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Zehn-Jahres-Frist bei Kreditbearbeitungsentgelten

VZ/NRW    Ein für Kreditnehmer positives Urteil hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Die Richter in den roten Roben entschieden, dass Bankkunden ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern können (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Hintergrund: Im Mai hatte der BGH Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13). Sie stellten kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürften deshalb nicht verlangt werden. Auch seien die Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Pflichten gehalten, die Bonität des Darlehensnehmers zu prüfen. Die dafür vom Kunden zu erbringende Gegenleistung sei allein der zu zahlende Zins. Ein gesondertes Entgelt für vorbereitende Tätigkeiten halten die obersten Richter nicht für zulässig.

Folge des Urteils ist, dass Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, gegenüber ihrem kreditgebenden Institut einen Erstattungsanspruch haben. Dazu müssen sie die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern. Hilfe dabei bietet ein kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW im Internet.

Streit gab es danach noch um die Frage, wann der Anspruch auf Rückzahlung  verjährt. Während die Geldinstitute eine kurze Verjährungszeit von drei Jahren nach Kenntnis von der Zahlung des Bearbeitungsentgelts annahmen, gingen Verbraucherschützer – und auch einige Gerichte – von einer Kenntnis erst ab 2011 aus.

So sahen es nun auch die obersten Richter. Es sei den Kunden wegen der unklaren Rechtslage erst ab Ende 2011 zumutbar gewesen, Klage auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts zu erheben. Dies bedeutet, dass zumindest alle nach dem 1. Januar 2005 gezahlten Bearbeitungsentgelte noch nicht verjährt sind. Zum 31. Dezember 2014 wird aber eine Vielzahl der Erstattungsansprüche verjähren.

Betroffene Kunden sollten daher umgehend fachkundigen Rat einholen und prüfen lassen, wann eigene Ansprüche verjähren. Verjährungshemmend wirkt beispielsweise die Erhebung einer Klage. Ein einfaches Schreiben an die Banken oder Sparkassen reicht nicht.

Ratenkredite umschulden: Wie Kreditnehmer von Niedrigzinsen profitieren können

Wer einen größeren Ratenkredit clever umschuldet, kann mehrere hundert Euro sparen, berichtet die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe. Je höher die Restschuld und der ursprüngliche Zinssatz, umso mehr können Kreditnehmer von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren.

Anleger ächzen, weil sie kaum noch lohnende Sparzinsen bekommen. Kreditnehmer können aber von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren. Das gilt nicht nur für Kunden, die neu einen Kredit aufnehmen. Auch wer bereits einen Ratenkredit hat, kann durch den Wechsel in ein günstigeres Angebot Geld sparen.

Ein Wechsel des Ratenkredits wird umso lukrativer, je höher die Restschuld und je höher die Differenz zwischen altem und neuem Kreditzins ist. Wer beispielsweise vor drei Jahren einen Kredit von 10.000 Euro zu 8,9 Prozent mit einer Laufzeit von sechs Jahren aufgenommen hat, spart 278 Euro, wenn er auf einen Kredit mit 5 Prozent Zins wechselt.

Für wen sich die Umschuldung lohnt und welche Fallstricke man bei den Banken umgehen sollte, erläutert der ausführliche Artikel Ratenkredite in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/konsumentenkredite.

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