Magen-Op bei fettsüchtigen Kindern und Jugendlichen noch nicht ausreichend erprobt

Philipp Szavay, Chefarzt am Luzerner Kantonsspital (Schweiz) und Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie hat sich auf dem Weltkongress 2013 der Kinderchirurgen in Berlin für Magen-Operationen bei Jugendlichen über 100 Kilo ausgesprochen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnt davor, radikale Operationen als „Lösung“ bei extremer Adipositas bei Kindern und Jugendlichen zu propagieren.

BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann: „Magen-Bypässe und -Verkleinerungen sind irreversible und belastende Eingriffe. Nach Magen-Bypässen oder -Verkleinerungen fehlen wesentliche Teile des Verdauungsapparats, in denen Enzyme und Hormone gebildet werden, die für die Steuerung des Appetits und für die Verdauung der Nahrung wichtig sind. Nach einer solchen Operation können Patienten nicht mehr verdauen wie zuvor. Sie vertragen viele Nahrungsmittel nicht mehr, viele leiden oft unter Dauerdurchfall und auch Kreislauferkrankungen. Wir wissen heute noch viel zu wenig über die Langzeitfolgen.

Es ist daher in unseren Augen unverantwortlich, solche Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen, die die Langzeitfolgen nicht ausreichend beurteilen und somit auch nicht rechtswirksam in einen solchen Eingriff einwilligen können. Aus unserer Sicht vorstellbar sind allenfalls Magenbänder für stark adipöse Jugendliche frühestens ab 16 Jahren. Magenbänder verkleinern den Mageneingang, so dass die Jugendlichen dann nicht mehr große Mengen auf einmal essen können. Magenbänder können später, wenn sich das Ernährungsverhalten normalisiert hat, auch wieder entfernt werden.

Magenbänder sind allerdings auch nur sinnvoll bei bestimmten Arten der Fehlernährung. Wir wissen aus der Erwachsenenmedizin, dass sich Menschen mit einem Magenband z. B. hochkalorische Nahrung wie etwa Nutella zuführen, indem sie sie erhitzen, also verflüssigen und somit trotz Magenband trinken können. Als Kinder- und Jugendärzten ist uns das Problem der Adipositas sehr wohl bewusst. Wir sehen aber in operativen Eingriffen keine Lösung dieses Problems. Statt dessen raten wir zu breit gefächerten Ernährungs- und Bewegungskonzepten bereits im Vorschulalter mit Einbeziehung der gesamten Familie und konsequenter Ernährungsumstellung, Sport und psychologischer Betreuung.“

www.kinderaerzte-im-netz.de

Stand: 10/2013

Gefährliche Güter im Weihnachtspaket: Verbotener Parfüm-Versand

Parfüm gehört wie zahlreiche andere Artikel des Alltags zu den sogenannten Gefahrgütern. Und die dürfen Privatleute in der Regel nicht einfach per Paket oder Päckchen verschicken. Paketdienste informieren meist nur mangelhaft über Ausschlüsse beim Transport.

Was hat Parfüm mit Lithiumbatterien und mit Gasdruck-Spraydosen gemein? Sie gehören – wie zahlreiche andere Artikel auch – zu den sogenannten Gefahrgütern. Und die dürfen Privatleute in der Regel nicht einfach per Paket oder Päckchen verschicken. Sie sind vom Transport ausgeschlossen, oder es gelten spezielle Regeln. Das ergab eine Check der Verbraucherzentrale NRW bei fünf Paketdiensten. Kunden werden jedoch oft nur mangelhaft darüber aufgeklärt, obwohl sie für mögliche Schäden aufkommen müssen.

Paketdienste befördern in der Zeit vor Weihnachten Millionen Sendungen: jeden Tag. Immer wieder mal kommt es dabei zu Beschädigungen während des Transports. Stecken dann gefährliche Stoffe im Paket, kann das dramatische Folgen zeitigen. Da rückt die Feuerwehr aus, weil Chemikalien aus einem Päckchen tropfen, andernorts sorgt ein Brand im Transporter für ABC-Alarm.

Längst nicht jedem ist bekannt, dass Gefahrgut in neun Klassen aufgeteilt ist, dass nicht nur Farben und Lacke, dass Reinigungsmittel und Haarsprays dazu zählen, sondern auch Parfüm. So manches Geruchswässerchen besticht durch einen Anteil an brennbarem Alkohol, ganz ähnlich wie ein flüssiger Grillanzünder.

Die Posttochter DHL warnt, dass auch Nagellacke und Deosprays, dass Tischtennisbälle und Erfrischungstücher als heikle Transportgüter gelten. Und die sollten Privatkunden tunlichst nicht so ohne weiteres verschicken.

Das jedenfalls war das Ergebnis einer Checks der Verbraucherzentrale NRW bei fünf Transport-Unternehmen: DHL, GLS Germany und Hermes, United Parcel Service (UPS) und Deutscher Paketdienst (DPD).

Vier der fünf Firmen verweigern Privatleuten strikt „den Transport von gefährlichen Gütern“, darunter auch Parfüm. Fatal nur: Die Verbraucherschützer fanden bei drei von vier Verweigerern weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), noch anderswo auf den Web-Seiten ausführlichere Informationen oder gar eine einfache Auflistung, was alles zum Gefahrgut zählt.

Allein UPS präsentierte im Netz eine Liste „häufig anzutreffender Gefahrgüter“ samt kurzen „Beschreibungen, die auf Gefahrgut hinweisen“.

Obacht ist beim fünften Versender geboten, der Posttochter DHL. Die transportiert zwar ebenfalls „grundsätzlich“ keine gefährlichen Güter von privat, lässt aber jede Menge Ausnahmen zu.

Allerdings ist das zugehörige DHL-Regelwerk für Laien nahezu unverständlich. Sie finden ein Sammelsurium aus Codes und Gefahrgutklassen, aus Paragrafen und Querverweisen.

Ergänzt wird dieses Kauderwelsch von detaillierten „Verpackungs- und Versandauflagen“. Danach dürfen oftmals nur „zusammengesetzte Verpackungen“ verwendet werden, bestehend aus Innen und Außenverpackung samt der Auspolsterung des Pakets. Zudem ist oftmals eine spezielle Kennzeichnung auf dem Paket anzubringen.

Ein Ausweg aus dem Info-Wust könnte ein Anruf beim Transporteur sein. Meist kostet der 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und 60 Cent mobil. Die Verbraucherzentrale hat die Nummern der Transporteure gewählt und sich erkundigt, ob sie Parfüm und Haarspray-Dosen, verpackt als weihnachtliches Beauty-Präsent, versenden dürfe.

Die Antworten irritieren. Verweigert wurde der Transport allein bei DPD. Konkurrent GLS wollte beide Gefahrgüter befördern. Unterschiede machten Hermes und UPS. Die Auskunft: Parfüm ja, Spraydosen nein. DHL kannte, entgegen den eigenen Regeln, „innerhalb Deutschlands“ keinerlei Mengenbegrenzungen mehr und wollte beides transportieren „wenn‘s gut verpackt ist“.

Kurios obendrein: Wer Parfüm oder Deo per Internet bestellt, darf nach den Regeln oftmals – etwa nach einem Widerruf – die Waren nicht über denselben Paketdienst retour schicken, der die Gefahrgüter ausgeliefert hat.

In diesem Wirrwarr stehen private Absender letztlich allein. Denn aufgrund des Postgeheimnisses darf kein Paketdienst die Frachtstücke bei der Annahme kontrollieren. Auf den Punkt bringt das UPS: Die Einordnung, was ein Gefahrgut sei und was nicht, obliege allein dem Kunden.

UPS empfiehlt, beim Hersteller oder Zwischenhändler ein sogenanntes „Sicherheitsdatenblatt“ anzufordern. Darin fänden sich letztendlich „alle notwendigen Informationen auch bezüglich der Versandbestimmungen“. Viele Gelegenheitsverschicker dürfte dieser Weg jedoch schlicht überfordern – bei etwa einem halben Dutzend Blätter vollgepackt mit Mini-Infos zu einem Produkt.

Die logische und logistische Folge: Gefährliches fährt oftmals verbotenerweise in Paketwagen mit. Laut AGB tragen die Kunden das Risiko und die Kosten, wenn‘s dann ätzt, knallt oder brennt, wenn andere Pakete beschädigt oder Menschen verletzt werden. Dazu zählen etwa bei GLS auch alle Kosten, die entstehen „um Gefahren abzuwehren und zu beseitigen“, wie „Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung und Reinigung“.

Stand: 13/2013

Diät-Rezept: Tagliatelle alla Sorrentina

Diät-Rezept: Tagliatelle alla Sorrentina Foto: Wirths PR
Diät-Rezept: Tagliatelle alla Sorrentina
Foto: Wirths PR

Diät-Rezept: Tagliatelle alla Sorrentina
(für 1 Person)

125 g Strauchtomaten
1/2 Zwiebel
1/2 Knoblauchzehe
50 g Mozzarella-Kügelchen (oder gewürfelter Mozzarella)
1 Zweig Basilikum
60 g Tagliatelle (lange, schmale Bandnudeln)
1 TL Olivenöl
weißer Pfeffer
Salz
1 Prise Zucker
10 g geriebener Parmesan

Die Strauchtomaten waschen, abtropfen lassen, halbieren. Zwiebel und Knoblauchzehe würfeln, Mozzarella abtropfen lassen. Basilikum in dünne Streifen schneiden. Die Nudeln nach Packungsanweisung zubereiten. Zwiebeln und Knoblauch in heißem Öl andünsten, Tomaten zugeben, kurz mit erhitzen, würzen und mit Basilikum abschmecken. Die Tomatensauce vom Herd nehmen, Mozzarella zugeben und kurz mit erhitzen. Die Nudeln mit der Tomatensauce anrichten und mit Parmesan bestreuen.

394 kcal (1649 kJ), 22,1 g Eiweiß, 11,0 g Fett, 50,9 g Kohlenhydrate

Diät-Rezept: Maccaroni Toscana mit Tomaten-Basilikum-Sauce

Diät-Rezept: Maccaroni Toscana mit Tomaten-Basilikum-Sauce Foto: Wirths PR
Diät-Rezept: Maccaroni Toscana mit Tomaten-Basilikum-Sauce
Foto: Wirths PR

Diät-Rezept: Maccaroni Toscana mit Tomaten-Basilikum-Sauce
(für 1 Person)

50 g Maccaroni
3 EL Paprikawürfel
3 schwarze Oliven
1 EL Olivenöl
5 EL Milch
30 g Reibekäse
1 EL Tomatenmark
Salz
Pfeffer
Basilikum

Nudeln nach Packungsaufschrift zubereiten. Paprikawürfel mit den Oliven in heißem Öl in einer beschichteten Pfanne knackig anbraten. Inzwischen den Käse reiben. Die Milch erhitzen, den Käse zugeben und in der heißen Milch auflösen. Tomatenmark in die Käsesauce einrühren, salzen und pfeffern. Basilikum in dünne Streifen schneiden und unter die Sauce heben. Einige Minuten ziehen lassen, jedoch nicht zum Kochen bringen. Makkaroni abschrecken und abtropfen lassen, das Gemüse unterheben und mit der Käse-Sauce servieren. Mit Basilikumblättchen garnieren.

436 kcal (1824 kJ), 13,7 g Eiweiß, 23,1 g Fett, 43,4 g Kohlenhydrate

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...