Das sollten Wintercamper wissen

Wintercamping Stellplatz Foto: ADAC
Stromanschluss beim Wintercamping Foto: ADAC

Winterurlaub mit dem Caravan oder dem Wohnmobil wird immer beliebter. Damit die Winter-Campingreise zum unbeschwerten Vergnügen wird, haben ADAC Experten folgende Tipps für Fahrzeug und Standplatz zusammengestellt:

  • Winterreifen für Zugfahrzeug und Anhänger oder Wohnmobil aufziehen.
  • Profiltiefe (mindestens vier bis fünf Millimeter) prüfen.
  • Schneeketten, Starthilfekabel und Abschleppseil einpacken.
  • Nur mit vollen Gasflaschen losfahren. Ein Zweiflaschensystem mit Umschaltautomatik sollte im Winter zur Grundausstattung gehören.
  • Bei Wohnmobilen mit Dieselmotor, die länger nicht bewegt wurden, sicherstellen, dass sich Winterdiesel im Tank befindet. Sonst kann es zu Problemen mit dem Kraftstofffilter kommen.
  • Bei Wohnmobilen mit integriertem Fahrerhaus kann die Kälte durch die einfachverglasten Fenster kommen. Abhilfe schaffen hier schwere Trennvorhänge und Isoliermatten.
  • Zuletzt die aktuellen Straßenlage prüfen und sich ein Bild über die zu überwindenden Steigungen machen.

Auch auf dem Campingplatz müssen im Winter mehr Aspekte beachtet werden als im Sommer:

  • Möglichst einen gut geräumten Platz wählen. Wohnmobile rückwärts einparken. Werden sie bei längeren Aufenthalten eingeschneit, ist es dann trotzdem möglich, sie herauszuziehen.
  • Große Bretter unter die Hubstützen legen, damit diese bei Tauwetter nicht einsinken. Das verhindert ein Kippen des Caravans oder Wohnmobils, wenn der Boden auftaut und nachgibt. Die Handbremse lösen, sobald der Caravan mit den Hubstützen fixiert ist. Beim Wohnmobil Gang einlegen und die Handbremse lösen. So kann sie nicht festfrieren.
  • Stromkabel nicht über die Fahrwege verlegen, damit sie vom Schneeräum-dienst nicht erfasst oder beschädigt werden können.
  • Wichtig: Bei Dachkaminen Verlängerungen anbringen, damit sie bei starkem Schneefall nicht zugeschneit werden. Generell müssen sämtliche Fahrzeug-bereiche, die für Frischluftzufuhr sorgen, regelmäßig vom Schnee befreit werden. Zudem die Dachluke immer einen Spalt offen lassen. Das verbessert die Luftzirkulation.
  • Gasanlage nur mit Propan-/Butan-Gemisch betreiben, das auch bei Minus-graden gasförmig bleib. Elf Kilogramm Gas reichen für etwa zwei bis drei Tage.
  • Bei Wohnanhängern Anhängerdeichsel sowie die Deichselelektrik durch eine Abdeckhaube schützen.
  • Solange das Campingfahrzeug beheizt wird und sich alle Wasservorräte im Inneren befinden, friert nichts ein. Liegt der Abwassertank aber nicht isoliert oder beheizt unter dem Campingfahrzeug, muss die Ablaufklappe oder das Ventil geöffnet und das Wasser direkt in einen Eimer geleitet werden. So kann das Abwasser auch noch als Eisblock gut entsorgt werden.

Schneit es sehr kräftig, muss das Dach von Wohnmobil, Wohnwagen und Vorzelt regelmäßig von Schnee befreit werden. Vor allem nasser Schnee kann schnell zur tonnenschweren Last werden. Wenige Zentimeter Pulverschnee schaden allerdings nicht, sie dienen sogar der besseren Isolierung.

Unterhalt: Mehr Selbstbehalt für Unterhaltszahler

Wer Unterhalt zahlen muss, hat ab 1. Januar 2015 mehr Geld für sich selbst zur Verfügung: Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Unterhalt für Kinder bis zum 21. Lebensjahr zahlen müssen, erhöht sich auf 1.080 Euro (bisher: 1.000 Euro). Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf von 800 auf 880 Euro. Die Anpassung berücksichtigt damit die Erhöhung der Hartz IV-Leistungen zum Jahreswechsel.

Ebenfalls zum 1. Januar 2015 werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern erhöht:

Übersicht Unterhaltspflichten:

• Unterhaltspflicht gegenüber Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: Selbstbehalt von 1.080 Euro

• Unterhaltspflicht gegenüber Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: Selbstbehalt von 880 Euro

• Unterhaltspflicht gegenüber anderen volljährigen Kindern: Selbstbehalt von 1.300 Euro

• Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes: Selbstbehalt von 1.200 Euro

• Unterhaltspflicht gegenüber Eltern: Selbstbehalt von 1.800 Euro
Der Unterhaltsbedarf basiert auf den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird seit 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf gemeinsam mit anderen Oberlandesgerichten herausgegeben, um eine bundesweit einheitliche Ermittlung von Unterhaltsansprüchen zu gewährleisten. Sie stellt nur eine unverbindliche Richtlinie dar – hat sich in der Rechtspraxis jedoch als Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Unterhaltspflichten etabliert.

Die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder wird 2015 entsprechend der Düsseldorfer Tabelle nicht erhöht. Bemessungsgrundlage hierfür ist nämlich der steuerliche Kinderfreibetrag. Weil der in 2015 konstant bleibt, steigen auch die Unterhaltsbeträge nicht. Obwohl die Unterhaltssätze für Kinder unverändert bleiben, rutschen viele durch den höheren Selbstbehalt in eine niedrigere Unterhaltsgruppe. Reicht es beim zahlenden Elternteil nach Abzug des Selbstbehalts nicht mehr für den gesetzlichen Mindestunterhalt, müssen die Sozialkassen die Lücken schließen, damit das Existenzminimum des Kindes gesichert bleibt.
www.duesseldorfer-tabelle-online.de

Quelle/Text/Redaktion: Verbraucherzentrale NRW
Stand: 16.12.2014

2015: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Wer Unterhalt zahlen muss, kann sich 2015 über einen höheren Selbstbehalt freuen. Facebook kommt seinen Nutzern abermals mit neuen Bedingungen, die der Firma noch mehr Rechte einräumen. Das „Elterngeld plus“ legt Partnerschaftsbonus, flexible Auszeiten und Mehrlingszuschlag in die Wiegen. Zwar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – dafür können die Krankenkassen aber einen individuellen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Ab November müssen Vermieter den Ein- und Auszug von Mietern wieder beim Einwohnermeldeamt bestätigen. Erneut hat der Finanzminister den garantierten Zins bei Lebensversicherungen reduziert: auf nur noch 1,25 Prozent. Was sich für Verbraucher 2015 alles ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt aktuell zusammengestellt.

So führen Banken und Sparkassen die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ihrer Kunden künftig sofort ab. Schwarzfahren wird voraussichtlich im Frühjahr teurer. HH gibt es ab 2015 auch für Frankfurter Neubürger, weil man beim Umzug sein Autokennzeichen mitnehmen darf. Die Post schlägt beim Porto auf. Dafür sinkt der Rundfunkbeitrag um 48 Cent im Monat. Aufgestocktes Pflegegeld, Verbesserungen für Demenzkranke und höhere Zuschüsse für Umbauten: nur drei der vielen Neuerungen im großen Paket der Pflegereform.

Gute Nachrichten aus Brüssel für Baby-Popos: Eine Reihe von Konservierungsstoffen darf in Cremes für den Windelbereich nicht mehr verwendet werden. Und: Wer sich an der Theke nach einem Schluck Bier sehnt, auch an den hat jetzt die EU gedacht: Im neuen Jahr wird das 0,15-Liter-Glas kommen.

Den kompletten Überblick gibt’s im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter
www.vz-nrw.de/2015 zum Lesen und Herunterladen.

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