Kategorie-Archiv: Verbraucher
Hygiene-Smiley in Deutschland?
Hygiene-Smiley, Hygiene-Ampel, Kontrollbarometer – seit einigen Jahren versuchen Länderbehörden ein Transparenzsystem zur Darstellung der amtlichen Kontrollergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung einzuführen. Doch das Thema ist offenbar explosiv.
Bislang scheiterten alle Versuche, entsprechende Modelle zu etablieren am hinlänglichen Widerstand von Verbänden. Gastronomie und Handwerk fühlen sich durch die Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse an den Pranger gestellt und lehnen bisherige Systeme kategorisch ab. Verbrauchervertreter und lebensmittelüberwachende Behörden hingegen wünschen und fordern ein solches Instrument zur besseren Transparenz. Die Atmosphäre scheint vergiftet, die Fronten sind verhärtet und die Positionen festgefahren. Verbände erwirken, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen aufgrund unzureichender gesetzlicher Grundlagen gerichtlich untersagt wird.
Ganz ähnlich ist die Einstellung der Beteiligten im Nachbarland Frankreich, wo die Zeitung „Le Figaro“ jüngst wieder einmal titulierte, die Einführung eines Restaurant-Hygiene-Smileys sei illusionär. In Dänemark und Großbritannien haben sich unterschiedliche Transparenzsysteme dagegen längst etabliert und funktionieren unaufgeregt als Informationsinstrument in der Praxis. So können sich dänische Verbraucher mittels eines Smileys, britische Konsumenten mit Hilfe eines Fünf-Punkte-Barometers im Internet oder an der Laden- bzw. Gaststättentür über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen informieren.
Von den deutschen Transparenzsystemen existiert derzeit nur noch ein einziges, zeitlich befristetes Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen: ein Kontrollbarometer in den Städten Duisburg und Bielefeld für Gastronomiebetriebe. Über eine sogenannte „appetitlich App“ können die Bürger derzeit am Smartphone oder im Internet die Bewertung und das Ergebnis der letzten betrieblichen Prüfung einsehen. Ins Leben gerufen und betrieben wird die App als Modellprojekt mit dem klangvollen, ein wenig gefährlich klingenden Namen „KOBRA“ von der Verbraucher Zentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Seit Dezember 2013 werden dort die Kontrollergebnisse mit der Punktbewertung aus den amtlichen Betriebskontrollen gesammelt und veröffentlicht.
Rund 235.000 Mal wurde auf die Daten des Kontrollbarometers via App und Internetseite zwischen Dezember 2013 und August 2014 zugegriffen. Die Rückmeldungen von Verbrauchern zu diesem Projekt seien überwiegend positiv, diese Zwischenbilanz zog Dr. Andrea Bokelmann, vom Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen, auf einem Kongress des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure in Köln Ende September 2014.
Auch Gastronomen könnten das Gastro-Kontrollbarometer zur Eigenwerbung verwenden und würden davon profitieren. Auf diesen Nutzen wies Bokelmann mit einem Praxisbeispiel hin. Hierbei hatte ein Gastronom seine positive Kontrollbewertung werbewirksam an der Tür seines Lokals aufgehängt.
Das Pilotprojekt schaffe Transparenz, fördere den Wettbewerb und sichere Wettbewerbsvorteile, so Bokelmann. Berechtigte Kritikpunkte bestünden unter anderem aber noch in der Zeitverzögerung, die sich bei der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse ergebe und darin, dass es noch nicht möglich sei, den Kontrollbericht zur Dokumentation der festgestellten Mängel zu hinterlegen. Bis Ende August 2014 seien in Duisburg fast 850, in Bielefeld rund 500 gastronomische Betriebe erfasst gewesen. Das entspricht rund Dreiviertel aller Gastronomen in beiden Städten. Die meisten Kontrollergebnisse in diesen Betrieben liegen im grünen, ganz wenige im gelben Bereich. Nur bei zwei Betrieben in Bielefeld und einem Betrieb in Duisburg zeige das Kontrollbarometer den roten Bereich an, fasste Bokelmann die bisherigen Kontrollergebnisse zusammen.
Das Pilotprojekt endet zum Jahresende 2014. Danach werde eine Auswertung erfolgen. Eine Ausweitung auf andere Städte, weitere Bundesländer und andere Betriebsarten (Bäckereien, Metzgereien etc.) werde überlegt. Ob es dazu komme und das Modellprojekt nach Jahresende noch fortbestehen werde, sei jedoch ungewiss. Gegen das Modellprojekt KOBRA wurden in Duisburg acht Einzelklagen, in Bielefeld zwei Sammelklagen mit mehr als insgesamt 40 Beteiligten und sechs Einzelklagen eingereicht. Die Erfolgsaussichten für die eingereichten Klagen seien gut, da das Verbraucherinformationsgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Kontrollbarometer darstellt, so Bokelmann.
Ute Gomm, www.aid.de
Weitere Informationen:
Appetitlich App: www.vz-nrw.de/mediabig/225447A/index.html
Zwei etablierte Systeme in anderen EU-Ländern:
Dänischer Smiley:
www.foedevarestyrelsen.dk/kontrol/Kontrolresultater/Smiley/Sider/Forside.aspx
Hygiene-rating-schema in Großbritannien:
www.food.gov.uk/multimedia/hygiene-rating-schemes/ratings-find-out-more-en/
In Frankreich ein umstrittenes Diskussionsthema:
www.lefigaro.fr/gastronomie/2014/09/09/30005-20140909ARTFIG00224-les-smileys-dans-les-restaurants-une-mesure-illusoire.php
Riester-Bausparverträge: So attraktiv wie nie
Mit den Tarifen der Testsieger sichern sich Bausparer schon heute eine günstige Finanzierung fürs Eigenheim, Riester-Bausparen ist so attraktiv wie nie. Die niedrigen Zinsen sind garantiert, auch wenn der Sparer sein Darlehen erst in zehn Jahren abruft. Zusätzlich profitiert er von der staatlichen Förderung. Finanztest hat die besten Riester-Tarife anhand von vier Modellkunden ermittelt, die in 7 bis 15 Jahren ein Eigenheim planen und erklärt Schritt für Schritt, wie Bausparer zum maßgeschneiderten Vertrag kommen.
Mit einem Bausparvertrag können Sparer die Riester-Förderung nutzen, um zuerst Eigenkapital anzusparen und später die eigene Immobilie zu entschulden. In der Sparphase gibt es Zulagen und Steuervorteile auf die Sparbeiträge. Nach der Zuteilung des Vertrags fließt die Förderung in die Tilgung des Darlehens. Bausparer sollten sich mindestens bei drei günstigen Bausparkassen aus dem Test ein Angebot einholen.
Toptarife bieten vor allem Wüstenrot, Alte Leipziger, Deutsche Bausparkasse Badenia und Bausparkasse Mainz. Kunden sollten darauf achten, dass zum Angebot ein Spar- und Tilgungsplan gehört, aus dem der voraussichtliche Zuteilungstermin und alle Zahlungen in der Spar- und Darlehensphase hervorgehen.
Ein Vergleich der Bausparangebote ist auch mit dem kostenlosen Finanztest-Bausparrechner unter www.test.de/bausparrechner möglich. Persönliche Unterstützung finden Bausparer bei den Verbraucherzentralen.
Der ausführliche Test Riester-Bausparverträge erscheint in der November-Ausgabe 2014 der Zeitschrift und ist unter www.test.de/riester-bausparen abrufbar.
Null-Prozent-Finanzierung mit Tücken
Null-Prozent-Finanzierung
Ob Einbauküche, Auto oder Flachbildfernseher – mit der Null-Prozent-Finanzierung lassen sich viele Neuanschaffungen aus dem Stand finanzieren, ohne einen Gedanken an die Zinsbelastung durch das Abstottern in Raten zu verlieren. Damit jedenfalls lockt die massenhafte Werbung von Möbelhändlern, Autohäusern und Elektromärkten. „Doch Null-Prozent-Finanzierung bedeutet nicht automatisch, dass die Ware auch günstig erworben wird“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zu 100 Prozent Preisvergleich, „denn das zinslos Erworbene kann bei einem anderen Händler deutlich billiger sein.
Preisfüchse können am Ende durch Vergleichen mehr sparen als durch eine günstige Finanzierung. Deshalb sollte man sich durch die meist kleinen Raten nicht vom eigentlichen Kaufpreis ablenken lassen.“ Überhaupt: Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung macht der Kunde Schulden – und die sollten auf absolut notwendige Anschaffungen beschränkt bleiben, denn der finanzielle Überblick geht auch bei kleinen Raten schnell verloren. „Bei der Null-Prozent-Finanzierung fallen zwar keine Zinsen für die Ratenzahlung an, das heißt aber nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf mögliche Stolperfallen beim Kauf auf Pump hin:
- Verkaufsförderung mit kleinen Raten: Mit dem Argument, dass der neue Fernseher ja ohnehin schon finanziert wird und keine Zinsen kostet, locken Verkäufer häufig zum Kauf eines größeren Modells mit mehr Ausstattung. Denn angesichts der kleinen Raten sei dessen Finanzierung problemlos möglich – so das Argument. Allerdings: Auch kleine Raten belasten die Haushaltskasse. Und wenn der notwendige Betrag für die Anschaffung bislang nicht angespart werden konnte, wird das auch nicht gelingen, wenn er als Rate zurückgezahlt werden muss.
- Versteckte Zusatzbelastungen: Auch bei fehlendem Zins können sich manchmal zusätzliche Entgelte, zum Beispiel für die Kontoführung oder -bearbeitung, im Kleingedruckten verstecken. Weiterhin wird nicht selten versucht, Kunden zum Abschluss kostenpflichtiger Garantieverlängerungen zu drängen. Die sind meist überflüssig, denn die zweijährige gesetzliche Gewährleistung steht bei jedem Kauf zu.
- Versicherungsschutz kein Muss: Ob als Restschuld-, Kreditausfall- oder Ratenschutzversicherung – unter diesen und ähnlichen Begriffen wird vermeintlich unverzichtbarer Schutz verkauft, der Probleme bei der Ratenzahlung absichern soll. Da die Versicherungen wegen zahlreicher Ausnahmeregelungen vielfach gerade dann nicht leisten, wenn sie benötigt werden, gleichzeitig aber teuer sind, ist ihr Abschluss sehr häufig nicht zu empfehlen. Kunden sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Achtung: Oft ist der Abschluss in den Verträgen der Null-Prozent-Finanzierung bereits als Erklärung voreingestellt! Die entsprechende Passage sollte dann im Vertragstext gestrichen werden.
- Vorsicht vor der Dispofalle: Wenn Finanzierungen für Auto, Küche und Fernseher gleichzeitig und dann noch bei verschiedenen Firmen laufen, kann schnell der Überblick verloren gehen. Fatal, wenn dann der Dispo-Kredit des Girokontos für das Abstottern der Null-Prozent-Raten genutzt werden muss. Wegen der hohen Zinsen hierfür wird aus den vermeintlichen Null Prozent Zinsen dann schnell ein teurer Spaß. Daher sollte auch eine geringe Ratenverpflichtung im Vorfeld gut durchdacht werden. Denn werden die Raten nicht bezahlt, kann die Bank auch beim Null-Prozent-Kredit den Vertrag kündigen und den Gesamtbetrag auf einen Schlag einfordern. Zusätzlich drohen Mahn- und Verzugskosten sowie Negativeinträge bei der Schufa.
Weitere Informationen im Internet unter
www.vz-nrw.de/null-prozent-finanzierung.
Ein kostenloses Faltblatt mit Informationen zur Null-Prozent-Finanzierung gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
Quelle/Text/Redaktion: Verbraucherzentrale NRW
Stand: 41/2014