Paulineraltar steht wieder am Leipziger Augustusplatz

Er ist ein überragendes spätmittelalterliches Kunstwerk und gleichsam Zeitzeuge prägender Leipziger Ereignisse im vergangenen Jahrhundert. „Die Rückkehr des Paulineraltars aus der am 30. Mai 1968 gesprengten Universitätskirche St. Pauli an den Augustusplatz ist ein Ereignis von höchster stadt- und universitätsgeschichtlicher Bedeutung“, betont Prof. Dr. Rudolf Hiller von Gaertringen, Kustos der Kunstsammlung der Universität Leipzig.

Diplom-Restaurator Manfried Eisbein zeigt, wie der Flügelalter mit zweifacher Wandlung technisch funktioniert. Foto: Swen Reichhold
Diplom-Restaurator Manfried Eisbein zeigt, wie der Flügelalter mit zweifacher Wandlung technisch funktioniert.
Foto: Swen Reichhold

Der prächtige Altar war 1993 als Leihgabe der Universität Leipzig in der Thomaskirche aufgestellt worden. Nach seinem Umzug an den ursprünglichen Ort steht nun das erste Holzobjekt im Andachtsraum des Paulinums. Die Universitätsgemeinde wird den Paulineraltar künftig im Rahmen ihrer Gottesdienste wieder liturgisch nutzen.

Am neuen Standort tritt der über 500 Jahre alte Altar in einen spannungsreichen Dialog mit der zwar gotisch inspirierten, zugleich aber unverkennbar modernen Architektur. „Der Paulineraltar, geschaffen wohl um 1490 für das einstige Leipziger Dominikanerkloster und 1543 in den Besitz der Universität gelangt, ist das bedeutendste mittelalterliche Altarwerk der Stadt, welches noch heute in einen liturgischen Zusammenhang eingebunden ist“, erklärt Hiller von Gaertringen. Er freue sich sehr, dass es wieder an seinen ursprünglichen Standort im Herzen Leipzig und vor allem der Universität aufgestellt wurde. „Für die Universität kehrt nicht nur das Hauptwerk ihrer Kunstsammlung auf den Campus zurück, auch im regionalen Umfeld sucht der Altar seinesgleichen“, weiß Hiller.

Glücklich über den „Neuzugang“ im Paulinum, in dem auch mehrere Epitaphien bereits aufgehängt sind, ist auch der 1. Universitätsprediger der Universität Leipzig Prof. Dr. Peter Zimmerling. „Die Universitätsgemeinde freut sich sehr darüber, den Paulineraltar ab kommendem Jahr bei den Universitätsgottesdiensten wieder liturgisch nutzen zu können“, sagt er. „Am neuen alten Ort wird er sogar noch besser zur Geltung kommen als in der alten Paulinerkirche. Der Neubau ist heller und schmuckloser. So wird der Altar zum dominierenden Blickfang für den ganzen Raum werden.“ Getreu dem Geist des Paulinums – Aula/Universitätskirche St. Pauli insgesamt werde auch der historische Paulineraltar eine Verbindung mit den neu konzipierten und mit modernen Materialien gefertigten Prinzipalstücken von Altartisch, Taufstein und Lesepult eingehen. Ebenso seien die neuen Behänge für Altar und Lesepult von einem zeitgenössischen Künstler ungegenständlich entworfen worden.

Bei dem Altar-Kunstwerk handelt es sich um einen besonders monumentalen und qualitätsvollen spätgotischen Flügelaltar mit zweifacher Wandlung. Die Maße betragen bei geöffnetem Zustand zirka 4,90 x 4,80 Meter. Auf der geschlossenen Außenseite sind zwei Szenen aus dem Leben des Apostels Paulus zu sehen, dem die Ordenskirche geweiht war. Die immer sichtbare sogenannte Predella zeigt die Bekehrung des Paulus im Zusammenhang mit seinem Damaskuserlebnis, die Alltagsseite die Passion Christi in Form von acht Tafelgemälden, die Festtagsseite schließlich in zentraler Position die Statue des Apostels mit Schwert und Buch, flankiert von acht Reliefs mit einem sogenannten „Jesus-Maria-Zyklus“.

„Ein besonderes Augenmerk der rekonstruierten bildlichen Botschaft liegt also auf dem Apostel Paulus“, erläutert Hiller von Gaertringen. „Die Predigertätigkeit und das Martyrium des Heiligen zieren in die beiden hochformatigen Bildtafeln der Altaraußenseite, er bildet zugleich die zentrale Bildnisstatue der besonders bedeutsamen Festtagsseite.“ Die Wirkung des Paulus als Verkündiger der christlichen Botschaft sei für die auch als Predigerorden bezeichneten Dominikaner vorbildhaft gewesen. „Außerdem hatte sich das Leipziger Kloster unter sein Patrozinium gestellt. So ist die Rückkehr des Altars an den Ort der einstigen Paulinerkirche auch vor diesem Hintergrund historisch sinnvoll“, so der Kustos.

Der Altar ist im Laufe seiner Geschichte mehrfach umgestaltet und vor etwa 100 Jahren sogar in einen Gemälde- und einen Skulpturenaltar getrennt worden. Seine heutige Form, welche die ursprüngliche Zusammensetzung zu rekonstruieren sucht, ist das Ergebnis der jüngsten Restaurierung zwischen 1983 und 1993 unter Aufsicht des Instituts für Denkmalpflege in Dresden, dem heutigen Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfDS). Auch die Werkstätten der Dombauhütte Meißen sowie der Leipziger Restaurator Arne Hüthel waren an dieser Restaurierungskampagne beteiligt. Diplom-Restaurator Manfried Eisbein vom LfDS hat damals in der Thomaskirche wie heute im Paulinum Auf- und Abbau geleitet.

Frühkindliche Bildung braucht Qualität

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld des Kita-Gipfels bundesweite qualitative Mindeststandards in der Kindertagesbetreuung, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden müssen. In einem Schreiben an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und die Familienminister der Länder spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk zudem für ein Investitionsprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre aus.

„Ohne eine Sicherstellung guter Qualität werden wir in unseren Kindertageseinrichtungen Schiffbruch erleiden. Und das auf dem Rücken der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher und letztlich auch auf dem Rücken der Eltern. Kitas müssen gut ausgestattet sein, die Gruppen brauchen fast durchgehend einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte ist dringend nötig“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen die öffentlichen Ausgaben für die Angebote der Kindertagesbetreuung um mindestens ein Drittel gesteigert werden. Neben verbindlichen qualitativen Mindeststandards in der Kindertagesbetreuung brauchen wir darauf aufbauend ein entsprechendes Qualitätsmonitoring. Zudem muss im Bereich der Kindertagespflege durch umfangreichere Zertifizierungskurse für Fachkräfte ein größerer Qualifikationseffekt entfaltet werden.

„Außerdem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Demokratieförderung gesetzt werden. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut. So hat der Kinderreport 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes gezeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita entsprechende Erfahrungen machen zu können. Wir brauchen durchgängige Standards, mit denen Partizipation als Faktor gelingender Entwicklung in der frühkindlichen Erziehung genutzt werden kann. Zudem steigert die Qualifizierung der Fachkräfte zu Mitbestimmung die Qualität von Kindertageseinrichtungen. Das Recht, gehört zu werden steht auch schon den Jüngsten zu. Kitas haben mittlerweile einen Bildungsauftrag, dessen Kern auch die Demokratieförderung sein muss. Mitbestimmung wird damit ein Grundsatz der Pädagogik in Kindergärten“ so Hofmann weiter.

Zudem brauchen Erzieherinnen und Erzieher Zeit für Dokumentation, Weiterbildung und Elternarbeit. Die sogenannte mittelbare pädagogische Arbeit anzuerkennen, würde enorme Qualitätssteigerung bewirken. Fachkräfte brauchen zusätzlich Zeit, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können, um die Teamarbeit zu entwickeln und um Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten.

Außerdem müssen die Gehälter im Bereich der frühkindlichen Bildung deutlich angehoben werden. Und zwar sowohl in den Kitas als auch bei den Tagesmüttern. Wenn eine Umfrage des Bundesfamilienministeriums unter Tagesmüttern zu dem Ergebnis kommt, dass fast jede dritte von ihnen überlegt, aufgrund der geringen Entlohnung ihre Arbeit einzustellen, muss das alarmieren und zum Handeln zwingen. Und auch die vergleichsweise hohe Fluktuation in Kindertageseinrichtungen hängt neben den Belastungen durch schlechte Personalschlüssel mit vergleichsweise niedrigen Gehältern zusammen.

Quelle: http://www.dkhw.de

BdV fordert Versicherungspflicht bei Elementarschäden

Vor der morgigen Justizministertagung in Berlin appelliert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) an die teilnehmenden Politiker, endlich den Weg für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden frei zu machen.

„Es bedarf der Einführung einer flächendeckenden Elementarschadenversicherung für Hauseigentümer“, fordert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, und unterstreicht damit auch die Forderungen der Verbraucherzentralen in Sachsen und Thüringen. Durch eine solche Versicherungspflicht können Wohngebäude gegen existenzielle Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Schneedruck oder Erdrutsche abgesichert werden. „Besonders in Gegenden, die von Naturgewalten stark bedroht sind, haben viele Hauseigentümer keinen vernünftigen Zugang zum existenziell notwendigen Versicherungsschutz“, so Kleinlein.

Weder die Politik noch die private Versicherungswirtschaft haben es seit der Flut 2002 geschafft, eine für Verbraucher sinnvolle Versicherungslösung zu finden. Dabei räumt die Branche selbst ein, dass es auch in Zukunft unversicherbare Gebäude geben wird, da keine wirtschaftlich sinnvolle Versicherungslösung angeboten werden könne. Allein in Sachsen lagen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 17.000 Objekte, die von den Überschwemmungen im Juni 2013 betroffen waren, in der höchsten Gefährdungsstufe. „Die Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren kann nicht vom Wohlwollen der Versicherungsunternehmen abhängen“, kritisiert Kleinlein. „Wir brauchen eine politische Lösung. Ausreichenden Schutz gibt es nur im Kollektiv.“ Derzeit sind die Versichertenkollektive vergleichsweise klein, da die Versicherer gezielt die geringen Risiken herauspicken.

Auf die anhaltende Diskussion reagiert die Branche punktuell mit neuen Produkten. Mit ihnen will die Assekuranz das Schreckgespenst Pflichtversicherung vertreiben. „Die Unternehmen haben verstanden, dass sie gefordert sind, Politik und Verbrauchern tragfähige Lösungen anzubieten“, kommentiert Kleinlein. So brachte zuletzt die Itzehoer den LUX Tarif auf den Markt, der erstmals auch Schäden durch Sturmfluten abdeckt. Auch in der neuen Produktlinie der ERGO finden sich Neuerungen. Hier verspricht der Versicherer, allen Kunden eine Flutversicherung zu bezahlbaren Preisen zu gewähren, wobei zuweilen aber deutliche Selbstbeteiligungen hinzunehmen sind. „Solche neuen Produkte zeigen, dass derartige Risiken flächendeckend versicherbar sind. Das unterstützt unsere Forderung nach einer Versicherungspflicht“, kommentiert Axel Kleinlein.

Die fachlichen Hintergründe hat der BdV in einem Fachpapier zusammengefasst, dass Sie hier herunterladen können. Seine Forderung nach einer Pflicht zur Elementarschadenversicherung hat der Bund der Versicherten plakativ auch auf einem Poster dargestellt. Dies können Sie über folgenden Link herunterladen:

https://www.bundderversicherten.de/downloads/Poster/BdV_Plakat_EPV_online.png

Quelle: http://www.bundderversicherten.de

Oberschulen, Realschulen und Hauptschulen gefährdet

Die am gestrigen Dienstag vorgestellte Schulgesetznovelle wird nach Ansicht des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte – VNL/VDR zunächst insbesondere die Oberschulen, Realschulen und Hauptschulen treffen und nicht zur Beruhigung der Schullandschaft beitragen. „Niedersachsens vielgliedrige Schullandschaft ist durch die vorgesehene Regelung, Gesamtschulen als ersetzende Schulform führen zu können, akut gefährdet. Viele Ober-, Real- und Hauptschulen werden in ihrer Existenz gefährdet sein“, so Manfred Busch, VNL/VDR-Landesvorsitzender in einer ersten Stellungnahme.

Der VNL/VDR steht den vorgesehenen Regelungen skeptisch bis ablehnend gegenüber. Die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung nach Klasse 4 birgt große Gefahren für die schulische Zukunft vieler Schülerinnen und Schüler. Auch die vorgesehne erschwerte Korrektur der im 5. Schuljahrgang gewählten Schullaufbahn im Sekundar-I-Bereich muss zum Wohle der Schülerinnen und Schüler kritisch hinterfragt werden. Interessant werden die noch nicht veröffentlichten nachgesetzlichen Regelungen sein. So ist nicht klar, wie die Oberschule sich zukünftig organisieren darf, jahrgangsübergreifend oder schulformbezogen oder welche Differenzierungsformen dort noch angeboten werden können. So ist auch noch nichts gesagt, ob es am Ende der Grundschulzeit noch Notenzeugnisse geben wird.

„Der vorgelegte Entwurf ist nach unserer Ansicht kein Schritt zu gerechteren Bildungschancen und mehr Bildungsteilhabe in Niedersachsen. Es gibt noch sehr viel Gesprächs- und Korrekturbedarf. Hoffentlich reicht die Zeit dafür überhaupt aus, denn das neue Schulgesetz soll schon in wenigen Monaten vom Landtag verabschiedet werden, um bereits zum nächsten Schuljahr in Kraft treten zu können. Niedersachsen Schulen stehen unruhige Zeiten bevor“, so Busch abschließend.

Quelle: http://www.vnl-vdr.de/

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