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Warnung vor Fakeshops

Ausgekochter Betrug mit Thermomix

VZ/NRW Der Hype um den Topf hat schon über eine Million Haushalte ergriffen. Der Thermomix TM5 ist beispielsweise als Mixer und Dampfgarer, als Waage und Schnitzler im Einsatz. Touchscreen und Rezept-Chip machen das Gerät laut Werbung zum „revolutionären“ Küchenhelfer.

Eher hausbacken ist dagegen der Vertrieb. Der Alleskönner wird, ähnlich wie Tupperware, per Kundenparty verkauft, auf der eine „Vorwerk-Repräsentantin“ Bestellungen aufnimmt. Der Handel bleibt außen vor. Vorwerk diktiert den Preis auf stolze 1100 plus – warum auch immer – 9 Euro. Die Lieferzeit beträgt dennoch mindestens acht Wochen.

Da erscheint es geradezu als zweites Küchenwunder, was derzeit mehrere Onlineshops wie etwa Techkro.de versprechen. Sie schmeißen das „Multitalent“ TM5 samt Kochbuch für schlappe 699 Euro raus. Zudem soll die Lieferung binnen zwei Werktagen beim Kunden eintrudeln.

„Vorsicht!“ warnt die Verbraucherzentrale NRW. An diesen Thermomix-Töpfen können sich Interessenten nur die Finger verbrennen. Warnzeichen, dass der Deal zu heiß wird, sind durchaus vorhanden.

Weder gibt es eine Telefonnummer für Rückfragen noch werden
E-Mails beantwortet, wie die Verbraucherschützer selbst feststellen mussten. Obendrein können Kunden allein per Vorkasse zahlen: Eine der gefährlichsten Zahlarten.

Denn im Gegensatz zum Kauf auf Rechnung oder zur Lastschrift, zu PayPal oder Amazon Payments gibt es keine Möglichkeit, das Geld zurückzuholen, wenn der Traum vom billigen und sofort lieferbaren Topf mit „Gelinggarantie“ platzt.

Wer daran partout nicht glauben will, kann das „Plöpp“ auch von Vorwerk selbst hören. Klipp und klar heißt es beim Hersteller: „Der Direktbezug eines Thermomix von anderen gewerblichen Anbietern ist ausgeschlossen.“ Mehr noch: Um Kunden vor unseriösen Anbietern oder Angeboten zu schützen, „stoßen wir eine rechtliche Prüfung an“.

Stand: 29.9.2015

Phishing-Radar warnt: Konto-Attacke mit Komma-Fehler

Vorbei scheinen die Zeiten, wo das Lesen von Phishing-E-Mails durchaus Schmunzeln auslöste. Kuriose Sprachschöpfungen begrenzten die Erfolgsaussichten, private Kontodaten kriminell per Massen-E-Mail abzugreifen. Das reichte von Redewendungen wie „verry wichtig“ über die Aufforderung, ein „sichergestelltes Seefahrerfenster zu öffnen“ bis hin zur Feststellung: „Sie haben ein Konto-Problem. Klotz darin und befestigt sie!“.

Doch mittlerweile klotzen die Anschreiben der Betrüger weit weniger mit Rechtschreib- und Sprachmängeln. Wer heute auf grammatikalischem Weg Phishing auf Anhieb entlarven will, muss fit in Kommasetzung sein. Das belegt auch das Beispiel „Deutsche Bank“, unter deren Namen und professioneller grafischer Aufmachung derzeit Abertausende angeschrieben werden. Das E-Mail setzt in einwandfreiem Deutsch „eine Frist von 48 Stunden“, innerhalb der Kunden ihre Daten in einem angeblichen „Online-Portal aktualisieren“ müssten, um einer Kontosperrung sowie Vertragsstrafe von 70 Euro zu entgehen. Lediglich die Komma-Fehler in jedem zweiten Satz sollten hier schon Zweifel aufkommen lassen.

Eine Tendenz, die sich mittlerweile bei vielen der insgesamt über 200.000 E-Mails durchgesetzt hat, die das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW aufgespürt hat. Um sich vor Betrügern wie im Fall der Deutschen Bank zu schützen, „reicht es oft schon, ein paar Regeln einzuhalten und den gesunden Menschenverstand einzuschalten“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Wer eine unerwartete E-Mail erhält, sollte in jedem Fall drei Grundregeln beachten: Niemals auf einen Link klicken, keinen Dateianhang öffnen und nicht auf die E-Mail antworten. Darüber hinaus helfen folgende Tipps, Internet-Gaunern nicht ins Netz zu gehen:

• Das Virenschutzprogramm, der Internetbrowser und das Betriebssystem sollten stets auf dem neuesten Stand sein.
• Wer unsicher ist, ob eine E-Mail echt ist, kann beim Anbieter nachfragen. Dazu sollte die Original-Internetseite des Unternehmens angesurft werden.
• Auf keinen Fall persönliche Daten zu angeblichen Kontrollzwecken eingeben – kein seriöser Anbieter würde so etwas verlangen.
• Zudem sollte das eigene Konto regelmäßig im Blick sein. So lässt sich schnell handeln, falls Kriminellen doch einmal der illegale Zugriff aufs Konto gelingt.
Übrigens: Betrügerische E-Mails können an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW weitergeleitet werden. Adresse: phishing@vz-nrw.de. Seit mittlerweile über vier Jahre aktiv sind bereits über 200.000 E-Mails gemeldet worden, mehr als 9.300 betrügerische Internetseiten konnten so gesperrt werden.

Gefährliche Wechselwirkungen bei Hepatitis-C-Medikament

Die Techniker Krankenkasse warnt Ärzte und Patienten vor gefährlichen Wechselwirkungen bei dem Hepatitis-C-Medikament Sofosbuvir. Bei der gleichzeitigen Einnahme von Sofosbuvir und dem Herzmittel Amiodaron könne es zu lebensgefährlichen Herz-Rhythmusstörungen kommen, teilte die Techniker Krankenkasse (TK) mit. Bei betroffenen Patienten sei es zu einem Herzstillstand gekommen, mehrere Menschen benötigten infolge der Wechselwirkungen nun einen Herzschrittmacher. Die amerikanische Zulassungsbehörde FDA habe einen entsprechenden Warnhinweis veröffentlicht.

Dr. Edda Würdemann vom Fachbereich Arzneimittel der TK rät: „Patienten, die sowohl Sofosbuvir als auch Amiodaron einnehmen, sollten schnellstmöglich Kontakt mit ihrem behandelnden Arzt aufnehmen und das weitere Vorgehen beraten.“ Die TK hat heute bereits Ärzte informiert, bei denen aus den Abrechnungsdaten ersichtlich war, dass ihre TK-versicherten Patienten beide Wirkstoffe erhalten haben. „Ein großes Problem bei diesen Wechselwirkungen ist allerdings, dass die Versicherten häufig das Herzmittel von einem anderen Arzt verschrieben bekommen als das Hepatitis-Medikament. Teilweise weiß der eine Arzt gar nichts von den Verschreibungen des anderen Arztes“, so Dr. Würdemann.

Ein weiteres Problem für die Krankenkasse sei, dass sie die Rezepte und Abrechnungen erst mit erheblicher Zeitverzögerung von mehreren Wochen bis Monaten bekomme. „Dadurch können wir die Ärzte erst mit erheblicher Zeitverzögerung über die Gefahr der von ihnen verordneten Medikamentenkombination warnen.“ Die Versicherten sollten deshalb zusätzlich prüfen, ob sie beide Wirkstoffe gleichzeitig einnehmen.

Warnung vor Cent-Auktionen im Internet

„Auktionen voller Emotionen“ – und mit enormem Ersparnispotenzial verspricht die Werbung. iPads und andere Markenartikel lassen sich scheinbar schon für wenige Cent ersteigern. Doch die Verbraucherzentrale NRW warnt vor „Erlebnisauktionen“ mit hohem Glücksspielcharakter und diversen Ungereimtheiten.

Eintauchen in die Welt von Bids und Snips: von Geboten und Schnäppchen. „Kaufen mit Vergnügen“ lockt das Portal Biddeal, „Nervenkitzel und Spaß“ garantiert Centgebote. „Wer cool bleibt und clever bietet“ wird bei Snipster „mit einer sensationell hohen Ersparnis belohnt“. Der kann ein neues Samsung Galaxy S5 mini für 9,03 Euro, eine Gardena Gartenschere gar für drei Cent ersteigern.

Sechs solcher Portale hat sich die Verbraucherzentrale NRW näher angeschaut, darunter die Aktivsten wie Snipster, Wellbid und Justcents, darunter Biddeal, Centgebote und Centout.

Der Name ist dabei Programm. So genannte Centauktionen laufen via Internet rund um die Uhr, bisweilen zu eingeschränkten Öffnungszeiten. Wellbid mit Sitz auf Zypern protzt mit mehr als einer Million beendeter Versteigerungen, während in der Kieler Provinz der deutsche Dino Snipster im Juli seinen 100.000sten Deal feierte.

Das Prinzip: Mit jedem Gebot steigen die Preise meist um einen, bei teurer Technik auch schon mal um zwei oder fünf Cent. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Mindestpreise wie bei eBay gibt‘s bei Centauktionen nicht.

Der entscheidende Unterschied aber: Während bei eBay nur der Endpreis zu zahlen ist, kassieren die Veranstalter der Erlebnisauktionen für jedes Gebot. Bieter zahlen dabei mit einer Kunstwährung. Die nennt sich Centos, Bids oder schlicht Gebote – und muss mit realen Euros erworben werden. Meist liegt der Preis bei 50 Cents für ein Gebot, bei Wellbid sind es rund fünf Cent. Wer viele Gebote kauft, kriegt Mengenrabatt.

Und die können zumeist bei mehreren Versteigerungen gleichzeitig verballert werden. Vor allem in der Schlussphase mahnen die runter tickenden Sekunden zur Eile – und das oft stundenlang. Denn mit jedem neu abgegebenen Gebot verlängert sich die Auktion um zehn bis 30 Sekunden.

Auf allen besuchten Portalen ließen sich zudem automatische Bietagenten beauftragen. Die können im Sekundentakt Hunderte von Geboten abgeben: bis eine voreingestellte Höchstsumme erreicht oder das Bietkonto des Zockers leergeräumt ist.

Schnäppchenjäger werden so verführt, auf ein Produkt nicht nur einmal, sondern 100- oder sogar 500-mal zu steigern. Bei Preisen von bis zu 50 Cent je Gebot werden aus scheinbar zehn Euro für den begehrten Staubsauger dann recht flott satte 260 Euro. Oft zahlt ein so geschröpfter Gewinner mehr als die Ware im Laden gekostet hätte.

Kasse macht hingegen meist die Spielbank. Beispiele: Snipster generierte bei einen Dyson-Staubsauger akkurat 2496 Gebote. Das summierte sich bei einem Gebotspreis von 50 Cent zu satten 1248 Euro – bezahlt vom Gewinner und den Verlierern. Das war mehr als das Fünffache des Gerätepreises. Bei Biddeal war es gar mehr als das 16-fache bei einem Schulrucksack von Jack Wolfskin. Häufig, so die Beobachtung der Verbraucherschützer, brachten Zockerauktionen dem Veranstalter den doppelten Preis.

Damit nicht genug. Looser können Produkte bei drei Veranstaltern auch direkt erwerben. Sogar verzockte Gebote sollen dabei angerechnet werden.

Bei Centout und Centgebote wiederum gibt´s einige Trostartikel, bei denen verballerte Gebote teilweise verrechnet werden. „Der Preis ist günstig und häufig zahlen Sie weniger als in anderen Shops“, wirbt etwa Justcents.

Doch Sofort- und Ersatzkäufe sind eher ein Gruseltipp für Sparfüchse. Alle 50 von der Verbraucherzentrale NRW verglichenen Direktkauf-Artikel waren wesentlich teurer als im Online-Handel.

Für das Playstation-Spiel Fifa15 forderte Biddeal fast 80 Prozent mehr, für eine Soehnle Personenwaage kassierte Justcents nahezu das Doppelte. Den Vogel schoss Wellbid ab. Eine Massagesitzauflage offerierte der Centauktionator per Sofortkauf für 218 Euro. Preissuchmaschinen fanden mehrere Angebote für gerade mal 79 Euro.

Verblüffend zudem: Immer wieder stießen die Tester der Verbraucherzentrale auf geradezu erstaunliche Glückspilze. Dazu gehörte etwa „Jackpower1“, der auf Snipster reichlich Gebote abgab. Laut Chronik gewann er in gut einer Woche mehr als 20 Auktionen und räumte dabei Technik im Wert von über 7000 Euro ab, darunter zwei Staubsauger von Dyson, einen Saugroboter und drei Samsung Galaxy Smartphones.

Auch die Lieferung der Gewinne wirkt kurios: Fürs Gros der von Snipster versteigerten Artikel, über 50 am Tag, wurde Cyberport als Lieferant benannt. Doch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigte: Für Kunden waren die Snipster-Produkte beim laut Eigenwerbung „erfolgreichsten Händler für digitale Unterhaltungselektronik in Europa“ nur selten bestellbar.

Bei acht von zehn Artikeln war entweder das angegebene Modell nicht zu finden oder es hieß lapidar „Huch, nix gefunden“ – und das weder im Privat- noch im Geschäftskundenshop. Die Verbraucherzentrale hat dazu bei Cyperport nachgefragt. Die Antwort von Sprecherin Andrea Wünsche: „Wir liefern nur Produkte aus, die in unserem Webshop zu sehen sind.“

Obendrein lockte Snipster bei jedem versteigerten Produkt mit einem „Vergleichspreis“, der angeblich „dem Verkaufspreis des Lieferanten entspricht“. Nur stimmte auch der laut Stichprobe oft nicht mit Cyberport-Preisen überein. So avisierte Snipster beispielsweise ein Apple iPhone 6 spacegrau mit 899 Euro, Cyberport verlangte zeitgleich jedoch nur 699 Euro.

Stand: 05.11.2014
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