Gebäudedämmung: Bremse für hohe Energiekosten

Noch immer sind zahlreiche Häuser in Deutschland schlecht isoliert. Zu viel Wärme entweicht durch Ritzen, Fenster oder unzulänglich gedämmte Dächer und Wände. Das treibt die Heizkosten enorm in die Höhe. Hausbesitzer, die langfristig ihr Portemonnaie schonen wollen und auf Wohnkomfort setzen, greift der Staat unter die Arme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für CO2-Sanierungen. „Das betrifft Einzelmaßnahmen wie etwa Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen und Keller bei Neubauten wie auch bei Altbaumodernisierungen“, bestätigt Kai Zitzmann von TÜV Rheinland, Experte für Energieeffizienz.

Vor jeder energetischen Sanierung steht der Gebäudecheck eines unabhängigen Energieberaters, wie etwa von TÜV Rheinland. Dabei analysiert der Fachmann neben der Bausubstanz auch die Anlagentechnik des Hauses. Die KfW gewährt ebenfalls Beihilfen für den Einsatz eines solchen Sachverständigen, da dieser für die Antragstellung auf Fördermittel vorgeschrieben ist. „Das stellt sicher, dass das gewünschte Energieniveau erreicht wird und keine Bauschäden entstehen“, betont TÜV Rheinland-Spezialist Zitzmann.

Ein wichtiges Kriterium für die Bewertung eines Dämmstoffes sind der sogenannte U-Wert und die Wärmeleitfähigkeit – je kleiner diese sind, desto besser wirkt die Dämmung. Darüber hinaus spielen Feuerwiderstandsklassen, Schalldichte sowie Witterungs- und Alterungsbeständigkeit eine Rolle. Bei der Vielzahl der angebotenen Dämmstoffarten fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Das Angebot reicht von ökologischen Produkten aus Hanf, Flachs, Sisal oder Jute bis hin zu anorganischen Stoffen wie Stein- und Glaswolle oder Schaumglas.

Relativ neu auf dem Markt sind Vakuumisolationspaneele, lediglich drei bis vier Zentimeter dünn und damit eine platzsparende Alternative. „Der Energieberater kennt die Vor- und Nachteile und Einsatzmöglichkeiten sowie wichtige Verarbeitungsdetails der jeweiligen Dämmstoffe, auch im Zusammenspiel mit dem Mauerwerk und bauwerkspezifischen Eigenschaften“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Kai Zitzmann. Damit bietet der Energieberater für den Bauherren wertvolle Unterstützung bei Planung und Ausführung.

 

Rasenmäher: Größe der Fläche entscheidend für Gerätetyp

Wer einen neuen Rasenmäher braucht, hat die Qual der Wahl. „Ein wichtiges Kaufkriterium ist dabei die Größe der Rasenfläche. Kleinere Areale lassen sich gut mit einem mechanischen Hand-Spindelmäher bewältigen. Für Flächen bis 500 Quadratmeter eignen sich Elektromäher“, sagt Michael Reitz von TÜV Rheinland, Experte für Gartengeräte. Die meisten Hersteller geben an, wie hoch der Zeitaufwand zum Abmähen einer bestimmten Fläche ist.

Kompakte Mäher mit einem kleinen Auffangkorb für das Schnittgut sind leichter und handlicher, dafür dauert der Mähprozess länger. Bis 1.200 Quadratmeter Rasenfläche leisten Benzinmäher gute Dienste. Liegt das Grundstück am Hang, empfiehlt sich ein Modell mit Hinterradantrieb, der auch an Böschungen für ausreichend Traktion sorgt. Erst ab 1.200 Quadratmetern lohnt die Anschaffung eines Aufsitzmähers.

Während Hand- und Elektrogeräte nahezu wartungsfrei sind, benötigen Mäher mit Verbrennungsmotor ein wenig Aufmerksamkeit. „Versierte Hobbyschrauber können die vorgeschriebenen Arbeiten wie Ölwechsel meist selbst übernehmen. Außerdem sollten sie regelmäßig Zündkerzen und Luftfilter kontrollieren und gegebenenfalls reinigen oder austauschen“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Reitz. Auf Nummer sicher geht, wer beim Kauf eines Rasenmähers auf das GS-Zeichen achtet, das auch TÜV Rheinland vergibt. Dies steht für geprüfte Sicherheit und zeigt dem Endverbraucher, dass ein unabhängiges Institut das Gerät unter anderem auf elektrische Sicherheit oder Gefahren durch wegfliegende Teile geprüft hat.

Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich elektrische Robotermäher für den vollautomatischen Schnitt. Einige Roboter arbeiten äußerst leise und eignen sich sogar für den Nachteinsatz. Zu programmierten Zeiten verlassen sie ihre Ladestation. Nach getaner Arbeit fahren sie in die Garage zurück, um sich wieder aufzuladen. „Trotz ausgereifter Technik sollten Verbraucher Wert auf eine stets erreichbare Telefonhotline legen, die bei Störungen hilft“, unterstreicht Michael Reitz.

Fahren mit Kleinanhängern: Ladung ausreichend sichern

Kleinanhänger für Autos bieten sich für verschiedene Zwecke an. Ob beruflich zum Transport von Arbeitsmaterialien oder privat bei einem Umzug. Manchmal werden die Anhänger Monate lang nicht genutzt. Also vor der Fahrt drauf achten: „Hat der Anhänger noch eine gültige Plakette und für die Straßen zugelassen?“, rät Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland.

„Ist auf dem Anhänger keine gültige Prüfplakette vorhanden, sind Verwarngelder, Punkte in Flensburg und Probleme mit der Haftpflichtversicherung vorprogrammiert“, so Sander weiter. Wer sich einen Autoanhänger ausleiht, muss außerdem sicherstellen, ob seine vorhandene Führerscheinklasse ausreicht, um mit dem Anhänger zu fahren. „Am besten beim Vermieter nachfragen, ob die Klasse B ausreicht oder ob die Klasse BE erforderlich ist“, empfiehlt Sander.

Um zu verhindern, dass der beladene Anhänger beim Bremsen oder in einer Kurve ausbricht, muss die Ladung richtig verstaut und gesichert sein. „Schwere und feste Ladungsteile gehören unbedingt auf den Boden des Anhängers“, erklärt Sander. Außerdem empfiehlt er auf den Boden des Anhängers eine rutschfeste Unterlage zu legen, damit die Ladung an ihrem Platz bleibt. Zudem ist es vorgeschrieben, mit Zurrgurten die Ladung zu sichern. Leichte Frachten wie etwa Laubblätter sollten mit Netzen abgedeckt werden, um zu verhindern, dass diese während der Fahrt aus dem Anhänger geweht werden. Ebenso unerlässlich für die Sicherheit während der Fahrt ist eine gleichmäßige Beladung.

Generell gilt für das Fahren mit Kleinanhängern ein Limit von Tempo 80. Nur wenn verschiedene technische Auflagen erfüllt sind, ist auch Tempo 100 erlaubt. Wenn der Anhänger dennoch ins Schleudern gerät gilt: „Sofort runter vom Gas und abbremsen“, ergänzt Sander.

 

Sicherer Kirmesspaß dank regelmäßiger Prüfungen

Action, Spaß und Nervenkitzel – das wird beim Karussell- und Achterbahnfahren auf der Kirmes von den Besuchern erwartet. Ebenso, dass die Fahrt in den Attraktionen sicher ist. Um das zu gewährleisten, legen die Landesbauordnungen fest: Fahrgeschäfte, die auf Kirmessen und Jahrmärkten zum Einsatz kommen, müssen von unabhängigen Prüfinstitutionen wie TÜV Rheinland durch eine umfangreiche Erstprüfung zugelassen werden.

Anschließend folgen regelmäßig Kontrollen. „Ein Schausteller muss oft bereits bei der Bewerbung um einen Stellplatz eine gültige Ausführungsgenehmigung vorlegen. Nach dem Aufbau wird durch das zuständige Bauaufsichtsamt in der Regel eine Gebrauchsabnahme veranlasst“, erklärt Frank-Michael Wagner von TÜV Rheinland. Er überprüft mit seinem Team die sogenannten Fliegenden Bauten , zu denen neben Fahrgeschäften beispielsweise auch Tribünen, Festzelte oder Konzertbühnen zählen.

Schilder weisen auf Größen- und Altersbeschränkungen hin

Aus der Sicht des Fachmanns befinden sich die Fahrgeschäfte in Deutschland auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Doch auch die Fahrgäste sind dazu angehalten, die jeweiligen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Häufig befinden sich Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, Größen- und Altersbeschränkungen an den Kassen und zusätzlich noch im Eingangsbereich. „Nicht alkoholisiert oder berauscht fahren, keine sperrigen Gegenstände wie beispielsweise Regenschirme mit in die Fahrgeschäfte nehmen, die Sicherheitsbügel fest schließen und keine Faxen machen“, empfiehlt Frank-Michael Wagner. Lose Gegenstände wie zum Beispiel Mobiltelefone können in der Regel an der Kasse deponiert werden.

Für werdende Mütter sind Achterbahnen tabu

Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Karussell fahren. Bei schnellen Rundfahrgeschäften ist es am sichersten, wenn sie auf den inneren Sitzen Platz nehmen und von einem Erwachsenen begleitet werden. Mitarbeiter der Betreiber achten darauf, dass die allgemeinen Vorschriften eingehalten werden. Doch auch jeder Fahrgast muss eigenverantwortlich handeln und eine realistische Selbsteinschätzung vornehmen, bevor er ein Fahrgeschäft betritt. „Schließlich kann ein Dritter nicht erkennen, ob jemand unter Höhenangst, einem sensiblen Magen, Wirbelsäulen- oder Herz-Kreislauf-Problemen leidet“, gibt TÜV Rheinland-Experte Frank-Michael Wagner zu bedenken. Besonders für werdende Mütter sind Achterbahnen und dergleichen bereits in den ersten Wochen der Schwangerschaft tabu.

 

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