, erläuterte Gahr. Die von den Befürwortern der Beschneidung angeführten medizinischen Vorteile seien keineswegs wissenschaftlich belegt bzw. für Menschen der entwickelten Länder irrelevant.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert unverändert das Recht auch von minderjährigen Jungen auf körperliche und seelische Unversehrtheit und lehnt Entfernungen der Vorhaut aus anderen als medizinischen Gründen bei Minderjährigen ab. Die neue Koalition diskutiert gerade über ein Verbot von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen, sie sollte den Beschluss des Bundestages vom 12.12.12 zur Erlaubnis von medizinisch nicht indizierten Beschneidungen ebenfalls in Frage stellen und sich dem Votum der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 01. Oktober 2013 (Resolution 1952) zum Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit anschließen.

www.kinderaerzte-im-netz.de

Immobilien: Das ändert sich 2014

Das neue Jahr steht vor der Tür und für Immobilieneigentümer, -vermieter und -verwalter treten zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Direkt zum 1. Januar werden die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer in den Ländern Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und in Niedersachsen erhöht. An die Spitze der „Rangliste“ wird sich mit 6,5 Prozent Schleswig-Holstein setzen, auf dem zweiten Platz folgt Berlin mit sechs Prozent. Die Länder Bremen und Niedersachsen erhöhen auf jeweils fünf Prozent.

„Der Wettlauf um die höchsten Steuersätze geht unvermindert weiter und ein Ende ist nicht in Sicht“, kritisiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. „Die Erhöhungen sind aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen und stehen dem Ziel entgegen die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen. Die Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer im Gesetz über den Länderfinanzausgleich sollte daher gestrichen werden.“ Diese Sonderregelung zwingt die Länder praktisch dazu, stetig nachzuziehen und die Grunderwerbsteuer zu erhöhen.

EnEV 2014 verschärft energetische Anforderungen für Neubauten

Ab dem 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV in Kraft. Insbesondere Neubauten sind von einer Verschärfung der energetischen Anforderungen betroffen. Der zulässige Jahresenergiebedarf für Neubauten soll ab 2016 um 25 Prozent sinken. „Die erhöhten Anforderungen an die energetische Qualität der Neubauten lassen erneut die Investitionskosten steigen“, warnt Schick. „Dies kann eine zusätzliche Bremse für den dringend benötigten Neubau darstellen.“

Auch auf die Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen neue Pflichten zu. Ab Mai 2014 erstellte Energieausweise müssen auch Energieeffizienzklassen enthalten. Den Nutzen daraus bezweifelt der IVD. „Eine höhere Transparenz für Wohnungssuchende wird sich nicht erfüllen, zumal die Energieeffizienzklasse für das gesamte Gebäude gilt“, sagt Schick. „Allein durch die hohen Preisunterschiede der Energieträger kann keine Vergleichbarkeit entstehen.“ Die Effizienzklassen und weitere Kennwerte aus dem Energieausweis werden zudem zu Pflichtangaben bei kommerziellen Immobilienanzeigen. Verkäufer und Vermieter müssen künftig dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis verpflichtend übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorlegen. Mit der EnEV 2014 wird ebenfalls neu zur Pflicht, dass ab 2015 bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ersetzt werden müssen.

SEPA: Vermieter müssen Zahlungsverfahren anpassen

Ab dem 1. Februar 2014 gelten für Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen. Dies betrifft vor allem Vermieter, die dafür sorgen müssen, dass die Lastschriften ihrer Mieter die Standards der SEPA (Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums entsprechen. „Die klassische Lastschrift wird abgeschafft“, sagt Schick. Nach der Umstellung auf SEPA sind keine Lastschriften mehr per Beleg bei der Bank einreichbar. Alle Lastschriften sind danach nur noch elektronisch möglich. Im Zuge der Umstellung müssen Vermieter dem Mieter ihre neue Gläubiger-Identifikation, Kontonummer nach der SEPA, die IBAN CREDITOR ID und eine Mandatsreferenz angeben. „Wenn noch nicht geschehen, sollten Vermieter die Umstellung auf die SEPA noch in diesem Jahr angehen, um die Mieter rechtzeitig zu informieren“, rät Schick.

Mietpreisbremse würde zur Baubremse

Ebenfalls im neuen Jahr wird von der neuen Regierung voraussichtlich an einem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse gearbeitet. „Wie lange dieser Gesetzentwurf verhandelt wird, bleibt derzeit noch offen“, sagt Schick. In Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten sollen die Mieten bei einer Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Lag die bisherige Miete über dieser Grenze, müsse sie zwar nicht abgesenkt werden, sie könne jedoch erst dann erhöht werden, wenn sie von der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeholt wird. „Dies kann Jahre dauern und würde Investoren vom Bau neuer Mietwohnungen abhalten – die Wohnungsknappheit würde verewigt“, erläutert Schick. Außerdem komme die Mietpreisbremse nicht den Mietsuchenden mit geringem Einkommen zu Gute. Ein Vermieter würde sich auch bei einer Deckelung der Mieten immer für denjenigen mit der höchsten Bonität als Mieter entscheiden.

Zusätzlich zur Deckelung der Neuvertragsmieten ist geplant, die Modernisierungsmieterhöhung zeitlich zu begrenzen. „Dabei wird übersehen, dass es sich nicht um eine Umlage handelt, sondern um eine Mieterhöhung, die sich lediglich an den Modernisierungskosten orientiert“, so Schick. Die Modernisierungsmieterhöhung beinhaltet neben der Abschreibung und Zinsen auch die künftigen Erhaltungskosten. Schließlich ist der Vermieter auch über den Zeitraum der „Amortisation“ hinaus verpflichtet, die geänderte Mietsache zu erhalten.

Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, den Mietspiegel zu reformieren. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt werden. Im Gespräch sei den Bezugszeitraum von vier auf zehn Jahre zu erhöhen. „Die künftige Koalition will den Mietspiegel zur politischen Steuerung der Miethöhe zweckentfremden“, kritisiert Schick. „Das ginge zu Lasten von Investitionen in den Neubau und Bestand.“

www.ivd.net

Erste umfassende Studie zum Youngtimer- und Oldtimer-Markt in Deutschland

Der Bestand an „Classic Cars“ (Young- und Oldtimer) ist in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich um durchschnittlich 8 Prozent gewachsen und umfasst derzeit gut 6,5 Mio. Fahrzeuge. Der Markt für Young- und Oldtimer steht für ein jährliches Umsatzvolumen von 14,1 Mrd. Euro und umfasst Wartung und Reparatur der Fahrzeuge, die zwischen 15 und 29 Jahre (Youngtimer) bzw. 30 Jahre und älter (Oldtimer) sind, sowie in deren Umfeld getätigte Ausgaben.

Der Kaufpreis oder Wert der Fahrzeuge ist dabei noch nicht berücksichtigt. Classic Cars machen 14 Prozent des gesamten Pkw- und privat genutzten Transporter-Bestands (44,7 Mio. Fahrzeuge) aus. Auch in den kommenden Jahren ist mit weiterem Wachstum zu rechnen. Zu diesem Ergebnis kommt die Marktstudie „Wirtschaftsfaktor Young- und Oldtimer“, die von der BBE Automotive GmbH im Auftrag von VDA, VDIK, ZDK, Bosch, Vredestein, FSP (Partner von TÜV Rheinland), Württembergische Versicherung, Santander, dem Fachmagazin Oldtimer Markt und dem Automobilclub AvD erstellt wurde. Erstmals liegen damit umfassende und verlässliche Daten über den Markt für Classic Cars in Deutschland vor.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Frankfurt am Main stellten VDA, VDIK und ZDK mit BBE die Studie vor, die den Bestand von Classic Cars anhand der Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufbereitet hat, auf einer bundesweit angelegten Befragung von mehr als 1.700 Young- und Oldtimerfahrern basiert und zudem das über 13.000 Fahrzeuge umfassende Oldtimerangebot der Fahrzeugbörsen analysiert.

Robert Rademacher, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), betonte: „Die Studie zeigt, dass es drei Gruppen im Markt für klassische Automobile gibt: die ‚echten Oldtimer‘ mit einem Alter von 30 Jahren und älter; die Youngtimer, die als Freizeit-Fahrzeuge genutzt werden, und schließlich die über 15 Jahre alten Pkw, die trotz fortgeschrittenen Alters noch im täglichen Gebrauch sind.“ Es sei bemerkenswert, wie stark der Markt in „Emotion“ und „Ratio“ geteilt sei: 39 Prozent der Fahrzeuge zählen zu „echten“ Oldtimern (620.000 Einheiten) oder Youngtimern (1,94 Mio.), die vor allem in der Freizeit genutzt werden; 61 Prozent (3,98 Mio. Einheiten) sind ältere Fahrzeuge, die noch immer im täglich Gebrauch sind.

„Diejenigen, die ihr über 15 Jahre altes Auto noch tagtäglich fahren, sind auf diese Art der kostengünstigen individuellen Mobilität angewiesen. Die andere Gruppe, also die Halter von Oldtimern oder Youngtimern, die diese Autos nur während der Freizeit nutzen, leben die ‚Faszination Auto‘. Sie haben eine starke emotionale Bindung an diese alten Fahrzeuge. Und sie geben deutlich mehr Geld für Wartung, Erhaltung und Pflege je Fahrzeug aus: Im Schnitt sind es beim Oldtimer jährlich knapp 5.300 Euro, der Besitzer eines Freizeit-Youngtimers investiert pro Jahr und Fahrzeug 2.900 Euro – während der Fahrer eines Youngtimers, der täglich genutzt wird, nur etwa 1.300 Euro pro Jahr aufwendet“, erläuterte Rademacher. Spritkosten und Kfz-Steuer sind darin nicht enthalten.

Der von BBE im Rahmen der Befragung ermittelte aktuelle Durchschnittswert der Fahrzeuge spiegelt dies ebenfalls wider: Bei Oldtimern beträgt er gut 19.600 Euro, bei Freizeit-Youngtimern rund 11.400 Euro und bei Youngtimern, die noch täglich gefahren werden, lediglich etwa 2.050 Euro. Entsprechend unterschiedlich ist die jährliche Laufleistung: Bei Oldtimern sind es knapp 2.600 Kilometer, bei Freizeit-Youngtimern gut 6.900 Kilometer, während Youngtimer, die noch täglich gefahren werden, eine Jahresfahrleistung von durchschnittlich 11.600 Kilometer aufweisen.

Sowohl für die Automobilhersteller wie auch für das Kraftfahrzeuggewerbe seien beide Gruppen von Bedeutung: „Der Fahrer eines alten Gebrauchtwagens wird in wenigen Jahren einen jungen Gebrauchten kaufen – und eines Tages einen Neuwagen. Wir sollten also gerade die Kunden, die derzeit noch mit älteren Autos täglich zur Arbeit fahren, ebenso ernst nehmen wie die Auto-Begeisterten, die für ihren geliebten Oldtimer und seine Wartung viel investieren“, betonte Rademacher.

Der Faszination klassischer Automobile könne sich niemand entziehen, so der ZDK-Präsident: „Das erlebt man jedes Jahr bei den zahlreichen Oldtimer-Rallyes und Ausfahrten im Frühjahr und Sommer, das erlebt man auf den Fachmessen, und das spiegeln die Aktivitäten der Markenclubs und der Hersteller mit ihren faszinierenden Museen wider.“

„Die Bedeutung des Marktes der Old- und Youngtimer wächst – nicht zuletzt für die Fachwerkstätten im deutschen Kfz-Gewerbe. Das Kfz-Gewerbe mit seinen knapp 38.000 Betrieben kümmert sich selbstverständlich um die Sicherstellung der individuellen Mobilität aller hier genannten Kundengruppen – und bietet nicht zuletzt den Alltagsnutzern der Youngtimer moderneren Ersatz“, unterstrich Rademacher.

Inzwischen hätten viele Autohäuser und Werkstätten erkannt, dass die klassischen Fahrzeuge zudem ein Geschäftsfeld mit Zukunft seien. Bundesweit gebe es über 1.500 Betriebe, die sich gesondert darum kümmern. „Die Anforderungen für Reparatur, Wartung und Restaurierung von Oldtimern sind besonders hoch. Es kommt auf spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten an, gepaart mit Erfahrung, die nicht in jedem Kfz-Betrieb vorhanden sind“, erläuterte der ZDK-Präsident.

„Daher haben wir im Kfz-Gewerbe bestimmte Standards festgelegt, die ein Betrieb erfüllen muss, wenn er das Zusatzzeichen ‚Fachbetrieb für historische Fahrzeuge‘ führen will. Dieses Zeichen vergeben wir seit dem Jahr 2009 an Betriebe, die diese vertraglich festgelegten Standards bei der Wartung und Instandsetzung der historischen Fahrzeuge erfüllen. Und das Einhalten dieser Standards wird regelmäßig überprüft. Inzwischen gibt es bundesweit rund 500 solcher Fachbetriebe sowie etwa 50 geschulte Sachverständige, die deren Zertifizierung vornehmen“, sagte Rademacher.

Wer klassische Automobile warten und reparieren wolle, müsse dafür sorgen, das Wissen über die Autos von gestern zu erhalten und weiterzugeben. „Daher ist es sehr erfreulich, dass inzwischen etwa 60 junge Kfz-Mechatroniker am Pilotprojekt ‚Zusatzqualifikation für Old- und Youngtimertechniker‘ teilnehmen. Damit wollen wir die junge Generation unserer angehenden Fachkräfte fit machen für das Zukunftsgeschäft mit dem Kulturgut klassischer Automobile“, unterstrich der ZDK-Präsident.

Dr. Ulrich Eichhorn, Geschäftsführer des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), betonte: „In Deutschland wurde das Automobil vor über 125 Jahren erfunden. Die starken Marken unserer Hersteller und Zulieferer leben und pflegen diese große Tradition. Damit wird der Markenkern gestärkt. Die Historie stiftet und prägt Markenidentität. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil zur Markendifferenzierung, sie gibt Orientierung und schafft Vertrauen. Diese lange und erfolgreiche Geschichte hat dazu beigetragen, dass der deutsche Automobilbau ein eigenes Gütesiegel erhalten hat, das mit ‚Made in Germany‘ umschrieben ist.“

Mit den Oldtimern werde ein Markenversprechen eingelöst: „Diese Fahrzeuge belegen in einer sehr emotionalen Weise die klassischen Werte wie Qualität und Langlebigkeit, Innovation und zeitloses Design. Deswegen pflegen die Hersteller ihre historischen Modelle“, so Dr. Eichhorn.

Bereits 2007 habe der VDA den Bereich „Historische Fahrzeuge“ eingerichtet. In einem Ausschuss zu diesem Thema treffen sich die Traditionsverantwortlichen der Pkw-Hersteller und einiger Zulieferer, um sicherzustellen, dass auch künftig Oldtimer auf öffentlichen Straßen fahren können. Dr. Eichhorn sagte: „Dabei werden drei Stoßrichtungen verfolgt: Stärkung des Images von Oldtimern in der Öffentlichkeit, enger Kontakt zu den Entscheidern in Berlin und Brüssel, um die Interessen der Oldtimer zu wahren, und Sicherstellung der technischen Versorgung dieser Fahrzeuge.“

Dr. Thomas Almeroth, Geschäftsführer des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), betonte: „Die Bedeutung von Young- und Oldtimern im deutschen Markt nimmt stetig zu. Für unsere VDIK-Mitgliedsunternehmen, die Repräsentanten der internationalen Automarken in Deutschland, wird dieser Markt unter den Aspekten Markenbildung, Markenpflege und Markenbindung immer stärker auch zum Wirtschaftsfaktor. Daher hat sich der VDIK, der bereits seit längerem Mitglied im ‚Parlamentskreis Automobiles Kulturgut‘ ist, mit VDA und ZDK gemeinsam auch an dieser Studie beteiligt. Auf der AUTO MOBIL INTERNATIONAL (AMI), die vom 30. Mai bis 8. Juni 2014 in Leipzig stattfindet, wird sich auf Initiative des VDIK ein Sonderausstellungsbereich umfangreich dem Thema historische Fahrzeuge/Oldtimer widmen.“

Gerd Heinemann, Geschäftsführer BBE Automotive, präsentierte die Studie und betonte: „Das Segment der Autofahrer, die ihren Youngtimer täglich nutzen, macht zwar 61 Prozent des Fahrzeugbestands aus, ihr Anteil an den Gesamtausgaben beträgt jedoch nur 37 Prozent. Fast zwei Drittel (63 Prozent) des Ausgabenvolumens tätigen die Besitzer der Oldtimer und Freizeit-Youngtimer: Sie betrachten ihr Auto mit leidenschaftlicher Emotionalität und begründen die Ausgaben als lohnenswerte Investition in ihr Lieblingshobby.“

Der Markt von 14,1 Mrd. Euro umfasse Wartungs-, Reparatur- und Restaurationskosten ebenso wie Ausgaben für Kfz-Versicherungen, Reifen, Felgen und angrenzende Produktbereiche wie etwa Kleidung, Automobilia oder die monatlichen Unterstellkosten und Ausgaben im touristischen Bereich.

Laut Heinemann dominieren den heimischen Oldtimer-Bestand die Marken Volkswagen und Mercedes-Benz mit 89.000 bzw. 80.000 Fahrzeugen. Als erste europäische Importmarke findet sich Fiat auf Platz 7. Die Top Fünf führt der VW-Käfer an, gefolgt von Mercedes W123, Opel Kadett sowie Mercedes-Benz Strich-8 und Mercedes-Benz SL 107. „Wir sind davon überzeugt: Auch wenn Importmarken heute im Oldtimerspektrum noch eine geringe Rolle spielen, so sollte das Potenzial dieser Marken nicht unterschätzt werden. Auch die Importmarken erkennen mehr und mehr die Chancen, die Young- und Oldtimer für den eigenen Markenkern bieten“, unterstrich Heinemann.

www.vdik.de

Weihnachten und Silvester: Regulierung von Versicherungsschäden

Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“ Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Ver-sicherungen ein:

  • Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
  • Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt – durch die Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.
  • Private Unfallversicherung: Böllerfans, die sich beim Abfackeln von Knallern und Raketen verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
  • Kraftfahrzeugversicherung: Lässt sich ein Übeltäter im Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, zum Beispiel weil Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet allein die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Die Leistungen aus den Kaskoversicherungen werden allerdings nur abzüglich der Selbstbeteiligung erbracht, falls diese vertraglich vereinbart wurde.
  • Verträge studieren: Im Ernstfall hilft ein Blick in die Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt versichert ist. Unvermeidliches Pech muss dem Versicherer nach den Feiertagen umgehend gemeldet werden. Betroffene sollten zudem alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein Folgeschaden entsteht.

Bei Ärger mit Versicherungsschäden an Silvester bietet die Verbraucherzentrale NRW in 15 ihrer örtlichen Beratungsstellen eine halbstündige Schadensfallberatung für 40 Euro an. Weitere Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt’s unter
www.vz-nrw.de/schadensfall. Kurzauskünfte gibt es auch telefonisch – und zwar wieder ab 2. Januar 2014 – donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.
Stand: 12/2013

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