Seit 25 Jahren ein Team

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bleiben in ihrem Engagement für Gesundheits- und Präventionsprojekte partnerschaftlich verbunden. In der DFB-Zentrale in Frankfurt unterzeichnen heute die Direktorin der BZgA, Prof. Dr. Elisabeth Pott und der Präsident des DFB, Wolfgang Niersbach, die Kooperationsvereinbarung für die nächsten drei Jahre. Die bisherige 25-jährige Zusammenarbeit gehört für beide Partner zur längsten bestehenden Partnerschaft im Bereich der sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung.

DFB und BZgA haben bereits früh erkannt, welche wichtige Rolle Fußballvereine im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung spielen. Seit 1989 konnte die BZgA mit Unterstützung des DFB ihre Initiative „Kinder stark machen“ zur frühen Suchtvorbeugung zahlreichen Multiplikatoren im Fußball vermitteln und sie zur Mitwirkung motivieren. „Kinder stark machen“ setzt an, bevor Kinder mit dem Konsum von Suchtmitteln wie Tabak und Alkohol beginnen. Ein zentrales Ziel dabei ist die Vermittlung von Selbstvertrauen in die eigenen Stärken. „Kinder, die ihre Stärken kennen und denen wir Vertrauen und Anerkennung schenken, wachsen zu selbstbewussten Persönlichkeiten heran – eine wichtige Grundlage, um später auch gegen Gruppendruck „Nein“ zu Suchtmitteln sagen zu können“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott.

Deshalb hat die BZgA für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fußballvereinen ein Schulungskonzept entwickelt, das Suchtprävention und die Stärkung von Lebens-Kompetenz eingeführt und inzwischen zum festen Bestandteil der Aus- und Fortbildungsangebote des DFB für seine Landesverbände gemacht hat. An dieser Qualifizierung haben seit 2007 rund 10.000 Multiplikatoren teilgenommen.

DFB-Präsident Wolfgang Niersbach: „Die Kooperation mit der BZgA liegt uns sehr am Herzen, weil wir im präventiven Bereich in den vergangenen 25 Jahren gemeinsam viel erreicht haben und dort nicht nachlassen wollen. Über den Fußball haben wir die Chance, gerade Kinder und Jugendliche direkt anzusprechen und sie auf Suchtgefahren hinzuweisen. Diese Möglichkeit wollen wir auch in Zukunft über verschiedene Maßnahmen und Kampagnen nutzen.“

Die Kooperation zwischen BZgA und DFB zeichnet sich auch durch neue gemeinsame Projekte aus. Die bundesweite Initiative des DFB „Doppelpass 2020“, bei der die Zusammenarbeit von Schule und Fußballverein gefördert werden soll, zählt ebenso dazu wie das Projekt „Alkoholfrei Sport genießen“ der BZgA, bei dem das Vorbildverhalten der Erwachsenen im Fußballverein im Vordergrund steht.

Unter Berücksichtigung seiner gesellschaftlichen Verantwortung wendet sich der DFB zukünftig noch stärker dem Thema „Gesundheit und Fußball“ zu. In der Zusammenarbeit zwischen DFB und der BZgA soll die Ansprache der Trainerinnen und Trainer sowie der Betreuerinnen und Betreuer zu Themen wie Alkohol- und Tabakprävention, Ernährung, Prävention von Herz- Kreislauferkrankungen intensiviert werden.

Weitere Informationen zu den gemeinsamen Projekten der BZgA und des DFB:
http://www.kinderstarkmachen.de   
http://www.dfb.de/schulfussball/doppelpass-2020
http://www.alkoholfrei-sport-geniessen.de
http://www.null-alkohol-voll-power.de

Autokindersitze: Sechs von zehn sind mangelhaft

Foto: test.de
Foto: test.de

Günstige Autokindersitze schonen zwar das Portemonnaie der Eltern, aber die meisten preiswerten Modelle im Test bieten den Kindern keinen ausreichenden Schutz. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der November-Ausgabe der Zeitschrift test. Dafür hat sie zehn Kindersitze zwischen 30 und 70 Euro untersucht. Sechs schneiden „mangelhaft“ ab.

Fünf der getesteten Sitze versagten in der Unfallsicherheit – neben dem Nania Safety Paris SP gleich drei Modelle von United-Kids und eines von Tiggo. Überdies enthält einer der United-Kids-Sitze in seinem Bezugsstoff auch zu viel polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Ursache für das „mangelhafte“ Abschneiden der meisten Modelle sind ihre abnehmbaren Rückenlehnen. Folgt man den Herstellerangaben und nimmt diese schon ab einem Kinder-Gewicht von 15 bzw. 22 Kilo ab, haben die Kleinen keine Kopfstütze, die sie bei einem Seitenaufprall schützt. Bei den billigen Autokindersitzen im Test erreicht nur die für Gurtmontage vorgesehene Babyschale Nania Beone SP für 59 Euro ein „Gut“.

Weitere gute Modelle lassen sich unter www.test.de/kindersitze finden. Die Online-Datenbank enthält 280 getestete Kindersitze. Die November-Ausgabe 2014  der Zeitschrift test ist am Kiosk erhältlich.

Online-Putzdienste: Kein Portal empfehlenswert

Online-Putzdienste wie Helpling, Homejoy oder Putzfee werben damit, professionelle, qualifizierte oder geprüfte Reinigungskräfte zu vermitteln, deren Arbeit man von der Steuer absetzen kann. In Wahrheit schließen sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich die Garantie für eine ordentliche Reinigung und andere Qualitätsversprechen aus. Kunden können außerdem juristische Probleme wegen Schwarzarbeit ins Haus stehen. Fraglich ist auch, ob Finanzämter die Rechnungen als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkennen.

Für die November-Ausgabe ihrer Zeitschrift test hat die Stiftung Warentest fünf Putzportale exemplarisch ausprobiert und bei Testnutzern zehn Termine zum Putzen vereinbart. Sie verlangen zwischen 11,90 und 15 Euro pro Stunde. Alle versprechen, dass das Finanzamt 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung auf die Einkommensteuer anrechnet. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Nur in vier Fällen war die Wohnung anschließend sauber. Ein Blick ins Kleingedruckte zeigt außerdem, dass sie für ihre zentralen Werbeversprechen oft nicht geradestehen wollen. Homejoy „gewährleistet nicht die Zuverlässigkeit, Qualität und Eignung“ seiner Dienstleister. Clean Agents warnt auf seiner Webseite davor, dass Kunden juristische Probleme wegen Schwarzarbeit ins Haus stehen könnten. Bei Putzfee muss der Kunde laut AGB selbst prüfen, ob die Papiere der Putzkräfte korrekt sind.

Ob der Kunde die erbrachte Dienstleistung von der Steuer absetzen kann, ist fraglich. Das Einkommensteuergesetz verlangt ausdrücklich „die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung“. Bei den Putzportalen überweist der Kunde das Geld aber nicht an die Reinigungskraft, sondern an die Betreiber des Portals. Das Fazit der Tester: Vor allem wegen rechtlicher Unsicherheiten kann momentan keins der fünf Portale empfohlen werden.

Der ausführliche Test Putzdienste erscheint in der November-Ausgabe 2014 der Zeitschrift test und ist unter www.test.de abrufbar.

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