Alle öffentlichen, wirtschaftlichen und gewerblichen Bereiche müssen sich heutzutage mit der Frage beschäftigen, wie sie sich und ihre Kunden, ihr Eigentum und ihr Know-How gegen Kriminalität schützen können. Denn Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftskriminalität und Körperverletzung sind leider an der Tagesordnung.
Um dem entgegenzuwirken, müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Die vielen Einsatzmöglichkeiten und Vorteile der Videoüberwachung führen dazu, dass diese immer öfter zum Einsatz kommt, z.B. um sensible und/oder unübersichtliche Räume bzw. Bereiche zu beobachten. Somit ist die Videobeobachtung wichtiger Bestandteil eines umfassenden Sicherungskonzeptes.
Eine Videoüberwachungsanlage kann das konkrete Geschehen vor Ort oder auch mehrere Objekte gleichzeitig beobachten. Somit können Unregelmäßigkeiten bzw. besondere Vorgänge sofort erkannt und bestimmte Ereignisse zur Beweissicherung festgehalten werden. Im Idealfall trägt eine Videoanlage zur Aufklärung krimineller Handlungen bzw. zur eindeutigen Identifizierung verdächtiger Personen bei, da einzelne Beobachtungen im Bedarfsfall überprüft und ausgewertet werden können.
Über die Möglichkeiten und Vorschriften der Videoüberwachung können sich Sicherheitsverantwortliche auf dem BHE-Fachkongress „Videoüberwachung/Zutrittsregelung“ am 10./11. Februar 2014 in Fulda in kompakter Form informieren. Anhand von Anwenderberichten werden erfolgreiche Lösungen in unterschiedlichen Einsatzbereichen präsentiert. Vortragsbegleitend findet eine Ausstellung statt, in der namhafte Sicherheitsanbieter ihre aktuellen Produkthighlights und Neuheiten vorstellen.
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